Arnstock
GmbH
Nortrup-Loxten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.280.501,79 |
2.972.326,64 |
| I.
Finanzanlagen |
3.280.501,79 |
2.972.326,64 |
| B.
Umlaufvermögen |
326.903,61 |
600.513,79 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
326.903,61 |
600.513,79 |
| Aktiva |
3.607.405,40 |
3.572.840,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.128.410,10 |
2.144.552,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.119.552,67 |
1.159.148,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.142,57 |
-960.404,35 |
| B.
Rückstellungen |
22.563,00 |
21.063,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.456.432,30 |
1.407.224,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
503.435,30 |
486.454,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
952.997,00 |
920.770,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
738.566,15 |
713.590,48 |
| Summe
Passiva |
3.607.405,40 |
3.572.840,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Arnstock GmbH hat ihren Sitz in Nortrup. Sie wird
beim Amtsgericht Osnabrück unter der Nummer HRB 209165
geführt.
Der Jahresabschluss der Arnstock GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Umsatzerlöse wurden gemäß §
277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten
der degressiven Abschreibung wurden nicht in Anspruch
genommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR, wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch
gemacht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht
erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen
wurden entsprechend abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Gesellschaft hält neun Beteiligungen an in-
und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften
im Anlagevermögen. Diese Beteiligungen wurden zu den
jeweiligen Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben in
Höhe von 167.888,35 EUR bestanden.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Nr.1 HGB) haben nicht
bestanden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 bis 5 Jahren haben in Höhe von 1.456.432,30
EUR bestanden, davon 728.216,15 EUR gegenüber
Gesellschaftern.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Unter Hinweis auf § 326 Abs. 1 S. 2 HGB werden
keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i.
V. m. § 288 HGB und Erläuterungen zum
Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz-, und
Ertragslage
Die Haftungsverhältnisse sind vollständig
auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden
keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht.
Nortrup, den 30.09.2024
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- Frederic Freiherr von Hammerstein-Loxten -
- Graf Saurma von der Jeltsch -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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