Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 209165
Eingetragen
21.5.2014
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und der An- und Verkauf von Forderungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
10.01%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arnstock GmbH

Nortrup-Loxten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.280.501,79 2.972.326,64
I. Finanzanlagen 3.280.501,79 2.972.326,64
B. Umlaufvermögen 326.903,61 600.513,79
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 326.903,61 600.513,79
Aktiva 3.607.405,40 3.572.840,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.128.410,10 2.144.552,67
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.119.552,67 1.159.148,32
III. Jahresfehlbetrag 16.142,57 -960.404,35
B. Rückstellungen 22.563,00 21.063,00
C. Verbindlichkeiten 1.456.432,30 1.407.224,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 503.435,30 486.454,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 952.997,00 920.770,04
davon gegenüber Gesellschaftern 738.566,15 713.590,48
Summe Passiva 3.607.405,40 3.572.840,43

Anhang

Allgemeine Angaben


Die Arnstock GmbH hat ihren Sitz in Nortrup. Sie wird beim Amtsgericht Osnabrück unter der Nummer HRB 209165 geführt.

Der Jahresabschluss der Arnstock GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Umsatzerlöse wurden gemäß § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden nicht in Anspruch genommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR, wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen wurden entsprechend abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Gesellschaft hält neun Beteiligungen an in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften im Anlagevermögen. Diese Beteiligungen wurden zu den jeweiligen Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben in Höhe von 167.888,35 EUR bestanden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.1 HGB) haben nicht bestanden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren haben in Höhe von 1.456.432,30 EUR bestanden, davon 728.216,15 EUR gegenüber Gesellschaftern.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter Hinweis auf § 326 Abs. 1 S. 2 HGB werden keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.

Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i. V. m. § 288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage
Die Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Verwendung des Jahresüberschusses:
Unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht.

Nortrup, den 30.09.2024

_____________________________________
  - Frederic Freiherr von Hammerstein-Loxten -
  - Graf Saurma von der Jeltsch -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt.

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