Idana
AG
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.607.351,88 |
1.160.930,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.564.390,88 |
1.104.847,25 |
| 1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
1.495.240,00 |
1.044.140,00 |
| 2.
In der Entwicklung befindliche immaterielle
Vermögensgegenstände |
61.404,88 |
51.062,25 |
| 3.
Sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände |
7.746,00 |
9.645,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.961,00 |
56.083,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
42.961,00 |
56.083,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
422.852,52 |
536.887,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.054,15 |
97.933,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
349.798,37 |
438.954,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.626,11 |
59.350,67 |
| davon
Disagio |
30.086,83 |
45.130,24 |
| D.
Aktive latente Steuern |
403.021,61 |
|
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.211.691,94 |
1.349.444,18 |
| Aktiva |
3.690.544,06 |
3.106.612,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
64.254,00 |
56.543,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.391.025,74 |
2.052.271,41 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-2.031.127,47 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-1.427.131,12 |
| V.
Bilanzverlust |
4.666.971,68 |
|
| davon
Verlustvortrag |
3.458.258,59 |
|
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.211.691,94 |
1.349.444,18 |
| B.
Rückstellungen |
63.730,00 |
67.510,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.217.933,57 |
2.751.474,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
408.880,49 |
287.627,76 |
| Passiva |
3.690.544,06 |
3.106.612,48 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
1.700.811,73 |
1.309.254,31 |
| 2.
Personalaufwand |
1.926.278,30 |
1.579.997,52 |
| a)
Löhne und Gehälter |
1.648.602,98 |
1.361.615,97 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
277.675,32 |
218.381,55 |
| davon
für Altersversorgung |
290,04 |
695,84 |
| 3.
Abschreibungen |
412.728,74 |
269.380,50 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
412.728,74 |
269.380,50 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
855.181,03 |
807.591,09 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
565,54 |
1.054,98 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
236,00 |
|
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
118.594,36 |
79.416,32 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
-403.021,61 |
|
| davon
Erträge aus der Zuführung und
Auflösung von latenten Steuern |
403.021,61 |
|
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
-1.208.713,09 |
-1.427.131,12 |
| 9.
Jahresfehlbetrag |
1.208.713,09 |
1.427.131,12 |
| 10.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
3.458.258,59 |
|
| 11.
Bilanzverlust |
4.666.971,68 |
|
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Idana AG hat ihren Sitz in Freiburg im Breisgau.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter
HRB 729081 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des
Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend
dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt. Dabei wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Das Aktivierungswahlrecht für
selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
gemäß § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch
genommen. Sie werden gemäß § 255 Abs.
2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet.
Die zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten
aktivierten
immateriellen Vermögensgegenstände werden
pro rata temporis über die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren planmäßig
linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des
jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach
dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit
zehn Jahren angenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert
von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird der
steuerliche
Sammelposten aus Vereinfachungsgründen auch in
der Handelsbilanz angewandt und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
IV.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Eigenkapital
Vom Grundkapital der Gesellschaft entfallen
EUR 60.277,00 auf Stammaktien und EUR 3.977,00
auf Vorzugsaktien.
Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von
EUR 3.458.258,59 enthalten.
Zum 31. Dezember 2023 besteht ein nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
EUR 1.211.691,94 (Vorjahr: EUR 1.349.444,18), der
entsprechend § 268 Abs. 3 HGB auf der
Aktivseite ausgewiesen ist.
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Eine
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt
aufgrund erhaltener qualifizierte Nachrangdarlehen in
Höhe von EUR 2.372.004,73 und aufgrund eines vom
typisch stillen Gesellschafter erklärten
Rangrücktritts auf die erbrachte Einlage in Höhe
von EUR 700.000,00 nicht vor. Darüber hinaus
versichert der Vorstand anhand einer positiven
Fortführungsprognose die Fortführung des
Unternehmens für mindestens 12 Monate.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bis zu fünf Jahren bestehen bei den
sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
1.267.358,33 (Vorjahr: EUR 1.225.416,67).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen bei den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 527.958,90.
Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 50.794,75 (Vorjahr: EUR 39.180,30) enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.127,77)
enthalten.
V.
Sonstige Angaben
Belegschaft
Im Jahresdurchschnitt waren 34,5 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Freiburg im Breisgau, den
20. Juni 2024
gez.
Dr. med. Lucas Spohn
gez.
Dr. med. Lilian Rettegi
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Idana AG erstattet der
Hauptversammlung folgenden Bericht gem.
§ 171 AktG betreffend das Geschäftsjahr
2023:
1. Einleitung
Die Idana AG ist durch formwechselnde Umwandlung mit
Satzung vom 21.06.2023, Urkunden-Nr. 2773/2023 des Notars
Dr. Alexander Vivell gegründet und am 06.07.2023 in
das Handelsregister Freiburg unter HRB 729081 eingetragen
worden. Gemäß Teil A. Top I. Ziffer 14. der
o. a. notariellen Urkunde wurde der Aufsichtsrat bestellt.
Im Namen des Aufsichtsrates der Idana AG freue ich
mich, Ihnen den Bericht über das Geschäftsjahr
2023 vorlegen zu dürfen. Dieser Bericht gibt Ihnen
einen Überblick über die Tätigkeiten und die
Ergebnisse der Überwachung des Vorstandes durch den
Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen
Anforderungen und der Satzung für den Zeitraum vom
21.06.2023 bis 31.12.2023.
2. Mitglieder und Sitzungen des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat der Idana AG hat seine
Tätigkeit durch konstituierende Sitzung am 21.06.2023
aufgenommen. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Herr
Prof. Dr. Werner Volz, zum stellvertretenden Vorsitzenden
des Aufsichtsrates wurde Herr Jerome Meinke gewählt.
Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrates wurde Dr.
Alexander Loch gewählt.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden
einschließlich der konstituierenden Sitzungen vier
ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Die Sitzungen
wurden in Form von Videokonferenzen abgehalten. Des
Weiteren wurden insgesamt sieben Beschlüsse nach der
formwechselnden Umwandlung zur Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital, zur Umwandlung von Wandeldarlehen und
zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien, gefasst.
An drei Sitzungen waren die Vorstandsmitglieder
anwesend, um eine kontinuierliche Überwachung und
Beratung des Vorstandes sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr keine
Ausschüsse iSd § 107 Abs. 3 AktG gebildet. Alle
Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und
entschieden. Gegenstände der regelmäßigen
mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren
neben der Gesamtlage des Unternehmens auch umfangreiche
Einzelfragen von beachtlicher Bedeutung. Der Vorstand hat
zustimmungspflichtige Geschäfte dem Aufsichtsrat stets
korrekt vorgelegt.
3. Genehmigtes Kapital und Kapitalerhöhungen
Die durch den Aufsichtsrat beschlossene
Satzungsänderung enthält eine Ermächtigung
des Vorstandes, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu
28.271 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2023).
Zum 31.12.2023 beträgt das durch den Vorstand noch
auszuschöpfende genehmigte Kapital 20.560 €. Das
Grundkapital der Idana AG wurde demgemäß in 2023
von ursprünglich 56.543 € in mehreren Schritten
um 7.711 € auf 64.254 € erhöht. Insgesamt
wurden 60.277 Stammaktien und 3.977 Vorzugsaktien mit einem
Nennwert von 1 € ausgegeben.
4. Überwachung und Beratung des Vorstandes
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach
Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung obliegenden
Aufgaben wahrgenommen. Die Vorstände Dr. Lilian
Rettegi und Dr. Lucas Lambert Erasmus Spohn, beide wohnhaft
in Freiburg im Breisgau, informierten den Aufsichtsrat
regelmäßig, zeitnah und umfassend über die
wesentlichen Fragen der Geschäftsführung und
Unternehmensentwicklung. Im Rahmen der Sitzungen und
zwischen den Sitzungen standen die Mitglieder des
Aufsichtsrates in engem Austausch mit dem Vorstand.
Wichtige Entscheidungen wurden in enger Abstimmung
getroffen. Der Aufsichtsrat war stets in alle operativen
und strategischen Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung
eingebunden.
5. Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2023 lag der Fokus der
Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates auf den
folgenden Bereichen:
a) Finanzielle Stabilität und
Liquidität
Die Sicherstellung der finanziellen Stabilität
und Liquidität des Unternehmens war ein zentrales
Thema. Dies umfasste die Überwachung der
Cashflow-Entwicklung, die prüferische Durchsicht der
Jahresabschlüsse sowie die Analyse der Finanzlage und
der Vermögens- sowie Kapitalstruktur.
b) Geschäftsentwicklung und Marktposition
Der Aufsichtsrat hat die strategische Ausrichtung und
die Geschäftsentwicklung der Idana AG intensiv
begleitet und die Umsätze und Unternehmensziele
überprüft.
c) Personalangelegenheiten und
Mitarbeiterbeteiligungen
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit wichtigen
Personalthemen einschließlich der Vergütung des
Vorstands und der Einführung von Mitarbeiteraktien in
Anlehnung an die steuerlichen Regelungen.
Im Geschäftsjahr 2023 bestand für den
Aufsichtsrat keine Veranlassung, von seinem Einsichtsrecht
nach § 111 Abs. 2 AktG Gebrauch zu machen., wonach der
Aufsichtsrat die Bücher und Schriften der Gesellschaft
sowie die Vermögensgegenstände, namentlich
Bankkonten und Waren, einsehen und prüfen darf.
6. Jahresabschlussanalyse
Der vom Vorstand unterzeichnete und von der Kapfer
& Lipps Steuerberatungsgesellschaft erstellte und
bescheinigte Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat
kritisch analysiert. Auf die Erstellung eines Lageberichts
hat der Vorstand unter Berufung des §§ 264 Abs. 1
und 267 Abs. 1 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss sowie den Erläuterungsbericht mit dem
Vorstand und dem Steuerberater der Gesellschaft
erörtert. Im Einzelnen ist wie folgt festzuhalten:
a) Vermögenslage
Die immateriellen Vermögensgegenstände
betragen zum 31.12.2023 1,564 Mio. €, was einen
Anstieg von 41,6 % gegenüber dem Vorjahr darstellt.
Die flüssigen Mittel belaufen sich auf 349,8 T€.
Es sind daher weitere Kapitalerhöhungen und/oder die
Zuführung neuer Wandeldarlehen erforderlich, um die in
Anlehnung an die Unternehmensplanung entstehenden
Anlaufverluste zu kompensieren. Im Geschäftsjahr
wurden erstmals aktive latente Steuern in Höhe von 403
T€ ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte aufgrund von
Verlustvorträgen und Bilanzansatz- und
Bewertungsdifferenzen zwischen der Handels- und
Steuerbilanz.
b) Kapitalstruktur
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum
31.12.2023 beläuft sich auf
1,211 Mio. €. Die Gesellschaft ist daher
bilanziell überschuldet. Unter Berücksichtigung
des qualifizierten Nachrangkapitals in Höhe von
insgesamt 3,072 Mio. € beträgt das
bilanzanalytische Eigenkapital indes 1,860 Mio. €. Die
Gesellschaft weist somit eine wirtschaftliche
Eigenkapitalquote in Höhe von 50,41 % aus und ist
demgemäß insolvenzrechtlich nicht
überschuldet.
c) Darstellung des Cashflows
Der Mittelabfluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit beträgt in 2023 862
T€. Der negative Cashflow hat sich gegenüber dem
Cashflow in Höhe von minus 1,026 Mio. € um 164
T€ verbessert. Der Cashflow aus der
Investitionstätigkeit beläuft sich auf 858
T€. Davon wurden Auszahlungen für
selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände in Höhe von
855 T€ geleistet.
Der negative Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit und die Auszahlungen für
Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt
1,720 Mio. € wurden durch den Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit, insbesondere aus
Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 1,346 Mio.
€, Aufnahme von Wandeldarlehen und Finanzkrediten in
Höhe von 537 T€, Umwandlung von Wandeldarlehen in
Höhe von 211 T€ wie auch den Abbau der liquiden
Mittel in Höhe von 89 T€, gedeckt. Der
Bestand der liquiden Mittel hat sich gegenüber dem
Vorjahr von 439 T€ auf 350 T€ reduziert.
d) Erfolgslage
Die Umsatzerlöse haben sich von 496 im Vorjahr
auf 781 T€ und somit um 57,5 % erhöht. Die
Personalaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr
2023 auf 1,926 Mio. € gegenüber 1,580 Mio. €
im Vorjahr. Aufgrund der Expansion des Unternehmens ist der
Personalaufwand gestiegen. Die Steigerung des
Personalaufwandes beträgt 21,9 %.
Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2023
beläuft sich auf 1,209 Mio. €. Im Vorjahr betrug
der Jahresfehlbetrag 1,427 Mio. €. Mit ursächlich
für die gegenüber dem Vorjahr leicht verbesserte
Ertragslage sind die höheren Umsatzerlöse und die
erfolgswirksam verbuchten latenten Steuern in Höhe von
403 T€.
7. Bescheinigung des Jahresabschlusses
Die Kapfer & Lipps Steuerberatungsgesellschaft
hat den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang der Idana AG für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unter
Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
erstellt und diesen am 25.06.2024 bescheinigt.
8. Billigung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung
über die Verwendung des im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzergebnisses
Aufgrund des Umstandes, dass die Idana AG den
Jahresabschluss wie auch den Bericht des Aufsichtsrates bis
30.06.2024 offenzulegen hat, entscheidet sich Vorstand und
Aufsichtsrat entsprechend der Satzung der Idana AG für
die Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat
(vgl. § 172 AktG erste Alternative). Der Aufsichtsrat
billigt den Jahresabschluss 2023 einstimmig. Der
Bilanzverlust in Höhe von 4.666.971,48 € wird
gebilligt und auf neue Rechnung vorgetragen.
9. Entlastung des Vorstandes
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023
Entlastung zu erteilen.
10. Dank und Ausblick
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand
für das große Engagement und die hervorragende
Arbeit im vergangenen Jahr. Ein besonderer Dank gilt auch
unseren Aktionärinnen und Aktionären für das
Vertrauen und die Unterstützung. Wir blicken
zuversichtlich in die Zukunft und sind überzeugt, dass
die Idana AG auch in den kommenden Jahren erfolgreich
wachsen und ihre Marktposition weiter stärken wird.
Eine wichtige Herausforderung für die Idana AG wird es
sein, die Umsätze durch die Akquise neuer Kunden zu
steigern und die notwendigen Finanzmittel zu gewinnen, den
in 2024 und 2025 voraussichtlich zu erwartenden negativen
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und
den Investitionen in innovative Produkte auszugleichen.
Freiburg, den 27.06.2024
Der Aufsichtsrat
gez.
Prof. Dr. Werner Volz, Vorsitzender des
Aufsichtsrates
sonstige Berichtsbestandteile
Bilanzeid
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Tomes GmbH vermittelt.
Freiburg im Breisgau, den
20. Juni 2024
gez.
Dr. med. Lucas Spohn
gez.
Dr. med. Lilian Rettegi
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
|