Stadt Schweinfurt Kulturservice GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adrian Ujvari seit 27.5.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aposto Schweinfurt GmbHSchweinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Schweinfurt HRB 5332Handelsbilanz 31.12.2023(zum Zwecke der Veröffentlichung)AKTIVA
PASSIVA
Hinweis bzgl. Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25. August 2024 festgestellt. Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Aposto Schweinfurt GmbH hat ihren Sitz in Schweinfurt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 5332 eingetragen. Der Jahresabschluss der Aposto Schweinfurt GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches und weiterer gesetzlicher Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis 3 Jahre), bewertet. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Berechnung der Nutzungsdauer erfolgte in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen nach steuerlichen Grundsätzen. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht, d. h. die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, erforderlichenfalls zum niedrigeren beizuliegenden Wert angesetzt. Der Kassenbestand und Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das voll eingezahlte Stammkapital der Aposto Schweinfurt GmbH beträgt € 25.000,00. Die Höhe des Stammkapitals stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Erwägung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagespiegel dargestellt. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag insgesamt € 0,00. Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt € 37.190,00. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag insgesamt € 0,00. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 0,00. Zum Abschlusstichtag bestanden folgende Vorschüsse/Kredite an sowie Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung:
Zum Abschlusstichtag bestanden folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (netto):
IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Aposto Schweinfurt GmbH durch folgende(n) Geschäftsführer:
Er ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 34,50 Arbeitnehmer.
Schweinfurt, den 25.8.2024 gez. Adrian Ujvari |
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