Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 105955
Eingetragen
5.2.1996
Branche
Großhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Vertrieb von und Handel mit Mineralölen; Betrieb einer mobilen Aktenvernichtungsanlage.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heilbronn
36.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gsell GmbH

Heilbronn (vormals: Talheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 221.597,21
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 100,00
II. Sachanlagen 0,00 2.505,00
III. Finanzanlagen 0,00 218.992,21
B. Umlaufvermögen 115.929,43 176.805,93
I. Vorräte 0,00 6.057,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.526,61 170.228,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.402,82 520,54
C. Aktive latente Steuern 0,00 5.134,50
Summe Aktiva 115.929,43 403.537,64

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 28.268,27 75.677,73
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 9.617,00 6.731,90
III. Verlustvortrag 17.416,16 -42.077,24
IV. Jahresüberschuss 9.067,43 -131,41
B. Rückstellungen 0,00 139.335,00
C. Verbindlichkeiten 87.661,16 188.524,91
Summe Passiva 115.929,43 403.537,64

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gemäß Art. 67 (8) EGHGB sind die Grundsätze der Ausweisstetigkeit und Bewertungsstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) S.2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 248 HGB nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend nach der linearen Methode vorgenommen.

Gemäß Art. 67 (4) EGHGB wird die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften vorgenommen.

In 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und analog der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Ausleihungen wurden zum Nennwert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Beurteilung erfolgte durch den Auftraggeber. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung/Organschaft

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum der Gsell GbR.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Gsell GbR als so genannte Besitzgesellschaft.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 58.526,61,

davon betragen

die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
Euro 58.526,61

die Forderungen mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
Euro 0,00
die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Euro 0,00

die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Euro 41.926,28
die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Euro 0,00

II. Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Zum Umstellungszeitpunkt auf das nach dem BilMoG neu geltende Handelsrecht (01.01.2010) ergab sich für die bilanzierte Pensionsrückstellung eine Überdotierung (Überdeckung) in Höhe von Euro 9.617,00.

Diese Überbewertung der bilanzierten Pensionsrückstellung wurde ergebnisneutral aufgelöst und gem. Art 67 (1) S.3 EGHGB in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Die Berechnung der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2017 erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 3,68 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln 2005 G Heubeck
III. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 87.661,16

davon betragen

die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit voin bis zu einem Jahr
Euro 87.661,16

die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre
Euro 0,00
die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Euro 0,00


die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Euro 0,00
die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Euro 0,00

IV. Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Beruf Vertretungsbefugnis
Gsell Udo Industriekaufmann Einzelvertretung
Gsell Heiderose Großhandelskauffrau Einzelvertretung
Gsell Sven Großhandelskaufmann Einzelvertretung

D. Sonstige Angaben

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31.1.2018 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 9.067,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2018.

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