Netzgesellschaft Oyten GmbH
Hauptstraße 55, 28876 Oyten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cordula Schröder seit 6.1.2021 | Geschäftsführer |
Peter Andreas, Dipl-Kfm. Schröder seit 6.1.2015 | Prokura |
Jens Ruschenbaum seit 18.3.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Politische Gemeinde Oyten | 51.00% |
| 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Oyten GmbHOytenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023NETZGESELLSCHAFT
OYTEN GMBH, OYTEN
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | 4.172.635,81 | 4.037.629,05 |
| Sachanlagen | 4.172.635,81 | 4.037.629,05 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 942.218,40 | 1.019.036,10 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 231.589,98 | 297.580,81 |
| 1. Forderungen gegen Gesellschafter | 190.784,15 | 263.717,82 |
| 2. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 40.805,83 | 33.862,99 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 710.628,42 | 721.455,29 |
| 5.114.854,21 | 5.056.665,15 |
P A S S I V A
| 31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | 3.238.392,73 | 3.075.911,99 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 2.750.000,00 | 2.750.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen | 275.911,99 | 126.051,50 |
| IV. Jahresüberschuss | 162.480,74 | 149.860,49 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 12.358,37 | 17.120,00 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 1.864.103,11 | 1.963.633,16 |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 1.847.708,99 | 1.936.489,24 |
| 2. Übrige Verbindlichkeiten | 16.394,12 | 27.143,92 |
| - davon aus Steuern EUR 15.920,49 (Vorjahr: EUR 27.084,42) | ||
| 5.114.854,21 | 5.056.665,15 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 606.398,37 | 576.646,08 |
| 2. Abschreibungen auf Sachanlagen | -299.818,62 | -288.759,35 |
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -64.724,84 | -63.613,00 |
| 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -10.311,95 | -10.725,35 |
| - davon an Gesellschafter: EUR 10.311,95 (Vorjahr: EUR 10.725,35) | ||
| 5. Ergebnis der Geschäftstätigkeit | 231.542,96 | 213.548,38 |
| 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -69.043,74 | -63.669,41 |
| 7. Ergebnis nach Steuern | 162.499,22 | 149.878,97 |
| 8. Sonstige Steuern | -18,48 | -18,48 |
| 9. Jahresüberschuss | 162.480,74 | 149.860,49 |
NETZGESELLSCHAFT
OYTEN GMBH, OYTEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Allgemeine Angaben
Die Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, ist beim Registergericht Walsrode unter der Handelsregisternummer HRB 204765 gemeldet.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), den zu beachtenden landesrechtlichen Vorschriften, den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Danach hat die Gesellschaft ihren Jahresabschluss wie für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.
Die Netzgesellschaft Oyten GmbH ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen. Mit Kaufvertrag vom 11.04.2017 ist die Übernahme des Stromnetzes Oyten zum 01.01.2018 erfolgt. Den Netzbetrieb hat die Stadtwerke Achim AG als Pächterin zum 01.01.2018 übernommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Baukosten- und Ertragszuschüsse werden aktivisch von den Anlagenzugängen abgesetzt. Die Nutzungsdauern entsprechen der Laufzeit des Konzessionsvertrages.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,00 (netto) werden sofort abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Das Eigenkapital ist mit seinem Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Aufgrund des mit der Stadtwerke Achim AG bestehenden Pachtvertrags für die Stromverteilungsanlagen werden bei der NOG keine im Bau befindlichen Anlagen ausgewiesen.
Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens gehen aus dem Anlagennachweis hervor. Dieser ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Gesellschafter entfallen ausschließlich auf die Stadtwerke Achim AG und betreffen noch nicht abgerechnete Baukostenzuschüsse sowie die Restforderung aus der Pachtabrechnung.
Die ausgewiesenen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände entfallen auf die Umsatzsteuer 2023 und die Vorsteuer für das Folgejahr.
Die Forderungen gegen Gesellschafter und die unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Ansprüche haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Am Stammkapital der Netzgesellschaft Oyten GmbH ist die Gemeinde Oyten mit 51 % und die Stadtwerke Achim AG mit 49 % beteiligt. Die Stammeinlagen (T€ 50) sind zu 100 % eingezahlt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 29. Juni 2023 wurde der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von T€ 150 vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt unverändert 2,75 Mio. €.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
| Restlaufzeit bis zu | Restlaufzeit über | ||
| (Vorjahr) | Gesamt | einem Jahr | einem Jahr |
| € | € | € | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 1.847.708,99 | 261.108,99 | 1.586.600,00 |
| (1.936.489,24) | (280.989,24) | (1.655.500,00) | |
| Übrige | 16.394,12 | 16.394,12 | 0,00 |
| (27.143,92) | (27.143,92) | (0,00) | |
| 1.864.103,11 | 277.503,11 | 1.586.600,00 | |
| (1.963.633,16) | (308.133,16) | (1.655.500,00) |
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 1.311.000 (Vorjahr: € 1.379.900).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen 1,7 Mio. € auf ein von der Stadtwerke Achim AG gewährtes Darlehen. Das verzinsliche Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2047. Das Darlehen ist in 28 jährlich gleich hohen Raten jeweils zum 31.12. eines Jahres, erstmalig am 31.12.2019, sowie mit einer Schlussrate zu tilgen. Ferner bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadtwerke Achim AG in Höhe von T€ 192.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die erzielten Umsatzerlöse betreffen das Pachtentgelt der Stadtwerke Achim AG für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von T€ 606. Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland getätigt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren insbesondere die Aufwendungen für Versicherungen, für die Jahresabschlussprüfung, für die Steuerberatung und Veröffentlichung sowie das Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Achim AG zu erfassen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine periodenfremden Aufwendungen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen entfallen auf das von der Stadtwerke Achim AG gewährte Darlehen.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen die Aufwendungen für die Betriebsführung durch die Stadtwerke Achim AG von T€ 49 p.a.
Angaben gemäß § 6b EnWG
Die NOG hat im Geschäftsjahr 2023 Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen Gesellschaften durchgeführt:
| • |
Aus der Verpachtung des Stromnetzes Oyten an die Stadtwerke Achim AG wurden Erträge von T€ 606 erzielt. |
| • |
Tilgung eines Gesellschafterdarlehens bei der Stadtwerke Achim AG in Höhe von T€ 69. Hieraus ergab sich ein Zinsaufwand von T€ 10. |
| • |
Aus dem Betriebsführungsvertrag mit der Stadtwerke Achim AG ergab sich ein Aufwand von T€ 49. |
| • |
Die Stadtwerke Achim AG hat für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in das Stromnetz Oyten T€ 435 an die NOG weiterberechnet. |
Oyten, den 28. März 2024
gez. Jens Ruschenbaum, techn. Geschäftsführer
gez. ppa. Peter Schröder, Prokurist
Netzgesellschaft Oyten GmbH
Weitere Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 12. Juni 2024 festgestellt.
| A n s c h
a f f u n g s k o s t e n
|
||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Sachanlagen | 5.405.706,94 | 434.825,38 | 0,00 | 5.840.532,32 |
| 5.405.706,94 | 434.825,38 | 0,00 | 5.840.532,32 | |
| A b s c h
r e i b u n g e n
|
||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Sachanlagen | 1.368.077,89 | 299.818,62 | 0,00 | 1.667.896,51 |
| 1.368.077,89 | 299.818,62 | 0,00 | 1.667.896,51 | |
| B u c h w
e r t e
|
||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| Sachanlagen | 4.172.635,81 | 4.037.629,05 |
| 4.172.635,81 | 4.037.629,05 | |
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
| • |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| • |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. |
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Absatz 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Absatz 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| • |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| • |
ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Sätze1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Bremen, den 6. Mai 2024
gez. Hoppe, Wirtschaftsprüfer
gez. Hake-Söhle, Wirtschaftsprüfer
FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Beschluss über die Ergebnisverwendung
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 12. Juni 2024:
"Die Gesellschafterversammlung stimmt der Empfehlung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats einstimmig zu, den Jahresüberschuss in Höhe von 162.480,74 € vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen."
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