J & T GmbH
37mBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Knauer seit 21.8.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Knauer GmbHPleinfeld, OT MischelbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang / Angaben unter der BilanzI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Knauer GmbH hat ihren Sitz in Pleinfeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 3675 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansantz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf einen abweichenden Ansatz verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für den Bestand an Roh - Hilfs- und Betriebsstoffen wurde ein Festwert gebildet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur notwendigen Erfüllung benötigt wird. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. . Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 174.581,68 (Vorjahr Euro 40.405,56) und resultieren aus dem geführten Verrechnungskonto und einem ausgereichten Darlehen zwischen beiden Unternehmen. Die Guthaben werden mit 3,5 % verzinst. Die Rückzahlung ist variabel. In diesen Forderungen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind gleichzeitig Forderungen gegen Gesellschafter. Eigenkapital In den anderen Gewinnrücklagen sind Gewinnrücklagen aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 551.313,46 (Vorjahr 415.185,86) enthalten. Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Latente Steuer Der ausgewiesene Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Steuerbilanz. Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet. Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt: Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Darin enthalten sind Erhaltene Anzahlungen von Kunden in Höhe von Euro 519.580,29 (Vorjahr Euro 117.794,13). Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt Euro 145.572,04 (Vj. Euro 211.934,74). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 27.375,12 (Vj. Euro 31.846,51). Die Verbindlichkeiten werden, soweit sie langfristig gewährt wurden, verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. V. Haftungsverhältnisse Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus - der Begebung und Übertragung von Wechseln - Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften - Gewährleistungsverträgen und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) Ergeben sich aus:
Andere vertragliche Verpflichtungen: Nach Angaben der Geschäftsführung bestanden zum Bilanzstichtag für die Berichtsgesellschaft neben den genannten Verpflichtungen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. VII. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer, Herrn Armin Knauer, GaLa-Bau Meister. Der Abschluss wurde am 19. April 2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Pleinfeld, 19. April 2025 Knauer GmbH gezeichnet: Armin Knauer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2025 festgestellt. |
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