Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 16590
Eingetragen
15.1.1987
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
ist die Vermittlung, die Verwaltung, der Erwerb und der Verkauf von Vermögensgegenständen ,insbesondere von Immobilien sowie die Durchführung von Bauarbeilen aller Art durch Fremdunternehmen, sowie Finanzierungsvermittlung. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die ihrem Zweck dienlich sein können. Sie ist insbesondere berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen| im In- und Ausland zu gründen,

Historie

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Management

NameRolle
Elisabeth Grümer
seit 2.7.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optima Immobilien GmbH

Castrop-Rauxel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

607,20

809,80

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen


607,20


809,80

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

12389,97


14611,21

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


12352,22


14601,51

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


37,75


9,70

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva


12997,17


15421,01



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

-303098,78


-311990,17

I. Gezeichnetes Kapital

25564,60


25564,60

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


-337554,77

-344982,58

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag


8891,39

7427,81

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten


316095,95

327411,18

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


12997,17


15421,01

ANHANG

(1) Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

(3) Erläuterungen zur Bilanz

(A) Umlaufvermögen

Forderungen

(B) Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 57.582,07 €.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 223.097,14 € enthalten.

(4) Weitere Angaben

(A ) Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

(B) Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

(C) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.

(D) Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

(E) Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen.
Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

(F)
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Frau
Elisabeth Grümer.

Castrop-Rauxel, 12.03.2012

gez. E.Grümer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.03.2012

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