Gsell GmbH
Neue Straße 8, 74080 Heilbronn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Michael Herrlinger seit 1.2.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gsell GmbHHeilbronn (vormals: Talheim)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gemäß Art. 67 (8) EGHGB sind die Grundsätze der Ausweisstetigkeit und Bewertungsstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) S.2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 248 HGB nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend nach der linearen Methode vorgenommen. Gemäß Art. 67 (4) EGHGB wird die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften vorgenommen. In 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und analog der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen wurden zum Nennwert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. 5. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Beurteilung erfolgte durch den Auftraggeber. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. V. Betriebsaufspaltung/OrganschaftDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum der Gsell GbR. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Gsell GbR als so genannte Besitzgesellschaft. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AktivpostenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 58.526,61, davon betragen die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
die Forderungen mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5
Jahren
die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
II. RückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zum Umstellungszeitpunkt auf das nach dem BilMoG neu geltende Handelsrecht (01.01.2010) ergab sich für die bilanzierte Pensionsrückstellung eine Überdotierung (Überdeckung) in Höhe von Euro 9.617,00. Diese Überbewertung der bilanzierten Pensionsrückstellung wurde ergebnisneutral aufgelöst und gem. Art 67 (1) S.3 EGHGB in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2017 erfolgte unter folgenden Annahmen:
III. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 87.661,16 davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit voin bis zu
einem Jahr
die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5
Jahre
IV. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. C. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
D. Sonstige AngabenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 31.1.2018 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 9.067,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2018. |
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