Kaufmann Spedition GmbH
Wunstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023 EUR |
30.6.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
1.344.473,00 |
1.393.970,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.947,00 |
20.859,00 |
| II. Sachanlagen |
1.324.526,00 |
1.373.111,00 |
| B. Umlaufvermögen |
897.837,98 |
947.020,09 |
| I. Vorräte |
66.649,49 |
90.588,32 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
830.363,23 |
848.748,64 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
825,26 |
7.683,13 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
14.013,00 |
15.414,00 |
| Aktiva |
2.256.323,98
|
2.356.404,09 |
Passiva
|
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30.6.2023 EUR |
30.6.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
43.818,19 |
103.143,86 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III. Verlustvortrag |
121.856,14 |
247.606,21 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
59.325,67 |
-125.750,07 |
| B. Rückstellungen |
54.139,00 |
62.105,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
2.158.366,79 |
2.191.155,23 |
| Passiva |
2.256.323,98 |
2.356.404,09 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 der Firma Kaufmann Spedition GmbH, Wunstorf
wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs
wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2023 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der „Abnutzung“ unterlagen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR 250,00,
höchstens jedoch EUR 800,00 je Einheit werden nach § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit
§ 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sofern keine Abzinsung vorzunehmen war.
2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im Anlagenspiegel und
der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:
Kfz-Steuern
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EUR
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7.652,00
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Betriebsversicherungen
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EUR
|
6.126,00
|
Dienstleistungen Frachtenvermittlung
|
|
EUR
|
165,00
|
Beiträge
|
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|
EUR
|
70,00
|
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|
EUR
|
14.013,00
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Forderungen aus Darlehen (Kontokorrent) EUR 624.716,56
2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt zum 30.06.2023 EUR 939.483,84.
3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt zum 30.06.2023 EUR 175.000,00.
4. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Person geführt:
Herrn Carsten Kaufmann, Garbsen
Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286
Abs. 4 HGB unterlassen.
5. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Jahresfehlbetrag 2022/2023
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EUR
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-59.325,67
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Verlustvortrag aus Vorjahren
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EUR
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-121.856,14
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Bilanzverlust
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|
EUR
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-181.181,81
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Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Wunstorf, 28. Juni 2024
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gez.:
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Carsten Kaufmann
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Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt.
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