Chemo-Kunststoff GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.687,00 |
8.475,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.565,73 |
60.457,25 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
7.895,87 |
11.412,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.252,73 |
68.932,25 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.394,34 |
8.723,30 |
| B.
Rückstellungen |
9.308,98 |
10.547,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.549,41 |
49.661,47 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
5.910,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.549,41 |
37.882,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.252,73 |
68.932,25 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse
Die Gesellschaft ist unter dem Namen
Chemo-Kunststoff GmbH im Handelsregister beim Amtsgericht
Offenbach am Main HRB 6397 eingetragen.
Gemäß Gesellschaftsvertrag sind
Gesellschafter zum 31.12.2014 der Gesellschaft:
Herr Wolfgang Lehmann
25.564,59 EUR = 100,00 %
25.564,59 EUR = 100,00 %
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel und
Vertrieb sowie die Verarbeitung von thermoplastischen
Kunststoffen und Kunststoffteilen aller Art.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des
vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder
nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen
Unternehmen und Errichtung von Zweigniederlassungen im In-
und Ausland.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.564,59. Das Stammkapital ist in vollem Umfang
geleistet worden.
Zum vertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Lehmann
bestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Chemo-Kunststoff GmbH
wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes
vom 19.12.1985 aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine
"Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Es wurde daher von den Erleichterungsregelungen des
HGB insoweit Gebrauch gemacht.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB,
die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Sachanlagevermögen ist bewertet zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich. Abnutzbare Vermögensgegenstände
wurden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR
150 netto (im Vorjahr EUR 410 netto) wurden im Jahr der
Anschaffung in vollem Umfang als Aufwand erfasst. Für
Zugänge von geringwertigen Anlagegütern mit einem
Wert von über EUR 150 netto bis zu einem Wert von EUR
1.000 netto wird im Geschäftsjahr 2008 erstmalig ein
Sammelposten in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG
gebildet. Dieser Sammelposten wird, beginnend mit dem
Geschäftsjahr der Bildung, jährlich zu jeweils
einem Fünftel abgeschrieben. Etwaige Abgänge von
geringwertigen Anlagegütern aus diesem Sammelposten
während der buchhalterischen Abschreibungsdauer von
fünf Jahren mindern nicht den Wert dieses
Sammelpostens.
In den Herstellungskosten selbst hergestellter
Anlagegegenstände werden neben den
einbeziehungspflichtigen Material- und Fertigungskosten
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
einbezogen. Und zwar in dem Umfang, wie das Steuerrecht die
Einbeziehung anteiliger Gemeinkosten in die
Herstellungskosten fordert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Handelsware und in Ausführung befindliche Leistungen
werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. niedrigeren Tageswerten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entspricht den zukünftig zu erwartenden Ausgaben oder
drohenden Verlusten.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet,
wenn der abzugrenzende Einzelposten Euro 410,00
übersteigt.
Fremdwährungspositionen bestanden zum
Bilanzstichtag keine.
C. Ergänzende Angaben
Es bestehen keine, in der Bilanz auszuweisenden
oder zu vermerkenden finanziellen Verpflichtungen, die
für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft
von Bedeutung sind.
Offenbach, den 11.04.2016 gez. Herr Wolfgang Lehmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2016 festgestellt.
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