Büring GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Büring seit 15.1.2004 | Geschäftsführer |
Detlef Büring seit 15.1.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Detlef BüringBüring GmbH | 50.00% |
Olaf BüringBüring GmbH | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eugen Büring GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang 2023der Eugen Büring GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Eugen Büring GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HR B 3322) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Form der Darstellung sowie die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Abschlussjahr beibehalten. Die Zuordnung der Vermögens- und Schuldposten sowie der Aufwendungen und Erträge zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses ist mit der des Vorjahres identisch. Die Vorjahresbeträge entsprechen den Werten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde eingehalten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 800,00 € nicht übersteigen, wurden im Jahre der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit einem Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB bewertet. Die übrigen Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 255 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip des Umlaufvermögens wurde beachtet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und werden von den Vorräten offen abgesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit vorsichtig bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % des nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestandes Rechnung getragen. Die Wertberichtigungen sind aktivisch abgesetzt. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Soweit hier Risiken erkennbar waren, sind ebenfalls Wertberichtigungen vorgenommen worden. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode) bewertet. Grundlagen des Gutachten der Heubeck AG vom 12.09.2024 sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,74 %angesetzt (im Vorjahr: 1,78 %). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Sie werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, der auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen umfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen die Marktzinssätze des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB zugrunde. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Gesellschafter waren in Höhe von 259 T€ (Vorjahr: 254 T€) auszuweisen. (2) aktive latente Steuern Von der Möglichkeit, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. (3) Pensionsrückstellungen Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 132 T€ (Vorjahr: 126 T€), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellung beträgt 643 T€ (Vorjahr: 604 T€). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 8 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. (4) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von 674 T€ (Vorjahr: 846 T€). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von 469 T€ (Vorjahr: 507 T€). Die Verbindlichkeiten entfielen wie im Vorjahr vollständig auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden davon in Höhe von 314 T€ (Vorjahr: 354 T€). Die Verbindlichkeiten waren in Höhe von 507 T€ (Vorjahr: 545 T€) grundpfandrechtlich gesichert. (5) sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen 203 T€. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Eugen Büring GmbH sind: Herr Olaf Büring Gas- und Wasserinstallationsmeister Herr Detlef Büring Heizungsbaumeister und Gas- und Wasserinstallationsmeister Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 52 Mitarbeiter (Vorjahr: 49 Mitarbeiter).
Münster, 29. November Olaf Büring Detlef Büring sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
15 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Herstellung von Büromöbeln
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen