InoSoft
Design GmbH
Raesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.403,00 |
2.482,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.403,00 |
2.482,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.896,84 |
47.312,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.305,56 |
16.445,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.591,28 |
30.866,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
334,30 |
955,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.634,14 |
50.749,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.105,74 |
17.068,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.931,74 |
18.449,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.037,48 |
10.517,58 |
| B.
Rückstellungen |
2.613,28 |
6.914,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.915,12 |
26.767,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.915,12 |
15.103,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.634,14 |
50.749,62 |
Anhang
Die Vorjahreszahlen sind gemäß Artikel 67
(8) Satz 2 EGHGB nicht dem aktuellen Rechtsstand nach dem
Bilanzmodernisierungsgesetz angepasst worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 (8) HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und bei
vor dem 01. Januar 2010 angeschafften beweglichen
Anlagengegenstände auch degressiv vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zu linearen Abschreibung
erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen
führt. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Wert € 150,00 aber nicht
€ 1.000,00 übersteigt, werden in einen
Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu einem
Wert von € 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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