Laser Touch GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Whitaker seit 21.8.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Peter Whitaker | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Monaco Foods GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsge-setzes (BilMoG) aufgestellt. Durch die Anwendung der Vorschriften des BilMoG ändern sich die bisherige Form der Darstellung und bisher angewandten Bewertungsmethoden; eine entsprechende Anpassung der Vorjahresbeträge wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer, angesetzt. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear. Gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wird für Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden sind, die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze - unter Anwendung der vor dem Inkrafttreten des BilMoG - gewählt (degressive Abschreibung). Zugänge beim beweglichen und unbeweglichen Sachanlagevermögen werden zeitanteilig abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden linear über 5 Jahre verteilt abgeschrieben soweit die Anschaffung bis 2009 erfolgt ist. Im Jahr 2011 angeschaffte bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 410,00 werden sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer RLZ bis zu einem Jahr: EUR 36.328,63 (Vorjahr: EUR 37.145,57) Verbindlichkeiten mit einer RLZ von mehr als 5 Jahren § 285 Nr. 1a HGB: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Fremdwährungen Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Sonstige Angaben Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse § 268 (7) HGB bestehen wie folgt: keine Forderungen gegenüber Gesellschafter (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB i.V.m. § 42 (3) GmbHG): EUR 24.764,90 (Vorjahr: EUR 24.764,90) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB i.V.m. § 42 (3) GmbHG): EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 30.10.2012 Monaco Foods GmbH Peter Whitaker Kaufmann Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2012 festgestellt. |
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