Großhandel mit Roh- und Schnittholz
Stadtwerke Waren GmbH
Ernst-Alban-Straße 2, 17192 Waren (Müritz), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Hemmann seit 30.6.2025 | Prokura |
Michael Hübner seit 29.1.2021 | Geschäftsführer |
Mandy Schimmel seit 3.8.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Waren (Müritz) | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Waren GmbHWarenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der GesellschaftDie Stadtwerke Waren GmbH (im Folgenden auch Stadtwerke oder Unternehmen genannt) ist ein kommunales städtisches Versorgungsunternehmen und wurde im Jahre 1991 gegründet. Anteilseigner ist mit 100 Prozent die Stadt Waren (Müritz). Die Stadtwerke betreiben eigene Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wärme und Wasser. Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Waren (Müritz), einschließlich der Ortsteile mit einer Fläche von 158 km 2 , mit 21.461 Einwohnern (Stand 18.09.2023, Veröffentlichung im Warener Wochenblatt Nr. 19/2023). Darüber hinaus ist das Unternehmen Betriebsführungsgesellschaft und stellt die Geschäftsführung für den Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband und für die Waren (Müritz) Kur- und Tourismus GmbH. Weiterhin betätigen sich die Stadtwerke auch als Dienstleister im kommunalen Bereich (z. B. Straßenbeleuchtung). Entwicklung von Gesamtwirtschaft und BrancheDie deutsche Wirtschaft kam im Jahr 2023 im krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Das Bruttoinlandsprodukt war um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Ein hohes Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen und eine geringere Nachfrage im In- und Ausland dämpften die Konjunktur. Nach dem tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 erholte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 nicht. (Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 15.01.2024) Entgegen dem Bundestrend stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 in Mecklenburg-Vorpommern um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Den höchsten Anstieg der Bruttowertschöpfung erzielte das produzierende Gewerbe mit 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Innerhalb dieses Bereiches verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitendes Gewerbe mit 19,3 Prozent einen starken Anstieg. Der Dienstleistungsbereich belegte mit einer gestiegenen Bruttowertschöpfung von 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr den zweiten Rang. Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung des Unterbereiches Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit 9,2 Prozent ebenfalls sehr positiv. (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Pressemitteilung vom 28.03.2024) Der in Deutschland im Jahr 2023 erzeugte und in das Netz eingespeiste Strom sank gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent. Ein geringerer Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie der gestiegene Import von Strom aus dem Ausland waren die Hauptursachen für den Rückgang. Der im Jahr 2023 eingespeiste Strom stammte zu 56,0 Prozent (Vorjahr 46,3 Prozent) aus erneuerbaren Energieträgern. Damit wurden die konventionellen Energieträger wie Kohle, Erdgas und Kernenergie, die im Vorjahr noch einen Anteil von insgesamt 53,7 Prozent ausmachten, als Hauptenergieträger abgelöst (44,0 Prozent in 2023). Der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung war im Jahr 2023 die Windkraft. Sie kam nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes auf 31,0 Prozent (Vorjahr 24,0 Prozent). Gründe hierfür waren ein gutes Windjahr und der Leitungszubau. Zweitwichtigster Energieträger war Kohle mit 26,1 Prozent (Vorjahr 33,2 Prozent). Durch die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023 ist die Stromeinspeisung aus Kernenergie auf einen Anteil von 1,5 Prozent gegenüber 6,4 Prozent in 2022 gesunken. Erstmals seit 2002 ist die importierte Strommenge mit 69,3 Mrd. kWh, Vorjahr 49,3 Mrd. kWh, deutlich gestiegen (40,6 Prozent). Die exportierte Strommenge sank auf 60,1 Mrd. kWh, Vorjahr 76,6 Mrd. kWh (21,5 Prozent). (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 087 vom 7. März 2024) Geschäftsverlauf und LageDie Stadtwerke Waren GmbH konnte das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von T€ 4.744 (Vorjahr T€ 2.271) abschließen. Wie auch das Vorjahr war 2023 ein besonderes und von vielen Unsicherheiten geprägtes Jahr. Volatile Energieeinkaufspreise, die Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen führten zu überdurchschnittlich erhöhtem administrativem Aufwand im Unternehmen und in der Kundenkommunikation. Aufgrund der angespannten Marktsituation mussten gleich zu Beginn des Jahres die Strom-, Gas- und Wärmepreise erhöht werden. Trotz des hohen Preisniveaus ist es dem Vertrieb gelungen, die Strom- und Gaskunden zu halten. Abwanderungen zu anderen Anbietern waren im Berichtsjahr kaum spürbar. Stromversorgung Die in das Netz der Stadtwerke Waren GmbH insgesamt eingespeiste Strommenge lag im Berichtsjahr mit 100,498 Mio. kWh auf Vorjahresniveau (Vorjahr 99,970 Mio. kWh; +0,5 Prozent). Darin enthalten ist eine Menge in Höhe von 17,129 Mio. kWh (Vorjahr 17,907 Mio. kWh), die dezentral durch EEG- und KWK-Anlagen in unser Netz eingespeist wurde. Auf solare Strahlungsenergie entfällt eine Menge von 10,420 Mio. kWh (Vorjahr 10,119 Mio. kWh) und auf KWK-Anlagen 6,709 Mio. kWh (Vorjahr 7,788 Mio. kWh). Durch die zwei betriebseigenen KWK-Anlagen (BHKW Waren West und BHKW Papenberg) wurden 5,921 Mio. kWh (Vorjahr 6,438 Mio. kWh) eingespeist. Die eingespeisten EEG-Mengen wurden in das vorgelagerte Netz geliefert. Der erzeugte KWK-Strom wurde an eigene Kunden verkauft. Die Verkaufsmenge des eigenen Handels und das Handelsvolumen der fremdversorgten Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Waren GmbH lag mit 95,821 Mio. kWh ebenfalls auf Vorjahresniveau (Vorjahr 95,448 Mio. kWh). In Jahr 2023 wurden 1.274 Kunden (Vorjahr 1.127 Kunden), der insgesamt ca. 15.200 Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Waren GmbH durch Fremdanbieter versorgt. Der Mengenanteil, der von Wettbewerbern belieferten Kunden, erhöhte sich von 55,996 Mio. kWh (58,7 Prozent) im Vorjahr auf 57,208 Mio. kWh (59,7 Prozent) im Berichtsjahr. Hierbei entfällt der weitaus größte Anteil auf fremdversorgte Großkunden. Durch den Vertrieb der Stadtwerke Waren GmbH wurden im Geschäftsjahr 2023 40,3 Prozent (Vorjahr 41,3 Prozent) der Kunden mit einer Menge von 38,613 Mio. kWh (Vorjahr 39,452 Mio. kWh) beliefert. Um den wettbewerbsbedingten Verlust von Kunden zu kompensieren, bietet die Stadtwerke Waren GmbH bereits seit dem Jahr 2010 Haushaltskunden im naheliegenden Umland die Versorgung mit Strom (Müritzstrom-Land) an. Im Jahr 2023 belieferten die Stadtwerke Waren 3.377 Kunden mit Strom mit einer Menge von insgesamt 10,059 Mio. kWh (Vorjahr 3.174 Kunden mit 9,850 Mio. kWh). Die Strompreise in der Grundversorgung und für die Sonderverträge wurden zum 01.01.2023 aufgrund gestiegener Beschaffungskosten erhöht. Gasversorgung Die insgesamt in unser Gasnetz eingespeiste Gasmenge verringerte sich im Berichtsjahr auf 220,602 Mio. kWh (Vorjahr 230,624 Mio. kWh; - 4,3 Prozent). Die wärmere Witterung und das veränderte Verbrauchsverhalten der Kunden verursachten den Mengenrückgang. Die im Netzgebiet abgesetzte Gasmenge (eigener Vertrieb und fremde Händler) verringerte sich um 5,2 Prozent auf 175,343 Mio. kWh (Vorjahr 184,908 Mio. kWh). Auf den Eigenverbrauch entfällt eine Gasmenge von 45,279 Mio. kWh (Vorjahr 48,451 Mio. kWh), die vorrangig in den Heizhäusern für die Erzeugung von Fernwärme benötigt wurde. Die fremdbelieferte Kundenanzahl im Netzgebiet der Stadtwerke Waren GmbH verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr auf 545 Kunden (Vorjahr 547 Kunden) von ca. 4.200 Kunden mit einer Menge von 86,676 Mio. kWh und 49,4 Prozent (Vorjahr 93,823 Mio. kWh und 50,7 Prozent). Der Vertrieb der Stadtwerke lieferte Erdgas an 50,6 Prozent (Vorjahr 49,3 Prozent) der Kunden mit einer Menge von 88,668 Mio. kWh (Vorjahr 91,086 Mio. kWh). Seit Juli 2012 bietet die Stadtwerke Waren GmbH den Haushaltskunden im Umland die Versorgung mit Erdgas (Müritzgas-Land) an. 601 Kunden wurden im Berichtsjahr durch die Stadtwerke Waren mit Erdgas beliefert mit einer Menge von 10,219 Mio. kWh (Vorjahr 575 Kunden mit 10,456 Mio. kWh). Aufgrund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt ausgelöst durch den Ukrainekrieg und das stark eingeschränkte Angebot an Importgas war eine enorme Steigerung der Beschaffungskosten zu verzeichnen. Diese erhöhten sich von 2022 zu 2023 um fast das 3-Fache und mussten zu Jahresbeginn 2023 an alle Kundengruppen weitergegeben werden. Wärmeversorgung Die Wärme wird in vier Heizwerken vorrangig mit Erdgas erzeugt. Die Menge der verkauften Wärme ist ebenfalls durch die milde Witterung im Berichtsjahr auf 25,708 Mio. kWh (Vorjahr 26,125 Mio. kWh) um 1,6 Prozent gesunken. Die in der Geothermie erzeugte Wärmemenge im direkten Wärmeaustausch stieg von 0,120 Mio. kWh im Vorjahr auf 0,898 Mio. kWh im Berichtsjahr. Nach umfangreichen Reparaturarbeiten im Jahr 2022, die sich bis in das Jahr 2023 hineinzogen, konnte die Geothermie mit verminderter Leistung im Juli 2023 wieder in Betrieb genommen werden. Aufgrund der erhöhten Wärmeerzeugungskosten (Erdgas und Strom) erfolgte auch eine Erhöhung der Fernwärmepreise ebenfalls zu Jahresbeginn 2023. Wasserversorgung Die Stadtwerke verfügen über umfassende Trinkwasserressourcen im Grundwasser, die eine sehr gute Qualität aufweisen. In den beiden Wasserwerken der Stadtwerke in Warenshof und an der Feisneck wird weit weniger Trinkwasser gefördert als durch Grundwasserneubildung entsteht. Damit wird nicht nur der eigene Bedarf für unsere Kunden im Stadtgebiet gedeckt, sondern darüber hinaus wurde ein bedeutender Anteil an Trinkwasser (376 Tm 3 ; Vorjahr 359 Tm 3 ) in das Gebiet des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverbandes geliefert. Die Wasserverkaufsmenge lag mit 1,794 Mio. m 3 auf Vorjahresniveau mit 1,806 Mio. m 3 (-0,7 Prozent). Der seit 2019 bestehende Wasserverbrauchspreis von 1,25 €/m 3 wurde seitdem nicht angepasst. Für Abnahmemengen über 5.000 m 3 pro Jahr und Zähler werden Sonderkonditionen gewährt. Regulierung Strom und Gas Für die dritte Regulierungsperiode Strom (2019 bis 2023) wurde wie auch für die ersten beiden Regulierungsperioden das vereinfachte Verfahren gewählt. Der Effizienzwert beträgt für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren für diese Periode 96,69 Prozent. Mit Beschluss vom 27. Februar 2020 legte die Landesregulierungsbehörde die Erlösobergrenzen der dritten Regulierungsperiode für die Stadtwerke Waren GmbH fest. Bei Gas erstreckt sich die vierte Regulierungsperiode über einen Zeitraum von 2023 bis 2027. Auch hier wurde für unser Unternehmen das vereinfachte Verfahren gewählt. Der Effizienzwert beträgt für Gasverteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren in dieser Periode 92,55 Prozent. Der Beschluss der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung der Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode für die Stadtwerke Waren GmbH ist noch nicht ergangen. Lieferanten, Netznutzung und Einspeisung Die Stadtwerke Waren GmbH hat im Berichtsjahr mit insgesamt 136 Stromlieferanten (Vorjahr 144) und 93 Gaslieferanten (Vorjahr 103) vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung des Stromverteilnetzes bzw. Gasverteilnetzes geschlossen. Aufgrund der Strompreisdynamik und staatlicher Fördermöglichkeiten stieg der Zubau von dezentralen EEG-Anlagen (Solaranlagen) im Privatkundenbereich rasant an. Zum Ende des Jahres 2023 wurde durch 399 Solaranlagen (Vorjahr 234) dezentral erzeugter Strom in das Netz der Stadtwerke Waren GmbH eingespeist. Die Anzahl der Kraftwärmekopplungsanlagen blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert mit 21 Anlagen. Der hier erzeugte Strom wurde ebenfalls in das Netz der Stadtwerke eingespeist. Portallösung Um den Anforderungen der Bundesnetzagentur für einen diskriminierungsfreien Arbeitsablauf zwischen dem Netzbetrieb und dem Energiehandel sicherzustellen, wenden die Stadtwerke Waren auf der Basis des sog. 1-Mandantenmodells und der Software Wilken CS/2 bzw. seit Juni 2021 die Version P/5 Ener:gy das Vertriebs-Service-Portal mit automatisiertem Berechtigungskonzept an. Investitionen Im Jahr 2023 investierte die Stadtwerke Waren GmbH T€ 2.266 in das Anlagevermögen. Geplant war ein Investitionsvolumen von T€ 2.190. Die Finanzierung wurde ausschließlich aus eigenen Mitteln gesichert. In den Neu- und Ersatzneubau der Versorgungsnetze und Anlagen wurden im Berichtsjahr T€ 2.103 investiert. T€ 163 wurden für die Anschaffung von Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgewendet. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich bei den einzelnen Sparten folgende Werte:
Vermögens- und Finanzlage Zum 31.12.2023 erhöhte sich die Bilanzsumme der Stadtwerke Waren GmbH um T€ 5.506 auf T€ 57.230. Das gesamte Anlagevermögen betrug T€ 32.292 (Vorjahr T€ 31.801) und macht 56,4 Prozent (Vorjahr 61,5 Prozent) der Bilanzsumme aus. Das Eigenkapital erhöhte sich um T€ 3.984 auf T€ 43.100 (Vorjahr T€ 39.116) und deckt 75,3 Prozent (Vorjahr 75,6 Prozent) der Bilanzsumme. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beträgt T€ 6.419 (Vorjahr T€ 6.424). Das Anlagevermögen ist somit zu 100 Prozent durch das langfristige Eigen- und Fremdkapital gedeckt. Die Rückstellungen in Höhe von T€ 4.210 (Vorjahr T€ 3.489) betreffen im Wesentlichen Steuerrückstellungen für das Jahr 2023, die Rekultivierung der Geothermie, die Bilanzierung der CO 2 -Zertifikate sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres erhöhten sich um T€ 805 auf T€ 3.499 im Vergleich zum Vorjahr mit T€ 2.694. Der Finanzbedarf konnte auch in 2023 aus dem Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden. Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke Waren GmbH war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben.
Ertragslage
Die deutliche Steigerung der Umsatzerlöse steht mit dem höheren Materialaufwand in direktem Zusammenhang. Stark gestiegene Beschaffungskosten, verursacht durch die Auswirkungen der Energiekrise, wurden an die Kunden zum 01.01.2023 weitergegeben. Geringere sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen sowie ein verbessertes Finanzergebnis kompensieren die höheren Personalaufwendungen. Die Umsatzerlöse haben sich wie folgt entwickelt:
Die Materialaufwendungen beliefen sich auf T€ 28.325 und machen bezogen auf die Summe der gesamten Erlöse und Erträge (Basisgröße) 62,9 Prozent (Vorjahr 55,0 Prozent) aus. Sie betreffen im Wesentlichen die Beschaffungskosten für Strom und Gas, das Wassernutzungsentgelt, den Materialeinkauf für den Netzbetrieb sowie Aufwendungen für Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Versorgungsnetzte und -anlagen. Der Personalaufwand erhöhte sich von T€ 5.498 in 2022 auf T€ 5.888 im Berichtsjahr um T€ 390 (7,1 Prozent). Neben den zu leistenden tariflich gebundenen Inflationsausgleichszahlungen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten um zwei Mitarbeitende. In Relation zu den Erlösen und Erträgen nimmt der Personalaufwand im Berichtsjahr einen Anteil von 13,1 Prozent (Vorjahr 18,5 Prozent) ein. Die Abschreibungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 1,4 Prozent. Der sonstige betriebliche Aufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch geringere Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für Rekultivierung (in 2023: T€ 200; in 2022: T€ 555). Das Zinsergebnis verbesserte sich durch das gestiegene Zinsniveau und höhere Beteiligungserträge. Infolge eines höheren zu versteuernden Einkommens liegen die Steuern vom Einkommen und Ertrag deutlich über dem Wert des Vorjahres. Der Jahresüberschuss beträgt T€ 4.744 gegenüber T€ 2.271 im Vorjahr und erreicht damit einen Anteil von 10,5 Prozent (Vorjahr 7,7 Prozent) bezogen auf die Summe der gesamten Erlöse und Erträge. Nach satzungsgemäßer Einstellung von T€ 597 in die Gewinnrücklagen ergibt sich für 2023 ein Bilanzgewinn von T€ 4.147 (Vorjahr T€ 1.673). RisikomanagementDie Sicherung des Unternehmenszieles der zuverlässigen und stabilen Versorgung unserer Kunden mit Strom, Gas, Wasser und Wärme verlangt moderne Technologien sowie eine Versorgungsbasis auf hohem Niveau. Die Erreichung dieses Zieles erfordert die Erkennung und Bewertung von Risiken und die Durchführung von Maßnahmen, die negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit verhindern bzw. bei ihrem Eintritt mindern. Zu diesem Zweck bedienen sich die Stadtwerke dem Risikomanagement-System, das die Selbstkontrolle sowie das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter für Risiken erhöht. Die Grundprinzipien, Kontrollstandards, personelle Zuständigkeiten, Funktionen und Abläufe des Risikomanagements wurden von der Geschäftsführung festgelegt und sind in einem Dokument, welches entsprechend den aktuellen Anforderungen ergänzt bzw. aktualisiert wird, zusammengefasst. Personal- und SozialbereichAm 31.12.2023 waren 88 Mitarbeiter (Vorjahr 86 Mitarbeiter) und 5 Auszubildende (Vorjahr 4 Auszubildende) in den Ausbildungsberufen Elektroniker für Betriebstechnik, Anlagenmechaniker und Fachkraft für Abwassertechnik im Unternehmen beschäftigt. Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter:
Der Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr auf T€ 5.888 (Vorjahr T€ 5.498). Davon entfielen T€ 4.770 (Vorjahr T€ 4.442) auf Löhne und Gehälter sowie T€ 1.118 (Vorjahr T€ 1.056) auf Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Aufwendungen zur Unterstützung. T€ 175 (Vorjahr T€ 168) dienten den Aufwendungen für die Altersvorsorge. Der Personalaufwand beinhaltet Rückstellungszuführungen für abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell für sechs Mitarbeiter mit einer Laufzeit von 2021 bis 2026 in Höhe von T€ 90. Durch die Freizeitphase von drei Mitarbeitern (Vorjahr 2 Mitarbeiter) wurden T€ 111 der Rückstellung in Anspruch genommen. UmweltschutzIn den betriebseigenen Wärmeerzeugungsanlagen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten bzw. unterschritten. Als Primärenergieträger wird fast ausschließlich umweltfreundliches Erdgas eingesetzt. Heizöl HEL wird hier nur im Ausnahmefall verwendet. Mit zwei BHKW's im Heizwerk Waren West und im Heizwerk Papenberg produzieren wir nicht nur Wärme, sondern erzeugen einen Teil des benötigten Strombedarfs für die Privathaushalte in Waren (Müritz) effizient und umweltschonend. Mit dem Betrieb der Geothermie auf dem Papenberg leistet das Unternehmen einen zusätzlichen Beitrag zur Schonung der Umwelt. Neben einer öffentlichen Erdgastankstelle betreiben die Stadtwerke vier öffentliche E-Ladesäulen. Gleichzeitig sind die Stadtwerke Waren GmbH Mitglied im landesweit agierenden Trägerkreis E-Mobilität. PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2024 erwarten die Stadtwerke Waren GmbH auf der Grundlage des bestätigten Wirtschaftsplans ein Ergebnis in Höhe von T€ 1.150. Für Investitionen in das Anlagevermögen ist ein Betrag von T€ 4.200 eingestellt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus eigenen Finanzmitteln ohne Aufnahme von Krediten. Schwerpunkte sind der Netzausbau in der Strom- und Wärmeversorgung. Die Sanierung des Wasserwerkes Warenshof wird fortgeführt. Für die Folgejahre wird mit deutlich weiter ansteigenden Investitionen gerechnet, um die Energiewende weiter voranzubringen und nach den gesetzlichen Vorgaben die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Steigende Aufwendungen durch höhere Abschreibungen infolge der Zunahme des Investitionsvolumens und der Finanzierungskosten werden sich auf das operative Ergebnis auswirken. Hinzukommen weitere Aufwendungen im geschätzten zweistelligen Millionenbereich, die sich in der Folgejahren durch den geplanten Gasausstieg und eventuellen Rückbauverpflichtungen des Gasnetzes ergeben werden. Inwieweit sich diese Aufwandssteigerungen auf unsere Versorgungspreise auswirken und welche Rolle gesetzliche Vorgaben zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele und eventuelle staatliche Hilfen noch spielen werden, ist aktuell noch ungewiss und bleibt abzuwarten. Ausblick - Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungVersorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit sind die wichtigsten und auch zukünftigen Zielsetzungen der Stadtwerke Waren. Als örtlicher Verteilnetzbetreiber mit den Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme konzentrieren wir uns nach wie vor auf unser Netz- bzw. Stadtgebiet von Waren (Müritz). Darüber hinaus versorgen wir mit zunehmendem Erfolg Kunden im Umland von Waren (Müritz) und gleichen dadurch Kundenverluste im Stadtgebiet im Segment der Strom-Haushaltskunden mehr als aus. In der Gasversorgung gestaltet sich das schwieriger, da nicht alle Umlandgemeinden mit Erdgas erschlossen sind. Die örtliche Nähe zu den Kunden sowohl in der Stadt Waren (Müritz) als auch zu dem naheliegenden Umland sowie die persönliche Erreichbarkeit gewinnt gerade in der derzeit angespannten Situation zunehmend an Bedeutung. Durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine steht die gesamte Branche in den nächsten Jahren weiter vor großen Herausforderungen. Fest steht, dass es eine Rückkehr in die Energiewelt vor dem Ukraine-Krieg nicht geben wird. Dramatische Preissprünge auf den Energiemärkten und extrem volatile Beschaffungspreise belasten den Einkauf und die Endpreise der Kunden. Mittelfristig gehen wir davon aus, dass das Preisniveau für Energie hoch bleiben wird, auch wenn die Börsenpreise wieder gesunken sind. Ein deutlicher Anstieg unserer Beschaffungspreise für Strom und Erdgas gegenüber den Vorjahren ist bereits ab dem Jahr 2023 zu verzeichnen. Im Jahr 2024 erreichen wir den Höhepunkt, ab 2025 ist ein leichter Abwärtstrend zu erkennen. Es bestehen daher grundsätzlich Risiken auf der Absatzseite, die eine kontinuierliche Beobachtung des Marktes und Wettbewerbsumfeldes erfordern. Die Risiken, die sich daraus für die weitere Entwicklung ergeben, sind derzeit nicht verlässlich quantifizierbar. Eventuelle Betriebsschließungen, drohende Insolvenzen und zunehmende Forderungsausfälle sind nicht auszuschließen. Um die Klimaneutralität umzusetzen, braucht es mehr Tempo bei den erneuerbaren Energien. Aber auch der Netzausbau muss weiter vorangetrieben werden, um die erzeugte Strommenge zu den Verbrauchern zu führen. Ebenfalls muss in die Verteilnetze investiert werden, um einen Hochlauf der Elektro-Mobilität nicht zu behindern. Das Gleiche gilt für Wärmepumpen. Um diese enormen Investitionen vorausschauend miteinander abzustimmen, bedarf es einer Ausbaustrategie. Diese soll mit der kommunalen Wärmeplanung erfolgen. Damit soll eine Investitionssicherheit für die Infrastrukturvorhaben und den Anlagenbau gegeben werden. Unsere Investitionen in den Bereichen Strom und Wärme mussten wir bereits stark erhöhen, um den gesetzlichen Umweltanforderungen und auch dem steigenden Strombedarf nachzukommen. Diese außerordentlichen Aufwendungen müssen durch den Gesetzgeber geschützt werden. In der Bevölkerung müssen eine Akzeptanz und umsetzbare Regeln geschaffen werden. Weiterhin ist es wichtig, die Technologieoffenheit zu bewahren und einen tragfähigen Rahmen für den weiteren Betrieb der Gasnetze zu finden. Die Bundesnetzagentur hat mit der im November 2022 beschlossenen Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU) die Möglichkeit eröffnet, für zukünftige Investitionen in die Gasnetze kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern anzusetzen, sodass diese Investitionen bis 2045 abgeschrieben und damit bis dahin vollständig refinanziert werden. Hintergrund ist der 2045 vorgesehene Ausstieg aus der Erdgasnutzung. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Waren GmbH geht für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 2023 allerdings davon aus, dass im Kontext der politischen Zielsetzungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2045 und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Erdgasnutzung der Abschreibungsplan der Gasinfrastruktur der Stadtwerke Waren GmbH nicht anzupassen und eine Rückstellung für Rückbauverpflichtungen nicht anzusetzen sind. Denn die mittel- bis langfristigen Rahmenbedingungen für eine mögliche Stilllegung oder eine anderweitige Nutzung der Gasnetze sind noch mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. Dies betrifft die fehlenden gesetzlichen Regelungen zur Stilllegung von Erdgasnetzen bis 2045 sowie eine mögliche alternative Netznutzung (z. B. für den Transport von Wasserstoff oder anderer grüner Gase). Schließlich setzt eine Berücksichtigung kürzerer Nutzungsdauern und etwaiger Stilllegungs- und Rückbaukosten eine koordinierte Wärme- und Energieinfrastrukturplanung in der Stadt Waren (Müritz) voraus. Ob und welche Netzabschnitte stillzulegen sein werden, ist derzeit nicht absehbar. Ebenso die Dauer der Nutzung der Gasnetzinfrastruktur als Brückentechnologie. Zudem ist derzeit davon auszugehen, dass neben nicht-gasbasierten Arten der Wärmeversorgung eine leitungsgebundene Versorgung und damit eine Umstellung der bestehenden Erdgasleitungen z. B. für die Verteilung von Wasserstoff mittelfristig unverzichtbar sein wird. Der Betrieb des Stromverteilungsnetzes wird sich ebenfalls grundlegend ändern, da diese gleichzeitig als "Einsammelnetze" fungieren müssen. Um solch ein Netz sicher betreiben zu können, ist die Sichtbarkeit und Steuerbarkeit bis in die Niederspannungsstränge notwendig. Durch den Rollout von Stromzählern, die miteinander vernetzt werden sollen, kann dieses möglich sein. Inwieweit dynamische Stromtarife dazu beitragen können, wird das Verbrauchsverhalten der Kunden zeigen. Da dieser Netzausbau alternativlos ist, müssen die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des anstehenden Ausbaus ausreichend sein, um den Anreiz einer schnellen Umsetzung zu gewähren. Neben einer Beteiligung an der Bürgersolargenossenschaft Waren (Müritz) eG und an der Bürgerwindgenossenschaft Müritz eG bauen wir das gemeinsame Tochterunternehmen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH, die Kommunalwind Nord GmbH, kontinuierlich weiter aus. Dieses Unternehmen soll schrittweise durch eigene Windkraftanlagen und Solaranlagen entwickelt werden, die gegenwärtig in dem Gebiet in und um Prenzlau geplant und schrittweise realisiert sind. Auch in Waren (Müritz) hat man erkannt, dass die Energiewende mit vor Ort erfolgen muss. Die Stadt Waren (Müritz) wird künftig alle städtischen Flächen, die für Windkraft- oder Solaranlagen geeignet sind, der Kommunalwind Nord GmbH anbieten. Die Geothermie ist klimafreundlich und hier in Waren (Müritz) lokal verfügbar. Aufgrund der geopolitischen Lage und der explodierenden Rohstoffpreise an der Börse, wird die sehr kostenintensive aber CO 2 -neutrale Nutzung der Erdwärme lukrativer. Die Förderbeiträge des Bundes bzw. des Landes zielen zwar in die richtige Richtung, sind aber längst nicht ausreichend. Die Erfahrung aus der von uns seit 1991 betriebenen Doublette zeigt aber auch das hohe Ausfallrisiko, welches konventionell abgesichert werden muss. Die Energiewende ist hauptsächlich eine Wärmewende und bedingt die Nutzung der Geothermie. Die Gasverteilnetze werden noch über viele Jahre ein wesentlicher Bestandteil in unserem Energiemix sein, sowohl zur Spitzenlastabsicherung bei Wärmepumpen oder Kraftwerken, aber auch als Ausfallreserve bei Erdwärmenutzung. Für die Verteilung von Wasserstoff oder Biomethan muss das Netz weiter in Betrieb gehalten, und notfalls auch erweitert, werden. Daher ist die Zukunft der Gasinfrastruktur ein weitreichendes Thema. Viele Stadtwerke stehen vor der Hausforderung, die Stilllegung oder Umwidmung der Netzte stemmen zu müssen. Zugleich müssen alternative Wärmelösungen entwickelt werden, die enorme Investitionen erfordern. Auf den Bereich Gas entfällt bei den Stadtwerken Waren über die Hälfte des Ergebnisses. Diese Ertragssäule ist für das Unternehmen und im Hinblick auf die Ausschüttungspolitik von entscheidender Bedeutung. Wenn es nicht gelingt, dieses Geschäftsfeld zu substituieren, wird sich die wirtschaftliche Lage grundlegend ändern. Die Geschäftsführung sieht zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes keine bestandsgefährdenden Risiken.
Waren (Müritz), 28.03.2024 Stadtwerke Waren GmbH Michael Hübner, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Waren GmbH hat ihren Sitz in Waren (Müritz) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg (HRB 1168). Die Stadtwerke Waren GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gemäß § 17 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Waren GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Das Gliederungsschema der Bilanz gemäß § 266 HGB wurde in Anlehnung an die Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) um erforderliche Bilanzposten zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage der Gesellschaft ergänzt (§ 265 Absatz 5 HGB). Die Stadtwerke Waren GmbH ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft ist Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilnetzen im Sinne von § 3 Nr. 3 und 7 EnWG und fällt somit unter § 6b EnWG. Im Sinne des § 6b Absatz 3 EnWG werden die Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung sowie sonstige Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors ausgeübt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Allgemeine Angaben Die im Berichtsjahr angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. 2. Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Dem nach § 17 Absatz 4 DMBilG auf der Aktivseite ausgewiesenen Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung steht auf der Passivseite als Ausgleichsposten die Pensionsrückstellung gegenüber. Erhaltene Baukostenzuschüsse werden branchenüblich gesondert auf der Passivseite ausgewiesen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei den selbst erstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkosten berücksichtigt. Dem Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens wird durch Abschreibungen Rechnung getragen. Dabei wird generell die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Abschreibungen auf die Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Aufgrund untergeordneter Bedeutung werden Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen und Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet worden. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte (CO 2 -Zertifikate) werden zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit dem Nominal- bzw. Nennwert angesetzt worden. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch pauschale Wertberichtigungen in angemessener Höhe Rechnung getragen. Nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen aus dem Versorgungsgeschäft sind zum Bilanzstichtag abgegrenzt worden; erhaltene Anzahlungen wurden abgesetzt. Das Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Absatz 4 DMBilG wurde entsprechend der Veränderung der zugrunde liegenden Rückstellung aufgelöst. Bei den Baukostenzuschüssen werden die Zugänge seit dem Geschäftsjahr 2003, aufgrund der veränderten steuerrechtlichen Bestimmungen wie Investitionszuschüsse entsprechend der Abschreibung der dazugehörigen Anlagen über die sonstigen betrieblichen Erträge, aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung bewertet. Den Berechnungen zum 31.12.2023 wurden die von der Heubeck AG am 20.07.2018 veröffentlichten neuen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt, mit denen die biometrischen Rechengrundlagen für die versicherungsmathematische Bewertung von Rückstellungen an die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten angepasst werden. Gemäß Art. 75 Abs. 6 Satz 1 EGHGB n. F. i. V. m. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. sind Altersversorgungsverpflichtungen (Rückstellungen für Pensionen) im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 unter Zugrundelegung des - von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten - durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre (Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre) bewertet worden. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe der im Geschäftsjahr geschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen (Blockmodell) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sowie zur Rentenversicherung, die nach ihrem wirtschaftlichen Charakter eine Abfindungsverpflichtung darstellen und mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, sowie bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsrückstände. Für zukünftige Aufwendungen aus der Verpflichtung zur Verfüllung von Geothermiebohrungen nach Ablauf der bergbaurechtlichen Genehmigung wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Restdauer der Genehmigung (bis 31.12.2051) und voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2 % p.a. zugrunde gelegt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu Erfüllungsbeträgen. Zum Bilanzstichtag ergeben sich zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz Bewertungsunterschiede in Höhe von T€ 2.732, aus denen sich aktive latente Steuern ergeben. Die Gesellschaft übt das Aktivierungswahlrecht des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB dahingehend aus, dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der Rückstellungen für Rekultivierung der Geothermie, für Altersteilzeitverpflichtungen und Regulierungskonto. Darüber hinaus entfällt in der Steuerbilanz ein in der Handelsbilanz ausgewiesener Sonderposten für die von der Stadt Waren (Müritz) an die Gesellschaft weitergeleiteten Investitionszuschüsse. Dem liegt die von der Finanzverwaltung übernommene Rechtsprechung des BFH zugrunde, nach der Zuschüsse einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an ihre Eigengesellschaft steuerlich als verdeckte Einlage zu behandeln sind. Unter Anwendung des Steuersatzes von 27,03 % ergeben sich in Ausübung des Wahlrechtes des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB insgesamt nicht aktivierte aktive latente Steuern von T€ 738. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. 2. Finanzanlagen Die Stadtwerke Waren GmbH halten nachfolgend aufgeführte Beteiligungen, die als Finanzanlagen ausgewiesen und zu Anschaffungskosten bewertet wurden.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der zum 31.12.2023 nicht abgelesene Verbrauch von Tarifkunden wurde hochgerechnet, mit den bereits erhaltenen Abschlägen verrechnet und unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadt Waren (Müritz) in Höhe von T€ 7. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen zum Bilanzstichtag T€ 57. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen für Umsatzsteuer 2023 in Höhe von T€ 402 enthalten. Die Forderungen aus Vorsteuerbeträgen, die erst in Voranmeldungszeiträumen nach dem Bilanzstichtag absetzbar sind, betragen T€ 212. Aus der Mehrmengenabrechnung für die Monate Oktober bis Dezember 2023 bestehen Forderungen an die Trading Hub Europe GmbH in Höhe von T€ 707. Weiterhin sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen, die sich aus §§ 53 a und 54 Energiesteuergesetz für das Kalenderjahr 2023 ergeben, in Höhe von T€ 107 ausgewiesen. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Beträge in Höhe von € 523,79 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Bei dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um bereits gezahlte Aufwendungen des Folgejahres für Softwarewartung sowie Wartungsaufwendungen für technische Anlagen. 5. Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung Das Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Absatz 4 DMBilG wurde entsprechend dem Verbrauch und der Auflösung der zugrundeliegenden Rückstellung abgeschrieben. 6. Gezeichnetes Kapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 6.000 wird zu 100 % von der Stadt Waren (Müritz) gehalten. 7. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 8. Gewinnrücklagen
Dem Posten Andere Gewinnrücklagen wurde ein Betrag von T€ 913 aus dem Ergebnis 2022 zugeführt. Umstellungseffekte aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG (T€ 222) resultieren bereits aus dem Geschäftsjahr 2010, welche in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden. 9. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn in Höhe von T€ 4.147 ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 4.744 abzüglich der Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen in Höhe von T€ 597. 10. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten beinhaltet erhaltene Zuschüsse für Investitionen im Bereich der Geothermie, der Anschaffung einer Erdgastankstelle sowie den Ausbau des Versorgungsnetzes der Medien Strom, Gas und Wasser im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Ebenfalls beim Sonderposten für Investitionszuschüsse werden Zuschüsse für Baukosten an Ortsnetzen und Hausanschlusskostenbeiträge erfasst. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt korrespondierend zur durchschnittlichen Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände. 11. Rückstellungen
Für die Pensionsrückstellung wurde als Bewertungsverfahren die Projected Unit Credit Methode angesetzt. Rechnungsgrundlage bildeten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz eines Zinsfußes von 1,82 %. Durch das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. ist die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzuwenden. Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich daraus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von € 4.572. Diese liegen um € 13 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, die sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätten. Der Unterschiedsbetrag unterliegt grundsätzlich einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. Die Steuerrückstellungen beinhalten die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 471 für das Jahr 2023. Die Rückstellung für Gewerbesteuer beträgt für das Veranlagungsjahr 2023 T€ 382 und T€ 96 für das Veranlagungsjahr 2022. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung von angenommenen zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Auswirkungen aus Änderungen des Abzinsungszinssatzes oder der Schätzung der Restlaufzeit werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
In den Jahren 2020 bis 2023 wurden mit insgesamt sechs Mitarbeitern Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell abgeschlossen. Sie haben am 01.01.2021, 01.12.2021, 01.03.2022 und 01.02.2023 begonnen und haben eine Laufzeit von 34 bis 56 Monaten. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,03 % p.a., einem Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Für die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (CO 2 -Zertifikaten) nach Maßgabe getätigter Schadstoffemissionen erfolgt die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt soweit entsprechende Emissionsberechtigungen zur Erfüllung der zum Abschlussstichtag bestehenden Verpflichtung vorhanden sind, mit deren Buchwert. Die darüber hinaus zur Erfüllung der Verpflichtung benötigten Emissionsberechtigungen werden bei der Bewertung der Rückstellung mit dem Zeitwert am Abschlussstichtag einbezogen. 12. Verbindlichkeiten
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2023 in nachstehenden Bereichen erbracht (siehe Tabelle).
Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Erlöse in Höhe von T€ 6, davon im Wesentlichen (T€ 4) aus der Nachberechnung von Strom an einen Kunden für die Jahre 2016 bis 2021. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (T€ 316). Periodenfremde Erträge (T€ 93) fielen im Wesentlichen für Gutschriften aus der Biokraftstoffquote für die Erdgastankstelle, Gutschriften für Versicherungsbeiträge 2022 und Entschädigungen für den Verdienstausfall von Mitarbeitern nach dem Infektionsschutzgesetz für das Jahr 2022 an. 3. Materialaufwand
Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen die Strom- und Gasbezugsaufwendungen, die Aufwendungen für die nach EEG und KWK aufgenommenen Energiemengen, das Wasserentnahmeentgelt, den Materialverbrauch sowie bezogene Fremdleistungen und Instandhaltungsaufwendungen der Versorgungsnetze. 4. Personalaufwand
Der Personalaufwand beinhaltet Rückstellungszuführungen für Altersteilzeitvereinbarungen von T€ 90 und den Verbrauch in Höhe von T€ 111 für sechs Mitarbeiter mit einer Laufzeit von 2021 bis 2026. Aufwendungen für Altersversorgung für die Belegschaft sind in Höhe von T€ 175 in diesem Posten enthalten. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten sämtliche Aufwendungen, die zum normalen Betriebsgeschehen notwendig sind, wie Kfz-Kosten, Versicherungen, Instandhaltungskosten an Gebäuden und Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT-Dienstleistungen, Werbekosten, Telefon, Porto, Bürobedarf, Werbe- und Reisekosten. Einen wesentlichen Anteil nehmen dabei die Konzessionsabgaben mit T€ 791 ein. Periodenfremde Aufwendungen fielen in Höhe von T€ 28 an. Diese betreffen im Wesentlichen Rechnungskorrekturen an Kunden für die Stromeinspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen für 2022, die Jahresabrechnung 2022 für Straßenbeleuchtung und Aufwendungen für Einrichtungskosten für den Redispatch 2.0 aus dem Jahr 2022. 6. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im Berichtjahr auf T€ 17.
7. Finanzergebnis
Die Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen T€ 2 (Vorjahr T€ 1). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr T€ 2) die Aufzinsung von Rückstellungen. 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2023. Latente Steuern sind aufgrund des bestehenden Aktivüberhangs nicht bilanziert worden. Die Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz basieren auf steuerlich abweichenden Rückstellungsansätzen und -bewertungen sowie steuerlich als verdeckte Einlage zu behandelnden Investitionszuschüssen (Sonderposten in der Handelsbilanz). Steuerliche Verlustvorträge bestehen nicht. 9. Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern sind die Kfz-Steuer und die Grundsteuer ausgewiesen. V. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse Die zum Bilanzstichtag offenen Beschaffungsverträge, die in Portfolios einbezogen wurden, haben ein Nominalvolumen von T€ 32.528 sowie eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB sowie sonstige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Belegschaft Die Stadtwerke Waren GmbH beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 88 Arbeitnehmer, davon 45 gewerbliche Arbeitnehmer und 43 Angestellte. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Absatz 5 HGB. Fünf Auszubildende wurden in dem Beruf Elektroniker für Betriebstechnik, Anlagenmechaniker und Fachkraft für Abwassertechnik ausgebildet. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2023 folgende Damen und Herren an:
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen im Berichtsjahr € 2.400,00. Geschäftsführung Herr Dipl.-Ing. (FH) Michael Hübner ist seit dem 01.01.2021 zum hauptamtlichen Geschäftsführer bestellt. Frau Mandy Schimmel wurde am 29.06.2007 Einzelprokura erteilt. Der Geschäftsführer erhielt im Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von € 152.042,54. Mit enthalten ist die Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit für die Waren (Müritz) Kur- und Tourismus GmbH und den Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB Im Geschäftsjahr 2022 und 2023 wurde für die Jahresabschlussprüfung 2022 von dem Abschlussprüfer ein Honorar in Höhe von netto € 18.000,00 in Rechnung gestellt. Dementsprechend wurde die gebildete Rückstellung verbraucht. Für die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 wurde ein Honorar in Höhe von € 19.800,00 vereinbart. Für andere Bestätigungsleistungen wurde ein Honorar in Höhe von € 7.000,00 vereinbart. Ausschüttungsgesperrte Beträge (§§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB n.F.) Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich ein Unterschiedsbetrag (Abstockungsgewinn) aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für sieben (€ 4.585) bzw. zehn Geschäftsjahre (€ 4.572) in Höhe von € 13, der grundsätzlich einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. unterliegt. Zum Bilanzstichtag übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge. Daher besteht keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. ErgebnisverwendungsvorschlagAus dem Jahresergebnis 2023 wird ein Betrag in Höhe von € 597.219,05 in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem verbleibenden Jahresergebnis einen Betrag in Höhe von € 760.000,00 an die Gesellschafterin auszuschütten. Der sich nach Rücklagenbildung und Ausschüttung ergebende Betrag von € 3.387.141,24 soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Waren (Müritz), 28.03.2024 Stadtwerke Waren GmbH Michael Hübner, Geschäftsführer
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)1. Erläuterungen zu den TätigkeitenDie Unternehmensaktivitäten der Stadtwerke Waren GmbH umfassen die Strom-, Erdgas- und Trinkwasser-, Fernwärme- und Nahwärmeversorgung sowie den grundzuständigen Messtellenbetrieb. Nach § 6b Abs. 3 EnWG vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. März 2023, haben Unternehmen, die im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, getrennte Konten für die Tätigkeiten Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung, Betrieb von LNG-Anlagen, für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors sowie für die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zu führen und für jede der genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 3 Abs. 4 MsbG vom 29. August 2016, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2023, sind Messtellenbetreiber zur Gewährleistung von Transparenz sowie diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Messstellenbetriebs verpflichtet. Die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung ist über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen. Die Vorgaben des § 6b EnWG gelten entsprechend. Für die Stadtwerke Waren GmbH ergibt sich hiernach eine Aufteilung nach Elektrizitätsverteilung, anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, Gasverteilung, anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors, Messstellenbetrieb sowie anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und des Messstellenbetriebs. In den anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und des Messstellenbetriebs ist die betriebseigene Stromtankstelle, die für die Aufladung des betriebseigenen Elektrofahrzeugs notwendig ist, enthalten. Dieser Ladepunkt ist für den Eigenverbrauch des Stromnetzbetriebs vorgesehen und von geringster Bedeutung. Die Erträge betragen € 0, die Aufwendungen belaufen sich auf € 683,18 inclusive der Abschreibung in Höhe von € 211,00. Der Jahresfehlbetrag beträgt € 683,18. Der Buchwert des Ladepunktes beträgt zum 31.12.2023 € 811,00. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG zugrunde gelegt wurden, entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. Die Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet. 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der TätigkeitsabschlüsseIn den Bilanzen und in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Als Bezugsgrößen für eine indirekte Zuordnung werden sowohl Mengen- (z.B. Anzahl der Mitarbeiter) als auch Wertmaßstäbe (z.B. Cash flow, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Restbuchwert des Sachanlagevermögens, Personalaufwand, Materialaufwand, Konzessionsabgabe, Verwaltungsaufwand, Umsatzerlöse) verwendet. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt. Das Eigenkapital wird auf die Tätigkeiten proportional nach dem Anteil der Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden soweit möglich direkt den Tätigkeiten zugeordnet; sofern das nicht weiter möglich ist, werden sachgerechte Schlüsselungen angewandt. Die Aufteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt in Abhängigkeit des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass eine sachgerechte Verteilung der Steuerbelastung nur auf Bereiche mit positiven Ergebnissen erfolgt. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Kostenschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet. Wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsregeln und bei der Wahl der Kostenschlüsselungen im Vergleich zum Vorjahr fanden nicht statt. Die zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten bestehenden innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen werden zu Preisen, die einem Vergleich gegenüber einem fremden Dritten jederzeit standhalten, bewertet (z.B. Marktpreise, durch Unternehmen veröffentlichte Preise). In der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen über die "Umsätze mit Vertrieb"/ "Umsätze mit Netz"/ "Umsätze mit sonstigen Aktivitäten" sowie "Materialaufwand mit Vertrieb"/ "Materialaufwand mit Netz"/ "Materialaufwand mit sonstigen Aktivitäten" ersichtlich. Bilanz zum 31. Dezember 2023nach EnWG und MsbGAKTIVA
AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023 nach EnWG und MsbGAKTIVA
AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023 nach EnWG und MsbGAKTIVA
AKTIVA
Bilanz zum 31. Dezember 2023 nach EnWG und MsbGAKTIVA
AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Waren GmbH, Waren (Müritz) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE BERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Waren GmbH, Waren (Müritz) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Waren GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Geschäftsführung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rech nungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Schwerin, 7. Juni 2024 BRB
Revision und Beratung PartG mbB
F. Lilje, Wirtschaftsprüfer M. Napierski, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATESDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres wurden auf drei Sitzungen (am 09.05.2023, am 04.07.2023 und am 07.11.2023) eingehend erörtert. Dabei ging es insbesondere um die Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2022, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024, die Erhöhung der Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung und der Wasserpreise zum 01.01.2024, Grundstücksangelegenheiten und die Beschlussfassungen hinsichtlich der Beteiligung an der Kommunalwind Nord GmbH. Informationen wurden zur aktuellen Entwicklung in der Energiebranche, zu Preisentwicklungen und zum Kundenwechselverhalten gegeben. Auf Grund dieser Beratungen und anhand der von der Geschäftsführung vorgelegten Berichte und der erteilten Auskünfte hat sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG sind von dem, für das Geschäftsjahr 2023 gewählten Abschlussprüfer, der BRB Revision und Beratung PartG mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Schwerin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Auch nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht. Er billigt deshalb den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat empfiehlt auf dieser Grundlage der Gesellschafterversammlung, den Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung festzustellen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Waren (Müritz), 09.07.2024 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Waren GmbH Dr. Gunter Lüdde, Aufsichtsratsvorsitzender Beschluss 1/2024der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waren GmbH am 09.07.2024
BeschlussUnter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Einberufung beschließt die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waren GmbH gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt: 1. Der von der BRB Revision und Beratung PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Schwerin, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023, der mit einer Bilanzsumme von € 57.229.678,70 (Vorjahr € 51.724.207,17) und einem Bilanzgewinn von € 4.147.141,24 (Vorjahr € 1.673.376,57) abschließt, wird hiermit festgestellt. 2. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und dem Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Hübner, werden für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 3. Der Bilanzgewinn 2023 in Höhe von € 4.147.141,24 wird wie folgt verwendet: € 760.000,00 € wird an die Gesellschafterin, die Stadt Waren (Müritz), ausgeschüttet und € 3.387.141,24 wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Ausschüttungsbetrag ist am 16.07.2024 fällig. Beschlossen am 09.07.2024 in Waren (Müritz)
Stadt Waren (Müritz) Norbert Möller, Bürgermeister der Stadt Waren, Müritz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
4 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Herstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen