Michael
Flussfisch GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
457.898,28 |
192.152,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.963,33 |
5.224,53 |
| II.
Sachanlagen |
454.934,95 |
186.928,43 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.447.016,21 |
1.898.038,77 |
| I.
Vorräte |
532.889,89 |
601.460,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
491.055,40 |
686.986,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
423.070,92 |
609.591,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.326,84 |
|
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
36.746,45 |
8.735,44 |
| Aktiva |
1.945.987,78 |
2.098.927,17 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.523.439,65 |
1.498.130,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
513.000,00 |
511.291,88 |
| II.
Kapitalrücklage |
318.000,00 |
318.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
668.838,43 |
601.666,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
23.601,22 |
67.171,48 |
| B.
Rückstellungen |
27.139,85 |
40.192,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
395.408,28 |
560.603,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
214.803,28 |
560.603,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
180.605,00 |
|
| Passiva |
1.945.987,78 |
2.098.927,17 |
Anhang
Michael Flussfisch GmbH, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
1.
Allgemeine Angaben
Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1a
HGB
Firma und Sitz: Michael Flussfisch GmbH, Hamburg
Registergericht und
Handelsregisternummer: Amtsgericht Hamburg, HRB 33698
Übrige Angaben
Der Jahresabschluss der Michael Flussfisch GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend hierzu
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a
und § 264 Abs. 1 Satz 4 wurden in Anspruch
genommen. Die Vorschriften zur Erleichterung nach §
276 S. 1 HGB, § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 288
Abs. 1 Nr. 1, § 284 Abs. 2-3 HGB wurden nicht in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die Bewertung erfolgte unter Annahme der
Unternehmensfortführung.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungkosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus
Liefer- und Abnahmeverpflichtungen wurden bei Bedarf in
angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
pauschale Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten oder ggf. nach § 253
Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den
Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben,
angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen
wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet. Aus der Verrechnung ergibt sich im Berichtsjahr
ein
aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung wurden grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
3.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Die mit den Rückdeckungsansprüchen
saldierten Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach der Methode der
laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) unter Verwendung
der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Klaus Heubeck
ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der
durchschnittliche Marktzinssatz von 1,87 % p.a.
gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung
vom 18. November 2009 verwendet. Gehalts- und
Rentensteigerungen sowie Fluktuationsraten mussten nicht
berücksichtigt werden.
Ein Gutachten der Proxalto Lebensversicherung AG vom
6. Januar 2023 zum Aktivwert der Rückdeckversicherung
zum Bilanzstichtag wurde vorgelegt. Ebenso wurde ein
Gutachten zur Bewertung der Pensionsverpflichtung nach
Handelsrecht zum 31. Dezember 2022 von der Generali
Pensions- und SicherungsManagement GmbH vom 13. November
2023 beachtet.
|
EUR
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
277.238,45
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
240.492,00
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
|
36.746,45
|
Angabe zum Eigenkapital
Im Berichtsjahr wurde das gezeichnete Kapital von DM
1.000.000,00 auf EUR 513.000,00 umgestellt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind
Darlehensverbindlichkeiten enthalten, die eine Restlaufzeit
von über einem Jahr und bis zu fünf Jahren in
Höhe von EUR 180.605,00 (Vorjahr: EUR 0,00) haben.
Die restlichen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Michaela Flussfisch
|
ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführerin
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Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 17
Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2022.
Hamburg, _______________________
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Michaela Flussfisch
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
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