Friedhofsdienste Chemnitz GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
31,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
31,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
519,11 |
464,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127,06 |
126,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
392,05 |
337,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
521,11 |
495,79 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-8.060,87 |
-7.213,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Bilanzverlust |
20.843,16 |
19.995,46 |
| B.
Verbindlichkeiten |
8.581,98 |
7.708,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
521,11 |
495,79 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der
Finanzierung von Herstellungskosten diente, wurden nicht in
die Herstellungskosten einbezogen.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf
das Gezeichnete Kapital werden gemäß § 272
Abs. 1 HGB offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Der
Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
a) Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
50.000,00 DM.
In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag
in Höhe von 19.995,46 € enthalten.
b) Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
8.581,98 € (Vorjahr: 7.708,96 €).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Andreas Morgenstern geführt.
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
besteht zum Bilanzstichtag ein Verrechnungskonten in
Höhe von 8.581,98 € (Vorjahr:
7.708,96 €).
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Chemnitz, 12. März 2013
Firma Friedhofsdienste Chemnitz GmbH
gez. Andreas Morgenstern
Geschäftsführer
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
zum 31.12.2012 am 12.03.2013 festgestellt.
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