RIPOL
GmbH
Tamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.470,00 |
260,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.470,00 |
260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
572.162,73 |
608.277,94 |
| I.
Vorräte |
215.675,45 |
237.780,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.355,26 |
169.403,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
246.132,02 |
201.094,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.948,09 |
2.152,42 |
| Aktiva |
575.580,82 |
610.690,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
150.529,24 |
213.234,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.234,49 |
90.004,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.294,75 |
98.229,94 |
| B.
Rückstellungen |
403.177,06 |
367.880,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.874,52 |
29.575,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.874,52 |
29.575,21 |
| Passiva |
575.580,82 |
610.690,36 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZUR
OFFENLEGUNG
Die RIPOL GmbH hat ihren Sitz in Tamm und ist unter
HRB 730638 beim Amtsgericht Stuttgart registriert.
Die RIPOL GmbH ist zum 31. Dezember 2023 eine kleine,
gesetzlich nicht prüfungspflichtige
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
und hat den Jahresabschluss generell nach den §§
264 ff. HGB sowie den ergänzenden Regelungen des GmbHG
aufzustellen. Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nach §§ 266, 274a, 288 und
326 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die
Gesellschaft ist demnach lediglich verpflichtet, die
(verkürzte) Bilanz und den Anhang (ohne die Gewinn-
und Verlustrechnung betreffende Angaben) beim
Elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie dem § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften werden nach § 326
HGB für die Offenlegung in Anspruch genommen.
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen; die
Sondervorschriften der §§ 264 bis 283 HGB
für Kapitalgesellschaften (betreffend Gliederung,
Ansatz und Bewertung) wurden berücksichtigt.
Das Sachanlagenvermögen ist zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Zugänge werden im Jahr der Anschaffung
pro-rata temporis abgeschrieben. Selbständig
bewertbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögen sind mit dem gewogenen Durchschnitt
angesetzt. Eine körperliche Inventur wurde
durchgeführt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind mit den Nominalwerten angesetzt. Das Risiko von
Zahlungsausfällen bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem im
Handelsregister als Stammeinlage eingetragenen
Nominalbetrag.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag (Nominalwert) angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach
dem gewogenen Durchschnittsverfahren. Zum Jahresende wurde
eine körperliche Inventur durchgeführt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände haben - mit
Ausnahme der Reisekostenvorschüsse an Mitarbeiter
über EUR 2.000,00 (Vorjahr EUR 2.000,00) - eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die
Reisekostenvorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von
EUR 2.000,00 sind weder verzinslich noch besichert.
Die Rückstellungen umfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 5.013,00
(Vorjahr EUR 23.206,15), Rückstellungen für
Personalkosten (Boni und Berufsgenossenschaft) in Höhe
von EUR 49.854,89 (Vorjahr EUR 67.912,69) sowie sonstige
Rückstellungen in Höhe von EUR 348.309,17
(Vorjahr EUR 276.761,82). Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen Verpflichtungen gegenüber dem
Gesellschafter aus der Bereitstellung von IT- und
verwaltungsbezogenen Dienstleistungen in Höhe von EUR
34.830,00 (Vorjahr EUR 14.550,00), erwartete
Transportkosten von verbundenen Unternehmen in Höhe
von EUR 86.800,00 (Vorjahr EUR 98.000,00), erwartete
Jahresrückvergütungen gegenüber Kunden in
Höhe von EUR 9.541,08 (Vorjahr EUR 10.384,37),
Rückstellungen für nachträgliche
Warenbezugskosten in Höhe von EUR 202.992,76 (Vorjahr
EUR 142.327,00) sowie ausstehende Rechnungen in Höhe
von EUR 14.145,33 (Vorjahr EUR 11.500,45). Die
Verpflichtungen haben eine Laufzeit von weniger als einem
Jahr und wurden daher nicht abgezinst.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden
nicht gewährt. Gegenüber verbundenen Unternehmen
bestehen zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr EUR 186,30). Davon entfallen auf den
Gesellschafter Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
bestehen wie folgt:
- Fällig in 2024 EUR 17.335
- Fällig in 2025 EUR 125
Der Mietvertrag für die Büroräume hat
eine feste Vertragslaufzeit bis 29. Februar 2024. Die
Nettomietkosten belaufen sich auf EUR 650,00 pro Monat.
Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit kann das
Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende gekündigt werden. Ein Kfz-Leasingvertrag
hat eine Restlaufzeit bis 10. August 2024 bei einer
monatlichen Leasingrate in Höhe von netto EUR
1.077,54. Ein weiterer Kfz-Leasingvertrag hat eine Laufzeit
bis 30. Juni 2024 bei Nettokosten in Höhe von EUR
39,45 pro Tag. Für Festnetz und Internet existiert ein
Nutzungsvertrag mit einer Restlaufzeit bis zum 10.
März 2025 bei einem monatlichen Grundpreis in
Höhe von EUR 49,90 (netto). Drei
Mobilfunkverträge sind mit einer Frist von einem Monat
kündbar bei monatlichen Fixkosten in Höhe von EUR
55,17, EUR 47,61 bzw. EUR 71,93.
Die Miet- und Leasingverträge vermitteln kein
wirtschaftliches Eigentum an den Mietobjekten bzw.
Leasinggegenständen und sind daher nicht in der Bilanz
ausgewiesen.
SONSTIGE ANGABEN
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Dr. Alberto Di Segni, Monaco,
einzelvertretungsberechtigt bestellt. Mit Eintragung im
Handelsregister vom 10. Mai 2023 wurde zudem Herr Dr. Fabio
Di Segni, Mailand, als Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt bestellt.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023
durchschnittlich 3,25 Mitarbeiter.
Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen in den
Konzernabschluss ihrer Alleingesellschafterin DELTA SIGMA
Investments S.p.A. mit Sitz in Mailand, Italien,
einbezogen. Der Konzernabschluss der Alleingesellschafterin
wird veröffentlicht und ist an deren Sitz
erhältlich.
sonstige Berichtsbestandteile
Steinheim an der Murr, den
18. Juli 2024,
gez.
Dr. Fabio Di Segni, gez. Dr. Alberto Di Segni
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 18.07.2024 festgestellt.
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