Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 111072
Eingetragen
25.10.2002
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenBeteiligungsgesellschaftenVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Betrieb eines Fuhruntemehmens und die Erbringung logistischer Dienstleistungen einschließlich Lagerung nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Kaufmann
seit 27.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kaufmann Spedition GmbH

Wunstorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.344.473,00 1.393.970,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.947,00 20.859,00
II. Sachanlagen 1.324.526,00 1.373.111,00
B. Umlaufvermögen 897.837,98 947.020,09
I. Vorräte 66.649,49 90.588,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 830.363,23 848.748,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 825,26 7.683,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.013,00 15.414,00
Aktiva 2.256.323,98 2.356.404,09

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 43.818,19 103.143,86
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 200.000,00 200.000,00
III. Verlustvortrag 121.856,14 247.606,21
IV. Jahresfehlbetrag 59.325,67 -125.750,07
B. Rückstellungen 54.139,00 62.105,00
C. Verbindlichkeiten 2.158.366,79 2.191.155,23
Passiva 2.256.323,98 2.356.404,09

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 der Firma Kaufmann Spedition GmbH, Wunstorf wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen   Erleichterungsvorschriften   zur    Erstellung  des   Anhangs     wurde   Gebrauch   gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).

 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Ein­zelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2023 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten ange­setzt und sofern sie der „Abnutzung“ unterlagen, um planmäßi­ge Abschrei­bun­gen ver­mindert. Die
Abschreibungen wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstel­lungs­ko­sten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Ab­schreibungen ver­min­dert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Ver­mögensgegenstände vorge­nommen.

Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR 250,00, höchstens jedoch EUR 800,00 je Einheit werden nach § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit
§ 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sofern keine Abzinsung vorzunehmen war.

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)

1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäfts­jahr­es­abschreibung sind im Anlagenspiegel und der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:

Kfz-Steuern


EUR
7.652,00
Betriebsversicherungen


EUR
6.126,00
Dienstleistungen Frachtenvermittlung

EUR
165,00
Beiträge


EUR
70,00



EUR
14.013,00



IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

davon Forderungen aus Darlehen (Kontokorrent) EUR 624.716,56

2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5  Satz 1  HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum 30.06.2023 EUR 939.483,84.

3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 30.06.2023 EUR 175.000,00.

4. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Herrn Carsten Kaufmann, Garbsen

Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

5. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Jahresfehlbetrag 2022/2023


EUR
-59.325,67
Verlustvortrag aus Vorjahren


EUR
-121.856,14
Bilanzverlust


EUR
-181.181,81



Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.

sonstige Berichtsbestandteile

Wunstorf, 28. Juni 2024
gez.:
Carsten Kaufmann

Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt.

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