Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 20104
Eingetragen
20.1.2023
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Errichtung, die Übernahme, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzen und -anlagen für Strom, die Stromerzeugung sowie der Vertrieb von Strom, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen insbesondere in den Bereichen Wasser, Wärme, Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, Klimaschutz sowie die damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GO.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Neusinger
seit 20.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Zirndorf
60.00%
Stadt Oberasbach
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
15.000 €
60.00%
Stadt Oberasbach
Germany
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RangauWerke GmbH

Zirndorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.01.2023 bis zum 31.12.2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die RangauWerke GmbH

Wir haben den Jahresabschluss der RangauWerke GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 10. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RangauWerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 10. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Prüfungsurteile

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 10. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter [https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie] eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.

 

Nürnberg, 17.5.2024

Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Ansorge, Wirtschaftsprüfer

Dr. Storg, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der RangauWerke GmbH, Zirndorf

Grundlagen

Geschäftsmodell

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, die Übernahme, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzen und- anlagen für Strom, die Stromerzeugung sowie der Vertrieb von Strom, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen insbesondere in den Bereichen Wasser, Wärme, Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, Klimaschutz sowie die damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GO.

Die Gesellschaft wurde zum 20. Januar 2023 (Eintragung im Handelsregister) gegründet. Das erste Wirtschaftsjahr ist damit ein Rumpfwirtschaftsjahr. Die Eröffnungsbilanz wurde auf den 10. Januar 2023 erstellt.

Die Umsatztätigkeit der Gesellschaft im ersten Wirtschaftsjahr resultierte nur aus Dienstleistungen gegenüber der Stadt Oberasbach. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Mithin wurden alle Dienstleistungen, welche an die Stadt Oberasbach verrechnet wurden, von der Stadtwerke Zirndorf GmbH bezogen.

Wirtschaftsbericht

Die Energiebranche wird nach wie vor von politischen Entscheidungen und regulatorischen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene geprägt. Der Energieverbrauch in Deutschland ging im Jahr 2023 um 8,1 % im Vergleich zum Vorjahr zurück. Das Niveau wurde laut dem Bericht 2023 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) weiterhin durch die Folgen des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen spürbar höheren Energiepreisen sowie Wachstumsverlusten und sektorale Veränderungen innerhalb der deutschen Wirtschaft geprägt. Zudem lag die Zahl der Gradtage (Tage mit einer Heizgrenztemperatur unter 15°C) spürbar unter dem Niveau des langjährigen Durchschnitts und weist somit auf ein höheres durchschnittliches Temperaturniveau und damit verbundene Reduzierung des Energiebedarfs infolge einer milden Witterung hin.

Leistungsindikatoren

Die wesentlichsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen das Betriebsergebnis (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote dar.

Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind von untergeordneter Bedeutung.

Entwicklung Absatzpreise

Gegenüber der Stadt Oberasbach werden die bezogenen Dienstleistungspreise mit einem Zuschlag weiterverrechnet.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Erlösentwicklung

Sonstige Dienstleistungen

Die Aufnahme des operativen Geschäfts erfolgte zum 1. Mai 2023. Im Bereich der sonstigen Dienstleistungen wurden Umsatzerlöse in Höhe von 472 T€ erzielt. Diese bestehen hauptsächlich aus den Erlösen für die Durchführung des Bereitschaftsdienstes und der technischen Betriebsführung im Bereich der Wasserversorgung der Stadt Oberasbach.

Aufwandsentwicklung

Der Gesamtaufwand des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 beträgt 479 T€.

Hiervon entfallen 450 T€ auf den Material- und 7 T€ auf den Personalaufwand. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 22 T€.

Zum 31. Dezember 2023 waren neben dem Geschäftsführer keine Mitarbeiter beschäftigt.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für die kaufmännische Betriebsführung in Höhe von 10 T€ und Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten mit 9 T€ enthalten.

Das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2023 beträgt -7 T€.

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7 T€. Das Ergebnis liegt damit um 11 T€ unter dem Planergebnis von 4 T€.

Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Kapitalstruktur setzte sich im Jahr 2023 wie folgt zusammen:

- Eigenkapital: 7,2 %
- langfristiges Fremdkapital: 20,2 %
- mittel- und kurzfristiges Fremdkapital: 72,6 %

Die Ausleihungen von Gesellschaftern sind zinslos und bestehen über 10 Jahre.

Liquidität

Die Liquidität war stets gesichert. Kurzfristiger Finanzierungsbedarf zur Bedienung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde über die Ausleihung abgedeckt.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember 2023 248 T€.

Die Vermögensstruktur bestand im Jahr 2023 ausschließlich aus kurzfristigen Aktiva.

Die Eigenkapitalquote beträgt 7,2 %.

Die Vermögenslage war geordnet. Insgesamt hat sich die Gesellschaft hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den Prognosen gemäß entwickelt.

Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

Chancenbericht

Im Rahmen der Entwicklung eines Geschäftsfeldes zur Errichtung und dem Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur können zusätzliche Ergebnisbeiträge erreicht werden.

Risikobericht

Derzeit sind keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein Betriebsergebnis (EBIT) von 3 T€, gegenüber -7 T€ im Geschäftsjahr 2023, geplant. In der Dienstleistungssparte werden sichere Ergebnisbeiträge erwartet.

Gemäß der vorliegenden Planung ist von einer steigenden Eigenkapitalquote auszugehen.

Sofern keine außergewöhnlichen Ereignisse eintreten, ist die Geschäftsleitung zuversichtlich, auch das Geschäftsjahr 2024 erfolgreich abschließen zu können.

Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der RangauWerke GmbH sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden.

 

Zirndorf, 16. Mai 2024

Stadtwerke Zirndorf GmbH

Andreas Neusinger, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 10.01.2023
EUR EUR EUR EUR
A Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118.861,59 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 17.436,75 136.298,34 0,00 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 111.297,49 25.000,00
247.595,83 25.000,00
247.595,83 25.000,00

Passiva

31.12.2023 10.01.2023
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -7.061,93 0,00
17.938,07 25.000,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 8.300,00 0,00
8.300,00 0,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 153.566,83 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 153.566,83
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 50.000,00 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren EUR 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren EUR 50.000,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 17.790,93 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 17.790,93
- davon aus Steuern EUR 0,00
221.357,76 0,00
247.595,83 25.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 10. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 471.986,78
2. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -449.510,90 -449.510,90
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.410,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -1.826,00 -7.236,00
- davon für Altersversorgung EUR 0,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -22.301,81
5. Ergebnis nach Steuern -7.061,93
6. Sonstige Steuern 0,00
7. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -7.061,93

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der RangauWerke GmbH, Zirndorf

A. Allgemeine Angaben

Die RangauWerke GmbH mit ihrem Sitz in Zirndorf ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Fürth unter HRB 20104 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat die Eröffnungsbilanz zum 10. Januar 2023 erstellt. Mithin ist das erste Geschäftsjahr ein Rumpfgeschäftsjahr.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung werden im Einzelnen nach den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen vorgenommen:

1. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten bzw. zu Anschaffungskosten.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nenn- bzw. Nominalbetrag angesetzt.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Liefer- und Leistungsforderungen beinhalten Forderungen gegen den Gesellschafter, die Stadt Oberasbach, in Höhe von 119 T€.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche von insgesamt 17 T€ ausgewiesen. Darin enthalten sind noch nicht abzugsfähige Vorsteuern in Höhe von 17 T€.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten.

2. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25 T€. Die Stammeinlage wurde in voller Höhe erbracht.

3. Rückstellung

Mit den sonstigen Rückstellungen wird Vorsorge für Verpflichtungen und Risiken aller Art getroffen. Sie enthält eine Rückstellung für externe Jahresabschlusskosten in Höhe von 8 T€.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 154 T€.

Weiterhin liegen Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 50 T€ vor.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der RangauWerke GmbH in Höhe von 472 T€ wurden mit der Erbringung von Leistungen der technischen Betriebsführung im Bereich Wasserversorgung erzielt.

E. Ergänzende Angaben

Gesamthonorar des Abschlussprüfers:

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt 8 T€. Es teilt sich wie folgt auf:

- Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 5 T€
- Honorar für Steuerberatungsleistungen 3 T€

Organe und Aufwendungen für Organe:

Aufsichtsrat Geschäftsführung
Birgit Huber Andreas Neusinger
1. Bürgermeisterin der Stadt Oberasbach Stein
Vorsitzende des Aufsichtsrates Geschäftsführer

Weitere Aufsichtsratsmitglieder

Heike Barth Oberasbach Stadträtin und Rechtsanwältin
Sandra Hauber Zirndorf Stadträtin und Personal und Organisationsentwicklerin
Udo Nürnberger Zirndorf Stadtrat und Dipl.-Kaufmann Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Thomas Peter Oberasbach Stadtrat und Landwirtschaftsmeister
Ursula Rauch Zirndorf Stadträtin und Einzelhändlerin
Thomas Zwingel Zirndorf 1. Bürgermeister der Stadt Zirndorf

Eine Vergütung (Sitzungsgeld) an die Aufsichtsratsmitglieder wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von insgesamt 1.400 € gewährt.

Angaben zu Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung unterbleiben. Hier wird auf den § 286 Abs. 4 HGB hingewiesen.

Personalstand:

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach § 285 Nr. 7 HGB während des Geschäftsjahres betrug null Mitarbeiter.

Ergebnisverwendungsvorschlag:

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachtragsbericht/Vorgänge nach dem Bilanzstichtag:

Nach Ende des Geschäftsjahres wurden keine Risiken oder Vorgänge von besonderer Bedeutung identifiziert, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen.

 

Zirndorf, 16. Mai 2024

Stadtwerke Zirndorf GmbH

Andreas Neusinger, Geschäftsführer

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