Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 203976
Eingetragen
21.9.2012
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenErrichtung von FertigteilbautenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
der Trockeninnenausbau sowie der Handel mit und der Einbau von genormten Baufertigteilen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Koch
seit 21.9.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Floetstr. 2, 21406 Melbeck
30.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dirk Koch GmbH

Melbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 47.380,00 20.557,00
I. Sachanlagen 47.380,00 20.557,00
B. Umlaufvermögen 163.831,32 166.082,49
I. Vorräte 12.478,23 4.226,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.490,62 18.821,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.862,47 143.035,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.444,65 2.175,09
D. Aktive latente Steuern 5.443,49 5.195,82
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 5.652,56 5.077,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 223.752,02 199.088,23

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 148.416,25 129.922,49
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 118.416,25 99.922,49
B. Rückstellungen 33.894,01 39.537,71
C. Verbindlichkeiten 41.441,76 29.628,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 223.752,02 199.088,23

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des BilMoG erstellt. Ergänzend waren die Vorschriften des EGHGB und des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 II HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrundegelegt. Die Gliederung entspricht § 275 II HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 I 3 HGB verzichtet.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 II EStG wurden sofort in voller Höhe abgeschrieben. In 2019 sind geringwertige Wirtschaftsgüter im Gesamtwert von weniger als TEUR 1,0 angeschafft worden. Diese an und für sich allein steuerrechtliche Regelung zur Abschreibung von GWG´s konnte aus Gründen der materiality für Zwecke der vorliegenden Handelsbilanz übernommen werden.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Rückdeckungsversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist mit dem Aktivwert zum 31.12.2019 angesetzt worden.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem jeweiligen Nennwert bzw. mit ihren historischen Anschaffungskosten angesetzt.

Die übrigen Posten des Umlaufvermögens sind mit Nennbeträgen angesetzt.

Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Für passive latente Steuern wurde eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet; § 249 Abs. 1 HGB. Dabei wurden nur temporäre, nicht aber quasi-permanente Wertunterschiede berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Dabei wurden künftige Preis- und Wertschwankungen berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tagessätze über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen worden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Einzelposten der Aktiva

Eine Darstellung der Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte in einem Bruttoanlagespiegel unterbleibt gemäß § 274a HGB.

Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgte zu deren fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung von Herstellungskosten nicht mit einbezogen.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 II 3 HGB waren nicht zu bilden. Abschreibungen im Sinne des § 253 III 3 HGB waren auch nicht zu bilden. Zuschreibungen waren ebenfalls nicht vorzunehmen.

Für die Rückdeckungsversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist  ein Aktivwert in Höhe von EUR 5.652,56 aktiviert worden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Ansprüche gegenüber Lieferanten. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für geleisteten Aufwand späterer Jahre angesetzt. Disagiobeträge sind nicht enthalten.

Aktive Steuerabgrenzungen wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 5.443,49 berücksichtigt.

Angaben zu Einzelposten der Passiva

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2019 EUR 30.000,00.

Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 festgestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Weitergehende Angaben i. S. v. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB unterbleiben gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz HGB.

Im Berichtsjahr war eine Rückstellung für latente Steuern in die Bilanz einzustellen. Der Gesamtbetrag der per 31.12.2019 ausgewiesenen latenten Steuern beträgt EUR 9.176,75.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt  0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 36.291,76 (Vorjahr: EUR 29.628,03).

Angaben zu den Bilanzvermerken

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wieder.
Ergänzende Angaben im Sinne von § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht zu tätigen.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer:
Herr Dirk Koch


Der Geschäftsführer ist jederzeit alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des
§ 181 BGB befreit.

Kredite wurden nicht an den Geschäftsführer vergeben und im Berichtsjahr auch nicht zurückgezahlt. Andere Haftungsverhältnisse wurden von der Gesellschaft für diesen Personenkreis ebenfalls nicht eingegangen oder im Berichtsjahr aufgelöst.

Die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers unterbleibt nach § 286 IV HGB.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 0,00 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 16.148,38.
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen

Beteiligungen an anderen Unternehmen bestehen nicht.

sonstige Berichtsbestandteile


Melbeck, den 27.05.2020
gez. Dirk Koch, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2020 festgestellt.

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