Tradestar GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Birger Schäfermeier seit 28.3.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arete Trading GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Arete Trading GmbH, Mülheim an der RuhrI) Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die Arete Trading GmbH ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. 2 Abs. 1 WpIG. Die erforderliche Erlaubnis gem. § 15 WpIG wurde uns durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Das Kerngeschäft liegt im Bereich der Finanzportfolioverwaltung für vermögende Privatkunden. II) Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 verzeichneten die US-Märkte eine robuste wirtschaftliche Performance, die von einer anhaltenden Erholung nach den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie geprägt war. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) verzeichnete ein solides Wachstum von fast 4 % Prozent, unterstützt durch staatliche Konjunkturprogramme. Arbeitslosenquoten sanken auf historische Tiefstände von 3,5 Prozent, während das Verbrauchervertrauen zunahm und die Investitionstätigkeit anstieg. Trotz dieser positiven Entwicklung waren die US-Märkte jedoch mit einigen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Inflation, die durch eine hartnäckige Inflation im Dienstleistungssektor beständig blieb. Die Federal Reserve reagierte darauf mit einer restriktiveren Geldpolitik, um die Inflationserwartungen einzudämmen und eine Überhitzung der Wirtschaft zu verhindern. Der Aktienmarkt stieg trotzdem überraschenderweise. Die Arete Trading GmbH versucht Investoren Angebote im Trading für schwankende Märkte anzubieten. Die Anleger konnten sich aber weiterhin auf eine BUY and HOLD Strategie verlassen, so dass es schwierig war in diesem Marktumfeld Kunden zu gewinnen. 2. Geschäftsverlauf Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Schwerpunkt auf der Finanzportfolioverwaltung. Das Jahr stand weiter unter dem Stern des Stillstands. Das Jahresergebnis der Arete Trading GmbH beläuft sich auf TEUR -4 (Vorjahr TEUR 2.6) Ein weiterer Abgang von Kunden und somit der Rücklauf an verwalteten Geldern konnte gestoppt werden, stagniert aber auf niedrigem Niveau. 3. Lage 3.1 Vermögenslage Die Aktivseite der Bilanz ist im Wesentlichen durch Forderungen an Kreditinstitute zum Stichtag (TEUR 20) und Kassenbestand (TEUR 61.5) geprägt. Die Bilanzsumme stieg im Berichtszeitraum von TEUR 99 im Vorjahr auf TEUR 101 im Berichtsjahr, die Eigenkapitalquote sank von 76 % (31.12.2022) auf 69 % (31.12.2023). Auf der Passivseite sind neben dem Eigenkapital (TEUR 70) insbesondere die Rückstellungen (TEUR 14) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 16) zu nennen. 3.2 Ertragslage Die Ertragslage ist im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv. Die Bilanz weist einen Verlust von TEUR 4,08 auf. Dieser wird vorgetragen. Die Provisionserträge sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Diese Betragen zum Stichtag TEUR 18.6 (Vorjahr TEUR 18.9). Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Ertragslage der Gesellschaft in 2023 kurzgefasst und in betriebswirtschaftlicher Struktur wie folgt dar:
Eine wesentliche Veränderung der Ertragslage wird erst bei entsprechendem Neukundenwachstum und bei weiter anhaltend höherer Volatilität an den Märkten aufgrund dann möglicher Gewinnbeteiligungen zu erwarten sein. 3.3 Finanzlage Im Geschäftsjahr wurden keine größeren, liquiditätswirksamen Investitionen getätigt. Da keine langfristigen Dauerschuldverbindlichkeiten eingegangen wurden, bleibt die Liquiditätsbelastung der Arete gering, obwohl die Umsatzentwicklung noch zaghaft ist. Die liquiden Mittel betragen zum Stichtag T€ 81 (Vorjahr: T€ 79). Die Cash ratio(Liquiditätsgrad I) beträgt dabei rund 493,5 % und die quick ratio 554,4 % (Liquiditätsgrad II). III) Prognosen, Chance/ Risikobericht 1. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft hängen einerseits von den äußeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den daraus folgenden Marktentwicklungen ab. Diese Parameter beeinflussen im Wesentlichen den Absatzerfolg in den beiden Geschäftsbereichen Anlageberatung und Vermögensverwaltung der Gesellschaft. Für das Jahr 2024 erwarten wir einen leichten Anstieg der Erlöse, weil eine Korrektur an den Märkten immer wahrscheinlicher wird und Anleger erkennen, dass ein einfacher Buy and Hold Ansatz, der in den letzten 10 Jahren möglicherweise erfolgsversprechend war dann zumindest mit einem Trading basierten Anlagekonzept ergänzt werden muss, um die Risiken besser ausbalancieren zu können. Dies offenbart eine Chance in der Neukundengewinnung. 2. Risikobericht Grundsätze Unser Institut ist sich der eingegangenen Risiken bewusst. Es geht mit den Risiken vertrauensvoll um. Vor allem die Einhaltung professioneller Standards soll zur Risikosteuerung beitragen. Wenngleich das Institut selbst kein Risiko für eigene Rechnung eingeht, kann es durch die ihm eingeräumte Vollmacht für Vermögenswerte von Kunden bei Drittinstituten Risiken für Dritte und indirekt Regressrisiken für sich begründen. Soweit Risiken für Kunden eingegangen werden, verpflichtet sich das Institut, diese Risiken zu kommunizieren und den Kunden den Risikogehalt nahe zu legen. Wenngleich den Kunden nicht das Risiko jeder Vermögensdisposition dargelegt werden muss, wird das Institut für ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mandanten für die übertragenen Mandate sorgen. 2.1 Institutssteuerung/ Risikostrategie Die Geschäftsleitung steuert und verantwortet die Risiken des Instituts. Dazu gehören folgende Aufgaben: - Definition der Risikostrategie und Entwurf von Geschäftsanweisungen zur Steuerung des Instituts, soweit erforderlich. - Festlegung der geschäftlichen Strategie des Instituts. - Überwachung der Risikosituation des Instituts. - Überwachung und Kontrolle der finanziellen Situation des Instituts. - Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Identifikation, Messung und Steuerung der Risiken durch ein geeignetes Risikomanagementsystem. - Jährliche Überprüfung der Geschäftsstrategie und der daraus entstehenden Risiken. 2.2 Definition und Steuerung der Risiken/ Risikoinventur Das Institut definiert folgende Risiken und Steuerungsmechanismen für die entsprechenden Risiken: 2.3 Adressausfallrisiko Identifizierung Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass bestimmte Forderungen und Außenstände bei bestimmten Adressen nicht mehr beizubringen sind, weil diese an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Beurteilung Die notwendig gewordenen Forderungsabschreibungen lassen den Rückschluss auf eine nicht ordnungsgemäße Einstufung von Adressausfallrisiken und nicht vollumfängliche Überwachung dieser Risiken zu. Insbesondere durch das kurzfristige Unterschreiten der Mindestkapitalanforderungen in der Vergangenheit ist die Risikotragfähigkeit des Instituts einer Überprüfung unterzogen worden. Den Forderungsverlusten in Höhe von TEUR 9 stehen Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 9 gegenüber. Das Institut ist Adressausfallrisiken grundsätzlich ausgesetzt. Zur zeitnahen Identifizierung und Analyse der Risiken wurden folgende Maßnahmen implementiert: • Regelmäßiger Austausch mit der Steuerberatungskanzlei, welche Erfahrungen in der Betreuung von Finanzdienstleistern aufweist • Quartalsweise Durchsicht und Analyse der offenen Privatkundenforderungen • Optimierung des frühzeitigen Mahnwesens • Frühzeitige Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen in Absprache mit der Steuerberatungskanzlei, welche eine zeitnahe Erfassung im Rechnungswesen des Instituts ermöglicht • Analyse der möglichen Auswirkungen auf das Kernkapital und zeitnahes Gegensteuern Steuerung Das Institut wird seine Eigenmittel nur bei Einlagenkreditinstituten herausragender Bonität anlegen. Sobald Risiken hinsichtlich der Bonität einer Adresse bekannt werden, wird die Geschäftsführung über Umschichtungen entscheiden. Die Geschäftsleitung wird mindestens einmal im Jahr über die angelegten Eigenmittel beraten und ggf. Neuanlagen aufgrund von Neueinschätzung von Bonitäten erörtern. 2.4 Liquiditätsrisiko Identifikation Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass ablaufende Verpflichtungen gegenüber Kunden oder Dritten nicht planmäßig refinanziert oder erneuert werden können, z. B. Kundeneinlagen unvorhergesehen abgerufen werden. Beurteilung Das Liquiditätsrisiko hat für das Institut untergeordnete Bedeutung. Es werden keine Barmittel oder Einlagen von Kunden entgegengenommen, das Institut ist nicht im Bereich des Einlagengeschäfts tätig und hat aufsichtsrechtlich auch nicht die Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Finanzinstrumenten der Kunden zu verschaffen. Das Risiko aus sonstigen Verpflichtungen wird nachfolgend durch das nach wie vor bestehende Ertragsrisiko beschrieben und gesteuert. Das Liquiditätsrisiko wird durch die kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung sowie den konservativen Ansatz in der Gehaltssteuerung erfasst. So wird das Einkommen der Geschäftsführer erst im Laufe der Geschäftstätigkeit in Anlehnung an die Erfordernisse der Gesellschaft angepasst. 2.5 Marktpreisrisiko Identifizierung Das Marktpreisrisiko bezeichnet mögliche Wertveränderungen der vom Institut gehaltenen Positionen als Folge der Veränderung von Marktpreisen einzelner Anlagen und umfasst das Zinsänderungsrisiko, Aktien und Wertpapierkursrisiko, sonstige Preisrisiken, sowie das Währungsrisiko. Beurteilung Das Institut hält keine Marktpositionen. Es ist weder im Eigenhandel tätig, noch erbringt es Eigengeschäfte. Es hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nimmt es nicht entgegen. Das Institut unterliegt daher keinen direkten Marktpreisrisiken. 2.6 Ertragsrisiko Identifikation Das Ertragsrisiko bezeichnet das Risiko des Instituts, die auflaufenden Kosten nicht durch Erträge decken zu können. Beurteilung Das Institut unterliegt einem Ertragsrisiko. Dieses Risiko kann eintreten, indem sich das avisierte Kundenpotential nicht realisiert bzw. Kunden die Beauftragung des Instituts widerrufen, Assets under Management gekündigt werden und das Institut dauerhaft Ertragsquellen verliert. Die auf die Ertragslage des Instituts Einfluss nehmenden Marktrisiken werden durch eine konservative Schätzung der Neukundengelder gesteuert. Der Geschäftsführer verfügt über eine mehr als 20-jährige Marktkenntnis und ist mit den Zyklen der Marktverhältnisse und den psychologischen Auswirkungen auf Kundenebene bestens vertraut. Steuerung Das Ertragsrisiko wird einerseits durch striktes Kostencontrolling gesteuert. Das Institut ermittelt regelmäßig die Basis und Höhe seiner laufenden Kosten. Schon zur Erfüllung seiner aufsichtsrechtlichen Vorgaben der IFR erfasst das Institut die laufenden Kosten. Die Geschäftsleitung wird die laufenden Kosten kontinuierlich gegenüber den erwarteten Erträgen spiegeln und kurzfristig Gegenmaßnahmen ergreifen, sofern aus Ertragsrisiken Kostenreduzierungen notwendig sind, die nicht durch entsprechende Kapitalmaßnahmen aufgefangen werden können. In 2023 wurden keine Gehälter gezahlt. Auch die weiteren Jahre sind aufgrund anderweitiger Einkommensquellen und der vorhandenen Vermögenssituation abgesichert. Überwachung und Kommunikation Mindestens anhand der quartalsmäßig abzugebenden Monatsausweise - faktisch jedoch fortlaufend - ermittelt das Institut in einer fortgeschriebenen Gewinn- und Verlustrechnung die laufenden Kosten. Aus den bei der Bundesbank einzureichenden Quartalsausweisen ergeben sich die entsprechenden Kostenpositionen detailliert. Stellt die Geschäftsleitung fest, dass die Erträge mittelfristig nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken, wird sie im aufsichtsrechtlich möglichen Umfang geeignete Kostenreduktionen beschließen. Zudem werden Kapitalmaßnahmen zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kennziffern und zur Schaffung von Liquidität durchgeführt. 2.7 Operationelle Risiken Identifikation Das Institut definiert das operationelle Risiko als Gefahr von Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Beurteilung Das Institut definiert die operationellen Risiken als die größten Risiken für das Institut. Das Betriebs/ EDV Risiko wird derzeit als gering erachtet aufgrund der gewählten EDV-Situation (siehe EDV-Plan und Notfallplan). Überwiegende Teile der relevanten Daten lagern bei den entsprechenden Depotbanken. Entsprechende Versicherungen werden abgeschlossen. Steuerung Zur Steuerung der operationellen Risiken ist die Beachtung der Compliance-Vorgaben bzw. des EDV- und Notfallplans, insbesondere die internen Ablauf- und Prozessbeschreibungen für die Durchführung der Vermögensverwaltung, entscheidend. Eine Compliance-Organisation ergibt sich aus den entsprechenden Beschlüssen und Entscheidungen der Geschäftsführung. In dem laufend an aufsichtsrechtliche Änderungen angepassten Organisationshandbuch wird die Geschäftsleitung die zur Steuerung der operationellen Risiken nötigen Organisations- und Ablaufprozesse definieren. Die Größe des Unternehmens gestattet es der Geschäftsführung, die Tätigkeit der Mitarbeiter unmittelbar laufend zu überwachen. Auch die für das Institut tätigen vertraglich gebundenen Vermittler gehen in den Geschäftsräumen des Instituts ihrer Tätigkeit nach. Überwachung und Kommunikation Aufgabe der Geschäftsführung ist es, Schwachstellen der Organisation zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu sichern. Folgende Einzelrisiken werden im Rahmen des operationellen Risikos gesondert beleuchtet: 2.7.1 Operationelle Risiken aus dem Geschäftsmodell Identifikation Das Institut ist derzeit noch bei der Betreuung von Privatkunden im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung tätig. Es besteht das Risiko, dass dieses Geschäftsmodell nicht mehr marktfähig ist. Es besteht auch das Risiko, dass die Geschäftsleitung wesentliche Entwicklungen und Trends im Finanzdienstleistungsbereich nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt. Dadurch sind Grundsatzentscheidungen möglich, die eine langfristige Erreichung der Unternehmensziele erschweren oder sogar unmöglich machen. Beurteilung Das Risiko wird als gering erachtet, da das Geschäftsmodell der Honorarberatung aktuell von der Bundesregierung forciert wird. Der Vertrauensverlust der Banken könnte aus unserer Sicht weiter zunehmen, so dass der Markt unabhängiger Finanzdienstleister in Deutschland die Chance hat, auf europäisches Niveau zu wachsen. Steuerung Das Institut wird sich durch fortwährende Marktbeobachtung über Veränderungen informieren. Auf Bedrohungen für das Geschäftsmodell und die Produkte und Dienstleistungen wird es reagieren und ggf. die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Mindestens einmal im Jahr wird die Geschäftsleitung eine kritische Bewertung des Geschäftsmodells vornehmen und entsprechende Tendenzen erörtern, sowie die Notwendigkeit von Änderungen im Geschäftsmodell besprechen und evaluieren. 2.7.2 Reputationsrisiko Identifikation Das Reputationsrisiko wird als ein weiteres Risiko für den Geschäftserfolg des Instituts definiert. Das Reputationsrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass in der öffentlichen Wahrnehmung oder der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Gesellschaft durch Fehlverhalten maßgeblich gestört wird. Beurteilung Der Bereich Vermögensverwaltung und Anlageberatung hat Vertrauen der Kunden zur Voraussetzung. Zweifelhaftes Geschäftsgebaren kann zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Instituts führen. Reputationsrisiken sind nicht messbar und schwer bewertbar. Steuerung Das Institut steuert das Reputationsrisiko durch eine innere Verpflichtung zur korrekten Einhaltung der Compliance-Vorgaben. Die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften (Compliance) ist notwendige Voraussetzung, um Reputationsrisiken zu begegnen. Auch eine strikte Verpflichtung der Mitarbeiter auf Compliance-Vorgaben soll Reputationsrisiken vorbeugen (siehe dazu nachfolgend Personalrisiko). Überwachung und Kommunikation Durch ein aktives Beschwerdemanagement sollen frühzeitig Reputationsrisiken für das Institut erkannt werden. Kundenbeschwerden werden zeitnah bearbeitet und Maßnahmen zur Begegnung unmittelbar eingeleitet. Sofern Mitarbeiter oder die Geschäftsführung feststellen, dass Gefahren für die Reputation des Unternehmens begründet werden, werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Reputationsrisikos eingeleitet. 2.7.3 Personalrisiko Identifikation Personalrisiken sind der Ausfall von Mitarbeitern durch Austritt oder Krankheit, sowie fehlende Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern, ebenso wie der falsche Einsatz von Mitarbeitern. Beurteilung Das Institut bleibt vom Personalrisiko unberührt, da es keine Mitarbeiter beschäftigt. 2.7.4 Rechtsrisiko Rechtsrisiken umfassen das Risiko nachteiliger Wirkungen durch neue gesetzliche Regelungen, Unwirksamkeit oder Mangelhaftigkeit vertraglich vereinbarter Bestimmungen, sowie deren mangelnde Durchsetzbarkeit vor Gericht. Das Rechtsrisiko des Instituts wird dadurch minimiert, dass alle Verträge mit externen Beratern abgestimmt sind oder werden. Beurteilung Die Rechtsrisiken sind im Rahmen der Dienstleistungen des Instituts hoch. Aus der rechtlichen Dokumentation müssen sich das genaue Leistungsspektrum und der Erwartungshorizont des Kunden gegenüber der Gesellschaft ergeben. Haftungsrisiken sollen durch geeignete Dokumentation soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Steuerung Die Steuerung der Rechtsrisiken erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Verband unabhängiger Vermögensverwalter und externen Rechtsanwälten, die auf Änderungen des regulatorischen Umfelds aufmerksam machen. Durch die Einschaltung externer Rechtsanwälte soll frühzeitig Rechtsrisiken vorgebeugt werden. Überwachung und Kommunikation Durch das Beschwerdemanagement kann das Institut Rechtsrisiken aus Vertragsurkunden-Dokumentationen frühzeitig erkennen. Sobald Kundenklagen eingehen, wird das entsprechende Risiko aus Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Geschäftsleitung evaluiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. 2.7.5 Nachhaltigkeitsrisiken Die Geschäftsleitung hat ferner eine Strategie im Hinblick auf die Beherrschung möglicher Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt. Erforderlich wird daher eine regelmäßige Anpassung der Geschäfts- und Risikostrategie des Instituts zur Identifizierung und Vermeidung von "Nachhaltigkeitsrisiken" in sämtlichen Geschäftsbereichen. Das Institut sieht - dem Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 20.12.2019 folgend - potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken als einen Teilaspekt der bereits bekannten Risikoarten (Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko) und hat daher im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie untersucht, welche Risikoarten unternehmensspezifisch von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sind. Nachhaltigkeitsrisiken in Form von physischen Risiken, etwa der klimawechselbedingte Eintritt von Extremwetterereignissen, durch den die Betriebsräume des Instituts in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, sind dagegen derzeit nicht erkennbar. Reputationsrisiken sind auch ein wesentlicher Aspekt von Nachhaltigkeitsrisiken. Bereits das Unterhalten einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, welches möglicherweise einem Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist, kann zu einem Schadenspotenzial für ein beaufsichtigtes Unternehmen führen. Aber auch das Unterlassen ausreichender nachhaltiger Aktivitäten in der Außen- und Innenwahrnehmung, welches Vertrauensverluste bei Vertragspartnern und Mitarbeitern nach sich ziehen kann, stellt ggf. ein wesentliches Reputationsrisiko dar. 2.8 Würdigung der Risikolage Aus den oben beschriebenen Risiken für unser Unternehmen ergibt sich zusammenfassend eine eher niedrige Gesamtrisikolage. 3. Prognosebericht Ob die Arete Trading GmbH in 2024 ein signifikantes Wachstum erzielen kann hängt von zwei Faktoren ab. Gelingt es ihr in 2024 eine gute Performance für ihre Kunden zu erzielen, wird das im Empfehlungsgeschäft neue Kunden bringen. Des Weiteren ist immer noch ein neues Produkt geplant. Ein Long/Short Depot, in dem Anleger Aktien halten können, die long wie short sind. Das soll ein neues Angebot für Interessenten sein, die keinen Trading Ansatz verfolgen wollen, aber an alternativen Investments interessiert sind. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung der Arete Trading GmbH ein ausgeglichenes Ergebnis.
Mülheim an der Ruhr, Mai 2024 gez. Birger Schäfermeier BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 31.12.2023Arete Trading GmbHA. Allgemeine Angaben Die Firma der Gesellschaft lautet Arete Trading GmbH. Die Eintragung erfolgte am 28.03.2012 beim Registergericht Duisburg (HRB 24372). Sitz der Gesellschaft ist Mülheim an der Ruhr. Die Geschäftsleitung befindet sich ebenfalls an diesem Ort. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze, des GmbH-Gesetzes und unter Beachtung der für Kreditinstitute und für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen der RechKredV gemäß § 2, Formblatt 1 und 3 gegliedert. Gemäß § 340 sind für die Arete Trading GmbH die Vorschriften des Vierten Abschnitts, Erster Unterabschnitt des Dritten Buches HGB anzuwenden. Demnach ist sind gemäß § 340a Absatz 1 und Absatz 2 HGB die für große Kapitalgesellschaften anzuwendenden Vorschriften maßgebend. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz wurden die Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen anstatt in die Bilanz in den Anhang aufgenommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgen gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie §§ 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. Einzelwertberichtigungen waren in 2023 nicht vorzunehmen, da keine erkennbaren Ausfallrisiken bestanden. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es existieren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen und Bilanzgewinn/-verlust zusammen. C. Angaben zur Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bestanden nicht. In 2023 wurden einige bisher bereits einzelwertberichte Forderungen abgeschrieben. Dies betrifft verjährte Forderungen für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 10.300,76 €. Die zum 31.12.2022 bestehenden Kontensalden von zweifelhaften Forderungen und Einzelwertberichtigung wurden unter Beachtung der umsatzsteuerlichen Vorschriften entsprechend angepasst. Sonstige Vermögensgegenständ Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegenüber dem GmbH-Gesellschafter in Höhe von 8.903,23 €, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden. Aktive Latente Steuer Ein Aktivposten wurde aufgrund des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht gebildet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bestanden nicht. Die sonstigen Rückstellungen enthalten mit 13.580,00 € eine Rückstellung für die Erstellung der Buchführung, Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Veröffentlichung. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 50.000,00 €. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge aus Zuschreibungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft enthalten u.a. die Teilauflösung von Einzelwertberichtigungen der früheren Jahre aufgrund der tatsächlichen Abschreibung von zivilrechtlich verjährten Forderungen in Höhe von 8.656,10 €. E. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter. Geschäftsführung Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist Herr Birger Schäfermeier. Herr Schäfermeier ist von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung erhielt in 2023 keine Bezüge. Angaben zum Abschlussprüfer Das Honorar beträgt für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr absehbar 7.250,00 € für die Jahresabschlussprüfungsleistung und 3.250,00 EUR für die WpHG-Prüfung. Ergebnisverwendung Der Gesellschafter beabsichtigt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Mülheim a. d. Ruhr, 25.01.2024 Birger Schäfermeier, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Arete Trading GmbH, Mülheim an der Ruhr Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Arete Trading GmbH, Mülheim an der Ruhr, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Arete Trading GmbH, Mülheim an der Ruhr, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 31. Mai 2024 RINKE
TREUHAND GmbH
Clemens Dornseifer, Wirtschaftsprüfer René Schut, Wirtschaftsprüfer |
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