2PN Projekt GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meik Lenze seit 29.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
3BI-Facility GmbHBlankenfelde-MahlowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis 31.12.2022Allgemeine Angaben Die 3BI-Berlin-Brandenburgische Bau GmbH ihren Sitz in Blankenfelde und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam (Reg.Nr. 30984 P). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Gemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: Angaben zum Jahresabschluss insgesamt Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früherer Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 (4) und § 256 Satz 1 HGB Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Angewandte Abschreibungsmethoden Vorrätebewertung Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vom Wahlrecht nach den Vorschriften der sog. Poolabschreibung wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Gesellschafterkonten wurden entsprechend den gesetzlichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen verzinst. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit wichtiger Absatzverträge (ggf. alternative Begründung) des erworbenen Unternehmens begründet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen 5 und 15 Jahren) angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wurde in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen waren. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschal-wertberichtigung Rechnung getragen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungs-verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind im Kontennachweis zur Bilanz näher aufgegliedert. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Gesellschafterkonten wurden entsprechend den gesetzlichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen verzinst. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechend schriftliche Vereinbarungen liegen vor. Während des aufgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Meik Lenze, Doraue 5c, 15745 Wildau Herr Denny Sasse, Scharnweberstraße 24, 12459 Berlin Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaft in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschrift als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sonstige Angaben Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ist gleich dem Kalenderjahr. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Basis der Bücher des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge zum 31.12.2022 nachgewiesen. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2023 festgestellt. Meik Lenze, Geschäftsführer Denny Sasse, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.6.2023. |
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