Klaus
Handels GmbH
Limbach-Oberfrohna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.716,00 |
3.386,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
500,00 |
2.423,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.216,00 |
963,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.754,01 |
17.490,37 |
| I.
Vorräte |
65.788,78 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.311,86 |
912,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.653,37 |
16.577,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
519,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
3.987,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
143.470,01 |
25.382,99 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.945,64 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.987,62 |
19.845,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
68.933,26 |
-9.142,62 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
3.987,62 |
| B.
Rückstellungen |
23.415,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.109,37 |
25.382,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
143.470,01 |
25.382,99 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Per 1.4.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei der Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Waren werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betragen ingesamt 50,109,37
€ (Vorjahr T€25) . Davon haben 33.659,37 €
(Vorjahr T€15) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es
bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren.
Gegenüber Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 22.245,79
(Vorjahr T€ 11).
4. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte durch Herrn
Daniel Klaus, Dipl.-Kaufmann.
Limbach-Oberfrohna, den 13.03.2012
Klaus Handels GmbH
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2012 festgestellt.
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