Regio Invest 1 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Dirr seit 20.6.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Karl-Heinz Schlamp seit 30.1.2017 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Ingolstadt EichstättIngolstadt und EichstättJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
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| 1.1.-31.12.2022 | |||||
| EUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Zinserträge aus | ||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 115.380.890,83 | 83.166 | |||
| darunter: | |||||
| abgesetzte negative
Zinsen
0,02 EUR |
( 54 ) | ||||
| aus der Abzinsung von
Rückstellungen
2.386,89 EUR |
( 1 ) | ||||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 10.106.102,16 | 8.799 | |||
| darunter: | |||||
| abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR |
( 0 ) | ||||
| 125.486.992,99 | 91.964 | ||||
| 2. | Zinsaufwendungen | 56.101.263,11 | 3.324 | ||
| darunter: | |||||
| abgesetzte positive
Zinsen
202.557,07 EUR |
( 3.776 ) | ||||
| aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
1.927,89 EUR |
( 2 ) | ||||
| 69.385.729,88 | 88.640 | ||||
| 3. | Laufende Erträge aus | ||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 14.945.698,65 | 12.860 | |||
| b) Beteiligungen | 3.180.231,23 | 2.100 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 484.366,51 | 397 | |||
| 18.610.296,39 | 15.357 | ||||
| 4. | Erträge aus
Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
0,00 | 0 | ||
| 5. | Provisionserträge | 43.992.748,13 | 48.316 | ||
| 6. | Provisionsaufwendungen | 3.716.646,67 | 4.633 | ||
| 40.276.101,46 | 43.683 | ||||
| 7. | Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | ||
| 8. | Sonstige betriebliche Erträge | 5.052.664,75 | 4.826 | ||
| darunter: | |||||
| aus der
Fremdwährungsumrechnung
204.965,45 EUR |
( 209 ) | ||||
| aus der Abzinsung von
Rückstellungen
63.508,17 EUR |
( 0 ) | ||||
| 9. | (weggefallen) | ||||
| 133.324.792,48 | 152.506 | ||||
| 10. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 37.764.757,95 | 36.761 | |||
| ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung |
12.569.230,84 | 10.908 | |||
| darunter: | |||||
| für
Altersversorgung
5.624.551,13 EUR |
( 4.119 ) | ||||
| 50.333.988,79 | 47.669 | ||||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 24.732.156,05 | 23.031 | |||
| 75.066.144,84 | 70.700 | ||||
| 11. | Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
2.725.949,70 | 3.376 | ||
| 12. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.101.460,97 | 3.668 | ||
| darunter: | |||||
| aus der
Fremdwährungsumrechnung
4.590,62 EUR |
( 8 ) | ||||
| aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
432.612,24 EUR |
( 1.371 ) | ||||
| 13. | Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
0,00 | 6.440 | ||
| 14. | Erträge aus
Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
3.262.510,82 | 0 | ||
| 3.262.510,82 | 6.440 | ||||
| 15. | Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
0,00 | 1.716 | ||
| 16. | Erträge aus
Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
289.645,44 | 0 | ||
| 289.645,44 | 1.716 | ||||
| 17. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | ||
| 18. | Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 33.250.000,00 | 34.700 | ||
| 19. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 23.733.393,23 | 31.907 | ||
| 20. | Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | ||
| 21. | Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | ||
| 22. | Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0 | ||
| 23. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 8.602.733,81 | 17.438 | ||
| darunter:
Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274
HGB
1.643.175,99 EUR |
( 758 ) | ||||
| 24. | Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 131.138,44 | 111 | ||
| 8.733.872,25 | 17.549 | ||||
| 25. | Jahresüberschuss | 14.999.520,98 | 14.358 | ||
| 26. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | ||
| 14.999.520,98 | 14.358 | ||||
| 27. | Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||||
| a) in die Sicherheitsrücklage | 3.700.000,00 | 3.550 | |||
| 3.700.000,00 | 3.550 | ||||
| 28. | Bilanzgewinn | 11.299.520,98 | 10.808 | ||
Der Jahresabschluss wurde nach den für
Kreditinstitute geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3
RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der
Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine
anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung
gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c
Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen
(§§ 340 ff. HGB).
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute
(einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum
Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen
einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw.
Festzinsbindungsdauer verteilt.
Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen
an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben
wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen
der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den
latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei
wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des
erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum
von zwölf Monaten geschätzt.
Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere des Anlagebestandes
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip gern. §
253 Abs. 4 HGB mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den
niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Festverzinsliche
Wertpapiere des Anlagebestandes werden nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 Satz
5 HGB bewertet. Hier werden nur Abschreibungen vorgenommen,
soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde
Wertminderung handelt.
Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir
die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag
ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein
aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde
gelegt, die in der MiFlD II (Markets in Financial
Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai
2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem
illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in
denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen
konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten
Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen
unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde
liegt.
Im Anlagevermögen gehaltene Investmentfonds werden
zu Wiederbeschaffungskosten bewertet
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am
Bilanzstichtag bewertet.
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008
erfolgte bei neu erworbenen beweglichen
Vermögensgegenständen der Wechsel von der
degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage
der von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen. Bis 2008 erworbene oder selbst erstellte
Gebäude werden planmäßig mit den
höchsten steuerlich zulässigen Sätzen
abgeschrieben. Ab 2009 angeschaffte oder selbst erstellte
Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von
33 Jahren bei gewerblicher Nutzung bzw. 50 Jahren bei
wohnwirtschaftlicher Nutzung abgeschrieben. Liegt der nach
vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von
Vermögensgegenständen über dem Wert, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es
sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung,
wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden
im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Vermögensgegenstände von
über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro ohne
Umsatzsteuer werden ab dem Jahr 2018 im Anschaffungsjahr
voll abgeschrieben.
Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen
Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden
vollständig fortgeführt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach
dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Der im Vorjahr gebildete aktive Steuerabgrenzungsposten
gern. § 274 Abs. 1 HGB hat sich um 1.643 TEUR
erhöht. Der Ausweis der aktiven und passiven latenten
Steuern erfolgt saldiert.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen
dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den
Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig
erfolgswirksam aufgelöst.
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit
erforderlich werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem
Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen
Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs.
2 HGB mit dem Rechnungszins der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck
Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit
dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %.
Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre und der vergangenen sieben
Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von
547 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Pensionen wurden jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,4 % (ohne Karrieretrend) und
Rentensteigerungen von jährlich 2,4 % unterstellt. Der
Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der
Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde
unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der
Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw.
Zinseffekten einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im
sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an
Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit
ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und
Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der
Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF
(Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer
lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß §
14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des §253
Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des
Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen
übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die
Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung
unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus
Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von
Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich,
ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in
dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen
zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch
bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser
Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine
Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der
Periode eintritt.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss.
Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des
Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB vorgenommen.
Strukturierte Finanzinstrumente werden als einheitlicher
Vermögensgegenstand gemäß den
Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert.
Derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte) die
nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine
Bewertungseinheit einbezogen sind, werden
grundsätzlich einzeln bewertet.
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß
§ 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde
Währung lautenden Bilanzposten und der am
Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte
erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere
Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als
gegeben an, soweit eine Identität von Währung und
Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die
Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die
besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je
Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen
bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht
abgewickelte Termingeschäfte werden mit den
entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen
und Erträge aus der Währungsumrechnung
außerhalb der besonderen Deckung werden unter den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen
ausgewiesen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Forderungen an die eigene Girozentrale | 17.645 | 5.176 |
| Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| Posten 3 b) andere Forderungen | ||
| - bis drei Monate | 9.693 | 3.872 |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 3.828 | 188 |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | --- | --- |
| - mehr als fünf Jahre | --- | --- |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Forderungen an verbundene Unternehmen | 1.587 | 4.991 |
| - Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 88.131 | 76.623 |
| Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| - bis drei Monate | 168.314 | 153.774 |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 334.900 | 383.577 |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 1.468.066 | 1.434.480 |
| - mehr als fünf Jahre | 2.858.912 | 2.763.734 |
| - mit unbestimmter Laufzeit | 124.321 | 99.949 |
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden
Kommunalkredite in Höhe von 7,3 Mio. EUR an die
BayernLB bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung
übertragen. Die Landesbank kann diese Forderungen als
Deckungswerte im Rahmen der Emission von Öffentlichen
Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen
Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der
Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher
weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an
Kunden" und auch im Unterausweis "Kommunalkredite" aus.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere | 130.835 | 113.951 |
| - Börsenfähige
Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen),
davon sind |
866.077 | 891.737 |
| - börsennotiert | 817.716 | 827.540 |
| - nicht börsennotiert | 48.361 | 64.197 |
| - Nicht mit dem Niederstwert bewertet: | ||
| - Buchwert | 568.907 | 759.583 |
| davon entfällt auf börsenfähige Wertpapiere | 568.907 | 759.583 |
| - Beizulegender Zeitwert | 537.751 | 693.954 |
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten
börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um
Wertpapiere mit Restlaufzeiten von bis zu 10 Jahren.
Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus,
dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen
bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil es sich
um Emittenten einwandfreier Bonität handelt.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Börsenfähige
Wertpapiere,
davon sind |
6.016 | 71.152 |
| - börsennotiert | -- | 65.579 |
| - nicht börsennotiert | 6.016 | 5.573 |
An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als
10% der Anteile:
| Bezeichnung des Investmentvermögens | Marktwert | Buchwert | Differenz Marktwert
zu Buchwert |
Ertragsausschüttungen
für das Geschäftsjahr |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Gemischte Fonds | ||||
| Bayern Invest BISI Fonds | 268.299 | 220.269 | 48.030 | 5.657 |
| Deka Quadrum-Fonds | 243.040 | 218.224 | 24.816 | 5.227 |
Für den Bayern Invest BISI Fonds lagen keine
Beschränkungen in der Möglichkeit der
täglichen Rückgabe vor. Bei dem Deka Quadrum
Fonds ist eine Rückgabe der Anteile täglich,
hinsichtlich der in einem Subfonds enthaltenen
Immobilienfonds mit einem Marktwert von 143.579 TEUR (nur
nach Abgabe einer unwiderruflichen Erklärung der
Rückgabe) mit einer Rücknahmefrist bis
spätestens zum letzten Bankgeschäftstag des
übernächsten Kalenderquartals, welches auf die
Rückgabeerklärung folgt möglich. Dabei ist
für einen Teilbetrag von 26.919 TEUR eine längere
Rückgabefrist von bis zu 12 Monaten einzuhalten.
Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden
Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den
letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen
Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Höhe des
Kapitalanteils |
Eigenkapital | Ergebnis des
Geschäftsjahres |
| % | TEUR | TEUR | |
| Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg | 0,4 | 1.859.741
(31.12.2022) |
--- |
| Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe | 0,3 | 697.089
(30.09.2022) |
51.994
(2021/2022) |
| LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 2,2 | 474.303
(31.12.2022) |
--- |
| VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 2,0 | 1.330.461
(30.06.2023) |
--- |
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg | 0,3 | 3.285.298
(31.12.2022) |
--- |
| Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. KG, München | 2,2 | 2.792
(31.12.2022) |
2.942 |
| IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München | 2,2 | 23.173
(31.12.2022) |
2 |
| S-lmmo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München | 2,0 | 5.500
(31.12.2022) |
809 |
| Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH, Ingolstadt | 6,3 | 113.060
(31.12.2022) |
4.971 |
| Bauzentrum Mayer GmbH & Co. KG, Ingolstadt | 9,9 | 57.178
(31.12.2022) |
16.572 |
| S-International Bayern Süd GmbH & Co. KG, München | 14,0 | --- | --- |
Darüber hinaus ist die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt an folgenden Unternehmen beteiligt, die
keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Höhe des
Kapitalanteils % |
| Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) | 2,2 |
| Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) | 2,3 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB
ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz-
und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die
Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die
Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden
Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt
aus:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Höhe des
Kapitalanteils |
Eigenkapital | Ergebnis des
Geschäftsjahres |
| % | TEUR | TEUR | |
| Stadtbau Ingolstadt GmbH & Co. KG, Ingolstadt | 100 | 2.636
(31.12.2022) |
302 |
| Stadtbau Ingolstadt Vermögen GmbH & Co. KG, Ingolstadt | 100 | 29.709
(31.12.2022) |
286 |
| Stadtbau Ingolstadt Verwaltungs GmbH, Ingolstadt | 100 | 36
(31.12.2021) |
3 |
Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde
verzichtet, weil die Einbeziehung der Tochterunternehmen
für die Verschaffung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB).
Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe
Forderungen an Kunden.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten | 20.098 | 21.065 |
| - Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.656 | 3.355 |
In den sonstigen Vermögensgegenständen werden
Barsicherheiten für die Bankenabgabe des
Restrukturierungsfonds in Höhe von 158 TEUR (im
Vorjahr 158 TEUR) bilanziert.
Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende
Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR mit Sitz in Berlin.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Agio aus Forderungen | 244 | 335 |
| - Disagio aus Verbindlichkeiten | 10 | 11 |
Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften
zwischen Handels- und Steuerbilanz und
außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31.
Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag
der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 2.609
TEUR durch absehbare Steuerentlastungen in Höhe von
44.872 TEUR überdeckt.
Die latenten Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Die
wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren
aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den
Sachanlagen. Die absehbaren künftigen
Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus
unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den
Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren und Rückstellungen. Die
Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung
eines Steuersatzes von 29,0 % (Körperschaft- und
Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags).
Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende,
lediglich der Körperschaftsteuer und dem
Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden
bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Aktive latente
Steuern auf Verlustvorträge bestehen nicht.
|
Entwicklung des Anlagevermögens
(Angaben in TEUR) |
|||||
| Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | Sonstige
Vermögensgegenstände |
|||
| Entwicklung der Anschaffungs/Herstellungskosten | Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 366 | 92.547 | 30.333 | |
| Zugänge | 4 | 1.663 | 118 | ||
| Abgänge | 21 | 3.026 | --- | ||
| Umbuchungen | --- | --- | --- | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 349 | 91.184 | 30.451 | ||
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 318 | 57.834 | --- | |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | 26 | 2.700 | --- | ||
| Zuschreibungen im Geschäftsjahr | --- | --- | --- | ||
| Änderung der gesamten Abschreibungen | im Zusammenhang mit Zugängen | --- | --- | --- | |
| im Zusammenhang mit Abgängen | 22 | 2.850 | --- | ||
| im Zusammenhang mit Umbuchungen | --- | -- | --- | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 322 | 57.684 | --- | ||
| Buchwerte | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 27 | 33.501 | 30.451 | |
| Stand am 31.12. des Vorjahres | 48 | 34.713 | 30.333 | ||
| Bilanzposten | Buchwert
31.12.2022 *) |
Nettoveränderungen | Buchwert
31.12.2023 *) |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 790.840 | -139.421 | 651.419 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 460.675 | 20.190 | 480.865 |
| Beteiligungen | 73.850 | 9.476 | 83.326 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 30.013 | --- | 30.013 |
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale | 620.117 | 728.882 |
| - Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten | 692.235 | 796.170 |
| Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | ||
| - bis drei Monate | 455.369 | 588.019 |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 130.118 | 108.242 |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 237.493 | 229.756 |
| - mehr als fünf Jahre | 327.133 | 329.983 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| In diesem Posten sind enthalten: | TEUR | TEUR |
| - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.718 | 2.448 |
| - Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.114 | 2.387 |
| Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | ||
| - bis drei Monate | 0 | --- |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 5.313 | 5.810 |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 579 | 360 |
| - mehr als fünf Jahre | 2 | 2 |
| Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | ||
| - bis drei Monate | 526.520 | 66.155 |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 376.446 | 32.832 |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 162.986 | 64.272 |
| - mehr als fünf Jahre | 747 | 917 |
Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller
Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 197
TEUR (im Vorjahr 282 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem
Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit
ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der
Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und
Zinscharakter hat.
Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige
Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt
Aufwendungen von 0,2 TEUR angefallen.
Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen
10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
| Betrag | Währung | Zinssatz | fällig am | außerordentliches
Kündigungsrecht |
| TEUR | % | |||
| 4 | EUR | 4,75 | 15.10.2026 | nein |
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf
Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine
Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere
Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten
entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a des
Kreditwesengesetzes (KWG) in der am 31.12.2013
gültigen Fassung bzw. des Artikels 63 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 (CRR).
Das in diesem Bilanzposten ausgewiesene
Genussrechtskapital von nominal insgesamt 1.023 TEUR
verbrieft den Gläubigern das Recht auf eine vom Gewinn
der Sparkasse abhängige Ausschüttung von 6 % auf
den Nennbetrag.
Auf Fremdwährung lauten
Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 16.320
TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 16.123 TEUR.
Wir gehen derzeit mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen
Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in
Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen
Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse
keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.
Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen
für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die
Vermittlung von Produkten der Verbundpartner
(Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien,
Investmentzertifikate).
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 19.06.2024
vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für
die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, von dem
Bilanzgewinn einen Betrag von 500 TEUR auszuschütten
und 10.800 TEUR der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Am Abschlussstichtag bestehen gemäß §
268 Abs. 8 HGB aus der Aktivierung latenter Steuern sowie
nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
ausschüttungsgesperrten Beträge in Höhe von
42.810 TEUR.
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner
Ausschüttungssperre, da in Vorjahren bzw. aufgrund der
Vorwegzuführung bereits in diesem Zusammenhang 42.810
TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt fällt
aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des
§ 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der
Mindestbesteuerung.
Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente,
bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden
Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung
zusammengestellt:
| Derivative Finanzinstrumente | ||||
| Nominalbeträge | ||||
| nach Restlaufzeiten | ||||
| - in TEUR - | Bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre | Insgesamt |
| Währungsrisiken | ||||
| Devisentermingeschäfte | 905 | 5.703 | 2.173 | 8.781 |
| - insgesamt - | 905 | 5.703 | 2.173 | 8.781 |
| Davon Handelsgeschäfte | --- | --- | --- | --- |
| Davon Deckungsgeschäfte | 453 | 2.851 | 1.086 | 4.390 |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative
Finanzinstrumente
| - in TEUR - | Nominalbeträge | Zeitwert positiv | Zeitwert negativ | Buchwert | Bilanzausweis |
| Währungsrisiken | |||||
| Devisentermingeschäfte | 8.781 | 711 | 704 | --- | --- |
| -insgesamt- | 8.781 | 711 | 704 | --- | --- |
Die beizulegenden Zeitwerte der
Devisentermingeschäfte werden für bestimmte
Währungen (Standarduniversum) aus den Barwerten der
gegenläufigen Zahlungsströme (Fremdwährung
und in Euro) ermittelt. Dabei wird für die bestimmten
Währungen die jeweils währungsspezifische
Diskontierungskurve herangezogen. Für alle weiteren
Währungen wird die USD-Diskontierungskurve
herangezogen. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt
verfügbaren Währungs-Spotkurse. Die Marktdaten
werden von Refinitiv bezogen.
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen
Gemeinden (ZVK).
Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der
Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%)
7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz
bleibt im Jahr 2024 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des
mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses
die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 32.421 TEUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 2.503 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F.
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 59.968 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1%
und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005
G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als
Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versicherten bestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der ZVK.
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im
Geschäftsjahr 2023 1.510 TEUR, die
Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Verwaltungsrates 165 TEUR.
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren
Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 18.608 TEUR
zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für
diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 1.074
TEUR.
Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder
des Verwaltungsrates in Höhe von 2.549 TEUR
gewährt.
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern
ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB
gesetzlicher Abschlussprüfer unseres
Jahresabschlusses. Für
Abschlussprüfungsleistungen fielen im
Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 226
TEUR an. Die Aufwendungen für andere
Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 33 TEUR und
entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer
erbrachte Leistungen gemäß § 89
Wertpapierhandelsgesetz.
| Vorsitzender: | Dr. Christian Scharpf, Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt |
| Stellvertretende Vorsitzende: | Josef Grienberger,
Oberbürgermeister der Stadt Eichstätt
Alexander Anetsberger, Landrat des Landkreises Eichstätt |
| Stellvertretender Vorsitzender (beratend): | Dipl.-Wirtschaftsingenieur Albert Gürtner, Landrat des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm |
| Mitglieder: | Jörg Schlagbauer,
Betriebsrat der AUDI AG und Stadtrat Ingolstadt
Dr. Christian Lösel, Managing Director Almotion Bavaria an der Technischen Hochschule Ingolstadt und Stadtrat Ingolstadt Stephanie Kürten, Chefredakteurin und Gesellschafterin der Publicity Designworks GmbH und Stadträtin Ingolstadt Albert Wittmann, Pensionär, Bürgermeister a. D. und Stadtrat Ingolstadt Josef Lohr, Bürgermeister der Gemeinde Oberdolling und Kreisrat Eichstätt Dipl.-Kfm. Dieter Kastl, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei KT Kastl & Teschke GmbH & Co. KG Dipl.-Kfm. Walter Hofmann, Vorstand der Wittmann & Hofmann AG Eckhard Schock-Schmidtke jun., geschäftsführender Gesellschafter der Schock Fensterwerk GmbH und der Schock Fensterwerk Vertriebs GmbH Sven John, Personalvertreter - beratend - ab 10. Juli 2023 Vorstand der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt (siehe folgende Anhangangabe) - beratend - |
| Vorsitzender: | Jürgen Wittmann |
| Mitglieder: | Reinhard Dirr
Karl-Heinz Schlamp |
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Jürgen Wittmann, ist
Mitglied im Aufsichtsgremium folgender Unternehmen:
| ― |
Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Sitz in München |
| ― |
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH, Sitz in Ingolstadt |
| ― |
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der VIB Vermögen AG, Sitz in Neuburg a. d. Donau |
Das Vorstandsmitglied, Herr Reinhard Dirr, ist Mitglied
im Aufsichtsgremium folgender Unternehmen:
| ― |
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, Sitz in München |
| ― |
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Kessel AG, Sitz in Lenting |
Das Vorstandsmitglied, Herr Karl-Heinz Schlamp, ist
Mitglied im Aufsichtsgremium folgender Unternehmen:
| ― |
LBS Landesbausparkasse Süd Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz in Stuttgart und München |
| Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: | 2023 |
| Vollzeitkräfte | 366 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 321 |
| 687 | |
| Auszubildende | 67 |
| Insgesamt | 754 |
Ingolstadt, 26. März 2024
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
| Reinhard Dirr | Karl-Heinz Schlamp |
Ingolstadt, 24. April 2024
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
Dr. Christian Scharpf
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat keine
Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende
Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre
Geschäftstätigkeit als regional tätige
Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die
Tätigkeit der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt definiert den
Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der
Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 133.325 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 546.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 23.733 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 8.603 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern wie auch latente
Steuern.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat im
Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen
erhalten.
Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und
-controllingprozessen an die neuen Anforderungen für
die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der
Darstellungsstetigkeit im Risikobericht
zulässigerweise durchbrochen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im
Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
gleichermaßen für jedes Geschlecht.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist eine
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit
Sitz in Ingolstadt und Eichstätt. Träger der
Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband "Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt". Mitglieder des Zweckverbands
sind die Stadt Ingolstadt, der Landkreis Eichstätt und
die Stadt Eichstätt sowie der Landkreis Pfaffenhofen
a. d. Ilm. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle
banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische
Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der
Sparkasse vorsehen.
Das Geschäftsgebiet umfasst das Gebiet des
Altlandkreises Ingolstadt nach dem Gebietsstand zum
30.06.1972 und den räumlichen Wirkungsbereich des
Landkreises Eichstätt ohne die Gemeinden Altmannstein
und Mindelstetten.
Sie ist beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nummer HRA
1273 im Handelsregister eingetragen und untersteht der
Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen, der Bundesbank sowie der Regierung
von Oberbayern.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus drei
Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung,
vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der
Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die
Geschäfte der Sparkasse und überwacht den
Vorstand. Die Zusammensetzung der Organe ist im Anhang zum
Jahresabschluss dargestellt. Die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern
und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und
Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen
bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der
Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die
Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern
und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt unterliegt dem
Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage
der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und
alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand ausreichend mit geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen.
Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse zwei
Hauptstellen, ein Beratungs-Center, 27
Geschäftsstellen und 17 SB-Geschäftsstellen in
ihrem Geschäftsgebiet.
Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was
die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum
schwächte. Zudem bremsten die in fast allen
Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die
Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den
Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF)
beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf
insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023
überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum
gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 %
realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).
In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023
hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls
Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst
zeitlich verzögert nach. Somit war im
Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren
Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der
Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der
private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die
Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %
(Quelle: DSGV).
Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland
wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher
Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch
der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten
abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast
völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken
preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der
Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).
Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die
Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und
stagnierender Produktion in der Abgrenzung der
Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier
Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).
Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein
Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte -im Gegensatz
zur deutschen Wirtschaft -jedoch vermieden werden. Das BIP
im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau
eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr
2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote
im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023
erneut die niedrigste unter allen Bundesländern
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Die geldpolitische Bremsung war in fast allen
großen Währungen in diesem Ausmaß und in
dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden
die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden
Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst
2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der
Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle:
DSGV).
Die zentrale Lage mitten in Bayern und zwischen den
Metropolregionen München und Nürnberg, die sehr
gute verkehrliche Anbindung sowie die ausgebaute
Infrastruktur sind wichtige Voraussetzungen für eine
nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftsregion Ingolstadt.
Die Wirtschaft in der Region Ingolstadt ging 2023 auf
Talfahrt. Der IHK-Konjunkturindex fiel auf 86 Punkte und
notiert damit nahe den Tiefpunkten aus Corona- und
Energiekrise im Frühjahr 2020 und Herbst 2022. Vor
allem strukturelle Standortnachteile wie nicht
wettbewerbsfähige Energiepreise und ausufernde
Bürokratie belasten den Industriestandort. Die
Unternehmen zeigen sich im Lauf des Geschäftsjahres
2023 unzufriedener mit ihren Geschäften. Die aktuelle
Geschäftslage, die als eine Komponente in die
IHK-Konjunktur-Indexberechnung eingeht, gibt per Saldo von
11 auf 4 Punkte nach. Das ist der tiefste Stand seit zwei
Jahren. 27 % bewerten ihre Geschäfte als "gut" und 23
% als "schlecht". Einzig die Dienstleistungsbranche kann
dem Abwärtstrend trotzen. Zur generell
größeren Unzufriedenheit tragen anhaltend hohe
Belastungen bei: Starke Preissteigerungen bei Energie (72
%) sowie bei Rohstoffen und Waren (65 %) hemmen die
Geschäfte. Eine fehlende Nachfrage beklagen 59 %,
fehlendes Personal 54 % der Unternehmen. (Quelle:
IHK-Konjunkturbericht Jahresbeginn 2024-Region Ingolstadt)
Insgesamt 2.630 offene Arbeitsstellen im Stadtgebiet
Ingolstadt und Landkreis Eichstätt, 170 mehr als noch
vor einem Jahr, waren der Agentur für Arbeit zur
Besetzung gemeldet. Aufgrund der unsicheren
Rahmenbedingungen herrscht in den Unternehmen in 2023 eine
gewisse Zurückhaltung hinsichtlich der Schaffung neuer
Arbeitsplätze.
Im Stadtgebiet Ingolstadt hat sich die Zahl der
arbeitslosen Menschen Ende Dezember 2023 um 60 Personen auf
insgesamt 2.630 Betroffene verringert (Vorjahr: 2.690
Personen). Die aktuelle Arbeitslosenquote ging um 0,1
Punkte auf 3,2 Prozent zurück, dem niedrigsten Wert
einer deutschen Großstadt (Vorjahr: 3,3 Prozent).
Aktuell sind 1.450 unbesetzte Stellen gemeldet, damit 90
Stellen mehr als im Vorjahr.
Im Landkreis Eichstätt stieg die Arbeitslosigkeit
zum Ende des Jahres witterungsbedingt an. Zum Stichtag
waren 1.720 Personen auf Arbeitssuche, 280 mehr als vor
einem Jahr. Die Arbeitslosenquote beträgt Ende
Dezember 2,3 Prozent (Vorjahr: 1,9 Prozent). Zum Stichtag
sind 1.180 Arbeitsstellen und damit 80 mehr als im Vorjahr
als vakant gemeldet (Quelle: Bundesagentur für
Arbeit).
Die automotivlastige Region der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt unterliegt einem grundsätzlichen
Strukturwandel. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der
Digitalisierung und Automatisierung, aber auch neue
Präferenzen in der Mobilität oder im
Umweltbewusstsein sind in der Region zunehmend
spürbar. Als Abbild der regionalen Struktur wird die
Sparkasse direkt durch die Entwicklung in der Region
geprägt.
Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar:
| ― |
Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme |
| ― |
Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung |
| ― |
Finanzlage: LCR, NSFR, und die Survival Period |
| ― |
Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne Dotierung der stiller/ offener Reserven) und Cost-Income-Ratio (CIR) |
Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse
ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen
Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein geringes Wachstum
und bei den Kundeneinlagen ein moderater Anstieg erwartet
wird. Die prognostizierten Erwartungen zum
Geschäftsverlauf haben sich teilweise erfüllt.
Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 6.952,5 Mio. EUR.
Der leichte Rückgang von 45,4 Mio. EUR oder -0,6 % im
Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die
Reduzierung der Eigenanlagenbestände (-176,7 Mio. EUR
bzw. -9,5 %) zurückzuführen. Gleichzeitig ist ein
Anstieg des Kundengeschäftsvolumens (bestehend aus
Forderungen an Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden und Kundenwertpapierbeständen gem. internem
Betriebsvergleich) um 579,6 Mio. EUR (+5,3 %) auf 11.481,2
Mio. EUR zu verzeichnen.
In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der
Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch liegen die
Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und
der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 4.955,7 Mio.
EUR um 119,1 Mio. EUR (+2,5 %) über dem
Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im
Wesentlichen auf die weiterhin gute Nachfrage nach
gewerblichen Finanzierungen zurückzuführen.
Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute,
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 176,7 Mio.
EUR auf 1.674,2 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist zu einem
großen Teil auf die Liquiditätsbeschaffung zur
Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten zurückzuführen.
Der unter den Beteiligungen und verbundenen Unternehmen
ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse erhöhte sich
um 9,5 Mio. EUR auf 113,3 Mio. EUR (+9,1 %). Wesentlich
trug hierzu der Erwerb einer operativen Beteiligung an
einem regionalen Unternehmen bei.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen einen
Anstieg um +13,5 Mio. EUR auf 4.733,7 Mio. EUR (+0,3 %)
aus. Dabei liegen die Spareinlagen mit 623,5 Mio. EUR um
213,3 Mio. EUR (-25,5 %) unter dem Vorjahresniveau. Dagegen
weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 4.110,2 Mio. EUR
ein Wachstum von 226,8 Mio. EUR (+5,8 %) aus. Der nur
moderate Anstieg bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden ist von einem starken Zinswettbewerb geprägt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten war eine deutliche Reduzierung um 100,8
Mio. EUR auf 1.156,4 Mio. EUR (-8,0 %) zu verzeichnen, was
hauptsächlich in der Rückführung der
kurzfristig fälligen Geldaufnahmen bei
Kreditinstituten begründet ist.
Die Sparten des Dienstleistungs- und
Verbundgeschäftes haben negative Entwicklungen im
Vergleich zum Vorjahr gezeigt. Das
Wertpapierdienstleistungsgeschäft, die
Bausparvermittlungen als auch das
Versicherungsgeschäft konnten nicht an die
Geschäftserfolge aus dem Vorjahr anknüpfen. Auch
das Immobilienvermittlungsgeschäft konnte das
Vorjahresniveau nicht halten. Diese Entwicklung ist
tendenziell auf das deutlich höhere Zinsniveau der
Leitzinsen der EZB im Vergleich zum Vorjahr
zurückzuführen.
Eine wesentliche Grundlage für wirtschaftlichen
Erfolg sind motivierte und leistungsfähige
Mitarbeiter. Angesichts der ständigen
Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte sowie
technischer Neuerungen bildeten auch im vergangenen Jahr
die gezielte Förderung, Weiterbildung und
Höherqualifizierung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Schwerpunkte der Personalentwicklung.
| AKTIVA | 31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
31.12.2023
in % der BS |
31.12.2022
in % der BS |
| Barreserve | 73.394 | 75.649 | 1,1 | 1,1 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 321.215 | 428.190 | 4,6 | 6,1 |
| Forderungen an Kunden | 4.955.701 | 4.836.566 | 71,3 | 69,1 |
| Wertpapiergeschäft | 1.352.940 | 1.422.706 | 19,4 | 20,3 |
| Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 113.339 | 103.863 | 1,6 | 1,5 |
| Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 33.527 | 34.761 | 0,5 | 0,5 |
| Sonstige Aktiva | 102.368 | 96.163 | 1,5 | 1,4 |
| Bilanzsumme (BS) | 6.952.484 | 6.997.898 | 100,0 | 100,0 |
| davon Anlagevermögen *) | 1.309.600 | 1.420.473 | 18,8 | 20,3 |
| PASSIVA | 31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
31,12.2023
in % der BS |
31.12.2022
in % der BS |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.156.366 | 1.257.211 | 16,6 | 18,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 4.733.666 | 4.720.144 | 68,1 | 67,4 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 56 | 69 | 0,0 | 0,0 |
| Nachrangige Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital | 1.027 | 1.027 | 0,0 | 0,0 |
| Eigenkapital einschl. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 975.411 | 927.661 | 14,0 | 13,3 |
| Sonstige Passiva | 85.958 | 91.786 | 1,3 | 1,3 |
| Bilanzsumme (BS) | 6.952.484 | 6.997.898 | 100,0 | 100,0 |
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse
ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der Folgen
des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen
Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und
Kapitalmärkte mit deutlichen niedrigen
Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für
allg. Bankrisiken gern. § 340g HGB) rechnet. Die
Sparkasse ging ebenso davon aus, dass sie die
Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen
aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2023
jederzeit einhalten kann. Die prognostizierten Erwartungen
hinsichtlich der Vermögenslage wurden teilweise
erfüllt.
In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem
Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.
Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu
beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird
die Sicherheitsrücklage 514,8 Mio. EUR betragen. Dies
entspricht einer Steigerung von 2,9 % gegenüber dem
Vorjahr. Neben der Sicherheitsrücklage besteht ein
Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
gemäß § 340g HGB in Höhe von 460,7
Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung von 7,8 %
gegenüber dem Vorjahr. Eine zusätzliche Vorsorge
gemäß § 340f HGB besteht für die
besonderen Risiken, denen die Sparkasse als Kreditinstitut
ausgesetzt ist. Entgegen der Prognose, die von einer
deutlich niedrigeren Zuführung zum Eigenkapital
ausging, kann die Sparkasse eine gegenüber 2022 leicht
geringere Zuführung zum Eigenkapital inkl. dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken gem. § 340 g HGB
ausweisen.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über
eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum
Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation
der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 19,5 % (Vorjahr
18,8 %).
Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 10,0 %,
bestehend aus den Anforderungen aus Artikel 92 CRR sowie
§ 6c KWG, bzw. unter Berücksichtigung der
kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung gemäß
§ 10i KWG von 13,47 % wurden im Berichtsjahr jederzeit
eingehalten. Die Vermögenslage übertrifft die
Erwartungen und kann im Bayernvergleich aller Sparkassen
als überdurchschnittlich angesehen werden.
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse
ausgeführt, dass sie über ausreichend
Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die
Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die
Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio
-LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net
Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival
Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der
Finanzlage haben sich erfüllt.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und
ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Zur Überwachung der Zahlungsbereitschaft dienen kurz-
und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen
Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der
Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des
Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die
Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 12
Monate. Die eingeräumten Kredit- bzw.
Dispositionslinien bei der BayernLB wurden teilweise in
Anspruch genommen. Weiterhin erfolgte ein Spitzenausgleich
durch Tages- und Termingeldaufnahmen bei Girozentralen
innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe. Von der
Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen
Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch
gemacht. Diese wurden im Berichtsjahr weiterhin in den
Büchern gehalten.
Die Mindestquote der Liquidity Coverage Ratio (LCR)
gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung
(EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr
eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 144,7 % deutlich
über dem Mindestwert. Auch die strukturelle
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag
durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote
von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 121,3 %. Die
Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag 11 Monate.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke
und für den überbetrieblichen Vergleich der
bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine
detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der
Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS).
In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung
gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-,
Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur
Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die
Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden.
Folgende Tabelle zeigt die detaillierte Ertragslage der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Zinsüberschuss
(inkl. laufende Erträge aus Aktien und anderen
nicht festverzinslichen
Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen) |
87,7 | 98,4 | -10,7 |
| Provisionsüberschuss | 39,9 | 43,2 | -3,3 |
| sonst ordentlicher Ertrag | 2,0 | 1,9 | 0,1 |
| Personalaufwand | 47,3 | 46,2 | 1,1 |
| Sachaufwand | 27,1 | 25,8 | 1,3 |
| sonst ordentlicher Aufwand | 1,3 | 1,1 | 0,2 |
| Nettoergebnis aus Finanzgeschäften | 0 | 0,0 | 0 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 53,9 | 70,4 | -16,5 |
| Bewertungsergebnis | |||
| Wertpapiergeschäft | 10,3 | -18,4 | 28,7 |
| Kreditgeschäft | -7,8 | 0,8 | -8,6 |
| sonstiges | 2,3 | 9,5 | -7,2 |
| Betriebsergebnis nach
Bewertung (abweichende Darstellung zum
Betriebsvergleich, da ohne "Dotierung
stiller/ offener Reserven") |
58,7 | 62,3 | -3,6 |
| Dotierung stiller / offener Reserven | -33,3 | -34,7 | 1,4 |
| Neutrales Ergebnis | -1,8 | 4,2 | -6 |
| Ergebnis vor Steuern | 23,6 | 31,8 | -8,2 |
| Gewinnabhängige Steuern (Saldo) | -8,6 | -17,4 | 8,8 |
| Jahresüberschuss | 15,0 | 14,4 | 0,6 |
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse
ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Folgen des
Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen
Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und
Kapitalmärkte mit einem deutlich unter dem
Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung in
Relation zur DBS zu rechnen ist. Mitursächlich wurde
hierfür ein weiterer deutlicher Rückgang der
Zinsspanne erwartet. Bei dem Provisionsüberschuss
erwartete die Sparkasse absolut betrachtet ein nahezu
konstantes Ergebnis, sowie einen deutlich steigenden
Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Vorjahr.
Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich des
Betriebsergebnisses vor Bewertung haben sich erfüllt.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,77 % in
Relation zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) deutlich unter
dem Vorjahreswert und somit im Rahmen der Erwartung.
Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste
Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Wie in den
Vorjahren war dieser in Relation zur DBS erneut
rückläufig (-10,7 Mio. €) und prägte
sich damit wie erwartet aus. Ursächlich hierfür
sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und
Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr
sowohl auf das Kundeneinlagengeschäft als auch bei den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der
Sparkasse niedergeschlagen haben.
Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt
deutlich unter dem Vorjahreswert und damit unterhalb der
Erwartungen. Ursächlich waren im Wesentlichen
rückläufige Erlöse aus dem gesamten
Verbundbereich angefangen vom Wertpapiergeschäft,
Immobiliengeschäft und Bauspargeschäft bis hin
zum Versicherungsgeschäft.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen waren absolut
betrachtet gemäß der Prognose ansteigend, wobei
das konsequente Kostenmanagement der Sparkasse
dämpfend entgegenwirkte und somit der Kostenanstieg
deutlich unter der Prognose lag. Der leichte Anstieg ist
insbesondere auf höhere Gehälter infolge von
Tariferhöhungen zurückzuführen. Darüber
hinaus wirkten sich u.a. höhere Aufwände in der
Produktion von Kunden- und Kreditkarten, sowie höhere
Werbeaufwände negativ im Verwaltungsaufwand aus. Die
anderen Verwaltungsaufwendungen bewegten sich im Vergleich
zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau.
Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur
Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio
(Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand
bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen
ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag)
beträgt 58,0 % (Vorjahr 50,8 %) und ist
erwartungsgemäß deutlich angestiegen.
Das Bewertungsergebnis (ohne die Dotierung stiller /
offener Reserven) fiel mit einem positiven Saldo von 4,8
Mio. EUR um +12,9 Mio. EUR deutlich besser als im Vorjahr
und insgesamt auch besser als erwartet aus.
Maßgeblich hierfür waren hohe realisierte
Gewinne aus Aktienverkäufen und Zuschreibungen im
verzinslichen Wertpapiergeschäft, die sich
maßgeblich aus den Marktzinsänderungen ergeben
haben. Die erwarteten deutlich höheren Belastungen aus
der Risikovorsorge im Kreditgeschäft traten wie
prognostiziert ein.
Wie erwartet liegt das Betriebsergebnis nach Bewertung
(ohne die Dotierung stiller / offener Reserven) mit absolut
58,7 Mio. € und relativ 0,84 % zur
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) leicht unter dem
Vorjahreswert.
Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich deutlich um
-6,0 Mio. EUR auf einen negativen Saldo von 1,8 Mio. EUR
gegenüber dem Vorjahr. Die Verschlechterung resultiert
im Wesentlichen aus dem Wegfall eines positiven
Sondereffekts aus dem Geschäftsjahr 2022.
Der Jahresüberschuss der Sparkasse in Höhe von
15,0 Mio. EUR ist leicht über dem Vorjahresniveau. Die
gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu
legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,22 %.
Das Geschäftsjahr 2023 konnte mit einem
zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden.
Die Sparkasse kann in Anbetracht den Entwicklungen an
den Geld- und Kapitalmärkten auf ein
zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2023
zurückblicken. Unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen
Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die
Vermögens- und Finanzlage als gut beurteilt werden.
Die Ertragslage hat sich zufriedenstellend entwickelt. Die
erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem
laufenden Ergebnis dargestellt werden.
Die erfolgte Dotierung der Rücklagen und des Fonds
für allgemeine Bankrisiken verstärkt die
Eigenkapitalbasis. Eine hohe Sicherheit der Kundeneinlagen
ergibt sich sowohl aus der langjährigen starken
Eigenkapitalbasis und Ertragskraft der Sparkasse, als auch
aus der Zugehörigkeit zu den Sicherungseinrichtungen
der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Eigenkapitalbasis wurde
durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.
Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen
Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in
Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet Dabei wurde von
der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten
nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b
Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem
Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht
wird.
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich
systematisch Risiken zu identifizieren, um deren
Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden
regelmäßig quantitative und qualitative Analysen
zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen
vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt
durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken
in der ökonomischen und der normativen Perspektive als
wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Aktienrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Alternative Investments | |
| Beteiligungsrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko |
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung
des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Limit | Limitauslastung | |||
| Risikoart | Risikokategorie | Mio. EUR | Mio. EUR | % |
| Adressenrisiko | 100,0 | 55,8 | 55,8 | |
| Kundengeschäft | 44,6 | |||
| Eigengeschäft | 11,2 | |||
| Marktpreisrisiko | 620,0 | 404,6 | 65,3 | |
| Zinsänderungsrisiko | 244,8 | |||
| Spreadrisiko | 31,9 | |||
| Aktienrisiko | 73,3 | |||
| Immobilienrisiko | 29,8 | |||
| Alternative Investments | 22,1 | |||
| Sonstiges Marktpreisrisiko | 2,7 | |||
| Beteiligungsrisiko | 35,0 | 24,7 | 70,6 | |
| Liquiditätsrisiko | Refinanzierungskostenrisiko | 70,0 | 40,7 | 58,1 |
| Operationelles Risiko | 55,0 | 33,8 | 61,4 | |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 880,0 | 559,5 | 63,6 | |
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für mehrere adverse Szenarien getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen
und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf
basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen.
Relevante Steuerungsgrößen sind die
Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung
(SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen von 13,5 % im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige
Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den
Gesamtrisikobericht. Der Bericht enthält neben
quantitativen Informationen auch eine qualitative
Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf
besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung
und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert
eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich
über die Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch
die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Zum 31. Dezember 2023 wurden 55,6% der zum Jahresende
ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich
selbstständige Privatpersonen vergeben, 44,4 % an
wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im
Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 14,1 % die Ausleihungen an Grundstücks- und
Wohnungswesen sowie an das Baugewerbe 3,2 %. Darüber
hinaus entfallen 2,5 % auf Bauträger.
Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende
Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens
(genehmigt) im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
| Größenklassen | Kreditvolumen | |
| Mio. EUR | % | |
| 0 bis 1 Mio. EUR | 2.873,9 | 46,8 |
| > 1 bis 5 Mio. EUR | 1.088,6 | 17,7 |
| > 5 bis 10 Mio. EUR | 427,6 | 7,0 |
| > 10 bis 20 Mio. EUR | 433,5 | 7,1 |
| > 20 Mio. EUR | 1.317,7 | 21,5 |
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den
internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur (Basis genehmigt):
| Ratingklasse | Ausfallwahrscheinlichkeit in % | Volumen in % |
| 1 bis 10 | < 3,0 % | 95,60 |
| 11 bis 15 (○) | 3,0 % bis 45,0 % | 2,75 |
| 16 bis 18 | > 45,0 % | 1,03 |
| Ohne Note | 0,62 |
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden
Bereichen:
| ― |
Keine Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR |
| ― |
Branchenkonzentration bei den Branchen Baugewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen und Bauträger |
| ― |
Risikokonzentration Automotive aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes |
| ― |
Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten |
Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements
vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon
ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr
möglich sein wird, fällige Zins- und
Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich
vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der
Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die
voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten
Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken
im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
| Art der Risikovorsorge | Anfangsbestand
per 01.01.2023 |
Zuführung | Auflösung | Verbrauch | Endbestand
per 31.12.2023 |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Einzelwertberichtigungen | 10.805 | 7.941 | 4.879 | 694 | 13.173 |
| Rückstellungen | 889 | 439 | 185 | 0 | 1.143 |
| Pauschalwertberichtigungen | 7.149 | 4.135 | 0 | 0 | 11.284 |
| Pauschale Rückstellungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 18.843 | 12.515 | 5.064 | 694 | 25.600 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die
tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von
den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente.
Diese besteht in der Gefahr einer negativen
Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein
Volumen von 1.356,8 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind
dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (876,1 Mio. EUR),
Wertpapierspezialfonds (438,5 Mio. EUR), sonstige
Investments (42,2 Mio. EUR).
Die direkt und indirekt durch die Sparkasse gehaltenen
Wertpapiere verfügen zu 92,23 % über ein Rating
im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei
6,75 % vor (insbesondere Anteile an
Immobilien-Investmentfonds).
Im Zusammenhang mit der Sparkassen-Finanzgruppe sind
weder im Adressrisiko noch im Beteiligungsrisiko eindeutige
Risikokonzentrationen festzustellen. Auch die Verbindung
über Inter-Risikokonzentrationen liefert hierbei
Ausprägungen im vertretbaren Bereich.
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200
Basispunkte |
-200
Basispunkte |
|
| TEUR | -210.954 | 246.698 |
| in % der Eigenmittel | -21,44 | +25,07 |
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer
risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko
darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge
nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden
können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito" |
Das Marktpreisrisiko aus Alternative Investments (vor
allem Private Equity und Infrastruktur) wird definiert als
die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position,
die sich aus der Veränderung von Marktwerten von
Alternative Investments ergibt.
In der normativen Perspektive umfasst das
Marktpreisrisiko "Alternative Investments" darüber
hinaus das Risiko, dass Ausschüttungserträge
nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden
können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes |
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen |
| ― |
In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse |
| ― |
Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen |
| ― |
Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens |
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur
Diversifizierung gehalten werden.
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen
Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung
des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten
Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist
das Rechtsrisiko enthalten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der Szenario bezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
| ― |
Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 63,6 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit gegeben.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
tragfähig.
Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen
Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen
Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum
Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Der
Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024.
Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der
Sparkassen-Finanzgruppe üblichen
Ergebnisvorschaurechnung (EVR), bei der wir für die
Zinsentwicklung ein Prognose-Szenario angenommen haben.
Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit
behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die
tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen
der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den
Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung
abweichen können.
Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit
bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse
gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr
2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren
Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die
Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in
Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den
Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit
das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp
über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP
verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das
Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten
Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).
Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen
bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der
bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich
bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach
eine große Belastung für die Konjunktur im
Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist
darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu
rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt
unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle
Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die
bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau,
das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und
die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose
soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um
maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).
Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin
stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich
ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit
erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie,
Arbeit und Soziales).
Die regionale Wirtschaft blickt pessimistisch auf die
kommenden Monate. Die Geschäftserwartungen aus dem
regionalen IHK-Konjunkturindex brechen per Saldo von -16
auf -28 Punkte ein und entwickeln sich damit gegen den
bayerischen Trend. Nur 12 % rechnen mit einer Belebung
ihrer Geschäfte, ganze 40 % gehen hingegen von einer
Verschlechterung aus. Der breite Pessimismus dürfte
auch auf die vielen Risiken zurückzuführen sein.
Die Energie- und Rohstoffpreise werden mit 69 % am
häufigsten als Risiko für die wirtschaftliche
Entwicklung gesehen. Ein deutlicher Zuwachs ist bei der
Nennung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu
beobachten, die mit 65 % erneut auf Höchststand liegen
und fast doppelt so oft genannt werden wie vor einem Jahr.
Die Arbeitskosten (61 %) belasten Ingolstadts Wirtschaft
vergleichsweise stark, der Mangel an Arbeitskräften
(59 %) bereitet ebenfalls Sorge. Angesichts der breiten
Risikosituation zeigen sich die Unternehmen bei
Investitions- und Beschäftigungsplänen
zurückhaltend. Per Saldo rangieren die
Investitionsabsichten von -9 auf -13 Punkte im negativen
Bereich. 17 % wollen Investitionen ausbauen, 30 % hingegen
zurückschrauben. Gar keine Investitionen planen 13 %.
Bei den Beschäftigungsplänen stehen mit einem
Saldo von -14 die Zeichen weiterhin auf Stellenabbau. 28 %
wollen Stellen streichen, nur 14 % Stellen aufbauen. 58 %
planen hier keine Änderungen. (Quelle:
IHK-Konjunkturbericht Jahresbeginn 2024 - Region
Ingolstadt).
Viele Sparkassen haben eine Selbstverpflichtung für
klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften
unterschrieben. Das Thema Nachhaltigkeit ist auch bei
einigen Gesetzesinitiativen eingebracht worden und wird
sich in Berichtspflichten und in der
Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß CSRD
wiederfinden. Dafür müssen in den Sparkassen die
entsprechenden technischen und prozessualen Voraussetzungen
geschaffen werden.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Zu den Risiken
gehören dabei vor allem die in der
Risikoberichterstattung dargestellten
unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.
Darüber hinaus sieht die Sparkasse das Risiko, dass
sich im Einlagengeschäft der über Konditionen
geführte Wettbewerb verstärkt und weitere
Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht
auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg
unseres Zinsaufwands führen.
Diverse geopolitische Spannungen und eine sich weiter
als prognostiziert eintrübende Konjunktur können
sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere
kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das
Kredit- und Wertpapierportfolio führen.
Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und
Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine
weiter zunehmende Regulatorik und den Fachkräftemangel
sowie überproportional steigende EDV-Kosten ansteigen.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu
können, hat der Verwaltungsrat den Vorstand beauftragt
Sondierungsgespräche mit der Kreissparkasse Kelheim
durchzuführen. Der mögliche Fusionspartner bewegt
sich dabei in einem betriebswirtschaftlich guten Umfeld.
Auch aus Risikosicht ergibt sich ein ausgewogenes und
solides Bild. Dieser mögliche Zusammenschluss soll
damit zur Zukunftssicherung der Institute beitragen.
Chancen sieht die Sparkasse vor allem in einer
schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds, einer
regeren Nachfrage nach Immobilien und
Büroflächen, in einem zunehmenden
Modernisierungs- und Innovationsbedarf bei den Unternehmen
und in einem verstärkten energetischen
Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, die die
Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln
könnte. Dies würde zu einer stärkeren
Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags
führen.
Darüber hinaus sieht die Sparkasse die Chance, dass
sich die hohen Inflationsraten aus 2023 wieder an das
mittelfristige Inflationsziel der EZB von 2 % annähern
und dies einen deutlichen Impuls für eine Senkung der
EZB-Leitzinsen gibt. Dies könnte die aktuell inverse
Zinsstrukturkurve wieder normalisieren und würde zu
einer Verbesserung der Zinsspanne führen.
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation steht die
Sparkasse unseren Kunden im Rahmen unseres
öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner
auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet
nach dem Selbstverständnis der Sparkasse die besten
Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse
erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit ihren privaten
und gewerblichen Kunden. Das verstärkte
Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken im regionalen
Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von
Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die
Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu
positionieren und Marktanteile auszubauen.
Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen erwartet
die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen ein nur geringes
Wachstum, das in erster Linie durch die Nachfrage nach
Kreditmitteln von Unternehmen getragen werden wird. Bei den
Privathaushalten geht die Sparkasse von einer negativen
Bestandsentwicklung aus.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung geht
die Sparkasse bei den Kundeneinlagen von einem leichten
Anstieg aus.
Insgesamt erwartet die Sparkasse aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten
Rückgang der Bilanzsumme.
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und
dem sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnet die
Sparkasse mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum
Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken
gern. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen
Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass die
Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen
aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024
jederzeit eingehalten werden können.
Die Sparkasse ist sich aufgrund ihrer mittelfristigen
Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im
Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende
Liquidität zu verfügen und die
Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Refinanzierung gesichert Die
aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote
(Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR)
wird die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen.
Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der
Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert -
mindestens 5 Wochen sein.
Vor dem Hintergrund der aktuell hohen EZB Leitzinsen und
dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnet die Sparkasse
mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden
Betriebsergebnis vor Bewertung.
Ursächlich ist ein weiterer Rückgang der
Zinsspanne, sowie ein leicht steigender
Provisionsüberschuss bei gleichzeitig steigendem
Verwaltungsaufwand. Die Sparkasse geht von einem deutlichen
Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.
Beim Bewertungsergebnis (ohne die Dotierung stiller /
offener Reserven) des Jahres 2024 rechnet die Sparkasse
aufgrund eines geringeren positiven Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft und prognostiziert nahezu
gleichbleibendem negativen Bewertungsergebnis Kredit mit
deutlich höheren Belastungen.
Damit geht die Sparkasse von einem deutlich unter dem
Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung
(ohne die Dotierung stiller/offener Reserven) im Jahr 2024
aus.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung geht
die Sparkasse daher davon aus, dass auch im
Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die
Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern
durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnet
die Sparkasse vor dem Hintergrund der derzeitigen
Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich
ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für
das Geschäftsjahr 2024 mit einer negativen Entwicklung
der Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr.
Die Sparkasse beurteilt die Perspektiven für das
Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der
oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht
negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die
den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis
für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen
könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Ingolstadt, 26. März 2024
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
| Reinhard Dirr | Karl-Heinz Schlamp |
Ingolstadt, 24. April 2024
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Dr. Christian Scharpf
An die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von
der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im
Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses
und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für
Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen
Kreditgeschäft beinhalten wesentliche
Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die
sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des
Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von
Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen
an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen
Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den
Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der
Sparkasse.
Im Rahmen unseres risikoorientierten
Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren
zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten
gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur
ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von
Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und
Funktionsprüfung unterzogen.
Darüber hinaus führten wir aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements
durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen
Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach
Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen
Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts-
und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten
Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer
ordnungsgemäßen Handhabung des
Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit
hinreichender Sicherheit eine Rückführung der
Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern
dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung
zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der
Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden
Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten gewürdigt.
Auf Basis der durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns von der
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an
Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen
Kreditgeschäft überzeugen.
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns
voraussichtlich nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt
werden, umfassen den gemäß § 289b Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht
nach § 325 HGB zu veröffentlichenden
nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr
2023.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer(IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10
EU-APrVO:
Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i.
V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur
Abschlussprüfung für das geprüfte
Unternehmen erbracht:
| ― |
Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts |
| ― |
Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG |
| ― |
Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk |
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die
Prüfung ist Herr Markus Eckhardt.
München, den 8. Mai 2024
| CHRISTINE SCHMIDT | Markus Eckhardt |
| Wirtschaftsprüferin | Wirtschaftsprüfer |
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt ist im Berichtsjahr 2023 zu sieben Sitzungen
zusammengetreten, in denen er die ihm gesetzlich und
satzungsmäßig obliegenden Aufgaben wahrnahm.
Über die geschäftliche Entwicklung, die
wirtschaftlichen Verhältnisse, alle relevanten Fragen
der Unternehmensplanung, der Risikolage und des
Risikomanagements sowie über wesentliche Ereignisse
und wichtige Geschäftsvorfälle wurde der
Verwaltungsrat vom Vorstand laufend unterrichtet.
Aufgabengemäß hat der Verwaltungsrat die
Führung der Geschäfte der Sparkasse
überwacht. Grundsatzfragen der Geschäftspolitik
wurden erörtert und zu wichtigen
Geschäftsvorfällen die erforderlichen
Beschlüsse gefasst.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt und der Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023 wurden vom
Verwaltungsrat der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt am
24. April 2024 gebilligt. Die Prüfungsstelle des
Sparkassenverbandes Bayern hat den Jahresabschluss und den
Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Darin wird testiert, dass der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
In seiner heutigen Sitzung stellte der Verwaltungsrat
den Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest. In
Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstandes
beschloss der Verwaltungsrat, vom Bilanzgewinn 0,5 Mio.
€ an die Mitglieder des "Zweckverband Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt" für gemeinnützige
Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse
abzuführen und den verbleibenden Bilanzgewinn des
Jahres 2023 in Höhe von 10,8 Mio. € der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für
die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Ingolstadt, 19. Juni 2024
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
| Dr. Christian Scharpf |
| Oberbürgermeister |
| Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS |
| Kontakt | Abteilungsdirektor
Controlling und Finanzen
Christian Wieser Rathausplatz 6 85049 Ingolstadt Deutschland 0841/3041552 christian.wieser@spk-in-ei.de |
| Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: | GRI SRS |
Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung
für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.
Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten
Sie auch den Haftungsausschluss unter
www.nachhaltigkeitsrat.de/
impressum-und-datenschutzerklaerung
Heruntergeladen von www.nachhaltigkeitsrat.de
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist eine Anstalt
öffentlichen Rechts mit Sitz in Ingolstadt und
Eichstätt. Das Geschäftsgebiet umfasst das Gebiet
des Altlandkreises Ingolstadt nach dem Gebietsstand zum
30.06.1972 und den räumlichen Wirkungsbereich des
Landkreises Eichstätt ohne die Gemeinden Altmannstein
und Mindelstetten. Unser Träger ist der Zweckverband
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, dem als Mitglieder die
Stadt Ingolstadt, der Landkreis Eichstätt, die Stadt
Eichstätt und der Landkreis Pfaffenhofen
angehören.
Unsere Aufgabe ist es, die kreditwirtschaftliche
Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen
Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die
finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und
Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region
und ihrer Lebensqualität zu fördern. Dieser
öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des
Freistaates Bayern niedergelegt und prägt unser
gesamtes Geschäftsmodell.
Die Ertragsorientierung dient sowohl der Stärkung
des Gemeinwohls als auch der Stärkung unserer
Kapitalbasis für die Zukunft. Das bedeutet:
Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres
Eigenkapitals verwenden, fließen zur Finanzierung
gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen in die
Region zurück. Wir verwenden die Einlagen unserer
Kunden zur Refinanzierung von Krediten überwiegend an
kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und
Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch
wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am
Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen
für jedermann bereit und geben auch Kleinkredite zu
fairen und verlässlichen Konditionen.
Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste
Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns
hauptsächlich über unsere Einlagen oder im
Interesse unserer Kunden bei Förderbanken.
Wir kennen unsere Kunden weit überwiegend
persönlich und betreuen sie langfristig, deshalb
fördern wir Investitionen mit Maß und Weitblick.
Unsere geschäftspolitischen Ziele haben wir in unserer
Geschäftsstrategie schriftlich niedergelegt.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum Stichtag
31.12.2023 eine Bilanzsumme von rd. 7 Mrd. Euro und betreut
dabei ca. 185.000 Kunden. Mit zwei Hauptstellen, einem
Beratungs-Center, 27 Geschäftsstellen und 17
SB-Geschäftsstellen ist sie in der Fläche
vertreten. Mit ca. 760 Mitarbeitern und einer
überdurchschnittlichen Ausbildungsquote ist die
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt einer der
größten Arbeitgeber der regionalen
Kreditwirtschaft.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist
berichtspflichtig im Sinne des
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Es erfolgt keine
Erklärung im Sinne des Nationalen Aktionsplans
Wirtschaft und Menschenrechte.
Der Bericht wurde mit Unterstützung des
DNK-Schulungspartners N-Motion erstellt.
Für die Berechnung der Leistungsindikatoren
für den Umweltbereich (Kriterien 11-13) wurde das
Kennzahlen-Tool des VfU (Verein für Umweltmanagement
und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V.; Version
1.1 des Updates 2022) verwendet.
Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Bericht auf
die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum
verwendet, wobei hier alle Geschlechter gleichermaßen
gemeint sind.
Gemeinwohl ist unser Auftrag. Nachhaltigkeit ist der
Weg, der diesen Auftrag in eine zukunftsfähige und
verantwortungsvolle Wirtschaft und Gesellschaft trägt.
Nachhaltigkeit ist für uns Aufgabe und Chance
zugleich. Diese Haltung drücken wir in unserer
Geschäftsstrategie wie folgt aus: "Der
Nachhaltigkeitsaspekt der Geschäftsstrategie hat eine
besondere Bedeutung. Unter Nachhaltigkeit verstehen wir
Zukunftsfähigkeit im Sinne nachhaltiger
Existenzsicherung unter Berücksichtigung
ökonomischer, ökologischer, ethischer und
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Sparkasse
versteht ihre Geschäftsstrategie somit als
Ausgangspunkt allen (wesentlichen) Handelns."
Unsere Geschäftsstrategie gliedert sich in acht
Themenfelder. Eines davon ist "Gesellschaftliches
Engagement (CSR)". "CSR" steht für "Corporate Social
Responsibility" und beschreibt den aktiven, freiwilligen
Beitrag eines Unternehmens zu einer nachhaltigen
Entwicklung. Wir legen hierfür einen ganzheitlichen
Maßstab an: "CSR steht für unser
verantwortliches unternehmerisches Handeln in der
eigentlichen Geschäftstätigkeit (Markt),
über ökologisch relevante Aspekte (Umwelt) bis
hin zu den Beziehungen mit unseren Mitarbeitern und dem
Austausch mit den relevanten Anspruchs- bzw.
Interessengruppen (Kunden, Verwaltungsrat, Aufsicht, der
Öffentlichkeit im Allgemeinen)."
In einem weiteren Schritt haben wir analysiert, wie sich
diese geschäftsstrategischen Aussagen auf die
relevanten Unternehmensbereiche auswirken. Die Ergebnisse
unserer Überlegungen bilden unsere sogenannten
"Nachhaltigkeits-Leitplanken", die wir bei Kriterium 3
vorstellen. Sie sind Ausgangspunkt für die
Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements und
wurden in 2022 nachjustiert. Auch für 2023 waren sie
noch gültig.
Bei der Weiterentwicklung haben wir auch die
Anforderungen aus dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung
nachhaltigen Wachstums, die 7. MaRisk-Novelle zum Umgang
mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Entwicklungsziele der
Vereinten Nationen (Agenda 2030) im Blick. Außerdem
wurden die aus der freiwilligen "Selbstverpflichtung
deutscher Sparkassen für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften" resultierenden Anforderungen
auch in 2023 im Rahmen von Workshops weiter mit unserer
Nachhaltigkeitsarbeit verzahnt und auf Fachbereichsebene
operationalisiert. Neben den Zielen des Pariser
Klimaabkommens beruft sich die Selbstverpflichtung auf die
"Principles for Responsible Banking", der Finanzinitiative
des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UN). Darin
verpflichten wir uns zu folgenden fünf
Handlungsfeldern:
| ― |
Die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten im Kredit- und Anlageportfolio. |
| ― |
Die Verringerung der CO 2-Emissionen im Geschäftsbetrieb jährlich um ca. 3-5 %. |
| ― |
Die Unterstützung und Begleitung der gewerblichen wie privaten Kundinnen und Kunden beim Wandel hin zu einem klimafreundlichen und nachhaltigen Wirtschaften. |
| ― |
Die Ausstattung von Führungskräften und Belegschaft mit mehr Know-how zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. |
| ― |
Eine stärkere Ausrichtung auf Umwelt- und Klimaaspekte bei Fördermaßnahmen und lokalen Kooperationen. |
Als Sparkasse sind wir zum einen in einer von
Landwirtschaft und Automobilindustrie geprägten Region
fest verwurzelt und zudem ein wichtiges Bindeglied
(Intermediär) zwischen den Wirtschaftsakteuren. Denn
das Geld, das unsere Kunden als Ersparnisse anlegen,
können wir zu einem erheblichen Teil als Kredite in
den regionalen Wirtschaftskreislauf einspeisen. Das ist
unser Kerngeschäft. Es berührt wesentliche
Nachhaltigkeitsaspekte. Diese wirken einerseits auf uns
ein, andererseits nehmen wir Einfluss auf die Aspekte.
Der wichtigste Aspekt ist der Klimawandel, der unser
Geschäftsmodell vor eine Reihe von Herausforderungen
stellt. Stichworte sind: Förderung von Investitionen
in klimaverträgliche Wirtschaftsstrukturen,
Unterstützung des Wandels von Geschäftsmodellen
infolge des Klimawandels, Beratung unserer Kunden über
Energieeffizienz-Darlehen und der schonende Umgang mit
Ressourcen in unserem Geschäftsbetrieb. Bei allen
Fragestellungen leitet uns ein lösungsorientierter
Ansatz. Daher sehen wir neben den Klimarisiken auch die
Entwicklungschancen. Mit anderen Worten: die Transformation
der Wirtschaft Richtung Klimaneutralität eröffnet
uns die Chance für Kundenbindung und zukunftsweisende
Geschäfte.
Den zweiten, wichtigen Aspekt sehen wir im
demografischen Faktor. Steigende Lebenserwartung, sinkende
Geburtenraten - das sind Herausforderungen, die drei
Bereiche betreffen: den Geschäftsbetrieb
(barrierefreie Zugänge), das Kundengeschäft
(Generationenangebote in der Altersvorsorge, Darlehen zum
altersgerechten Umbau von Gebäuden) und die
Personalentwicklung (Sicherstellung qualifizierten
Nachwuchses, Förderung der Leistungsfähigkeit
etablierter Mitarbeiter). Indem wir diese Themen
einbeziehen, wandeln wir die Risiken weitgehend in Chancen
um.
Alle wesentlichen Bereiche gehen wir proaktiv an. Im
Herbst 2023 haben wir den strukturierten
Nachhaltigkeits-Kompass wie auch in den Vorjahren erneut
durchgeführt und Maßnahmen abgeleitet. Er
adressiert alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte und
auch die Herausforderungen des EU-Aktionsplans zur
Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Er diente uns zugleich
als Wesentlichkeitsanalyse: Welche wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen werden durch uns beeinflusst (z.B.
Generationenangebote in der Altersvorsorge)? Und welche
Nachhaltigkeitsaspekte wirken von außen auf unser
Geschäftsmodell ein (z.B. veränderte
Geschäftsmodelle infolge des Klimawandels)? Zudem
haben wir Anfang 2021 erstmals den Risikoradar
durchgeführt. Dabei wurden bestehende
Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportfolio erhoben und
analysiert. Die 7. MaRisk-Novelle verlangt, dass man sich
mit ESG-Risiken auf Kundenebene beschäftigt. Daher
wurden weitere Schritte eingeleitet, um mittels
Sparkassen-ESG-Score eine tiefergehende Beurteilung der
ESG-Risiken des Kreditportfolios vorzunehmen.
Außerdem wurden in 2023 Schulungsmaßnahmen
für Kundenberater sowie Kreditmarktfolge und das
Kreditconsulting zum Thema Transformation
durchgeführt.
An den jeweiligen Ergebnissen haben wir die
Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements
angeknüpft. Somit bestehen aus unserer Sicht in den
relevanten Bereichen mehr Chancen als Risiken, insbesondere
im Kundengeschäft. In der Anlageberatung haben wir
deshalb Nachhaltigkeit im Jahr 2023 weiterhin mit Erfolg
als vertrieblichen Schwerpunkt definiert.
Im Jahr 2024 ist die nächste, tiefergehende
Wesentlichkeitsanalyse geplant.
Nachhaltigkeit nimmt innerhalb unserer
Geschäftsstrategie einen besonderen Platz ein (siehe
Kriterium 1). Deshalb ist seit 2020 der strukturierte
Nachhaltigkeits-Kompass (ehemals Nachhaltigkeits-Check) als
Diagnoseinstrument in der Strategie verankert. Der
Nachhaltigkeits-Kompass richtet sich spezifisch an den
Erfordernissen des Nachhaltigkeitsmanagements von
Sparkassen aus. Ihm liegt der sog. Entwicklungsfächer
zugrunde, ein Stufenmodell mit vier Entwicklungsstufen. Den
quantitativen Zielwert für 2021 von 1,25 konnten wir
mit 1,34 erreichen und in 2022 auf 1,51 steigern. Dieser
Zielwert bedeutet, dass wir auf gutem Weg zu einem
Best-Practice-Ansatz mit einer durchgängigen
Grundsystematik sind. Der Zielwert wird jährlich
überprüft und an den Vorstand berichtet. Der
Zielwert für 2023 wurde bei unserem
Nachhaltigkeitsworkshop im Herbst 2022 mit 1,55 festgelegt,
Ende 2023 verifiziert und mit 1,8 deutlich
übertroffen. Für 2024 liegt der Zielwert bei 2,0.
Was Nachhaltigkeit für die einzelnen
Unternehmensbereiche bedeutet, steht in unseren
Nachhaltigkeits-Leitplanken. Sie beschreiben qualitative
Ziele. Sie sind unser Handlungsrahmen und geben uns
Orientierung beim Setzen von Prioritäten. Deshalb
stellen wir die Leitplanken nachfolgend im Ganzen vor. Sie
sind als gleichwertig anzusehen und wurden daher nicht
priorisiert.
Im Rahmen des Nachhaltigkeits-Kompasses werden auch
wesentliche Sustainable Development Goals, also die
Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, adressiert, unter
anderem die Ziele Nr. 7 ("Erneuerbare Energien") und 13
("Maßnahmen zum Klimaschutz"). Diese haben wir bei
der Analyse berücksichtigt. Sie werden durch die bei
den Kriterien 11-13 vorgestellten Maßnahmen
abgedeckt. Eine Priorisierung einzelner SDG haben wir nicht
vorgenommen.
"CSR" (Corporate Social Responsibility) steht für
unser verantwortliches unternehmerisches Handeln in der
eigentlichen Geschäftstätigkeit (Markt),
über ökologisch relevante Aspekte (Umwelt) bis
hin zu den Beziehungen mit unseren Mitarbeitern und dem
Austausch mit den relevanten Anspruchs- bzw.
Interessengruppen (Kunden, Verwaltungsrat, Aufsicht, der
Öffentlichkeit im Allgemeinen)." Diese Leitschnur ist
ebenso wie der strukturierte Nachhaltigkeits-Kompass als
Diagnoseinstrument in einem eigenständigen Kapitel in
unserer Geschäftsstrategie hinterlegt.
Um diese Haltung zum Ausdruck zu bringen, haben wir im
Jahr 2020 die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen
für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften"
unterzeichnet. Wir sehen sie als Entwicklungspfad für
die Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft hin zu
Klimaneutralität. Wir integrieren diese Bekenntnisse
in unsere alltägliche Geschäftstätigkeit,
indem wir ökonomischen, soziale und ökologische
Belange möglichst umfassend in Einklang bringen. Wir
erkennen insbesondere, dass sich die globalen Ziele zur
Eindämmung der Risiken des Klimawandels auch auf die
regionale Ebene auswirken und verantwortliches Handeln
erfordern. In diesem Sinne sichern wir die Versorgung mit
Finanzdienstleistungen und bieten auf die Kunden
angepasste, ganzheitliche Beratung. Wir wirken zudem
positiv für die nachhaltige Entwicklung der Region
durch Spenden und Sponsoring. Wesentliche Handlungsfelder
sind für uns also unser Kerngeschäft, die
Personalpolitik, unser Geschäftsbetrieb und unsere
Beziehung zur Gesellschaft (Gemeinwesen).
Wir beraten unsere Kunden ganzheitlich. Bei unseren
Kreditvergaben achten wir auf Aspekte der Nachhaltigkeit
und beraten unsere Kunden beispielsweise auch über
Finanzierungsmöglichkeiten, die der energetischen
Effizienz, dem Ausbau von erneuerbaren Energien oder dem
Übergang zu nachhaltigen Geschäftsmodellen
dienen. Über regionale und lokale Kooperationen
fördern wir das Bewusstsein für nachhaltige
Finanzierungszwecke.
Im Anlagebereich ermitteln wir systematisch die
Nachhaltigkeitsbedürfnisse unserer Kunden und bieten
adäquate Produkte mit sozialen und ökologischen
Kriterien an. Dafür sensibilisieren wir unsere
Berater.
Unsere Eigenanlagenpolitik ist geprägt durch eine
konservative, risikoarme Strategie. Wir orientieren uns an
einer langfristigen Anlagepolitik. Dabei
berücksichtigen wir auch einzelne Aspekte der
Nachhaltigkeit. Wir vermeiden Investitionen in
geächtete Kriegswaffen oder in Unternehmen mit ethisch
umstrittenen Geschäftspraktiken (Kinder- und
Zwangsarbeit, Verletzung von Menschenrechten).
"Wir sehen den Menschen als Ganzes, einschließlich
seiner sonstigen sozialen Bedürfnisse und Bindungen.
Damit tragen wir in uns ein ganzheitliches und positives
Menschenbild." Aus dieser grundlegenden Aussage in unserer
Geschäftsstrategie leitet sich unsere bewusst
mitarbeiterorientierte Personalpolitik ab. Uns prägt
eine Freiräume gewährende Kultur. Die
Gleichbehandlung aller Mitarbeiter unabhängig von
Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller
Orientierung, körperlichen und geistigen
Fähigkeiten oder Nationalität ist für uns
grundlegend. Wir setzen uns konsequent gegen jede Art der
Diskriminierung ein. Wir bieten unseren Mitarbeitern ein
umfangreiches Angebot im Bereich des
Gesundheitsmanagements.
Die Entwicklung der Mitarbeiter ist uns wichtig. Wir
führen umfangreiche
Personalentwicklungsmaßnahmen, sowohl im Bereich der
Anpassungsweiterbildungen, der
Führungskräfteentwicklung als auch der
Förderung berufsbedingter Aufstiegsweiterbildungen
durch. So begegnen wir dem demografischen und digitalen
Wandel. Wir leben grundsätzlich den
Personalplanungsgrundsatz: "Grundsätzlich Intern vor
Extern". Deshalb streben wir eine
überdurchschnittliche Ausbildungsquote an. Wir leben
die Personalphilosophie "Aufstieg vor Einstieg", deshalb
entwickeln wir unsere Mitarbeiter aktiv weiter.
Der demografische und gesellschaftliche Wandel
führt zu veränderten Bedürfnissen der
Mitarbeiter. Wir wollen in diesem Kontext weiterhin ein
attraktiver Arbeitgeber sein. Dem Anspruch an die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllen wir unter
anderem mit einer hohen Teilzeitquote und einem aktiven
Rückkehrmanagement nach Elternzeit und den
Möglichkeiten des mobilen Arbeitens.
Bei der Sanierung und Modernisierung unserer
Gebäude berücksichtigen wir neben
wirtschaftlichen auch ökologische, sozio-kulturelle,
technische sowie prozess- und standortbezogene
Entscheidungskriterien. Im Falle von Neubauten achten wir
auf Kriterien der Energieeffizienz, die nach
Möglichkeit auch über die gesetzlichen Standards
hinausgehen.
Der Geschäftsbetrieb der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt wird klimaverantwortlich gestaltet. Durch
verantwortungsvolles Wirtschaften wollen wir unseren
Ressourcenverbrauch im Geschäftsbetrieb langfristig
reduzieren. Wir nutzen z.B. die Möglichkeiten der
Digitalisierung, etwa bei Dienstreisen und beim mobilen
Arbeiten. Unseren Mitarbeitenden bieten wir u.a.
JobRäder an und unseren Fuhrpark stellen wir
sukzessive auf Fahrzeuge mit geringerem CO
2-Ausstoß um. Zur Reduzierung des
Energieverbrauchs haben wir in den vergangenen Jahren
bereits eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt und
wollen diese in den nächsten Jahren sukzessive
fortschreiben. Wir erfassen unsere wichtigsten
Energieverbräuche nach dem anerkannten Umwelttool des
Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten e.V. (VfU).
Beim Einkauf achten wir neben wirtschaftlichen Faktoren
auch auf ökologische und soziale Faktoren. Im Rahmen
einer schriftlichen Vereinbarung bitten wir unsere
wesentlichen Lieferanten und Dienstleistungspartner, die
Einhaltung wesentlicher Normen insbesondere im Bereich der
Menschenrechte, der Vermeidung von Kinderarbeit und der
Berücksichtigung ökologischer Belange zu
bestätigen oder ziehen ambitionierte
Nachhaltigkeitssiegel heran.
Die Förderung des Gemeinwohls in unserer Region
gehört seit unserer Gründung zu unseren
vordringlichsten Aufgaben. Unser Beitrag setzt sich aus
Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring,
Gewinnausschüttungen und einer Stiftung zusammen. Wir
fördern Projekte und Maßnahmen mit einer
möglichst großen Breitenwirkung in den Bereichen
Bildung, Kultur, Soziales, Sport und Umwelt und geben damit
einen Teil unserer Gewinne an die Region zurück.
Als Dienstleister erstellen wir einen Großteil
unserer Wertschöpfung selbst. Das
Vermögensanlage- und Kreditgeschäft sowie die
Absicherung der Lebensrisiken und der Altersvorsorge
unserer Kunden, die auf das Gemeinwohl in der Region
ausgerichtet sind, bilden die ureigenste
Geschäftstätigkeit für eine Sparkasse.
Insbesondere im Bauspar-, Wertpapier- und
Versicherungsgeschäft bedienen wir uns
langjähriger Vertriebspartner der
Sparkassen-Finanzgruppe, die sich zu Grundwerten
nachhaltigen Wirtschaftens bekennen. Bei den von uns aktiv
angebotenen nachhaltigen Anlageprodukten beziehungsweise
energetischen Darlehen gehen wir in Bezug auf
Nachhaltigkeit von deutlich positiven Effekten entlang der
gesamten Wertschöpfungskette aus.
Unsere Eigenanlagen haben wir in 2023 erneut
bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen gescreent.
Die Sparkasse nutzt dazu die Auswertungen und
Ratingeinstufungen mehrerer externer Anbieter. Die
Direktanlagen werden über zwei Wege gescreent und
beobachtet: Zum einen werden unsere Eigenanlagen auf die
ESG-Rating der Agenturen MSCI und ISS hin
überprüft. Veränderungen werden zeitnah
überwacht. Zum anderen nutzen wir im Rahmen des
sogenannten "Deka Treasury Kompass" den "imug Quick Check
Treasury Kompass Nachhaltigkeit" (DTK). Unser Spezialfonds
BISI wird durch die Fondsgesellschaft einer umfangreichen
Nachhaltigkeitsüberprüfung unter
Berücksichtigung von Peers und Benchmarks unterworfen.
Für die Kreditvergabe haben wir Ausschlusskriterien
(in den Organisationsrichtlinien für das
Kreditgeschäft) definiert. Es wird angestrebt, keine
Kredite an Unternehmen zu vergeben, die im Rahmen ihrer
Geschäftstätigkeit
| ― |
bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken, |
| ― |
gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation verstoßen, |
| ― |
massive Umweltzerstörung in Kauf nehmen (z.B. Projekte in Schutzgebieten) oder |
| ― |
kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption, Erpressung und Bestechung) tolerieren. |
Darüber hinaus wird angestrebt, keine Projekte zu
finanzieren, die einen erkennbaren Beitrag zur
Nicht-Erreichung der internationalen Klimaziele leisten.
Eine Kreditvergabe in Branchen, die durch eine hohe CO
2-Intensität einen wesentlichen Beitrag zum
Klimawandel leisten, wird besonders kritisch geprüft.
Die Ausschlusskriterien gelten zudem bei der
Neukreditvergabe für die Verwendung für:
| ― |
Rüstung |
| ― |
Prostitution & Pornografie |
| ― |
Glücksspiel |
| ― |
Fossile und Atom-Energie, Bergbau, Uranbergbau, Förderung von Erdöl und Erdgas |
| ― |
Rüstung |
| ― |
Projekte im Zusammenhang mit der Entwaldung von Flächen für Sojaanbau und Palmölgewinnung. |
Über unsere 100prozentige Tochter "Stadtbau
Ingolstadt" betreiben wir Photovoltaikanlagen mit ca.
12.000 Modulen und einer Gesamtleistung von knapp 2.100
kWp. Bei der Beschaffung von Materialien beziehen wir neben
ökonomischen auch ökologische Aspekte ein. Im
Kontakt mit wesentlichen Lieferanten und Dienstleistern
haben wir seit 2019 eine Richtlinie im Einsatz, die in 2022
überarbeitet und als Ethikrichtlinie eingeführt
wurde. In dieser bitten wir, uns grundlegende
ökologische Standards sowie die Einhaltung von
Arbeitnehmerrechten und allgemeiner Menschenrechte zu
bestätigen. Alternativ ist auch ein
Nachhaltigkeitsbericht oder ein eigener Nachweis des
Vertragspartners möglich. Wir binden die Themen in die
ohnehin regelmäßigen Kontakte mit unseren
wesentlichen Lieferanten ein. Insofern sehen wir im
Geschäftsbetrieb keine wesentlichen Probleme in der
Wertschöpfungskette.
Nachhaltigkeitsmanagement ist eine
bereichsübergreifende, ganzheitlich angelegte
Aufgabenstellung. Daher hat der Vorstand, der gemeinsam die
Gesamtverantwortung trägt, im Jahr 2018 entschieden,
die Steuerung des Themenfelds künftig dem
Abteilungsleiter "Controlling und Finanzen" zu
übertragen. Er koordiniert den dauerhaft
eingerichteten "Arbeitskreis Nachhaltigkeit", der sich aus
Führungskräften aller relevanten Fachbereiche
zusammensetzt, steuert die Prozesse, die aus der Arbeit des
Gremiums resultieren und berichtet über wichtige
Ergebnisse an den Vorstand.
Die Kernaussagen zu Nachhaltigkeit in der
Geschäftsstrategie (siehe Kriterium 1) in Verbindung
mit den Nachhaltigkeits-Leitplanken (siehe Kriterium 3)
bilden die Basis für die Weiterentwicklung des
Nachhaltigkeitsmanagements. Über den 2020
eingeführten, strukturierten Nachhaltigkeitskompass
überprüfen wir jährlich unsere
Zielkorridore. Auch den für 2023 festgelegten Zielwert
haben wir erreicht. In unserem Intranet informieren wir mit
einer separaten Rubrik über Themen der Nachhaltigkeit.
In dieser DNK-Erklärung erfassen wir sämtliche
Leistungsindikatoren, die der DNK bei Anwendung des
Indikatorensets GRI SRS vorsieht, sofern sie für uns
wesentlich sind. Beispiele sind etwa die
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5-7 (Werte,
Verhaltensnormen), die Leistungsindikatoren im
Umweltbereich (zu den Kriterien 11-12 sowie 13) und zu den
Arbeitnehmerrechten (Kriterien 1416). Mit der Erfassung der
Umweltdaten mittels des Kennzahlen-Tools des VfU (Verein
für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten e.V.) seit dem Berichtsjahr 2018, gelingt
es uns, diese zu systematisieren und sowohl im Zeitverlauf
als auch mit anderen Unternehmen vergleichbar darzustellen.
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze,
Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
"Begeisterung für unsere Kunden!" / "Der Mensch
steht immer im Mittelpunkt!" - das ist unsere Vision.
Daraus haben wir im nachfolgenden "S-Wertepapier" einen
Wertekanon abgeleitet, der uns gleichsam als Verhaltensnorm
dient.
| ― |
Wir kommunizieren offen und transparent |
| ― |
Wir arbeiten im Team und bilden Netzwerke |
| ― |
Wir leben eine exzellente Mitarbeiterorientierung |
| ― |
Wir orientieren uns an unseren Zielen |
| ― |
Wir sind Profis und so ist unser Leistungsverhalten |
| ― |
Wir sind modern und innovativ |
| ― |
Wir sind Vorbilder und so ist unser Führungsstil |
| ― |
Wir leben Sparkasse |
| ― |
Wir handeln stets rechtmäßig, nachhaltig und verantwortungsvoll |
Neben dem monatlichen Tabellenentgelt, entsprechend der
jeweiligen Eingruppierung, erhalten die
Sparkassenbeschäftigten die jährliche tarifliche
Sparkassensonderzahlung (SSZ). Für die
Sparkassensonderzahlung gilt der Tarifvertrag in Verbindung
mit der Dienstvereinbarung zur Sparkassensonderzahlung. Die
Vergütung der Vorstandsmitglieder bemisst sich nach
dem zugrundeliegenden Dienstvertrag, der auf den
Richtlinien der bayerischen Sparkassenverbände
basiert. Unser Vergütungssystem steht unter der
Überschrift "TVöD plus Leistungs- und
Erfolgsorientierung". In dem tariflichen Rahmen haben wir
eine klare Vergütungsstruktur für die Stellen
umgesetzt.
Durch variable Vergütungskomponenten wollen wir die
Erreichung der in der Strategie hinterlegten Vertriebsziele
unterstützen. Daher wurde in der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt über den Tarifvertrag hinaus ein
Anreizsystem etabliert, in dem die Erreichung von
strategischen Zielen und Vertriebszielen, die der
langfristigen Existenzsicherung dienen, gesondert
finanziell gewürdigt werden. Die Ziele der
langfristigen Existenzsicherung der Sparkasse werden
umfangreich kommuniziert. Darüber hinausgehende
Nachhaltigkeitsaspekte sind hierbei nicht definiert. Die
Zielvereinbarung und die Zielerreichung werden durch die
zuständige Führungskraft jährlich
überprüft.
Ebenso motivieren wir unsere Mitarbeiter zur Beteiligung
an Innovationen und nachhaltigen Erfolgsmodellen. Dies
kommt im Besonderen durch institutionelle Programme, wie
einem innerbetrieblichen Vorschlagswesen und
Belobigungsmanagement, zum Ausdruck.
Gemäß Institutsvergütungsverordnung wird
der Verwaltungsrat jährlich über die
Vergütungssysteme der Sparkasse informiert.
Seit 2022 ist Nachhaltigkeit ein Baustein der
Vorstandsvergütung und somit Bestandteil der
Vorstandsevaluation. Hierzu wurde das Zielfeld
"Nachhaltigkeit" im Rahmen der Vergütungsrichtlinien
für die Vorstandsvergütung eingeführt.
Dieses wird jährlich vom Verwaltungsrat kontrolliert.
Seit 2023 gibt es ebenso für Führungskräfte
und Mitarbeitende das Zielfeld Nachhaltigkeit.
Diejeweiligen Zielfelder sind direkt mit dem Zielwert
für den Nachhaltigkeits-Kompass (s. Kriterium 3)
verknüpft und beziehen sich damit auf alle
Handlungsfelder der Sparkasse.
a. Vergütungspolitik für das höchste
Kontrollorgan und Führungskräfte,
aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung,
einschließlich leistungsbasierter Vergütung,
aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder
bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als
Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich
der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und
Beitragssätzen für das höchste
Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen
Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in
Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans
und der Führungskräfte für ökonomische,
ökologische und soziale Themen stehen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert
sich an den mit der obersten Sparkassen-Aufsicht
abgestimmten Empfehlungen des Sparkassenverbandes Bayern.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten
ausschließlich eine Aufwandsentschädigung
für ihre Tätigkeit. Eine detailliertere
Auswertung nehmen wir nicht vor.
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am
höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem
einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum
Median der Jahresgesamtvergütung für alle
Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten
Person) im gleichen Land.
Bei den Kennzahlen zur Vergütung unserer
Mitarbeitenden handelt es sich um vertrauliche und
wettbewerbsrelevante Informationen. Deshalb sehen wir von
einer Veröffentlichung ab. Eine weitergehende
Auswertung diesbezüglicher Vergütungskennzahlen
erfolgt nicht.
Die Identifizierung der Anspruchsgruppen ergibt sich aus
der Positionierung der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
als Anstalt des öffentlichen Rechts und der
Gemeinwohlorientierung einer Sparkasse und damit ohne
Anwendung einer separaten Methode. Die Sparkasse ist
Bankdienstleister für alle Bürgerinnen und
Bürger, zudem verpflichtet dem Gemeinwohl in
vielfältiger Weise zu dienen. Dies reicht vom
Kerngeschäft der Bankdienstleistung bis hin zur
Förderung des Gemeinwohls in Form von Spenden,
Sponsoring, Gewinnausschüttung oder einer eigenen
Stiftung.
Grundsätzliche Anspruchsgruppen der Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt sind:
| ― |
Gesellschaft/Region |
| ― |
Träger |
| ― |
Kunden und Geschäftspartner |
| ― |
Mitarbeiter |
| ― |
regionale Wirtschaft |
| ― |
Lokale Institutionen, Vereine und Verbände (z. B. HWK, Kreishandwerkerschaft, IHK) |
| ― |
Bürger |
| ― |
Hochschulen, Schulen und Bildungseinrichtungen |
| ― |
soziale Einrichtungen, Kirchen, Sozialwerke |
Durch eine enge Verzahnung und Vernetzung mit Kunden,
Trägern und wirtschaftlich wie gesellschaftlich
relevanten Verbänden, Vereinen und Institutionen
stellen wir einen persönlichen und
regelmäßigen Austausch sicher. Auch in diversen
regionalen Arbeitskreisen übernehmen wir Verantwortung
und gehen auf unsere Anspruchsgruppen zu. Erörtert
werden regional bedeutende Themen. Sie fließen in den
Entscheidungsprozess der Sparkasse mit ein. Ein Beispiel
für die Verzahnung von Wirtschaft, Bildung und
Medienpartnern ist der "Gründerpreis Ingolstadt".
Pressegespräche, Kundenveranstaltungen oder auch
Veranstaltungen für Vereinsvertreter werden
regelmäßig abgehalten und gewährleisten
einen regen und wichtigen Austausch mit Anspruchsgruppen.
Wir nutzen die Ergebnisse von Mitarbeiter- und
Kundenbefragungen, um die Erwartungshaltungen an das
Leistungsportfolio der Sparkasse zu hinterfragen und im
Abgleich zur Strategie neue Lösungen und Konzepte zu
entwickeln. In diesem Zusammenhang können auch Themen
der Nachhaltigkeit zur Sprache gebracht werden.
Die Sparkasse führt jährlich den sogenannten
SparkassenOnlineKundenDialog im Bereich der Privatkunden
durch, der die Kundenzufriedenheit in verschiedenen Ebenen
abbildet. Diese Ergebnisse werden herangezogen, um daraus
Handlungsempfehlungen abzuleiten und Maßnahmen zu
entwickeln.
Die mit dem Sparkassenverband Bayern im Herbst 2023
durchgeführte Online-Firmenkundenbefragung ermittelte
einen Notenwert von 1,71 in Bezug auf die Beratungsleistung
insgesamt. Die Zufriedenheit mit der Fachkompetenz der
Beraterin/des Beraters wurde mit 92 % (Top-2-Box) von
unseren Kunden sehr positiv bewertet. Die
Gesamtzufriedenheit aller befragten Firmenkunden unseres
Hauses liegt bei einem Notenwert von 1,97 - was einer
deutlichen Steigerung zum Wert von 2021 entspricht. Mit
einer Weiterempfehlungsbereitschaft von 89 % (Top-2-Box)
zeigt sich ein sehr erfreuliches Ergebnis im Bereich
unserer Firmenkunden.
Im Rahmen einer Vertriebsaktion spendet die Sparkasse
seit 2022 für je 10.000 Euro Kundeninvestition in ein
nachhaltiges Anlageprodukt einen Baum. Die rund 1.100
Bäume für 2023 (Vorjahr: 450 Bäume) wurden
am Reisberg nahe Gaimersheim gesetzt. Die Kunden, die durch
ihren Kauf die Grundlage gegeben haben, wurden per
Anschreiben und Aushängen an der Geschäftsstelle
informiert.
Das vielfältige Thema der Nachhaltigkeit wird seit
2020 immer wieder aktiv in die Kommunikation der Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt miteinbezogen. Diverse
Publikationen begleiten und positionieren das Thema der
Nachhaltigkeit. Der Internetauftritt der Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt beinhaltet einen Bereich, der
sich dem Thema Nachhaltigkeit widmet und sukzessive
ausgebaut und ergänzt wird. Dort sind u.a. eine
NachhaltigkeitsBroschüre im PDF-Format sowie die
erschienenen DNK-Erklärungen einzusehen.
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder
geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und
Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert
hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen
Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Marktforschungsanalysen unterstützen uns dabei,
noch genauer auf die Bedürfnisse unserer Kunden
einzugehen. Die Erkenntnisse hieraus dienen auch als Basis
für interne Optimierungsprozesse und Maßnahmen
zur Personalentwicklung. Hinterfragt werden
regelmäßig maßgebliche Anforderungen der
Kunden hinsichtlich Öffnungszeiten,
Beratungsqualität, Informations-/Kommunikationswegen
und Preis-/Leistungsverhältnis. Ergebnisse führen
zur internen (Mitarbeitermotivation) und externen
Kommunikation. Auf Defizite reagieren wir mit
veränderten Prozessen oder Schulungen/Coachings (zum
Beispiel Zuständigkeiten/Überleitungen,
Beschwerdemanagement, Gesprächsführung). Zudem
werden in Kooperation mit anderen bayerischen Sparkassen
Testkäufe auf Gegenseitigkeit durchgeführt, um
ein Optimum in der Beratungsqualität zu erreichen.
Darüber hinaus werden die Erkenntnisse dazu genutzt,
um den Service oder auch Prozesse an geeigneter Stelle zu
optimieren bzw. anzupassen.
Unsere Mitarbeiter repräsentieren unsere Sparkasse
und unsere Strategie. Daher binden wir sie aktiv in
Entwicklungen ein. Neben diversen Regelinformationskreisen
und einem modernen Intranet verfügt die Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt zudem über eine eigene
Mitarbeiterzeitschrift. Sie ergänzt Informationen rund
um die Strategie, erklärt Hintergründe und
dokumentiert das gesellschaftliche Engagement und die
Ergebnisse von Projekten oder dem innerbetrieblichen
Vorschlagswesen. . Das innerbetriebliche Vorschlagswesen
wurde überarbeitet und optimiert.
Im Rahmen einer hauseigenen Immobilienmesse im Herbst
2023 haben wir gemeinsam mit örtlichen Energieberatern
auch im Rahmen von angebotenen Vorträgen das Thema
energetisches Sanieren und Modernisieren aufgegriffen und
unsere Kunden dabei proaktiv unterstützt,
Maßnahmen zu planen und zu realisieren.
Die Gruppe der Kunden fordert nach wie vor vermehrt das
Thema in Bezug auf eine nachhaltige Produktpalette und
Beratung ein, die wir aufgrund unserer Produktportfolios
umfassend bedienen können. Auch unsere Berater werden
intensiv zum Thema Nachhaltigkeit aufgeklärt, zum
einen um Kundenanfragen und -wünschen zu begegnen, zum
anderen um das Thema Nachhaltigkeit aktiv bei den Kunden zu
platzieren.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt greift aktiv die
Finanzierung von Solarparks auf und unterstützt den
Mittelstand bei der Finanzierung der Energiewende. Dabei
umfasst dies eine fundierte und umfassende Beratung, die
alle Aspekte berücksichtigt.
Vereinzelt erfolgen Anfragen von Kunden/Bürgern zur
Nachhaltigkeit der Sparkasse. Dabei setzen wir auf
persönliche Kommunikation. In 2022 wurde das
Kommunikationsangebot auf der Homepage der Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt und die
Informationsmöglichkeiten rund um das Thema
Nachhaltigkeit nochmals deutlich ausgebaut und vertieft.
Hier haben wir die zentral zur Verfügung gestellten
Erweiterungsmöglichkeiten der Internetfiliale Bayern
aufgegriffen und unseren Gegebenheiten angepasst.
Spezielle Anliegen bzw. Reaktionen gab es im
Berichtsjahr nicht.
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen betreffen
unser Kerngeschäft. Das umfasst das Angebot von
Anlageprodukten, die Kreditvergabe und unsere Eigenanlagen,
aber auch die zunehmende Digitalisierung unserer
Zahlungsverkehrs- und Serviceprozesse. Damit nehmen wir
Einfluss auf Nachhaltigkeitsaspekte entlang unserer
Wertschöpfungskette. Seit dem Jahr 2021 unterziehen
wir unsere Eigenanlagen einer Nachhaltigkeitsprüfung,
so dass wir bei Bedarf noch positiver Einfluss auf eine
nachhaltige Entwicklung nehmen können.
Das Angebot an nachhaltigen Produkten ist inzwischen ein
fester Bestandteil unserer Portfolioberatung.
Dabei bieten wir unseren Kunden im Rahmen der
Anlageberatung und unter Berücksichtigung der Risiko-
und Anlegermentalität ein umfangreiches Angebot an
nachhaltigen Investmentfonds an.
Im Jahr 2023 kam es durch die Einführung weiterer
detaillierterer Produktspezifikationen der
Produktklassifizierung zu einer Neuordnung der
Investmentfonds in Bezug auf die Nachhaltigkeitseinstufung.
Seither werden Investmentfonds nach folgenden Kategorien
unterschieden:
| ― |
PAI-Produkte, welche die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen (Mehrfacheinstufungen sind möglich) inkl. deren weiteren Spezifikationen |
| ― |
Produkte mit dem Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG) |
| ― |
Produkte mit dem Auswirkungsbezug Ökologie (E) |
Diese Produkte sind fest in unserem Produktangebot
verankert und umfassen aktuell folgende Fondslösungen.
| Kategorien der Nachhaltigkeit | |||
| Fonds | PAI * | ESG | E |
| Flossbach von Storch Currency Diversification Bond R | x | ||
| klimaVest ELTIF *1 | x | ||
| LBBW Renten Short Term Nachhaltigkeit R | x | hoch | hoch |
| Deka-ImmobilienNordamerika | x | ||
| Acatis Fair Value Modulor Vermögensverwaltungsfonds | x | hoch | |
| Flossbach von Storch - Foundation Defensive R | x | ||
| Squad Aguja Opportunities R | x | ||
| ACATIS AI BUZZ US EQUITIES | x | ||
| DNB Technology | x | ||
| DNB Renewable Energy | x | niedrig | |
| Swisscanto Equity Fund Sustainable Global Water AA | x | hoch | niedrig |
| Deka-Nachhaltigkeit Renten CF | x | niedrig | |
| Flossbach von Storch - Bond Opportunities - R | x | ||
| Deka Immobilien Europa | x | ||
| Deka Immobilien Global | x | ||
| Deka-Immobilien-Metropolen | x | ||
| DWS Grundbesitz Europa RC | x | ||
| DWS Grundbesitz Global RC | x | ||
| HausInvest | niedrig | niedrig | |
| Swiss Life REF (DE) European Living *1 | x | ||
| WestInvest InterSelect *1 | x | ||
| Acatis Gané Value Event Fonds UI | x | ||
| Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect offensiv | x | niedrig | |
| Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R *1 | x | ||
| GS&P Fonds - Deutsche Aktien Total Return | x | mittel | |
| Ökoworld Rock n Roll Fonds | x | mittel | mittel |
| Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) AA | x | hoch | niedrig |
| Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF | x | mittel | |
| DWS Deutschland Large Cap CF | x | niedrig | |
| Mainfirst - Global Equities Unconstrained Fund (A) | x | ||
| Ökoworld Klima | x | hoch | mittel |
| Ökoworld Ökovision Classic - A EUR DIS | x | hoch | mittel |
| Deka Basisanlage A100 (offensiv) | x | niedrig | |
| Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF | x | mittel | |
| Deka Nachhaltigkeit Aktien CF (A) | x | niedrig | |
| Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) | x | niedrig | |
| Deka MegaTrends CF | x | ||
* (weitere PAI-Spezifikationen
unberücksichtigt)
Seit Aufnahme der Produkte in die Portfolioberatung sind
hier stetige Zuwächse zu verzeichnen. So konnten wir
zum 31.12.2023 bereits einen Kundenanlagebestand von 700
Mio.€ verzeichnen. Der Anteil nachhaltiger Anlagen
beträgt damit 59% des gesamten
Investmentfondsbestandes unserer Kunden. In Summe konnte im
Jahr 2023 ein Bruttoabsatz in Höhe von 48,20 Mio.
€ an nachhaltigen Produkten verzeichnet werden (dies
entspricht 74% des gesamten Bruttoabsatzes der Sparkasse).
Auch im Jahr 2023 wurde das Thema "Nachhaltige
Geldanlage" weiterhin forciert. Durch Telefon-,
Web-Konferenzen und in Präsenzveranstaltungen mit
unseren Beratern wurde das Produktwissen weiter vertieft.
Die Frage nach der Nachhaltigkeitspräferenz ist seit
2021 fester Bestandteil der Anlageberatung und gelebte
Praxis. Das Bekenntnis zur "Umwelt"-Sparkasse wird durch
ein klares Bekenntnis zu ESG-Kriterien im Produktangebot
auch weiterhin forciert.
Das persönliche Engagement unserer Mitarbeiter
wurde auch im Berichtsjahr in einem Projekt umgesetzt. An
einem Wochenende im Herbst wurden durch
Sparkassenmitarbeiter mehr als insgesamt 500 neue
Bäume gepflanzt. Dabei wurden sechs unterschiedliche
Baumsorten ausgewählt, die auch eine nachhaltige und
langfristige Waldbewirtschaftung sicherstellen. Eine
Wiederholung dieser Maßnahme ist für den Herbst
2024 geplant.
Aktuell haben wir - neben den nachhaltigen
Wertpapierprodukten - noch kein sparkasseneigenes
Anlageprodukt für unsere Kunden. Derzeit laufen
Überlegungen, einen Sparkassenbrief mit einer festen
Laufzeit und einer festen Verzinsung derart auszugestalten,
dass der Anlagebetrag als Darlehen an Kunden ausgegeben
werden kann, die nachhaltige Modernisierungs- und
Renovierungsarbeiten an ihren Immobilien durchführen.
Es werden alle in Frage kommenden öffentlichen
Programme der KfW, LfA, DtA und LR angeboten, in der
Wohnungsbauförderung vor allem in den Programmen
"Bundesförderung für effiziente Gebäude"
(261) und "Klimafreundlicher Neubau" (297 und 298). Wir
stehen unseren Kunden bei Förderdarlehen und
begleitenden Sparkassen-Darlehen mit fachkundigem Rat zur
Verfügung. Die bewilligte Darlehenssumme an
öffentlichen Mitteln betrug 2023 (privat und
gewerblich) 100,5 Mio. Euro (Vorjahr: 155,3 Mio. Euro
; 2021: 149,3 Mio. Euro). In dieser Summe sind 73,5
Mio. Euro (Vorjahr: 36,5 Mio. Euro; 2021: 87,8 Mio.
Euro) für die Programme unter dem Stichwort
"Energieeffizienz" enthalten. Hierzu wurden unsere
Mitarbeitenden gezielt geschult. Alternativ stellten wir im
Berichtsjahr unseren Kunden ein Hausbankdarlehen
"Erneuerbare Energien" als Konditionsvariante zur
Verfügung.
Im Rahmen einer Initiative des bayerischen
Sparkassenverbandes nehmen wir seit Herbst 2022 an der
initiative "S-Klimakredit Bayern" teil. Ziel ist ein
gemeinsames Signal: "Die Sparkassen tun was! Sie
unterstützen die Bevölkerung mit schnell
abrufbaren, zinsgünstigen Kreditmitteln, um z.B. eine
energetische Sanierung im eigenen Wohngebäude
durchzuführen. Damit schließen die Sparkassen
eine Lücke, die durch den Rückbau staatlicher
Förderprogramme entstanden ist." In 2023 konnten
dadurch 1,65 Mio. EUR (Vorjahr: 400 TEUR) Kreditmittel
für die dargestellten Verwendungszwecke genehmigt und
ausbezahlt werden.
Im Jahr 2023 konnte ein Projekt zur Finanzierung von PV-
und Windkraftanlagen erfolgreich abgeschlossen werden. Wir
haben einen Spezialisten für erneuerbare Energien
geschaffen, der sich ausschließlich mit
Kreditanfragen aus diesem Bereich befasst. Ziel ist sowohl
die Begleitung unserer Bestandskunden aber auch die Akquise
von Neukunden.
Zur Umsetzung der Projektziele wurde im zentralen
FirmenkundenCenter ein neuer Aufgabenbereich zum Thema
erneuerbare Energien geschaffen.
Weiterhin wurden alle Berater im
Firmenkundengeschäft zum Thema Nachhaltigkeit in
Verbindung mit den ESG-Kriterien geschult. Die Themen
Nachhaltigkeit und Transformation wurden auch in den
ganzheitlichen Gesprächsansatz "FK-Dialog"
aufgenommen.
Aktuell laufen Planungen zu Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen unserer gewerblichen Berater
unter Einbindung der Ergebnisse aus dem DSGV Projekt
"Transformationsfinanzierung zur nachhaltigen Aufstellung
des deutschen Mittelstandes".
Im Privatkundenmarkt wurden Kampagnen zur aktiven
Ansprache von Immobilienbesitzern auf mögliche
Modernisierungsmaßnahmen ihrer Immobilien
durchgeführt. Darunter fallen sowohl
Energiesparmaßnahmen (Photovoltaik, Heizung erneuern,
Dachdämmung, Fenster erneuern, Stromspeicher) und
generelle Modernisierungsmaßnahmen (Dacheindeckung,
neues Bad, …) als auch Umbauten für
altersgerechtes Wohnen. Die Ansprachen erfolgten per Brief
und auch persönlich durch die Berater selbst.
Damit unsere Kunden im Falle einer Finanzierung die
bestmögliche Beratung erhalten, werden unsere
Baufinanzierungberater stetig über
Informationsveranstaltungen durch Energieberater und
Berater der KfW weitergebildet.
Für 2024 ist die Teilnahme an der Bau- und
Immobilienmesse in Ingolstadt geplant. Dabei wird die
Sparkasse unter dem Slogan "Wir finanzieren Ihre
Energiewende" als der Finanzierungspartner in der Region
auftreten.
Im Zahlungsverkehr wollen wir mit einer im bayerischen
Sparkassenvergleich überdurchschnittlichen Quote
bezüglich Onlinebanking und elektronischen
Kontoauszügen die Digitalisierung unserer Girokonten
vorantreiben. Wir sind der Überzeugung, dadurch
weniger Output beim Druck (Kontoauszüge, eigene
Verträge, Verträge der Verbundpartner) zu
erzeugen und die Fahrtwege der Kunden wegen einfacher
Serviceprozesse zu verringern. Mit einer kontobezogenen
Onlinebanking-Quote von 78,50 Prozent (Stand 12.2023;
Vorjahr: 78 Prozent; 2021: 76 Prozent) liegen wir im
Sparkassenvergleich auf den Spitzenplätzen in Bayern.
Bei der E-Postfach-Quote liegen wir bei 86,40 Prozent
(Stand 12.2023, Vorjahr: 83%; 2021: 80%)
Durchdringung. Der Ausbau von Angeboten digitaler
Serviceleistungen über unsere Homepage und über
die Sparkassen App steht ebenfalls im Fokus der
Weiterentwicklung digitaler Prozesse.
Innovationen fördern wir gezielt mit unserem
betrieblichen Innovationsmanagement (S-Innovativ). Hier
können Mitarbeiter konkrete Ideen und
Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt - auch zum Thema
Nachhaltigkeit - einbringen.
Siehe Beschreibung des Anteils nachhaltiger
Investmentfonds bei Kriterium 10. Weitere Kennzahlen
ermitteln wir bislang nicht. Im Zuge der Berichterstellung
nach ESRS werden wir ggf. weitere Kennzahlen erheben. Diese
werden nach der Durchführung der
Wesentlichkeitsanalyse bis Ende des Berichtsjahres 2024
feststehen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat als
regionaler Finanzdienstleister ihre wesentlichen
Umweltauswirkungen in ihrem Kerngeschäft - der Vergabe
von Krediten, der Vermittlung von Anlageprodukten sowie bei
ihren Eigenanlagen. Mit der Positionierung, die in den
Kriterien 1-4 sowie 10 ausführlich beschrieben ist,
sieht sich die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt aktuell
gut aufgestellt. Darüber hinaus haben wir in unserer
direkten Geschäftstätigkeit eine vergleichsweise
niedrige Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
wie Fläche, Boden oder Energie und somit auch
wesentlich geringere direkte Umweltauswirkungen als
beispielsweise ein Industrieunternehmen. Die wichtigsten
Faktoren unseres Ressourcenverbrauchs sind: Energie
für den Betrieb unserer Gebäude (Strom und
Wärme), unser Geschäftsverkehr sowie der
Papierverbrauch.
Die Transparenz und die Reduzierung des
Ressourceneinsatzes sehen wir als Daueraufgabe, erfassen
dazu die Verbräuche und führen konkrete
Einsparungs- und Verbesserungsmaßnahmen durch.
Details berichten wir bei Kriterium 12.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt setzt sich aktiv
für Ressourceneffizienz ein. Dies bestätigt sie
auch durch die im Jahr 2020 erfolgte Unterzeichnung der
Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für
klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften, die Bezug
auf die Principles for responsible Banking nimmt. Die
Selbstverpflichtung beinhaltet neben der Klimaverantwortung
im Geschäftsbetrieb auch die Ausrichtung von
Finanzierungen und Eigenanlagen auf Klimaziele und die
Unterstützung gewerblicher und privater Kunden beim
Wandel hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.
Der Energieverbrauch innerhalb der Gebäude stellt
neben dem Dienstreiseverkehr, den
Mitarbeiterpendelströmen sowie Papier den
bedeutendsten direkten Umwelteinfluss von
nicht-produzierenden Unternehmen dar. Finanzdienstleister
verbrauchen vergleichsweise große Mengen an Strom
für Datenverarbeitung, Beleuchtung, Klimatisierung
sowie fossile Brennstoffe oder Fernwärme zur Beheizung
der Gebäude. Einsparpotenzial versprechen neben dem
Einsatz energieeffizienter Technologien und
umweltschonender Energieträger auch bauliche
Maßnahmen sowie die Sensibilisierung und Motivation
der Mitarbeiter für ein energiesparendes Verhalten.
In unseren Leitplanken Nachhaltigkeit (siehe Kriterium
3) haben wir für den Geschäftsbetrieb und damit
unsere Ressourceneffizienz die folgenden Zielsetzungen
definiert:
1. Bei der Sanierung und Modernisierung unserer
Gebäude berücksichtigen wir neben
wirtschaftlichen auch ökologische
Entscheidungskriterien. Im Falle von Neubauten achten wir
auf Kriterien der Energieeffizienz, die nach
Möglichkeit auch über die gesetzlichen Standards
hinausgehen. Wir erfassen unsere wichtigsten
Energieverbräuche nach dem anerkannten Umwelttool des
Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten (VfU).
2. Durch verantwortungsvolles Wirtschaften wollen wir
unseren ökologischen Fußabdruck im
Geschäftsbetrieb, insbesondere unsere CO
2-Emissionen, langfristig reduzieren.
Konkrete, quantitative Ziele haben wir bislang nicht
formuliert. Dies ist in den nächsten Jahren angedacht.
Wir betrachten es allein schon aufgrund der massiven
Preissteigerungen auf dem Strom- und Wärmesektor als
Daueraufgabe und somit qualitatives Ziel, unseren
Energiebedarf genau im Blick zu halten,
Einsparungsmaßnahmen umzusetzen und so unseren
Energieverbrauch zu reduzieren. Unter anderem konnte mit
Änderungen in der Anlage-, Beleuchtungs- und
Steuerungstechnik und durch den Austausch mit
energie-effizienteren Geräten (z. B. Thin-clients,
Klimatechnik) der Stromverbrauch seit Beginn unserer
systematischen Auswertungen im Jahr 2008 kontinuierlich von
Jahr zu Jahr gesenkt werden.
Der Gesamtstromverbrauch 2023 reduzierte sich im
Vergleich zum Vorjahr um 23 % (Vorjahr: -12%), über
die letzten fünf Jahre um insgesamt 40%.
Der Heizenergiebedarf ist im Vergleich zum Vorjahr in
den energieintensiven Großobjekten um ca. 14 %
(Vorjahr: -11 %) zurückgegangen. Für die
angemieteten und gemischt-genutzten Objekten liegen die
Abrechnungen noch nicht vollständig vor, hier ist
ebenfalls von einem geringfügig reduzierten Verbrauch
auszugehen.
Von den im Krisenstab 2022 beschlossenen
Maßnahmen, die über die gesetzlich
vorgeschriebenen Maßnahmen der EnSikuMaV
hinausgingen, hat die Sparkasse folgende Maßnahmen
beibehalten:
| ― |
Abschaltung aller Effektbeleuchtungen in der Hauptstelle Ingolstadt |
| ― |
Reduzierung der Betriebszeiten der Lüftungsanlage der Hauptstelle Ingolstadt |
| ― |
Reduzierung der Flur-, Treppenhaus- und Tiefgaragenbeleuchtung |
| ― |
Nachtabschaltung von SB-Geräten in den Foyers ("Green-SB") |
sowie den Umbau auf LED-Beleuchtungen intensiviert,
insbesondere bei der vollständigen Umstellung der
Beleuchtung der Hauptstelle Eichstätt auf LED-Technik.
Nach 2015 und 2019 wurde im Jahr 2023 das dritte
Energieaudit (Wiederholungsaudit) nach DIN EN 16247 durch
die hierfür zertifizierte Bayern Facility Management
GmbH (BayernFM) durchgeführt. In diesem Audit wurde
der Energieeinsatz systematisch erfasst, inspiziert und
analysiert, um dadurch Energieflüsse und das Potenzial
für weitere Energieverbesserungen zu identifizieren
und den Energieverbrauch langfristig weiter zu senken. In
den Ergebnis-berichten werden die guten Zustände
bestätigt und keine weiteren als die bereits geplanten
bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen empfohlen.
Im Rahmen des Umbaus und der Neugestaltung der
Geschäftsstelle in Nassenfels wurde die Beleuchtung
komplett in LED-Technik ausgeführt. Auf der
Südseite des Gebäudes wurde ein
außenliegender Sonnenschutz installiert, um den
Wärmeeintrag und somit den Kühlbedarf im Sommer
zu reduzieren. Zusätzlich wurde die Steuerung der
Heizungsanlage ausgetauscht, um einen effizienteren Betrieb
zu ermöglichen.
Eine weitaus größere Umbaumaßnahme
wurde in der Geschäftsstelle Kipfenberg begonnen.
Dieses altehrwürdige und energieaufwändige
Gebäude wurde mit einem Vollwärmeschutz umfassend
von außen gedämmt. Zudem wurden die Kellerdecke
und die oberste Geschoss-decke mit einer Dämmung
versehen, so dass der zukünftige Wärmebedarf
nachhaltig gesenkt werden dürfte. Im weiteren Fortgang
der Baumaßnahme wird 2024 die vorhandene alte
Gas-heizung gegen eine Wärmepumpenheizung getauscht.
Für unsere Liegenschaft in Reichertshofen wurde
eine Energieberatungsfirma beauftragt, um Alternativen
für die Erneuerung der alten und
störanfälligen Gasheizung zu ermitteln und
hinsichtlich ökonomischer und ökologischer
Aspekte zu bewerten. Aufgrund der Ergebnisse wurde eine
Hybrid-Heizung, bestehend aus einer Wärmepumpe
für die Grundlast sowie einer Pelletsheizung zur
Abdeckung von Spitzenlasten in Auftrag gegeben und deren
Inbetriebnahme im März 2024 terminiert.
Mit den Stadtwerken Ingolstadt wurden Vor-Ort-Termine in
den Liegenschaften in der Goethe-straße und der
Gaimersheimer Straße in Ingolstadt durchgeführt,
um die Möglichkeiten für einen
Fernwärmeanschluss zu eruieren. Diese
Überlegungen werden in 2024 weitergeführt und
hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und
Nachhaltigkeit geprüft.
Mit diesen beauftragten Heizungserneuerungen
(Wärmepumpentechnik) in Kipfenberg und Reichertshofen
sowie den ggf. möglichen Umstellungen auf
Fernwärme in den beiden Objekten in Ingolstadt wird
der Anteil von fossilen Energieträgern weiter
reduziert und der Umbau auf eine nachhaltige und
emissionsärmere Heiztechnik vorangetrieben.
Mit den drei PV-Anlagen an den Standorten Gaimersheim,
Eitensheim und Reichertshofen wurden 2023 insgesamt 75.724
kWh (Vorjahr 74.488 kWh) Strom erzeugt, wovon 40%
eigen-genutzt wurden.
Der Ökostromanteil wurde im Berichtsjahr bei 100%
gehalten. Das Ziel der Komplettversorgung mit Ökostrom
wurde im Jahr 2021 erreicht. Die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt (bzw. deren Tochtergesellschaft Stadtbau
Ingolstadt) betreibt zudem
| ― |
auf verschiedenen angemieteten Dachflächen Photovoltaikanlagen mit ca. 12.000 Modulen und einer Gesamtleistung von knapp 2.100 kWp, |
| ― |
auf der Geschäftsstelle Pollenfeld eine Anlage mit 19,4 kWp Leistung und einem Ertrag von 19.768 kWh (Vorjahr: 21.358 kWh), |
| ― |
eine zum 01.03.2023 erworbene bereits bestehende PV-Aufdachanlage am Klinikum Ingolstadt mit einer Leistung von 327 kWp. |
Im Jahr 2023 wurde ein rein elektrisches
Vorstandsfahrzeug bestellt, das 2024 ausgeliefert wird.
Damit wird der Anteil elektrisch angetriebener Fahrzeuge
wie geplant weiter sukzessive erhöht.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt für umweltbewusstes
Handeln ist das Verhalten unseres Personals. Wir
sensibilisieren und motivieren unsere Mitarbeitenden
für ökologische Belange und umweltgerechtes
Verhalten am und auf dem Weg zum Arbeitsplatz, indem wir u.
a. das Job-Ticket zur Nutzung des Öffentlichen
Personennahverkehrs bezuschussen, die Teilnahme an der
Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" im Rahmen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements finanziell honorieren und
umweltbezogene Vorschläge im Vorschlagswesen doppelt
prämieren. Für mobiles Arbeiten wurden in 2021
die Rahmenbedingungen geschaffen, um auch nach Beendigung
des mobilen Arbeitens im Rahmen der
Infektionsschutzmaßnahme zur Corona-Pandemie
weiterhin ein attraktives Angebot für die Mitarbeiter
zu bieten. Bis Jahresende 2023 erhielten 240 von rund 600
aktiven Mitarbeitenden die Möglichkeit, bis zu 2,5
Tage pro Woche mobil zu arbeiten. Im Jahr 2022 haben wir
das Fahrradleasing ausgebaut. Es wird, Stand 31.12.2023 von
83 Personen (Vorjahr: 30) genutzt.
Durch die Entscheidung für ein mit dem Blauen
Umweltengel zertifiziertes 100%-Recycling-Papier werden
gemäß Angabe des Herstellers Steinbeis im
Produktionsprozess CO
2-Einsparungen von 1,6 kg CO
2 pro Packung á 500 Blatt (im Vergleich
zur Produktion von Frischfaserpapier) erzielt. Über
die gesamte eingekaufte Menge summiert sich die CO
2-Einsparung auf ca. neun Tonnen CO
2.
Im Jahr 2022 wurde eine Einkaufsrichtlinie entwickelt,
die seit 2023 eingesetzt wird.
Wir erheben unsere Umweltdaten systematisch, um aus
diesen Werten Vorschläge für nachhaltige,
umweltfreundliche und kostenreduzierende Maßnahmen
abzuleiten. Der Vorstand der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt ist in diesen Entscheidungsprozess
eingebunden und beauftragt die zuständige
Fachabteilung mit der Umsetzung. Dabei werden
gegebenenfalls auch Mehrkosten akzeptiert, wenn dies zu
umweltgerechteren Lösungen führt.
Unsere Umweltdaten ermitteln wir seit 2018 anhand des
Kennzahlen-Tools des VfU (Verein für Umweltmanagement
und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V., Version 1.1
des Updates 2023), dem in der Finanzbranche führenden
Tool zur Erstellung von Umwelt- und Klimabilanzen.
Wir haben die einzelnen Verbrauchskategorien evaluiert,
mögliche Risiken erfasst und diese bewertet. Auch
ergriffene Maßnahmen werden nachfolgend
aufgeführt:
Strom:
Es besteht das Risiko, die erreichte 100%-Abdeckung mit
Ökostrom nicht dauerhaft halten zu können, wenn
die verschiedenen Lieferanten keine ausreichenden Mengen an
Ökostrom anbieten können. In Anbetracht der
Tatsache, dass der Ökostrom-Anteil in Deutschland
kontinuierlich steigt, sehen wir hier kein bedeutendes
Risiko.
Heizenergie:
Ökologische Risiken bei der Heizenergieversorgung
sehen wir in einem (zu) hohen Anteil fossiler
Energieträger und deren steigender Kosten aufgrund
einer steigenden CO
2-Bepreisung. Allerdings verfügt die
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt über einen breiten
Mix an Heizsystemen. Es werden die kommunalen
Wärmepläne abgefragt und die
Anschluss-möglichkeiten insbesondere unserer
großen und energieintensiven Liegenschaften an das
Fernwärmenetz geprüft. Bei Neu- und Umbauten
werden verschiedene Wärmeversorgungssysteme bewertet
und ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Varianten
realisiert. Durch den Umbau des Geschäftsstellennetzes
werden kleinere öl- oder gasbefeuerte Standorte
kontinuierlich reduziert und in neuen oder bestehenden
Standorten gebündelt. An verbleibenden SB-Standorten
entsteht kein oder nur geringer Heizbedarf. Das Risiko wird
somit insgesamt als überschaubar betrachtet, zumal es
technisch möglich ist, kurzfristig
Ersatzversorgungs-systeme zu installieren.
Verkehr:
Die gestiegenen Kraftstoffpreise stellen einen
Kostenfaktor dar, der aber im Gesamtaufwand relativ gering
ist. Durch vermehrten Einsatz von Videokonferenzsystemen,
Optimierungen in der Logistik und den weiteren Umbau des
Fuhrparks auf Elektroantriebe sehen wir hier kein Risiko
auf unsere Geschäftstätigkeit.
Papier:
Der Papierverbrauch ist aufgrund der zunehmenden
Digitalisierung rückläufig, das Angebot und die
Qualität von Recycling-Papieren steigend. Insofern
sind hier keine Versorgungs- und Beschaffungsrisiken
erkennbar.
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur
Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und
Dienstleistungen der Organisation während des
Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
| Kategorie | Beschreibung | 2021 (Tonnen) | 2022 (Tonnen) | 2023 (Tonnen) | Abweichung 2023 - 2022 |
| Nicht-erneuerbare Materialien | Frischfaserpapier | 8,6 | 6,1 | 7,4 | +21% |
| Erneuerbare Materialien | Recyclingpapier | 19,7 | 15,6 | 15,6 | 0% |
| GRI 301 - 1: Gesamter Papierverbrauch | 28,3 | 21,7 | 23,0 | +6% |
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der
Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder
deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten
Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der
Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren
Vielfachen, einschließlich der verwendeten
Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den
gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den
gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation
in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
| Kategorie: | 2021 Umrechnung in GJ | 2022 Umrechnung in GJ | 2023 Umrechnung in GJ | 2023 Verbrauch in der
jeweiligen Einheit: |
Abweichung Umrechnung
in GJ 2023 - 2022 |
| a. Gesamter Verbrauch an Kraftstoffen innerhalb des Unternehmens aus nicht erneuerbaren Quellen | |||||
| Erdgas in kWh (Brennstoff für Heizungen) | 7.207 | 6.739 | 2.195 | 609.723 | -67% |
| Heizöl in kWh (Brennstoff für Heizungen) | 507 | 323 | 378 | 104.975 | +17% |
| Kraftstoffe für die Notstromversorgung (Benzin, Diesel) | 9 | 5 | 5 | 1.500 | 0% |
| Benzin aus Fahrzeugen in km | 257 | 211 | 230 | 82.667 | +9% |
| Diesel aus Fahrzeugen in km | 351 | 293 | 263 | 105.057 | -10% |
| Erdgas in Fahrzeugen (CNG, Scope 1) | 76 | 94 | 88 | 36.222 | -6% |
| b. Gesamter Verbrauch an Kraftstoffen innerhalb des Unternehmens aus erneuerbaren Quellen | |||||
| Erneuerbare Heizenergie aus Holzschnitzel Heizungen | 110 | 145 | 70 | 19.583 | -39% |
| c. i. Stromverbrauch | |||||
| Strom aus Photovoltaikkraftwerken - Eigenproduktion | 52 | 141 | 109 | 30.315 | -2% |
| Strom aus Lieferanten-Mix | 5.242 | 4.613 | 3.537 | 982.573 | -23% |
| c. ii. Heizenergieverbrauch | |||||
| Fernwärme aus gemischtem Holz | 222 | 116 | 108 | 30.000 | -7% |
| Fernwärme aus Wärmepumpe | 217 | 315 | 387 | 107.530 | +23% |
| Fernwärme aus städtischer Müll- /Kehrichtverbrennung | 2.388 | 2.013 | 1.897 | 526.880 | -5% |
| Disclosure - 302-1: Gesamter Energieverbrauch | 16.715 | 14.728 | 11.100 | nicht addierbar | -24% |
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die
als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und
Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren
Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten:
Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung,
Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der
Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder
Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendetes Rechenprogramm.
Zur Veränderung des Energieverbrauchs siehe
Ausführungen bei Kriterium 12.
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in
Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge
nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen
Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung
der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls
zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine
Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv
aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme
aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b
aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden
Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l
Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids
(TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l
Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die
Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden
und Annahmen.
| Quelle: | 2021 (in m 3) | 2022
(in m 3) |
2023 (in m 3) | Abweichung 2023 - 2022 |
| Trinkwasser | 3.220 | 2.997 | 3.260 | +9% |
| Total Disclosure - 303-1: Wasserentnahme | 3.220 | 2.997 | 3.260 | +9% |
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen
Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach
Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das
Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten
zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt trennt und
entsorgt folgende Abfallarten:
| ― |
Altpapier/Kartonagen |
| ― |
Papier und Datenträger |
| ― |
Elektroschrott und Altbatterien |
| ― |
Tonerkartuschen |
| ― |
Hausmüll (Restmülltonnen), organische Abfälle (Biotonnen), Kunststoffverpackungen (gelber Sack) |
| ― |
Glas |
| ― |
Sperrmüll |
Altpapier/Kartonagen sowie Haus- und Biomüll werden
über kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe abgeholt und
entsorgt.
Papier und Datenträger, die gemäß
datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden
müssen, werden über zwei hierfür
zertifizierte Fachbetriebe entsorgt und recycelt.
Elektroschrott, Altbatterien und Glas werden fachgerecht
entsorgt, Tonerkartuschen zum Wiederbefüllen
abgegeben.
| Kategorie: | 2021
(in Tonnen) |
2022
(in Tonnen) |
2023
(in Tonnen) |
Abweichung 2023 - 2022 |
| Abfälle zur Verwertung/zum Recycling | 58,55 | 71,98 | 55,20 | -23% |
| Abfälle zur Verbrennung | 23,5 | 26,00 | 21,00 | -19% |
| Total Disclosure 306-3: Gesamtgewicht an Abfall nach Art und Entsorgungsmethode | 82,05 | 97,98 | 76,20 | -22% |
In unseren Leitplanken Nachhaltigkeit (siehe Kriterium
3) haben wir für den Geschäftsbetrieb - und damit
im Sinne unserer Ressourceneffizienz - qualitative
Zielsetzungen definiert, die wir einer jährlichen
Bewertung unterziehen. Im Zuge der Berichterstellung nach
ESRS werden wir unsere Zielsetzungen künftig
konkretisieren.
Strom und Heizenergie, die Emissionen aus dem Verkehr
sowie die eingesetzten Papiermengen sind die
größten Emissionstreiber im Unternehmen.
Die Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen
sind unter 12. Ressourcenmanagement detailliert
dargestellt.
Seit dem Berichtsjahr 2018 wird eine Treibhausgas-Bilanz
mit Hilfe des VfU-Tools erstellt. Im Vergleich zum Vorjahr
ist die Summe der THG-Emissionen aus direkten Emissionen
(Scope 1), indirekten (Scope 2 -market based) und anderen
indirekten THG-Emissionen (Scope 3) insgesamt deutlich
gesunken (Scope 1 -28%, Scope 2 -9%, Scope 3 -16%, gesamt
-23,4%). Bezogen auf die Mitarbeitendenzahl konnten wir
unsere Emissionen pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im
Berichtsjahr unter 1 Tonne halten (0,73t/Kopf im Vergleich
zu 0,93t/Kopf im Vorjahr und 1,06t/Kopf in 2021). Damit
haben wir unsere Zielsetzung der sukzessiven
Emissionsreduktion auch im Berichtsjahr erreicht. Darauf
aufbauend soll künftig ein Absenkpfad vorgezeichnet
werden, um so auch quantitative Ziele mit Zeitbezug
festlegen zu können. Die Maßnahmen zur
Reduzierung von Treibhausgasen sind unter 12.
Ressourcenmanagement detailliert dargestellt.
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1)
in Tonnen CO
2-Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Biogene CO
2-Emissionen in Tonnen CO
2-Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung
gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten
Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global
Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die
GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob
Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendetes Rechenprogramm.
Scope 1 umfasst alle Emissionen, die direkt vom
Unternehmen verursacht werden bzw. kontrolliert werden
können, z. B. durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe
oder durch den Betrieb eines eigenen Fuhrparks.
| Kategorie: | 2021 Tonnen CO 2-Äquivalent | 2022 Tonnen CO 2-Äquivalent | 2023 Tonnen CO 2-Äquivalent | Abweichung 2023 - 2022 |
| A) Brennstoffe: | ||||
| Erdgas | 397 | 270 | 121 | -55% |
| Heizöl | 40 | 26 | 30 | +15% |
| Kraftstoffe für die Notstromversorgung | 1 | 0 | 0 | 0% |
| Wärmeproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung | Nicht erfasst | 67 | 77 | +15% |
| Stromproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung | Nicht erfasst | 34 | 45 | +32% |
| B) Treibstoffe: | ||||
| Diesel | 27 | 22 | 20 | -9% |
| Benzin | 20 | 16 | 18 | +12% |
| Erdgas (CNG) | 5 | 6 | 6 | 0% |
| Total Disclosure - 305-1: Direkte (Scope 1) THG-Emissionen | 490 | 441 | 317 | -28% |
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten
THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO
2-Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten
indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in
Tonnen CO
2-Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen
Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung
gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten
Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global
Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die
GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob
Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendete Rechenprogramme.
Scope 2 umfasst alle Emissionen, die im Zuge der
Energiebereitstellung für ein Unternehmen anfallen, z.
B. durch die Bereitstellung von Strom oder Fernwärme.
Die Emissionen fallen bei den externen Energieversorgern
an.
| Kategorie: | 2021 Tonnen CO 2-Äquivalent | 2022 Tonnen CO 2-Äquivalent | 2023 Tonnen CO 2-Äquivalent | Abweichung 2023 - 2022 |
| A) Aus Stromverbrauch - Location Based | 666 | 767 | 655 | -14% |
| A) Aus Stromverbrauch - Market Based | 37 | 6 | 6 | 0% |
| B) Aus Fernwärme | 46 | 4 | 4 | 0% |
| Total Disclosure - 305-2: Anteil indirekte THG-Emissionen (Scope 2 Location Based) | 712 | 771 | 660 | -14% |
| Total Disclosure - 305-2: Anteil indirekte THG-Emissionen (Scope 2 Market Based) | 83 | 11 | 10 | -9% |
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen
(Scope 3) in Tonnen CO
2-Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen
Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Biogene CO
2 -Emissionen in Tonnen CO
2-Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich
sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die
Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung
gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten
Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global
Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die
GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendete Rechenprogramme.
Scope 3 umfasst alle Emissionen, die durch die
Aktivität eines Unternehmens induziert werden, aber an
anderer Stelle entstehen. Dazu zählen z. B. Emissionen
entlang der Lieferkette oder durch den Gebrauch von
Produkten verursachte Emissionen. Weitere Beispiele:
Geschäftsreisen mit Bahn oder Flugzeug,
Papierverbrauch, Wasserverbrauch. Die massive Steigerung
des CO
2-Äquivalents beim Strom seit 2022 ist
durch die Erfassung des anteiligen Stromverbrauchs beim
externen Rechenzentrum begründet (in Scope 3
resultieren daraus allein 21 Tonnen).
| Kategorie: | 2021 Tonnen CO 2-Äquivalent | 2022 Tonnen CO 2-Äquivalent | 2023 Tonnen CO 2-Äquivalent | Abweichung 2023 - 2022 |
| Strom | 3 | 36 | 35 | -2% |
| Heizung | 148 | 134 | 93 | -30% |
| Verkehr | 71 | 73 | 72 | -1% |
| Papier | 31 | 18 | 19 | +5% |
| Wasser | 2 | 2 | 2 | 0% |
| Abfall | 12 | 13 | 11 | -15% |
| Total Disclosure - 305-3: Andere indirekte (Scope 3) THG-Emissionen | 267 | 276 | 231 | -16% |
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte
Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen
CO
2 Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich
der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt
ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten
energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten
(Scope 3) THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendete Rechenprogramme.
Seit dem Berichtsjahr 2018 wird eine Treibhausgas-Bilanz
erstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der
THG-Emissionen aus direkten Emissionen (Scope 1),
indirekten (Scope 2 -market based) und anderen indirekten
THG-Emissionen (Scope 3) insgesamt deutlich gesunken (Scope
1 -28%, Scope 2 -9%, Scope 3 -16%, gesamt -23,4%). Bei der
Betrachtung aus direkten Emissionen (Scope 1), indirekten
(Scope 2 - location based) und anderen indirekten
THG-Emissionen (Scope 3) sind die Emissionen in Summe
ebenfalls deutlich gesunken (Scope 1 -28%, Scope 2 -14%,
Scope 3 -16%, gesamt -18,6%).
[So sind z.B. bei berichtpflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der
Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der
Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig
Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich.
Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen
demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei
nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu
unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in
den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den
Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen
Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt
3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI)
erfolgen.]
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt verpflichtet, die
umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie,
insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen.
Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative
Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten
umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden
EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem
Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013
(CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU)
2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die
gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der
beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green
Asset Ratio Umsatz werden jedoch nur spezifische
Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der
Finanzierung der jeweils relevantesten
Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können
sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung
abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt
gemäß der Anforderungen aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der
diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der
Taxonomiekonformität (für
Geschäftsjahresende 2023) können keine
Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie
nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher
nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse
der Vermögenswerte der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt erfordert neben allgemein
veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und
Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit
der Datenanforderung und der Kategorisierung von
Risikopositionen anhand ihrer ökologischen
Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und
-erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei
Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen
relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie
der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um
insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante
Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und
technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für
die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere
da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten
Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten
für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf
deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über
die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und
finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der
Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer
Unterstützung beschränkt.
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der
Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer
Vermögenswerte führt zu einer konservativen
Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden
Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung
der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig
über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der
Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend
auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Union) implementiert hat. Kennzeichen der
berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung
taxonomiefähiger Risikopositionen.
Die Green Asset Ratio der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei
beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,84 %
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt auf Basis der CapEx-KPI der
Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023
0,92 % (Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen
der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich
üblich sein.
Es wurden in den vergangen Jahren umfangreiche
Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen
zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie)
Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse,
Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den
Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende
Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die
Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs
liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
ein großer Teil der Aktiva der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nachzuerfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Massenmailings führten nicht zum gewünschten Erfolg. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nachzuerheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. |
| ― |
Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den
Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt
für 2023 34,03 % (Bogen "0. Überblick über
die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI").
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren
Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen
Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre
eine Bewertung der Taxonomiekonformität von
zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber
wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene
KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs
dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen
einwirken. Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben
die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition
besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das
heißt grundsätzlich stünden
taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten
zur Verfügung, dürfen aber nicht für die
Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im
Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen
auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von
2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht
verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu
veröffentlichen.
[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen
Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen
qualitativen Angaben gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten
zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von
Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei
Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend
die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden,
weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt ein Volumen an
Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten
in Höhe von 2.540,5 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 37 % (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Feld a48) der
gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt finanziert dabei einen
Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der
Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher
energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse
auch ältere Gebäude mit einer schlechteren
Energiebilanz. Die derzeitige
Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 1,68 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
Umsatz", Feld b25). Zu dieser Quote tragen dabei
grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei,
bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser
nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand
nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht
erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es
wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche
Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den
Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle
entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu
einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass
sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern
wird, was sich voraussichtlich positiv auf die
Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien
besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten
verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der
ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So
erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität
von Baufinanzierungen pauschal nach der
Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine
Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde
dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie
Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und
durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse
folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem
Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse
"A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem
31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist.
Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen
regulatorischen Anforderungen durch das
Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023
berücksichtigt.
Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer
schlechteren oder keiner ermittelbaren
Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht
taxonomiekonform klassifiziert.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt weist zum
Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite
gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 166,5
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Diese
wurden vollständig (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26)
als taxonomiefähig klassifiziert. Rund 3,4 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch
nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im
Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des
Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im
Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind
hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und
Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW",
"Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude
übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung /
Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um
durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich.
Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell
ökologisch nachhaltigen Drittmitteln
(Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kreditinstitute sollen Auskunft über
taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber
natürlichen Personen offenlegen. Alle seit Ende 2023
neu vergebenen Kfz-Kredite an private Haushalte werden
bezüglich Taxonomiekonformität bewertet. Bei
allen Neufinanzierungen werden Kundeninformationen
bezüglich der Emissionen der zu finanzierenden
Kraftfahrzeuge erhoben.
Zum Geschäftsjahresende sind daher insgesamt 0 %
der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten
Haushalten taxonomiekonform. Von der Sparkasse werden dabei
künftig lediglich Finanzierungen von emissionsfreien
Kraftfahrzeugen als taxonomiekonform erfasst. Der Anteil
von 0 % an taxonomiekonformen Finanzierungen in diesem
Bereich erklärt sich damit, dass zunächst
ausschließlich das Neugeschäft von der Pflicht
zur Ermittlung der Taxonomiekonformität betroffen ist.
Diese Pflicht besteht aufgrund der delegierten Verordnung
(EU) 2021/2178 erst zum Geschäftsjahresende 2023.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 155,9 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese
Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse
nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B.
über Publikums- oder Spezialfonds (auch
Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch
in diese Kategorie gehören, können technisch aber
für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind
derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR in den Zellen a38 und a39 zu finden.
Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen
Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green
Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser
Risikoposition für die kommenden Berichte wird
angestrebt. Derzeit sind 5,48 % (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
CapEx" Feld ac20 geteilt durch Feld a20; s. Bogen "3.
GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab20) bzw. 31,12 %
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis CapEx" Feld ab20 geteilt durch Feld a20;
s. Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa20) der
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein
Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen
gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den
Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend
sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die
Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine
Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im
Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der
jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige
Unternehmen haben eine Analyse der
Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2
vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen
vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um
die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die
Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf
eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen
werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von
deutlich über 1.200 Finanz- und
Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen
Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022
unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche
taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen:
Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier);
Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote
der Übergangstätigkeiten sowie Quote der
ermöglichenden Tätigkeiten für die
Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle
Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und
CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der
Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich
enthält diese Liste noch Informationen von mehreren
Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum
Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie
und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral
innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch
manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen
Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022.
Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser
Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von
Finanzunternehmen, die über die
Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen
für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war
für die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt die
Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach
möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im
Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch
vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung
der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von
deren Größe. Dies betraf auch die
datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der
Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum
Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die
erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des
zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe
(Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt
überführt werden.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt weist
gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe
von 1.025,6 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2)
auf. Davon sind 6,38 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0,25 % (Bogen "3.
GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform.
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Die Grundlage für die Erstellung dieses
Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die
Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom
Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine
Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die
bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber
Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für
deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten
Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer
Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik
für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein
Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht
möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen
für das Geschäftsjahresende 2023 können
daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene
taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen
nur in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld c2) vor. Die Taxonomiebewertung von
zweckgebundenen Finanzierungen wurde bislang nicht
vorgenommen, da kaum zweckgebundene Darlehen an
NFRD-pflichtige Kunden sowie Gebietskörperschaften
vorliegen. Daher beträgt die
Taxonomiekonformitätsquote in diesem
Geschäftsbereich 0,12 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz" Feld b2).
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 511,7 Mio. Euro (Bogen 1.
"Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber
Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten
alle Risikopositionen, die als allgemeine oder
zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (10,7 Mio.
Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR
KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform),
sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (501,0 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) -
davon 0,18 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen
nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor.
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft
"Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand
der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer
zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der
Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen
Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen
auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der
Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden.
Diese sind derzeit noch in der Meldeposition laufende
Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen
taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht
positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere
Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden
Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der
Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie
"Kreditinstitute" besteht auch gegenüber
Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom
Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den
Kennzahlen der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt zugrunde
liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022 und betragen
grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu
Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später
einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht.
Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Berichts aktuellsten vorliegenden
Unternehmensinformationen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 0 Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a8) Risikopositionen gegenüber
Wertpapierfirmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten
alle Risikopositionen, die als allgemeine oder
zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (0 Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a9), sowie direkt gehaltene Anleihen und
Aktien (3,0 Mio. Euro (Bogen " 1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a10 +
Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a11) in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Wertpapierfirmen liegen
nicht vor.
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der
Eigenschaft "Wertpapierfirma" in diese Kategorie im
Meldebogen anhand der üblichen FinRep-Kategorisierung
und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung
bezüglich der Nachhaltigkeitsberichtspflicht der
jeweiligen Wertpapierfirma. Die den Kennzahlen der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt zugrunde liegenden
Unternehmensdaten der Wertpapierfirmen bezüglich der
allgemeinen Darlehen, gehaltenen Anleihen und Aktien
stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen
grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu
Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr später
einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht.
Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Berichts aktuellsten vorliegenden
Unternehmensinformationen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist ein starker
Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Die meisten
Forderungen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite
dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt die jederzeitige Liquiditätssicherung
der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es
konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28)
taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende
identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene
Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften
liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor. Die
Taxonomiebewertung von zweckgebundenen Finanzierungen wurde
bislang nicht vorgenommen, da kaum zweckgebundene Darlehen
an NFRD-pflichtige Kunden sowie Gebietskörperschaften
vorliegen.
Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt machen die Kassenkredite aus.
Diese können nicht positiv auf den Zähler der
erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR
einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der
erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen,
abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der
geringen GAR i. H. v. 0,84 % (Basis Umsatz) bzw. 0,92 %
(Basis CapEx) (Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI") erklären.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv
bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung
der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat derzeit
keine derartigen Vermögenwerte
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 2.127,8 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber
Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der
Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene
Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese
Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen
allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.
Bei den 2.127,8 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt betrifft somit Kreditgeschäft, welches
bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist.
Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an
der Gesamtaktiva (30,21 %(Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33
geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer
Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht
positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen.
Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner
der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR
herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ
verzerrt. Da die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich
der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung
fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt
verstärkt.
Bei den 2.127,8 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den
klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an
größeren und großen Unternehmen, die z. B.
aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder
aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer
Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu
zählen auch Kredite an Unternehmen, die
Tochtergesellschaften von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften
sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
verzerren die GAR der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
zusätzlich negativ.
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels
Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte),
werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie
abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen
Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber
Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine
technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen
im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist
für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch
leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit,
dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme
Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der
fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die
entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die
Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt. Eine bessere Zuordnung dieser
Risikoposition für den kommenden Bericht wird
angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch
für 2023 größtenteils den laufenden Nummern
38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis
CapEx oder Umsatz der Sparkasse wird dadurch für das
Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise
unterzeichnet. Derzeit sind 5,48 % (Bogen "3. GAR
KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein
Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen
gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den
Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend
sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die
Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine
Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im
Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der
jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige
Unternehmen haben eine Analyse der
Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2
vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen
vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um
die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 105,0 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren
Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen
Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber
diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen
auch von der Sparkasse direkt gehaltene
Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören,
können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio
einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann
aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt
werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf
die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass
Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in
Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen
veröffentlichen.
Die Vermögenswerte der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt, welche nicht in den Zähler und den
Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen
für 2023 180,4 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a49). Dies entspricht 2,6% (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird
im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der
Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen
existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten und supranationalen
Emittenten über 134,4 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a50). Dies entspricht 1,91 % (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen
dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR
einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen
determiniert durch Risikopositionen gegenüber
Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren
Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen
gegenüber Zentralbanken über 46,0 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht 0,65 %
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR -Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Feld a53) der
Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im
Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei
dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um
Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
vierstelligen NACE-Codes, welches dem
Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine
Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt
aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem
Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei
nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung
über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch
die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt. Es besteht die
Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die
jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden
aufgrund von neuen Erkenntnissen über die
Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder
aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.
Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei 2466 mit
53,1 Mio. Euro; 2457 mit 51,3 Mio. Euro sowie 2465 mit
14,1 Mio. Euro (siehe Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Die
höchsten taxonomiekonformen Risikopositionen auf
Gesamtebene weisen die NACE-Codes 2466 mit 2,8 Mio. Euro,
2457 mit 1,2 Mio. Euro sowie 2465 mit 1,2 Mio. Euro (Bogen
"2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz in Spalte z)
auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige
Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen
veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende
Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1
(Klimaschutz).
Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx
(Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx in Spalte
z) mit dem Meldebogen auf Basis Umsatz zeigt, dass
tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen
Investitionsausgaben systematisch höher ist als die
Quoten der ökologisch nachhaltigen
Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf
hindeuten, dass bei Neuinvestitionen
Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch
nachhaltige Projekte investieren, während der
Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen),
welcher ursächlich für die erzielbaren
Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile
von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
enthält.
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich
Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen
Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder
des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a.
der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur
Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von
fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung
oder das Halten von Risikopositionen in diesen
Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von
Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels
Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von
Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten
nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch
auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts
übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit
indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs
Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu
beantworten sind. Allgemeine Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder
gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in
ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben,
führen beim berichtenden Kreditinstitut damit
automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen
Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem
Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums-
oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das
Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten
Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss zwei der
sechs Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten bejahen. Im
Bereich der Kernenergie kommen die JA-Angaben
ausschließlich aufgrund des durchgeschauten
Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande,
die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte
zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie
existieren nicht.
Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der
Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits
erwähnte zentrale Stammdatenliste
zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich
feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend
Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im
Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen
entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch
fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den
jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von
2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt begebenen
zweckgebundenen Finanzierung, ist für das
Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der
restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und
fossilem Gas möglich. Diese werden nicht
veröffentlicht. In den kommenden Berichtsperioden wird
sich die Datenlage verbessern und die einzelnen
Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen
befüllt durch die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
veröffentlicht werden.
Die Risikopositionen der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt mit denen taxonomiefähige oder
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert
werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie
7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten
Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen
bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten
und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung
von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden,
was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine
Risikopositionen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z.
B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen,
Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt. Die Art und die Ziele
der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden
dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs
lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse
übernommen werden. Die taxonomiekonformen
Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden
im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz"
determiniert. Dies liegt daran, dass es für die
allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am
wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten, welche über die
allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden
übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf
dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die
Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen
für das Geschäftsjahresende 2022 in den
allermeisten Fällen ausschließlich die
Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1
vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf
die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier
Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden
Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt nehmen.
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022
veröffentlichte die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste
einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte
eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht
vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem
Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis
CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage
für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre
erheblich.
Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten
mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen
Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen.
Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine
andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva
sind verschiedene Positionen abzuziehen.
Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig
für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der
Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025
(für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der
Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und
im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt zu einer nachhaltigen
Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie)
sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten
Verordnungen haben für die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie
betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen
im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft,
die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der
Unternehmenskunden.
Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu
beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu
ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen
finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es
daher für die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
besonders wichtig, das Regelwerk in der
Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen
und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu
beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es
werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die
EU-Taxonomie anzuwenden.
Falls das berichtende Institut Ingolstadt Eichstätt
schon konkrete Pläne haben sollte, könnte auch
Folgendes geschrieben werden:
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hatte zum
Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher
entfällt diese Berichtsposition.
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den
Ausführungen in 1. und 3.
Beschränkungen Fehlende technische Umsetzung bei
der nichtfinanziellen Erklärung DelVO 2023/2485
(Umweltziele 1 und 2) Am 21.11.2023 veröffentlichte
die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung
2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der
Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1
wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21.
sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen
Bewertungskriterien zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität unterlegt. Für das
Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13.,
8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen
Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen
sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die
Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden
zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf
Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert,
deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen
Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2
entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden
die identifizierten Vermögenswerte auf
Taxonomiefähigkeit untersucht.
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich für das
Umweltziel 1 taxonomiefähige Vermögenswerte in
Höhe von 695,5 Mio. Euro. Für das Umweltziel 2
wurden taxonomiefähige Vermögenswerte in
Höhe von 3,1 Mio. Euro identifiziert (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis
Umsatz", Felder b53 und g53). Taxonomiefähige und
taxonomiekonforme Vermögenswerte, die einer der
bisherigen Wirtschaftstätigkeiten aus der Delegierten
Verordnung 2021/2139 zugeordnet sind, werden in den
entsprechenden Positionen innerhalb der Meldebögen
ausgewiesen. Der Ausweis taxonomiefähiger
Vermögenswerte, die einer der neuen
Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung
2023/2485 zugeordnet werden, ist in den Meldebögen
aufgrund der noch ausstehenden technischen
Unterstützung sowie Komplexität einer manuellen
Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Eine
technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024
geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann
vollständig innerhalb der Meldebögen technisch
ausgegeben werden.
Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur
EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf
veröffentlicht. Diese werden zur EU-Taxonomie bei
Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese
werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese
notwendig sind, in 2024 umgesetzt.
Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178,
geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486,
sind innerhalb der Meldebögen die
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst
bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im
Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der
Delegierten Verordnung 2021/2139 die
Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den
Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in
Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der
Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu
berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen
zur Übermittlung von ISIN-basierten
Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden
Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie
Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle
Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der
Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist
für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass
die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen
Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.
Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder
weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses
Dokuments.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist nach dem
Regionalprinzip der Sparkassen in ihrem
Geschäftsgebiet, der kreisfreien Stadt Ingolstadt, dem
Landkreis Eichstätt sowie Teilen des Landkreises
Pfaffenhofen tätig und beschäftigt
ausschließlich Mitarbeitende im Inland. Als
regionales Kreditinstitut haben wir keine Risiken in Bezug
auf international anerkannte Standards zu
Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen). Als
öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber unterliegen wir dem
Tarifvertrag TVÖD-S (Sparkassen), indem die
Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit usw.) geregelt
sind.
Der in unserem Hause gewählte Personalrat sichert
in vertrauensvoller Zusammenarbeit die Einbindung der
Mitarbeitenden in Entscheidungen durch das gesetzliche
Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrecht.
Unser S-Wertepapier spielt auch in unserer
Zusammenarbeit eine wesentliche Rolle und beschreibt unter
anderem unser gemeinsames Verständnis im Umgang
miteinander. Vor allem die Werte "Wir leben eine exzellente
Mitarbeiterorientierung", "Wir sind Vorbilder und so ist
unser Führungsstil" und "Wir kommunizieren offen und
transparent" kennzeichnen unser Selbstverständnis.
Zusammenwachsen, Freude an der Arbeit sowie gemeinsame
Weiterentwicklung sind Grundvoraussetzungen für das
Erreichen unserer Ziele und für die Identifikation der
Mitarbeitenden mit unserer Sparkasse. Unsere Werte
unterstützen aktiv diesen Prozess.
Persönliche und offene Kommunikation ist uns sehr
wichtig. Insbesondere Strategieklausuren,
Personalversammlungen, Betriebsversammlungen wie auch
Vorstandsbesuche in den Abteilungen/Geschäftsstellen,
bedarfsorientierte
Vorstandsbesuceinden-Abteiungen/Gescätssteen,
bedarfsorientierte
Führungskräfterücksprachen und
regel-mäßige Teambesprechungen ermöglichen
unseren Mitarbeitenden einen aktiven Austausch und ein
aktives Einbringen. Im persönlichen Dialog ist das
regelmäßige Motivations- und Förder- bzw.
Anerkennungs- und Wertschätzungsgespräch für
den Mitarbeitenden und seine Führungskraft ein
fundiertes Feedback- und Berufswegeinstrument. Hier
können persönliche und berufliche Ziele sowie
Vereinbarkeit von Familie und Karriere gut erörtert
und aktiv geplant werden. Die Rückmeldungen in diesen
Gesprächen sind gegenseitig (an Mitarbeiten-den und
Führungskraft). Die Bewertungskriterien der
Gespräche orientieren sich am "S-Wertepapier". Auch
die Abteilung Personal-Service steht allen Mitarbeitenden
und Teams für Impulsgespräche als Begleiter/in,
Ideengeber/in und gestalterischer Karrierecoach zur
Verfügung.
Für ausgewählte, zukunftsweisende und
nachhaltige Themen bieten wir in kleineren, agilen Teams
hierarchieübergreifende Workshops an. Ziel dieser
Workshops ist es, einen unkomplizierten Rahmen zu schaffen,
bei dem Einschätzungen, konkrete Ideen und
ganzheitliche Lösungsvorschläge aktiv eingebracht
werden. Nach Bewertung dieser Workshopresultate reportet
der Vorstand bzw. die Spezialisten über die
Umsetzungsergebnisse.
Personalentwicklung ist in unserem Haus ein auf Dauer
angelegter Prozess, der die uneingeschränkte
Unterstützung des Vorstandes hat. Ziel ist es, auch in
Zukunft Arbeitgeber-attraktivität und
Mitarbeiterzufriedenheit zu stärken. Deshalb
analysieren wir wieder seit 2023 in regelmäßigen
Mitarbeiterbefragungen unseren OCI-Wert (Organizational
Commitment Index), Führungskultur, digitales Mindset,
Zufriedenheiten bei Veränderungsprozessen,
Vergütungsstruktur, Karrierewege (Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, Vielfalt, Chancengleichheit) sowie
generelles Wohlbefinden. Darauf aufbauend setzen wir,
initiiert durch den Vorstand, gezielte Maßnahmen, die
auf Verbesserungen bzw. auf ein weiterhin hohes Niveau und
auf nachhaltiges Personalmanagement einzahlen. Kompetente
und zufriedene Mitarbeitende sind der Grundpfeiler unseres
Erfolgs. Deshalb ist ein prägnanter Leitsatz unserer
ab 2024 neu aufgelegten Führungsreihe, an der alle
Führungskräfte teilnehmen: "Wenn's da guat geht,
bringst mehr z'samm". Dafür und letztendlich für
nachhaltige, nutzbringende und positive
Kundenpartnerschaften engagieren wir uns.
Die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten
betriebswirtschaftlichen Unternehmensziele haben wir in der
Geschäftsstrategie eindeutig beschrieben und mit
Zielen versehen. Leistungen, die der langfristigen
Zielerreichung dienen, werden gesondert honoriert und
gewürdigt.
In das Gesamtkonzept und die dafür erforderlichen
Abstimm- und Prüfprozesse ist der Vorstand
eingebunden. Im Ergebnis hielten wir die Arbeitnehmerrechte
in 2023 vollumfänglich ein, so dass keine Anpassung
erforderlich wurde. Quantitative Ziele mit Zeitbezug setzen
wir uns daher nicht.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt wendet den
TVöD-S (Sparkassen) an. Dort sind neben der
Gehaltsstruktur auch die Arbeitszeiten geregelt.
Zusätzlich gewähren wir leistungsorientierte
außertarifliche Gehaltsbestandteile und umfangreiche
Sozialleistungen. Eine betriebliche, arbeitgeberfinanzierte
Altersvorsorge ist für uns selbstverständlich.
Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden unabhängig
von Geschlecht, Religion, Herkunft, Alter, sexueller
Orientierung, körperlichen und geistigen
Fähigkeiten oder Nationalität sind für uns
Grundvoraussetzung und selbstverständlich. Wir
erfüllen die Anforderungen des allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes umfassend. Gleiche Tätigkeit
bedingt bei allen Mitarbeitenden auch gleiche Bezahlung.
Eingruppierungsrichtlinien für das Gesamthaus sind auf
Basis von Funktionsgruppen, Aufgaben und Leistung
vorhanden. Diese werden in einer Matrix dargestellt, in
Abstimmung mit den Verantwortlichen regelmäßig
aktualisiert und angewandt.
Bei Stellennachbesetzungen verzahnen wir
Personalentwicklung und interne Nachfolgeplanung. Offene
Positionen werden für alle zugänglich - auch
für Mitarbeitende mit ruhendem Arbeitsverhältnis,
wie Mütter, Sabbaticals, Lehrgangsteilnahmen, etc. -
ausgeschrieben. Ein klar strukturierter Bewerbungs-,
Stellenbesetzungs- und Kommunikationsprozess dient dem Ziel
der gelebten Gleichbehandlung.
Die Frauenquote bei hochwertigen
Bildungsabschlüssen charakterisieren wir als gut. Im
Durchschnitt der letzten Jahre lag die Frauenquote bei den
Fachwirten bei 70%, den Betriebswirten bei 57% und bei
Bachelor-/Masterstudium bei 47%.
Im Bereich Führung verzeichnen wir bei den
stellvertretenden Geschäftsstellenleitungen und bei
den Teamkoordinationen eine Frauenquote von 40% bzw. 75%.
Mit steigender Führungsverantwortung sinkt der Anteil
der Frauen deutlich. Bei den Geschäftsstellen- bzw.
Gruppenleitungen sind es 20%. Von den 14
Abteilungsleitungen haben wir zwei, also 14% Frauen.
Vorstand und Vorstandsstellvertretung liegt in
Männerhand.
Um Frauen in Führung zu fördern, engagieren
wir uns gezielt und aus Überzeugung für die
Belange unserer weiblichen Mitarbeitenden. Wir nutzen
interne Impulse, Gespräche und
Frauen-Förderreihen der Sparkassenakademie mit
Teilnahmen an der Fachtagung sowie an der
Online-Weiterbildungsreihe "FiF - Frauen in Führung".
Am dazugehörigen FIF-Mentoringprogramm beteiligen wir
uns mit Frauen als Mentees und einer Mentorin. Das neu
aufgelegte 8monatige "Qualifizierungsprogramm für
künftige (stellvertretende) Vorstandsmitglieder" haben
wir in 2023 für 2024 für eine Frau gebucht.
Wir fördern flexible und familiengerechte
Arbeitsbedingungen, angepasst an Lebensplan, das Interesse,
das Potenzial und die Erfahrung der Mitarbeitenden, durch
unterschiedliche Teilzeitangebote (Teilzeitquote > 46%,
Arbeitszeiten von 20% bis 100%) sowie durch verschiedene
Aufgabenbereiche im Kundengeschäft, Stab, Betrieb und
der Vertriebsunterstützung. Als regionaler Arbeitgeber
verfügen wir je nach Stelle über Standorte in
Ingolstadt, Eichstätt, Eitensheim sowie über
unser Geschäftsstellennetz. Mobiles Arbeiten ist bei
uns im Haus über eine Dienstvereinbarung etabliert.
Zur Erleichterung des Wiedereinstiegs nach
Mutterschutz/Elternzeit und nach langen Unterbrechungen
kümmert sich eine
"Mütter-/Wiedereinstiegsbetreuerin" (selbst Mutter) ab
Bekanntwerden der Abwesenheit aktiv um
Informationsweitergaben, Kontakthalte- und
Rückkehrerprogramme. Auch die Pflege von
Angehörigen begleiten wir mit flexibler Reaktion auf
die Einzelsituation.
Durch die Nutzung verschiedener Lernkanäle im
Bildungsbereich (Webinare, Präsenz, Hybrid, WBTs)
sparen wir Ressourcen, Fahrten, Zeit und Kosten und
fördern variable Arbeitsgestaltung. Im Sinne des
erforderlichen lebenslangen Lernens haben wir passgenaue,
vielseitige Angebote. Bei Inhouse-Qualifizierungen
absolvierten unsere Mitarbeitenden in 2023 durch Webinare
1.077 und durch Präsenzen 3.746 Schulungstage.
Zusätzlich wurden 10.823 WBTs durchgeführt.
Unser Gesundheitsmanagement unterstützt aktiv die
Gesundheitsvorsorge unserer Mitarbeiter. In zahlreichen
Infoveranstaltungen und Vorträgen (Ernährung,
Bewegung usw.) sensibilisieren wir unsere Mitarbeitenden
für spezielle Gesundheitsthemen. Unser "S-Fit
Bonusprogramm" belohnt die Gesundheitsbemühungen
unserer Mitarbeiter. Es wurde im Berichtsjahr von 25,7% der
Mitarbeitenden genutzt (Vorjahr: 25,8%). Es besteht aus 3
Teilbereichen, Block 1 - Gesundheit und Vorsorge, Block 2 -
Fitness und Block 3 - Ausgeglichenheit. Ziel ist es,
möglichst viele Punkte aus mindestens zwei der 3
Blöcke zu generieren. Ein Punkt ist 1 € wert und
wird ab 50 Punkten in € an den Mitarbeiter ausgezahlt.
Maximalsumme sind 100 €. Beispiel:
| ― |
Teilnahme an Grippeschutzimpfung (Block 1 - Gesundheit und Vorsorge) wird mit 10 Punkten belohnt |
| ― |
Teilnahme an einem Fitness-Run (Block 2 - Fitness) wird mit 30 Punkten belohnt |
| ― |
Teilnahme an einem Yoga-Kurs (Block 3 - Ausgeglichenheit) wird mit 30 Punkten belohnt. |
Unser Ziel ist es, möglichst viele Mitarbeiter zu
motivieren, sodass das vorhandene Budget für das
Bonusprogramm ausgeschöpft wird. Das Bonusprogramm
kann im Intranet eingesehen werden. Die Mitarbeiter nutzen
das Programm und nehmen die Leistungen gerne in Anspruch.
Seit 2022 wird allen Mitarbeitenden die Möglichkeit
geboten, am Fahrradleasing teilzunehmen.
Mit diesen Maßnahmen haben wir in 2023 unser Ziel,
die Chancengerechtigkeit zu fördern, erreicht.
Insofern setzen wir uns keine quantitativen Ziele.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist einer der
größten Ausbildungsbetriebe der Region und
bildet mit einer überdurchschnittlichen
Ausbildungsquote (12,93%), großem Engagement und viel
Unterstützung aus. Um den Fachkräftemangel und
den demographischen Wandel zu begegnen, betreiben wir ein
aktives Ausbildungsmarketing/-recruiting. In 2023 nahmen
800 Schüler/innen in 35 Schulklassen am
Bewerbertraining teil. Wir waren auf 8 Messen präsent
und bieten Schülerpraktika sowohl über whatsapp
als auch vor Ort an. Die Ausbildung für Bankkaufleute
ermöglichen wir in der klassischen Form, digital, im
Abiturientenprogramm und im Dualen Studium. Während
der 2,5jährigen Ausbildungsvariante fördern wir
unsere Auszubildenden mit ca. 50 Schulungen, davon sind 6
digital, einem externen, viertägigen Teamseminar und
durch regelmäßige Ausbilderimpulse
(Halbzeitfeedback, Ausbildungsendegespräche). Alle
Auszubildenden erhalten nach der Probezeit ein iPad, das
sie auch für die Lern-App Prüfungs-TV nutzen. In
den Filialen und Ausbildungsstellen vor Ort begleiten die
Führungskräfte und unter anderem 90
Azubi-Betreuende und Paten zum Karrierestart unsere jungen
Nachwuchskräfte.
Basierend auf unserer Geschäfts- und
Personalpolitik sowie unserem Personalleitgedanken
"grundsätzlich intern vor extern" mit "Aufstieg"
führt die Abteilung Personal-Service mit allen
Abteilungsverantwortlichen und für deren Bereiche seit
über 10 Jahren jährliche, strukturierte
Personalplanungsgespräche. Wir identifizieren
Altersdurchschnitt der Abteilungen, anstehende personelle
Veränderungen, z. B. Rente, generelles
Qualifizierungs- und Leistungsniveau,
Schlüsselpositionen, jährliche
TopPERFORMANCE-Leistungen und Besonderheiten. Ziel ist es,
rechtzeitig, fundiert und vorbereitend unsere
Personalqualität und -quantität für das
Gesamthaus zu organisieren.
Unser Qualifizierungs-/Personalentwicklungskonzept ist
als dauerhafter Prozess angelegt. Er richtet sich nach
Bedarf und ist daher nicht zeitlich begrenzt. Quantitative
Ziele bestehen insofern nicht. Unser Konzept hat sich seit
über 15 Jahren bewährt. Es beinhaltet sowohl eine
gewachsene nachhaltige Grundstruktur (mit vier
KarriereSTEPs, Berater-Sollprofilen, allgemeinen
Qualifizierungsmöglichkeiten) als auch einen agilen,
zeitgemäßen Handlungsspielraum (mit
regelmäßigen Anpassungen der Weiterbildungs- und
Studiengänge sowie deren Förderungen durch unsere
Sparkasse). Hand in Hand hierzu haben alle Mitarbeitenden
beginnend mit dem Ausbildungsende bis zum Austritt
wiederkehrend die Möglichkeit auf individuelle,
persönliche Karrieregespräche, schriftliche
Karrierepläne und konkrete
Weiterbildungsvereinbarungen. Wir wollen unsere
Mitarbeitenden auf ihre berufliche Tätigkeit sowie auf
bestehende und künftige
Anforderungen/Veränderungen intensiv vorbereiten und
somit ihre Beschäftigungsfähigkeit zur Teilhabe
an der Arbeits- und Berufswelt fördern. Kompetenzauf-
und -ausbau ist unsere Intention, um unsere Kunden gut und
nachhaltig zu betreuen.
Unsere Mitarbeitenden genießen ein
vielfältiges Qualifizierungsprogramm, genau
zugeschnitten auf Eignung und Neigung sowie
persönliche Lebensplanung und Lebensphasen. Im Dialog
ermitteln wir individuelle Stärken, Interessen und
Entwicklungspotentiale zur gezielten Förderung. Neben
der reinen Fachkompetenz legen wir auch sehr viel Wert auf
Methoden- und Sozialkompetenz. Hierzu dienen in
hervorragender Weise unsere Förderkreise
"S-Profilschmiede" für Karriereaufsteiger/innen und
der "ProfiEtabliertenKreis" für langjährig
erfahrene Leistungsträger/innen mittleren Alters.
Neben umfassenden Schulungsmaßnahmen steht uns zur
Verwirklichung unserer Fortbildungs- und Lehrgangsziele die
Sparkassenakademie Bayern in Landshut als
verlässlicher Partner zur Verfügung. Unsere
nebenberuflichen und dualen Studierenden können auf
die maßgeschneiderten Finanz-Studiengänge der
Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in
Bonn, die THI und in Abstimmung auf weitere externe
Alternativen zurückgreifen.
Seit über 20 Jahren unterstützen wir unsere
Mitarbeitenden in der täglichen Kundenpraxis vor Ort
bei ganzheitlichen Beratungen. Zwei praxiserfahrene
Vertriebstrainerinnen in Teilzeit (jeweils 40%) geben
maßgeschneiderte Hilfestellungen bei
Gesprächsvor-, -nachbereitungen und
-durchführungen. Feedback, Motivation,
Teamübungen, individuelle Beraterbedürfnisse und
Erfahrungsaustausch stehen im Vordergrund. Im Berichtsjahr
fanden 229 Trainingseinheiten mit 234 Mitarbeitenden statt.
Zur Wissenserweiterung, Stärkung unserer
Netzwerkmentalität, dem Sichtweisenaustausch und Blick
über den Aufgabentellerrand gibt es für alle
Mitarbeitenden die Chance, auf eintägige
Inhouse-JobRotations. 80 Teilnahmen waren im Berichtsjahr
gebucht. Die Aufenthalte intensivieren unsere
BestPractice-, Kommunikations-, gegenseitige
Verständnis- und bereichsübergreifende
Teamkultur.
Auf Anregung der jeweiligen Führungskraft bieten
wir Teams 1,5tägige externe Teamseminare mit externer
Unterstützung oder interne Teamdiskussionen an. Diese
verfolgen ebenfalls das Ziel, Methoden- und
Teamkompetenzen, Feinjustierungen, Kommunikation,
Koordination sowie Motivation zu fördern und
Synergieeffekte zu nutzen.
Um unsere Qualifizierungsanforderungen und -ziele
zeitgemäß bearbeiten zu können, haben wir
uns beginnend ab 1992 einen digitalen Datenpool für
unsere individuellen Bedürfnisse aufgebaut. Diese
Plattform dient uns als mobiles, stets verfügbares
Planungs-, Informations- und Verwaltungstool. Offene
Inhouse-Seminare, Trainings am Arbeitsplatz und
JobRotations können von den Mitarbeitenden der
jeweiligen Zielgruppe papierlos selbst gebucht werden.
Unser datentechnisches Ausbildungs- und
Entwicklungsmanagement läuft seit vielen Jahren und
mit kontinuierlichen Aktualisierungen über Helix.
Unsere Führungsleitlinien dienen allen
Führungskräften als wegweisender Impulsgeber und
enthalten die wesentlichsten Führungsrollen und
-aufgaben. Unsere Führungskräfte nehmen an
externen und internen Führungsförderprogrammen
und -schulungen teil. In 2023 konzipierten wir eine
Intensivierungsreihe für Führungskräfte mit
drei 2-Tagesseminaren, Peergroups, Transfer-Einheiten,
Check-ups und einem eintägigen Evaluations-Workshop.
Die Umsetzung erfolgt in 2024, der Evaluationstag ist
2025; alle Führungskräfte nehmen in
heterogenen Gruppen teil.
Generell ist unser Bestreben, durch eine gelingende,
dialoggeprägte Mitarbeiterführung, ergänzt
durch eine systematische Personalentwicklung, alle
Mitarbeitenden zu fördern und zu binden. Wir sind
davon überzeugt, dass langfristige, vertrauensvolle,
gute Kundenpartnerschaften nur auf Basis kompetenter,
gesunder, zufriedener Mitarbeitender gelingen können.
Unsere Personalentwicklung hat einen sehr hohen
Stellenwert. Damit werden wir dem Ziel gerecht, die
Mitarbeitenden für alle notwendigen
Veränderungsprozesse und die Gestaltung
zukunftsfähiger Strukturen zu wappnen, sodass sich
keine wesentlichen Risiken aus der
Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen
und aus den Produkten und Dienstleistungen der Sparkasse
ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die
Qualifizierung haben. Eine quantitative Einordnung wird
nicht vorgenommen. Die Überprüfung durch das
Management findet jährlich statt. Daher sehen wir in
diesem Bereich keine Risiken.
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen
mit schweren Folgen (mit Ausnahme von
Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen
mit schweren Folgen (mit Ausnahme von
Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter
Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen.
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen: 0 (wie im Vorjahr)
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen
mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen): 0
(wie im Vorjahr)
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen: 16 (Vorjahr: 13)
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Verletzungen: Wegeunfälle
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: Keine Angaben
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden: nicht relevant
a. Für alle Angestellten: 0 (wie im Vorjahr)
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Erkrankungen: 0 (wie im Vorjahr)
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen: 0 (wie im Vorjahr)
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen: keine (wie im Vorjahr)
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden: nicht relevant
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur
Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der
Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des
Managementsystems für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf
sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den
Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle
Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine
Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der
Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und,
ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen
Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt unterhält
einen Arbeitssicherheitsausschuss, der aus insgesamt elf
Teilnehmern besteht. Vorsitzender ist der Beauftragte
für Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Neben der
Fachkraft für Arbeitssicherheit und der
Betriebsärztin sind unter anderem auch die
Stellvertretende Vorsitzende des Personalrats vertreten.
Damit ist auch eine Mitarbeiterbeteiligung
gewährleistet.
Der Arbeitssicherheitsausschuss tagt mindestens
quartalsweise und hat folgende Aufgaben:
| ― |
Beratung aller wichtigen innerbetrieblichen Anliegen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit |
| ― |
Erarbeitung und Beratung von Empfehlungen für betriebliche Sicherheits- und Arbeitsschutzregelungen |
| ― |
Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Räumungsübungen |
| ― |
Maßnahmen für besondere Personengruppen |
| ― |
Beratung und Bewertung von innerbetrieblichen Anregungen und Verbesserungsvorschlägen |
| ― |
Auswertung des betrieblichen Unfallgeschehens einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen |
| ― |
Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt |
| ― |
Unterrichtung des Vorstands |
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten
einer Organisation während des Berichtszeitraums
für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben,
aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2023 nahmen unsere Mitarbeitenden an 3.722
(Vorjahr: 3.687; 2021: 3.596) Fortbildungen teil. Sie
teilen sich wie folgt auf:
Männer: 1.434 Fortbildungen (Vorjahr:
1.756; 2021: 1.676)
Frauen: 2.288 Fortbildungen (Vorjahr: 1.931;
2021: 1.920)
Das sind im Schnitt 4,90 Fortbildungen (Vorjahr:
4,71; 2021: 4,51) pro Mitarbeitender. Dies entspricht
ca. 38 Stunden. Diese Angaben beziehen sich auf Angestellte
(ohne Azubis), die alle Tarifangestellte sind.
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer
Organisation in jeder der folgenden
Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre
alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere
Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder
schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro
Angestelltenkategorie in jeder der folgenden
Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre
alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere
Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder
schutzbedürftige Gruppen).
Am 31.12.2023 beschäftigte die Sparkasse
Ingolstadt-Eichstätt insgesamt 762 Mitarbeitende (ohne
Auszubildende; Vorjahr: 781; 2021: 794), davon
502 weiblich (65,88%; Vorjahr: 506 bzw. 64,79%;
2021: 505) und 260 männlich (34,12%; Vorjahr: 275
bzw. 35,21%; 2021: 289). Davon sind 709 bankspezifisch
Beschäftigte (davon 476 weiblich) und 53
nichtbankspezifisch Beschäftigte (davon 26 weiblich)
(Vorjahr: 725 bankspezifisch Beschäftigte, davon 478
weiblich; 56 nichtbankspezifisch Beschäftigte,
davon 28 weiblich).
Die Altersstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
| Gesamt | Männlich | Weiblich | |
| Unter 20 | 5 | 1 | 6 |
| 20 - 29 | 139 | 41 | 98 |
| 30 - 39 | 138 | 45 | 93 |
| 40 - 49 | 151 | 49 | 102 |
| 50 - 54 | 95 | 36 | 59 |
| 55 - 59 | 112 | 41 | 71 |
| 60 und älter | 122 | 47 | 75 |
| Gesamt | 762 | 260 | 502 |
Dem Vorstand gehören drei männliche Mitglieder
an.
Im Bereich Abteilungsdirektor/innen sind 2 weiblich und
12 männlich.
Im Bereich Geschäftsstellenleiter/innen bzw.
Gruppenleiter/innen sind 11 weiblich und 44 männlich.
Im Bereich der stellvertretenden
Geschäftsstellenleiter/innen sind 10 weiblich und 15
männlich.
Der Verwaltungsrat ist in der obigen Aufstellung
enthalten und setzt sich wie folgt zusammen:
| Gesamt | Männlich | Weiblich | |
| Unter 30 | 0 | 0 | 0 |
| 30 - 50 | 3 | 3 | 0 |
| Über 50 | 9 | 8 | 1 |
Die Schwerbehindertenquote für 2023 betrug 2,61%
(Vorjahr: 3,64%; 2021: 3,21%).
Nach Migrationshintergrund wird nicht unterschieden.
Daten hierzu werden nicht erhoben.
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle
während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene
Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und
deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen
internen Managementprüfverfahrens bewertet
wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer
Maßnahme oder Klage.
2023 lagen keine Diskriminierungsfälle vor.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt unterhält
ausschließlich Geschäftsstandorte in ihrem
Geschäftsgebiet. Insofern ist die Einhaltung der
Menschenrechte in unserer eigenen
Geschäftstätigkeit gewährleistet,
wesentliche Risiken sehen wir nicht. Daher haben wir kein
übergreifendes Konzept mit Zielsystem erstellt und
nehmen auch keine gesonderte Risikoanalyse vor. Zum
Selbstverständnis der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt gehört es, die Menschenrechte
einzuhalten sowie Zwangs- und Kinderarbeit
auszuschließen. Folgende Maßnahmen setzen wir
deshalb um:
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt in aller Regel
nur nationale Dienstleister oder Dienstleister aus dem
benachbarten Ausland ein und beauftragt Unternehmen aus der
Region. Die Dienstleister verpflichten sich, sämtliche
deutsche Rechtsnormen einzuhalten. Die Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt erwartet, dass Lieferanten und Dienstleister
ökonomische, ökologische, ethische und soziale
Mindestanforderungen erfüllen.
Für Maßnahmen zum Outsourcing und zum
Fremdbezug besteht eine vom Vorstand erlassene
Geschäftsanweisung, wie bei Beginn und Beendigung
einer Auslagerung zu verfahren ist. Die Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt verfolgt den Grundsatz der
Eigenfertigung und Selbstertüchtigung, womit
Auslagerungen - abgesehen von der Informationstechnologie -
die Ausnahme und nicht die Regel sind. Die Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt erwartet, dass Lieferanten und
Dienstleister ökonomische, ökologische, ethische
und soziale Mindestanforderungen erfüllen.
Viele Vertriebspartner gehören der deutschen
Sparkassenfinanzgruppe an. Deutsche Rechtsnormen, die auch
menschenrechtliche Vorgaben sichern, sind daher
verpflichtend. Entsprechungserklärungen zum Thema
Mindestlohn sind bei unseren Dienstleistern vorhanden.
Aus oben genannten Gründen liegen keine
wesentlichen Risiken vor. Um jedoch Nachhaltigkeitsrisiken
in unserer Wertschöpfungskette weiter zu minimieren
und einen positiven Einfluss auf eine nachhaltige
Entwicklung zu nehmen, haben wir im Kontakt mit
wesentlichen Lieferanten und Dienstleistern eine
Ethikrichtlinie im Einsatz. In dieser bitten wir, uns
grundlegende ökologische Standards sowie die
Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und allgemeiner
Menschenrechte zu bestätigen. Alternativ ist auch ein
Nachhaltigkeitsbericht oder ein eigener Nachweis des
Vertragspartners möglich. Wir binden die Themen in die
ohnehin regelmäßigen Kontakte mit unseren
wesentlichen Lieferanten ein. Der Vorstand ist in die
Planung und Überprüfung der Maßnahmen
eingebunden. Es findet eine jährliche Betrachtung
statt. Wir bewerten die Umsetzung der Richtlinie
jährlich.
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen
Investitionsvereinbarungen und -verträge, die
Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf
Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für "erhebliche
Investitionsvereinbarungen".
Seit 2019 setzen wir die bei Kriterium 17 genannte
Ethikrichtlinie oder vergleichbare Nachweise ein, die wir
sukzessive bei allen wesentlichen Lieferanten und
Dienstleistungsunternehmen einholen. Als "wesentlich"
stufen wir alle Lieferanten ein, mit denen wir
vielfältige und dauerhafte Geschäftsbeziehungen
unterhalten bzw. eingehen. Bis Ende 2023 lagen uns die
Nachweise von 70% (Vorjahr: 68%) der Partner vor.
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der
Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf
Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche
Folgenabschätzung durchgeführt wurde,
aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt unterhält
ausschließlich Geschäftsstandorte in ihrem
Geschäftsgebiet. Eine Prüfung ist daher nicht
vorgesehen.
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von
sozialen Kriterien bewertet wurden.
Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3.
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen
überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche
tatsächliche und potenzielle negative soziale
Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative
soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt
wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche
tatsächliche und potenzielle negative soziale
Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung
Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche
tatsächliche und potenzielle negative soziale
Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die
Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe
für diese Entscheidung.
Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut sind wir
bedeutender Arbeitgeber, Steuerzahler und Partner der
Wirtschaft und tragen erheblich zur Wertschöpfung und
zum Wohlstand in der Region bei. Unser Beitrag setzt sich
aus Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring,
Gewinnausschüttungen und einer Stiftung zusammen. Die
Werte werden jährlich mit Blick auf Betragshöhe
und Verwendung überprüft und in Abhängigkeit
des Betriebsergebnisses neu festgelegt. Unser
Förderkonzept umfasst Projekte und Maßnahmen in
den Bereichen Bildung (Förderung von Schulen mit z. B.
Maßnahmen in den Bereichen Bildung (Förderung
von Schulen mit z. B. Lernroboter), Kultur (z. B.
Förderung der Jazztage des Stadt Theaters), Soziales
(Unterstützung Freiwillige Feuerwehren, Lebenshilfe
etc.), Sport (Breiten- und insbesondere Jugendsport
über das Jugendsportförderkonzept Beweg´
Dich) und Umwelt (regionales Aufforstungsprojekt am
Reisberg). Unser Ziel ist also, das Gemeinwesen in der
Region durch unsere Geschäftstätigkeit positiv zu
beeinflussen. Dieses Ziel haben wir im Berichtsjahr
erreicht. Darüber hinausgehende, quantitative Ziele
mit Zeitbezug setzen wir uns nicht.
Das Konzept der Gemeinwohlorientierung (des
Gemeinwesens) der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
leitet sich aus dem gesetzlich verankerten
öffentlichen Auftrag der Sparkassen (Artikel 2 Abs. 1
BaySpkG) ab. Die Zuwendungen fließen in
Maßnahmen und Projekte, die ausschließlich im
Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt beheimatet sind. Entsprechend eines
Kompetenzkatalogs entscheidet der zuständige
Fachbereich in Absprache mit dem zuständigen
Fachvorstand über die Mittelverwendung.
Grundsätzlich gilt für alle Zuwendungen durch die
Sparkasse, dass möglichst viele Bürger der Region
von einer wirtschaftlich erfolgreichen Sparkasse auch im
Alltag profitieren sollen. So gibt es beispielsweise im
Bereich der Jugendsportförderung das Programm "Beweg'
Dich". Im Rahmen interner Arbeitsanweisungen und
Kompetenzen ist die Mittelverwendung geregelt.
Zusätzlich überprüfen wir die Resonanz
auf unser Förderkonzept anhand von Kundenbefragungen.
Dadurch können wir Anregungen aufnehmen und mit
unseren Zielvorstellungen abgleichen. Aufgrund der breiten
Streuung der Mittel, der klaren Zielsetzung, der Einbindung
des Managements und der jährlichen Kontrolle sehen wir
keine Risiken. Eine systematische Risikoanalyse existiert
nicht und ist momentan nicht angedacht. Die Förderung
des Gemeinwesens ist bereits in unserem
Gründungsgedanken verankert und lässt für
uns keine weiteren Risiken erkennen.
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten
und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert,
einschließlich der grundlegenden Komponenten der
globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend
aufgeführt. Werden Daten als
Einnahmen‑Ausgaben‑ Rechnung dargestellt, muss
zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender
Komponenten auch die Begründung für diese
Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert:
Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert:
Betriebskosten, Löhne und Leistungen für
Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern
aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und
Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert:
"unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert"
abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen
Werts".
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche
Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder
Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und
es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung
der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
| 2022 in Euro | 2023 in Euro | |
| Einnahmen | 160.463.006,19 | 193.142.702,26 |
| = direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert | 160.463.006,19 | 193.142.702,26 |
| Betriebskosten | 41.805.409,44 | 28.522.507,80 |
| + Löhne und sonstige betriebliche Leistungen | 47.669.138,82 | 50.333.988,79 |
| + Zahlungen an Kapitalgeber | 3.323.910,50 | 56.101.263,11 |
| + Zahlungen an die Regierung | 17.548.608,57 | 8.733.872,25 |
| + Investitionen in die Gemeinschaft | 1.558.000,00 | 1.701.549,33 |
| = verteilter wirtschaftlicher Wert | 111.905.067,33 | 145.393.181,28 |
| direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert | 160.463.006,19 | 193.142.702,26 |
| - verteilter wirtschaftlicher Wert | 111.905.067,33 | 145.393.181,28 |
| = zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert | 48.557.938,86 | 47.749.520,98 |
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist Mitglied im
Sparkassenverband Bayern und über diesen dem Deutschen
Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen. Der DSGV
vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in
bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und
aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den
Institutionen des Bundes und der Europäischen Union.
Er organisiert auch die Meinungsbildung innerhalb der
Gruppe.
Zudem untersteht die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
als Anstalt des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie der
Regierung von Oberbayern. Sie betreibt grundsätzlich
alle banküblichen Geschäfte, soweit das
bayerische Sparkassengesetz und die dazugehörigen
Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse es
vorsehen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat als
Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen
einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle
Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG, etc.),
gelten für sie zusätzlich besondere
sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem
Sparkassengesetz für Bayern ergeben. Die Sparkasse
nahm selbst keine Eingaben hinsichtlich von
Gesetzgebungsverfahren vor. Unter anderen sind folgende
aktuelle Gesetzgebungen relevant: MiFID (Markets in
Financial Instruments Directive), die
EU-Zahlungskontenrichtlinie / Zahlungskontengesetz, die
EU-Zahlungsdiensterichtlinie (sog. PSD II), das zweite
Finanzmarktnovellierungsgesetz, die
Versicherungs-Vertriebsrichtlinie (Insurance
Distribution-Directive) und das seit 1. Januar 2020 in
Kraft getretene neue Geldwäschegesetz.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt selbst nimmt
keinen direkten Einfluss auf Politik und Gesetzgebung.
Spenden an Politik und Lobbyverbände erfolgen keine.
Dies ist in einer separaten Arbeitsanweisung geregelt.
Aufgrund der politisch grundsätzlich neutralen
Haltung der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist ein
Konzept nicht erforderlich. Wir sehen in diesem Bereich
keine Risiken.
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form
von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die
direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden,
nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von
Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist politisch
neutral und leistet weder an Parteien noch an Politiker
Spendenzahlungen.
Unter Compliance im Sinne der Mindestanforderungen an
das Risikomanagement (sogenannte MaRisk) sind alle
gesetzlich vorgeschriebenen und aufsichtsrechtlich
geforderten sowie freiwilligen Maßnahmen zur
Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben zu
verstehen. Compliance dient als "vertrauensbildende
Maßnahme" dem Schutz des Ansehens der Kreditinstitute
und ihrer Mitarbeiter.
Compliance dient ebenso dem Schutz des Vertrauens der
Kunden. Compliance dient auch dazu, angesichts der
ständig steigenden Zahl gesetzlicher Vorschriften und
aufsichtsrechtlicher Anforderungen, welche sich auf die
Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute auswirken,
das haftungsrechtliche, aufsichtsrechtliche und
wettbewerbliche Risiko unbeabsichtigter
Regelverstöße im Interesse der Sparkasse und
ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und zu reduzieren.
Die Compliance nach § 80 WpHG in Verbindung mit den
MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und
die weiteren Verhaltens-, Organisations- und
Transparenzpflichten für
Wertpapierdienstleistungsunternehmen) sowie die
Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz, des KWG
(Prävention gegen Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und Embargo) und die der
"Verantwortlichen Stelle" nach § 25h KWG
(Prävention gegen sonstige strafbare Handlungen) sind
in gesonderten Arbeitsanweisungen geregelt.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat eine
dauerhafte und wirksame, prozessbegleitende und auch
präventiv tätige Compliance-Funktion
eingerichtet, die ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen
kann. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt fördert
und bestärkt eine unternehmensweite Compliance-Kultur,
durch die Rahmenbedingungen für eine angemessene
Wahrnehmung von Compliance-Angelegenheiten geschaffen
werden.
Ziel der Compliance-Funktion nach MaRisk ist es
insbesondere, auf die Einhaltung solcher rechtlichen
Regelungen und Vorgaben hinzuwirken, deren Nichteinhaltung
zu einer Vermögensgefährdung des Instituts vor
allem infolge von (Geld-)Strafen, Bußgeldern,
Schadensersatzansprüchen oder Nichtigkeit von
Verträgen führen kann.
Die Compliance-Funktion hat darauf hinzuwirken, dass die
Fachbereiche wirksame Verfahren zur Einhaltung der für
das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und
Vorgaben sowie entsprechende Kontrollen implementieren. Sie
weist die Bereiche frühzeitig auf relevante neue
rechtliche Entwicklungen hin. Den konkreten Handlungsbedarf
ermittelt der Fachbereich selbst, während die
Compliance-Funktion im Bedarfsfall beratend und
unterstützend zur Seite steht.
Die Compliance-Funktion nach MaRisk wirkt ebenso darauf
hin, dass rechtliche Anforderungen in der Sparkasse
umgesetzt werden und dass entsprechende Kontrollverfahren
in den zuständigen Fachbereichen eingerichtet werden.
Sie hat darauf zu achten, dass die betroffenen Fachbereiche
ihrer Verantwortung auch tatsächlich nachkommen. Die
Compliance-Funktion hat einen schwerpunktmäßig
koordinierenden Charakter und als Ausdruck der direkten
Anbindung an die Geschäftsleitung eine beratende
Funktion gegenüber der Geschäftsleitung, welche
auch weiterhin die Letztverantwortung für die
Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben im Institut
trägt.
Die finale Entscheidung darüber, welche
Aktivitäten zur Umsetzung rechtlicher Vorgaben
erforderlich und angemessen sind, verbleibt in der
Verantwortung der Geschäftsleitung und der
betreffenden Fachbereiche. Die Compliance-Funktion spiegelt
also keineswegs die Fachkompetenz der Fachbereiche.
Die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen
Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer
Gefährdung des Vermögens der Sparkasse
führen kann, erfolgt unter Berücksichtigung von
Risikogesichtspunkten in regelmäßigen
Abständen durch die Compliance-Funktion. Der
Beauftragte bzw. die Abteilung identifiziert zudem
mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus
wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom
Bereich Compliance geprüft.
Die Tätigkeiten der Compliance-Funktion sind
nachvollziehbar festzuhalten. Die Compliance-Funktion hat
regelmäßig und ggf. anlassbezogen die unter
Risikogesichtspunkten wesentlichen Regelungen und Vorgaben
zu identifizieren, deren Nichteinhaltung zu einer
Vermögensgefährdung des Instituts führen
könnte, und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Umfang, Ziel und Ergebnis der von der
Compliance-Funktion durchgeführten Tätigkeiten,
Überwachungs- und Kontrollhandlungen werden
nachvollziehbar dokumentiert.
Sämtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, dem
Compliance-Beauftragten Compliance-relevante Sachverhalte
mitzuteilen. Dies sind insbesondere wesentliche
Änderungen interner Verfahren und Kontrollen zur
Einhaltung verbraucherschützender Regelungen und
Vorgaben, aufgrund von Änderungen der Rechtsnorm bzw.
Rechtsprechung.
Nach Inkrafttreten des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes zum 1.
Januar 2014 muss die ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation von Kreditinstituten
gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3
Kreditwesengesetz (KWG) auch Verfahren umfassen, welche es
den Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße
gegen bankaufsichtsrechtliche Regelungen und etwaige
strafbare Handlungen innerhalb der Sparkasse vertraulich an
geeignete Stellen zu berichten.
Im Rahmen der Umsetzung des neuen
Geldwäschegesetzes (GwG) § 6 Abs. 5 ist auch die
Möglichkeit zu schaffen, über Verstöße
gegen geldwäscherechtliche Vorschriften an geeignete
Stellen zu berichten. Zudem besteht die Möglichkeit,
dass auch Zuwiderhandlungen gegen wertpapierrechtliche
Regelungen an die für das Hinweisgebersystem
zuständige Stelle gemeldet werden können.
Zusätzlich zur vorstehenden Erweiterung wurde das
Whistleblowing-/Hinweisgebersystem der Sparkasse Ingolstadt
Eichstätt um die Möglichkeit ausgedehnt,
Informationen an den Responsible Officer über
Unregelmäßigkeiten in Bezug auf
QI-Verpflichtungen und FATCA-Anforderungen über dieses
Hinweisgebersystem weiterzuleiten. Mitarbeiter der
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt haben die
Möglichkeit, anonym und vertraulich über den
Vordruck: "Hinweisgebersystem/Whistleblowing" konkrete
Hinweise auf Verstöße gegen aufsichtsrechtliche
Regelungen oder auf strafbare Handlungen, sowie über
Verstöße gegen geldwäscherechtliche
Vorschriften innerhalb der Sparkasse zu geben. Der
Compliance-Beauftragte bearbeitet die Meldung ggf. unter
Einschaltung weiterer Fachabteilungen. Das bestehende
"Whistleblowing-System" wurde aufgrund des Inkrafttretens
des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender
Personen (Hinweisgeberschutzgesetz -HinSchG) im Jahr 2023
an dessen Vorgaben angepasst.
Somit sehen wir im Bereich "Gesetzes- und
richtlinienkonformes Verhalten" keine wesentlichen Risiken
und nehmen keine über die genannten Punkte
hinausgehende Risikoanalyse vor. Wesentliche Risiken, die
sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren
Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und
Dienstleistungen ergeben und die wahrscheinlich negative
Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und
Bestechung haben, gab es im Berichtsjahr nicht. Unsere
dauerhaften und quantifizierbaren Ziele, 100%ige
Gesetzeskonformität sowie keine Verstöße,
wurden eingehalten.
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten,
die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der
Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Gesamtanzahl und der Prozentansatz der
Geschäftsstandorte wurde im Hinblick auf
Korruptionsrisiken nicht geprüft. Dies wird im Rahmen
der operationellen Risiken laufend überwacht. Die
Überwachung erstreckt sich somit übergreifend auf
alle Betriebsstätten.
Die zugrunde liegende Risikolandkarte wird jährlich
überprüft.
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten
Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in
denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder
abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in
denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von
Verstößen im Zusammenhang mit Korruption
gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang
mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die
Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden,
sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es liegen keine Korruptionsfälle vor.
Maßnahmen wurden nicht ergriffen.
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre
Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen
und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen
Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer
Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von
Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung
der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht
eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und
nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt wurden keine
Bußgelder oder andere nichtmonetäre Sanktionen
wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
auferlegt.
| Gesamte ökologisch
nachhaltige Vermögenswerte |
KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) (***) |
% der
Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
||
| Haupt-KPl | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 57.860.539,89 | 0,84 | 0,92 | 0,82 | 34,03 |
| % der
Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
||
| Haupt-KPl | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 2,56 |
| Gesamte ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten |
KPI | KPI | % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) |
% der
Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 5.158.401,38 | 1,17 | 1,17 | 55,91 | 42,68 |
| Handelsbuch (*) | - | - | - | |||
| Finanzgarantien | - | - | - | |||
| Verwaltete
Vermögenswerte
(Assets under management) |
- | - | - | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der
Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 3,19 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete
Vermögenswerte
(Assets under management) |
||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPl der
Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPl der
Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft;
für das allgemeine Kreditgeschäft wird der
Umsatz-KPl verwendet
In der Tabelle "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen
Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY,
für Finanzgarantien XY, für Verwaltete
Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die %
Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und
für GAR (Zuflüsse) XY.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| EUR | Gesamt [brutto]-buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 4.466.546.913,73 | 695.452.354,34 | 57.770.320,66 | - | 31.262,21 | 2.329.286,29 |
| 2 Finanzunternehmen | 1.025.606.521,96 | 61.866.648,03 | 1.264.639,62 | - | 21.250,80 | 29.981,93 |
| 3 Kreditinstitute | 511.702.333,49 | 55.309.962,44 | 889.699,34 | - | - | - |
| 4 Darlehen und Kredite | 10.708.347,03 | - | - | - | - | - |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 500.993.986,46 | 55.309.962,44 | 889.699,34 | - | - | - |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 513.904.188,47 | 6.556.685,59 | 374.940,28 | - | 21.250,80 | 29.981,93 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 3.035.829,92 | 1.590.774,87 | 24.286,63 | - | 21.250,80 | - |
| 9 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3.035.829,92 | 1.590.774,87 | 24.286,63 | - | 21.250,80 | - |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | - |
| 13 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | - |
| 17 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 155.874.562,01 | 40.210.451,44 | 4.829.666,80 | - | 10.011,41 | 2.299.304,36 |
| 21 Darlehen und Kredite | 40.545.122,77 | 5.718.301,72 | 4.035,56 | - | - | - |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 115.329.439,24 | 34.492.149,72 | 4.825.631,24 | - | 10.011,41 | 2.299.304,36 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 24 Private Haushalte | 3.264.141.850,16 | 593.375.254,87 | 51.676.014,24 | - | - | - |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2.540.526.317,53 | 421.296.035,35 | 42.692.895,29 | - | - | - |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 166.480.084,16 | 166.480.084,16 | 3.383.983,59 | - | - | - |
| 27 davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 20.923.979,60 | - | - | - | - | - |
| 29 Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | - |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 20.923.979,60 | - | - | - | - | - |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | - | - |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 2.397.107.747,19 | - | - | - | - | - |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 2.127.806.304,26 | - | - | - | - | - |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 2.022.766.827,92 | - | - | - | - | - |
| 35 Darlehen und Kredite | 2.002.675.225,46 | - | - | - | - | - |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 925.343.945,91 | - | - | - | - | - |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | 8.439.351,08 | - | - | - | - | - |
| 38 Schuldverschreibungen | 19.951.378,89 | - | - | - | - | - |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 140.223,57 | - | - | - | - | - |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 105.039.476,34 | - | - | - | - | - |
| 41 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 42 Schuldverschreibungen | 105.039.476,34 | - | - | - | - | - |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 44 Derivate | - | - | - | - | - | - |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - | - | - | - | - | - |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 27.362.485,54 | - | - | - | - | - |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 241.938.957,39 | - | - | - | - | - |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6.863.654.660,92 | 695.452.354,34 | 57.770.320,66 | - | 31.262,21 | 2.329.286,29 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 180.433.995,76 | - | - | - | - | - |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 134.402.548,85 | - | - | - | - | - |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 46.031.446,91 | - | - | - | - | - |
| 52 Handelsbuch | - | - | - | - | - | - |
| 53 Gesamtaktiva | 7.044.088.656,68 | 695.452.354,34 | 57.770.320,66 | - | 31.262,21 | 2.329.286,29 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | - | - |
| 54 Finanzgarantien | 76.438.153,96 | - | - | - | - | - |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | - | - | - |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - | - | - | - | - | - |
| 57 Devon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon
ermöglichende
Tätigkeiten |
|||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 3.087.152,47 | 90.219,22 | - | 70.045,18 | ||
| 2 Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||
| 3 Kreditinstitute | - | - | - | - | ||
| 4 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||
| 9 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||
| 13 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||
| 17 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 3.087.152,47 | 90.219,22 | - | 70.045,18 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3.087.152,47 | 90.219,22 | - | 70.045,18 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 24 Private Haushalte | - | - | - | - | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 35 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | - | - | - | - | ||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||
| 38 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | - | - | - | - | ||
| 41 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 42 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 44 Derivate | - | - | - | - | ||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - | - | - | - | ||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | - | - | - | - | ||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3.087.152,47 | 90.219,22 | - | 70.045,18 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | - | - | - | - | ||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - | - | - | - | ||
| 52 Handelsbuch | - | - | - | - | ||
| 53 Gesamtaktiva | 3.087.152,47 | 90.219,22 | - | 70.045,18 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 54 Finanzgarantien | - | - | - | - | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | - | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 57 Devon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
|||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Devon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
|||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Devon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 698.539.506,81 | 57.860.539,89 | - | 31.262,21 | ||
| 2 Finanzunternehmen | 61.866.648,03 | 1.264.639,62 | - | 21.250,80 | ||
| 3 Kreditinstitute | 55.309.962,44 | 889.699,34 | - | - | ||
| 4 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 55.309.962,44 | 889.699,34 | - | - | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 6.556.685,59 | 374.940,28 | - | 21.250,80 | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 1.590.774,87 | 24.286,63 | - | 21.250,80 | ||
| 9 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.590.774,87 | 24.286,63 | - | 21.250,80 | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||
| 13 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||
| 17 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 43.297.603,91 | 4.919.886,03 | - | 10.011,41 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | 5.718.301,72 | 4.035,56 | - | - | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 37.579.302,19 | 4.915.850,47 | - | 10.011,41 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 24 Private Haushalte | 593.375.254,87 | 51.676.014,24 | - | - | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 421.296.035,35 | 42.692.895,29 | - | - | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 166.480.084,16 | 3.383.983,59 | - | - | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 35 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | - | - | - | - | ||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||
| 38 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | - | - | - | - | ||
| 41 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 42 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 44 Derivate | - | - | - | - | ||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - | - | - | - | ||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | - | - | - | - | ||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 698.539.506,81 | 57.860.539,89 | - | 31.262,21 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | - | - | - | - | ||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - | - | - | - | ||
| 52 Handelsbuch | - | - | - | - | ||
| 53 Gesamtaktiva | 698.539.506,81 | 57.860.539,89 | - | 31.262,21 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 54 Finanzgarantien | - | - | - | - | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | - | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 57 Devon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.399.331,47 |
| 2 Finanzunternehmen | 29.981,93 |
| 3 Kreditinstitute | - |
| 4 Darlehen und Kredite | - |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 29.981,93 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 Darlehen und Kredite | - |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 Darlehen und Kredite | - |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 Darlehen und Kredite | - |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2.369.349,54 |
| 21 Darlehen und Kredite | - |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2.369.349,54 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 Private Haushalte | - |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 27 davon Kfz-Kredite | - |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - |
| 35 Darlehen und Kredite | - |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | - |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 38 Schuldverschreibungen | - |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | - |
| 41 Darlehen und Kredite | - |
| 42 Schuldverschreibungen | - |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 44 Derivate | - |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | - |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2.399.331,47 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | - |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | - |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - |
| 52 Handelsbuch | - |
| 53 Gesamtaktiva | 2.399.331,47 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - |
| 54 Finanzgarantien | - |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 Devon Eigenkapitalinstrumente | - |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| EUR | Gesamt [brutto]-buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 4.466.546.913,73 | 705.278.161,20 | 62.712.420,30 | - | 1.456.272,11 | 3.772.848,63 |
| 2 Finanzunternehmen | 1.025.606.521,96 | 65.483.112,77 | 2.611.151,07 | - | 988.660,55 | 111.932,58 |
| 3 Kreditinstitute | 511.702.333,49 | 58.655.538,72 | 959.938,77 | - | - | - |
| 4 Darlehen und Kredite | 10.708.347,03 | - | - | - | - | - |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 500.993.986,46 | 58.655.538,72 | 959.938,77 | - | - | - |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 513.904.188,47 | 6.827.574,05 | 1.651.212,30 | - | 988.660,55 | 111.932,58 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 3.035.829,92 | 1.906.501,18 | 707.348,37 | - | 698.240,88 | - |
| 9 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3.035.829,92 | 1.906.501,18 | 707.348,37 | - | 698.240,88 | - |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | - |
| 13 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | - |
| 17 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 155.874.562,01 | 46.419.793,56 | 8.425.254,99 | - | 467.611,56 | 3.660.916,05 |
| 21 Darlehen und Kredite | 40.545.122,77 | 5.718.301,72 | 4.035,56 | - | - | - |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt Ist | 115.329.439,24 | 40.701.491,84 | 8.421.219,43 | - | 467.611,56 | 3.660.916,05 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 24 Private Haushalte | 3.264.141.850,16 | 593.375.254,87 | 51.676.014,24 | - | - | - |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2.540.526.317,53 | 421.296.035,35 | 42.692.895,29 | - | - | - |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 166.480.084,16 | 166.480.084,16 | 3.383.983,59 | - | - | - |
| 27 davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 20.923.979,60 | - | - | - | - | - |
| 29 Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | - |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 20.923.979,60 | - | - | - | - | - |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | - | - |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 2.397.107.747,19 | - | - | - | - | - |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 2.127.806.304,26 | - | - | - | - | - |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 2.022.766.827,92 | - | - | - | - | - |
| 35 Darlehen und Kredite | 2.002.675.225,46 | - | - | - | - | - |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 925.343.945,91 | - | - | - | - | - |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | 8.439 351,08 | - | - | - | - | - |
| 38 Schuldverschreibungen | 19.951.378,89 | - | - | - | - | - |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 140.223,57 | - | - | - | - | - |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 105.039.476,34 | - | - | - | - | - |
| 41 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - |
| 42 Schuldverschreibungen | 105.039.476,34 | - | - | - | - | - |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| 44 Derivate | - | - | - | - | - | - |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - | - | - | - | - | - |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 27.362.485,54 | - | - | - | - | - |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 241.938.957,39 | - | - | - | - | - |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6.863.654.660,92 | 705.278.161,20 | 62.712.420,30 | - | 1.456.272,11 | 3.772.848,63 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 180.433.995,76 | - | - | - | - | - |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 134.402.548,85 | - | - | - | - | - |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 46.031.446,91 | - | - | - | - | - |
| 52 Handelsbuch | - | - | - | - | - | - |
| 53 Gesamtaktiva | 7.044.088.656,68 | 705.278.161,20 | 62.712.420,30 | - | 1.456.272,11 | 3.772.848,63 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | - | - |
| 54 Finanzgarantien | 76.438.153,96 | - | - | - | - | - |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | - | - | - |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - | - | - | - | - | - |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
|||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.088.968,31 | 120.198,30 | - | - | ||
| 2 Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||
| 3 Kreditinstitute | - | - | - | - | ||
| 4 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||
| 9 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||
| 13 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||
| 17 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2.088.968,31 | 120.198,30 | - | - | ||
| 21 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt Ist | 2.088.968,31 | 120.198,30 | - | - | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 24 Private Haushalte | - | - | - | - | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 35 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | - | - | - | - | ||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||
| 38 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | - | - | - | - | ||
| 41 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 42 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 44 Derivate | - | - | - | - | ||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - | - | - | - | ||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | - | - | - | - | ||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2.088.968,31 | 120.198,30 | - | - | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | - | - | - | - | ||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - | - | - | - | ||
| 52 Handelsbuch | - | - | - | - | ||
| 53 Gesamtaktiva | 2.088.968,31 | 120.198,30 | - | - | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 54 Finanzgarantien | - | - | - | - | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | - | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon In taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
|||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt Ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
|||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt Ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 707.367.129,51 | 62.832.618,61 | - | 1.456.272,11 | ||
| 2 Finanzunternehmen | 65.483.112,77 | 2.611.151,07 | - | 988.660,55 | ||
| 3 Kreditinstitute | 58.655.538,72 | 959.938,77 | - | - | ||
| 4 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 58.655.538,72 | 959.938,77 | - | - | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 6.827.574,05 | 1.651.212,30 | - | 988.660,55 | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 1.906.501,18 | 707.348,37 | - | 698.240,88 | ||
| 9 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.906.501,18 | 707.348,37 | - | 698.240,88 | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||
| 13 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||
| 17 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 48.508.761,87 | 8.545.453,30 | - | 467.611,56 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | 5.718.301,72 | 4.035,56 | - | - | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt Ist | 42.790.460,15 | 8.541.417,74 | - | 467.611,56 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 24 Private Haushalte | 593.375.254,87 | 51.676.014,24 | - | - | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 421.296.035,35 | 42.692.895,29 | - | - | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 166.480.084,16 | 3.383.983,59 | - | - | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 35 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | - | - | - | - | ||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||
| 38 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | - | - | - | - | ||
| 41 Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||
| 42 Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| 44 Derivate | - | - | - | - | ||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - | - | - | - | ||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | - | - | - | - | ||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 707.367.129,51 | 62.832.618,61 | - | 1.456.272,11 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | - | - | - | - | ||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | - | - | - | - | ||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - | - | - | - | ||
| 52 Handelsbuch | - | - | - | - | ||
| 53 Gesamtaktiva | 707.367.129,51 | 62.832.618,61 | - | 1.456.272,11 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - | - | - | - | ||
| 54 Finanzgarantien | - | - | - | - | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | - | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - | - | - | - | ||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 3.772.848,63 |
| 2 Finanzunternehmen | 111.932,58 |
| 3 Kreditinstitute | - |
| 4 Darlehen und Kredite | - |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 111.932,58 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 Darlehen und Kredite | - |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 Darlehen und Kredite | - |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 Darlehen und Kredite | - |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 3.660.916,05 |
| 21 Darlehen und Kredite | - |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt Ist | 3.660.916,05 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 Private Haushalte | - |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 27 davon Kfz-Kredite | - |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - |
| 35 Darlehen und Kredite | - |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | - |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 38 Schuldverschreibungen | - |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | - |
| 41 Darlehen und Kredite | - |
| 42 Schuldverschreibungen | - |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | - |
| 44 Derivate | - |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | - |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | - |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3.772.848,63 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | - |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | - |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - |
| 52 Handelsbuch | - |
| 53 Gesamtaktiva | 3.772.848,63 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | - |
| 54 Finanzgarantien | - |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 51.277.446,91 | 1.190.313,78 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | 2.003.442,62 | - | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 6.021.862,30 | 4.035,65 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | 3.018.877,46 | 118.925,95 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | 7.846.634,33 | 146.018,31 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | 14.066.132,50 | 1.179.855,70 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | 53.108.003,28 | 2.190.517,41 | nicht relevant | nicht relevant | 9.001.474,07 | 90.219,22 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [[Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 51.277.446,91 | 1.190.313,78 | nicht relevant | nicht relevant |
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | 2.003.442,62 | - | nicht relevant | nicht relevant |
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 6.021.862,30 | 4.035,65 | nicht relevant | nicht relevant |
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | 3.018.877,46 | 118.925,95 | nicht relevant | nicht relevant |
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | 7.846.634,33 | 146.018,31 | nicht relevant | nicht relevant |
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | 14.066.132,50 | 1.179.855,70 | nicht relevant | nicht relevant |
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | 62.109.477,36 | 2.280.736,64 | nicht relevant | nicht relevant |
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 51.277.446,91 | 1.220.686,80 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | 2.003.442,62 | - | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 6.021.862,30 | 40.356,55 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | 3.018.877,46 | 249.744,49 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | 7.846.634,33 | - | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | 14.066.132,50 | 3.077.666,15 | nicht relevant | nicht relevant | - | - |
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | 56.519.684,32 | 3.836.801,00 | nicht relevant | nicht relevant | 5.589.793,03 | 120.198,30 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | nicht relevant | nicht relevant | ||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 51.277.446,91 | 1.220.686,80 | nicht relevant | nicht relevant |
| 2 2458 D - ENERGIEVERSORGUNG | 2.003.442,62 | - | nicht relevant | nicht relevant |
| 3 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 6.021.862,30 | 40.356,55 | nicht relevant | nicht relevant |
| 4 2462 H - VERKEHR UND LAGEREI | 3.018.877,46 | 249.744,49 | nicht relevant | nicht relevant |
| 5 2464 J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | 7.846.634,33 | - | nicht relevant | nicht relevant |
| 6 2465 L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN | 14.066.132,50 | 3.077.666,15 | nicht relevant | nicht relevant |
| 7 2466 M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHENDIENSTLEISTUNGEN | 62.109.477,36 | 3.956.999,31 | nicht relevant | nicht relevant |
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
| 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. |
| 2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen. |
| 3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu |
| 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen. |
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,57 | 1,29 | 0 | 0 | 0,05 | 0,06 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,03 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 10,8 | 0,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 11,04 | 0,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,27 | 0,07 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 52,39 | 0,79 | 0 | 0,69 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 25,79 | 3,09 | 0 | 0 | 1,47 | 1,98 |
| 21 Darlehen und Kredite | 14,1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 29,9 | 4,18 | 0 | 0 | 1,99 | 2,67 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 18,17 | 1,58 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,58 | 1,68 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 2,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 10,13 | 0,84 | 0 | 0 | 0,03 | 0,04 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,05 | 0 | 0,04 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0,07 | 0 | 0,06 | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,63 | 1,29 | 0 | 0 | 0,05 | |
| 2 Finanzunternehmen | 6,03 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 10,8 | 0,17 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 11,04 | 0,17 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,27 | 0,07 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 52,39 | 0,79 | 0 | 0,69 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 27,77 | 3,15 | 0 | 0 | 1,52 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 14,1 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 32,58 | 4,26 | 0 | 0 | 2,05 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 18,17 | 1,58 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,58 | 1,68 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 2,03 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 10,17 | 0,84 | 0 | 0 | 0,03 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 65,07 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,94 |
| 3 Kreditinstitute | 7,45 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,15 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 7,29 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 7,48 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0,04 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2,27 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,59 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 1,68 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 47,55 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 37,01 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 2,42 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,3 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,3 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. |
| 2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen. |
| 3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im |
| 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen. |
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,79 | 1,4 | 0 | 0,03 | 0,08 | 0,04 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,38 | 0,25 | 0 | 0,09 | 0,01 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 11,46 | 0,18 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 11,7 | 0,19 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,32 | 0,32 | 0 | 0,19 | 0,02 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 62,79 | 23,29 | 0 | 22,99 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 29,78 | 5,4 | 0 | 0,29 | 2,34 | 1,34 |
| 21 Darlehen und Kredite | 14,1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 35,29 | 7,3 | 0 | 0,4 | 3,17 | 1,81 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 18,17 | 1,58 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,58 | 1,68 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 2,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 10,27 | 0,91 | 0 | 0,02 | 0,05 | 0,03 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,07 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0,1 | 0 | 0 | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,83 | 1,4 | 0 | 0,03 | 0,08 | |
| 2 Finanzunternehmen | 6,38 | 0,25 | 0 | 0,09 | 0,01 | |
| 3 Kreditinstitute | 11,46 | 0,18 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 11,7 | 0,19 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,32 | 0,32 | 0 | 0,19 | 0,02 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 62,79 | 23,29 | 0 | 22,99 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 31,12 | 5,48 | 0 | 0,29 | 2,34 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 14,1 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 37,1 | 7,4 | 0 | 0,4 | 3,17 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 18,17 | 1,58 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,58 | 1,68 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 2,03 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 10,3 | 0,91 | 0 | 0,02 | 0,05 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 65,07 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,94 |
| 3 Kreditinstitute | 7,45 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,15 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 7,29 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 7,48 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0,04 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2,27 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,59 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 1,68 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 47,55 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 37,01 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 2,42 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,3 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,3 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden |
| 2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen |
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 34,06 | 1,16 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 8,34 | 0,25 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 8,45 | 0,25 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 9,08 | 0,27 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 46,83 | 1,62 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 60 | 1,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 6,69 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 19,04 | 0,65 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der
gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 34,06 | 1,16 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 8,34 | 0,25 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 8,45 | 0,25 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 9,08 | 0,27 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 46,83 | 1,62 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 60 | 1,71 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 6,69 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 19,04 | 0,65 | 0 | 0 | 0 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten
neuen erfassten
Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 55,91 |
| 2 Finanzunternehmen | 17,96 |
| 3 Kreditinstitute | 17,74 |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,22 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,51 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,22 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 37,46 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 26,52 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,58 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,47 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,47 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden |
| 2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen |
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende
Tätigkeiten |
||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 34,36 | 1,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 9,27 | 0,27 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 9,38 | 0,27 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 10,08 | 0,3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 46,83 | 1,62 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 60 | 1,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 6,69 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 19,21 | 0,65 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 34,36 | 1,17 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 9,27 | 0,27 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 9,38 | 0,27 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 10,08 | 0,3 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 46,83 | 1,62 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 60 | 1,71 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 6,69 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 19,21 | 0,65 | 0 | 0 | 0 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten
neuen erfassten
Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 55,91 |
| 2 Finanzunternehmen | 17,96 |
| 3 Kreditinstitute | 17,74 |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,22 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,51 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,22 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 37,46 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 26,52 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,58 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,47 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,47 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichend e Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 2 | Das unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 3 | Das unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| Bereiche | DNK-Kriterien | GRI SRS Indikatoren |
| STRATEGIE | 1. Strategische Analyse
und Maßnahmen
2. Wesentlichkeit 3. Ziele 4. Tiefe der Wertschöpfungskette |
|
| PROZESS-MANAGEMENT | 5. Verantwortung
6. Regeln und Prozesse 7. Kontrolle |
GRI SRS 102-16 |
| 8. Anreizsysteme | GRI SRS 102-35
GRI SRS 102-38 |
|
| 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen | GRI SRS 102-44 | |
| 10. Innovations- und Produktmanagement | G4-FS11 | |
| UMWELT | 11. Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen | GRI SRS 301-1 |
| 12. Ressourcenmanagement | GRI SRS 302-1
GRI SRS 302-4 GRI SRS 303-3 (2018) GRI SRS 306-3 (2020) * |
|
| 13. Klimarelevante Emissionen | GRI SRS 305-1
GRI SRS 305-2 GRI SRS 305-3 GRI SRS 305-5 |
|
| GESELLSCHAFT | 14. Arbeitnehmerrechte | GRI SRS 403-4 (2018) |
| 15. Chancengerechtigkeit | GRI SRS 403-9 (2018) | |
| 16. Qualifizierung | GRI SRS 403-10 (2018)
GRI SRS 404-1 GRI SRS 405-1 GRI SRS 406-1 |
|
| 17. Menschenrechte | GRI SRS 412-3 GRI SRS
412-1
GRI SRS 414-1 GRI SRS 414-2 |
|
| 18. Gemeinwesen | GRI SRS 201-1 | |
| 19. Politische Einflussnahme | GRI SRS 415-1 | |
| 20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten | GRI SRS 205-1
GRI SRS 205-3 GRI SRS 419-1 |
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