Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 19026
Vorher
Werbefotografie Rieger GmbH
Eingetragen
7.4.2009
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Gegenstand
Betrieb eines Fotostudios und einer Werbeagentur sowie die Tätigkeit als öffentlicher Telekommunikationsanbieter.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Rieger
seit 19.7.2017
Prokura
Nina Bauer
seit 19.7.2017
Prokura
Christoph Rieger
seit 7.4.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5202 Neumarkt am Wallersee/Österreich
40.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Werbefotografie Rieger GmbH

Freilassing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz zum 31.03.2011

Werbefotografie Rieger GmbH

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 235,00 402,00
II. Sachanlagen 34.766,23 39.197,72
35.001,23 39.599,72
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 9.763,96 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.042,04 19.510,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.018,34 7.852,14
34.824,34 27.362,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.276,35 2.004,40
71.101,92 68.966,56

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust -22.271,90 -11.385,11
2.728,10 13.614,89
B. Rückstellungen 2.240,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 66.133,82 52.951,67
71.101,92 68.966,56

Anhang gem. § 264 HGB

I. Rechtliche Verhältnisse

Firma:

Werbefotografie Rieger GmbH

Rechtsform:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sitz:

83395 Freilassing

Anschrift:

Liegnitzer Straße 1, 83395 Freilassing

Gründung:

am 01. April 2009

Gesellschaftsvertrag:

vom 10.03.2009, Notar Heinrich, Freilassing

Eintrag ins Handelsregister:

Handelsregistereintrag vom 14.04.2009 beim Amtsgericht Traunstein unter der Nr. HRB 19026

Betriebsstätte in Österreich:

Münchener Bundesstraße 121 A, 5020 Salzburg/Österreich

Eintrag ins Firmenbuch:

FN 327606

Gegenstand des Unternehmens:

Betrieb eines Fotostudios und einer Werbeagentur

Geschäftsjahr:

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Dauer der Gesellschaft:

Die Dauer der Gesellschaft ist nicht begrenzt.

Stammkapital:

Das Stammkapital beträgt Euro 25.000,00

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung wird von Herrn Christoph Rieger ausgeübt.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

B. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

C. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-Methoden im Wesentlichen beibehalten werden.

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