RAPP
POLYMERE GmbH
Tübingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
953.304,33 |
1.034.415,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
39.991,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
827.191,82 |
864.724,82 |
| III.
Finanzanlagen |
86.121,51 |
169.686,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.691.631,61 |
5.474.299,68 |
| I.
Vorräte |
802.115,00 |
818.622,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.780,82 |
288.924,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.634.735,79 |
4.366.753,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.553,76 |
36.364,51 |
| Aktiva |
5.660.489,70 |
6.545.079,80 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.372.257,85 |
6.097.760,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
900,00 |
900,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.045.730,97 |
5.218.664,93 |
| IV.
Jahresüberschuss |
274.497,69 |
827.066,04 |
| B.
Rückstellungen |
201.142,00 |
345.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.089,85 |
102.219,64 |
| Passiva |
5.660.489,70 |
6.545.079,80 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die RAPP POLYMERE GmbH hat ihren Sitz in
Tübingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter HRB 381468 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der RAPP POLYMERE GmbH - im
Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt - zum 31. März
2024 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §
264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer wurde mit 3
Jahren angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauer wurde zwischen 2 und 33 Jahren angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250,00 EUR
nicht überschritten haben, wurden im Jahr des Zugangs
sofort als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben,
wurden durch angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den
direkten Materialkosten, Fertigunglohnkosten sowie
Sondereinzelkosten der Fertigung, anteilige Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und
Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert
unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge"
beziehungsweise "sonstige betriebliche Aufwendungen"
ausgewiesen.
IV. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Angabe nach § 42
Abs. 3 GmbHG
|
Geschäftsjahr
|
(Vorjahr)
|
Forderungen gegen
Gesellschafter
|
0,00 EUR
|
(328,25 EUR)
|
2. Verbindlichkeiten
Angaben nach § 268
Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB
|
Geschäftsjahr
|
(Vorjahr)
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
|
87.089,85 EUR
|
(102.219,64 EUR)
|
- davon mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
|
87.089,85 EUR
|
(102.219,64 EUR)
|
Angabe nach § 42
Abs. 3 GmbHG
|
Geschäftsjahr
|
(Vorjahr)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
2.394,98 EUR
|
(0,00 EUR)
|
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Gesamt
betrag
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als
5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
202
|
124
|
78
|
0
|
Gesamtbetrag
|
202
|
124
|
78
|
0
|
V. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 9.
VI. Bestätigung/Unterzeichnung des
Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB
Tübingen, den 21.
November 2024
Geschäftsführer:
gez.
Dr. Wolfgang Rapp
sonstige Berichtsbestandteile
Erleichterung bei der Offenlegung
Die Gesellschaft macht von den ihr als kleiner
Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei
der Offenlegung gem. § 326 HGB Gebrauch.
Soweit sie nicht schon bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den ihr gem. § 266 Abs. 1,
§ 276 und § 288 HGB eingeräumten
Erleichterungen Gebrauch gemacht hat, nimmt sie diese nun
bei der Offenlegung in Anspruch.
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss der Rapp Polymere GmbH zum 31.
März 2024 wurde am 09.12.2024 festgestellt.
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