Sparkasse an der Lippe, Zweckverbandssparkasse der Städte Lünen, Selm und Werne

Lünen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRA 15159
Vorher
Sparkasse Lünen, Zweckverbandssparkasse der Städte Lünen und Selm
Eingetragen
15.2.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Abdinghoff
seit 4.5.2016
Vorstandsmitglied
Heiko Rautert
seit 21.3.2011
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse an der Lippe, Zweckverbandssparkasse der Städte Lünen, Selm und Werne

Lünen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Sparkasse

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen

2.3. Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

2.4.2 Aktivgeschäft

2.4.2.1 Barreserve

2.4.2.2 Forderungen an Kreditinstitute

2.4.2.3 Kundenkreditvolumen

2.4.2.4 Wertpapieranlagen

2.4.2.5 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

2.4.2.6 Sachanlagen

2.4.3 Passivgeschäft

2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

2.4.4 Dienstleistungsgeschäft

2.4.5 Derivate

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1 Vermögenslage

2.5.2 Finanzlage

2.5.3 Ertragslage

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

3. Nachtragsbericht

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenausfallrisiken

4.2.1.1 Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

4.2.1.2 Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

4.2.2 Marktpreisrisiken

4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

4.2.2.2 Spreadrisiko

4.2.2.3 Aktienrisiko

4.2.3. Liquiditätsrisiken

4.2.4. Operationelle Risiken

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

5.2.2. Geschäftsentwicklung

5.2.3. Finanzlage

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

5.3. Gesamtaussage

1. Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse an der Lippe, Zweckverbandssparkasse der Städte Lünen, Selm und Werne, mit Sitz in Lünen entstand am 01. Januar 2016 aus der Vereinigung der Sparkasse Lünen, gegründet 1854 und der Stadtsparkasse Werne, gegründet 1857. Im Geschäftsverkehr führt die Sparkasse die Kurzbezeichnung "Sparkasse an der Lippe".

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Beim Amtsgericht Dortmund ist die Sparkasse unter der Nummer HRA 15159 im Handelsregister eingetragen.

Der Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband der Städte Lünen, Selm und Werne. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst das Gebiet des Trägers und die Städte und Gemeinden im Kreis Unna, die Stadt Dortmund, die Stadt Hamm, den Kreis Recklinghausen und den Kreis Coesfeld.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkasse der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % - statt wie prognostiziert um 2,4 % - zu, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch-trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022-hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Nach einer kurzzeitigen Stabilisierung der Konjunktur zur Jahresmitte 2023 verschlechterte sich die konjunkturelle Situation der NRW-Wirtschaft zum Herbst 2023 deutlich. Für 2024 sehen die Umfragewerte nicht besser aus - die Rezession verfestigt sich. In vielen Branchen der gewerblichen Wirtschaft entwickelten sich die Geschäfte schlechter als erwartet. Durch Inflation, Zinsen, steigende Energiekosten und Arbeitskosten hat sich die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Zusätzlich beeinträchtigt wird die Stimmung durch geopolitische Krisen sowie strukturelle Herausforderungen, vor denen der Standort Nordrhein-Westfalen steht.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk- Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Ergebnis vor Steuern (vor Veränderung der Vorsorgereserven) in % der Durchschnittsbilanzsumme 1

Cost-Income-Ratio unter Berücksichtigung von ggf. thesaurierten Erträgen bei den Eigenanlagen 2

Personalaufwand in % der Durchschnittsbilanzsumme 3

Sachaufwand in % der Durchschnittsbilanzsumme 4

Gesamtkapitalquote nach CRR 5

harte Kernkapitalquote It. Risikomonitoring-Definition 6

Liquidity Coverage Ratio (LCR) 7

Net Stable Funding Ratio (NSFR) 8

1 Ergebnis vor Steuern (vor Veränderung der Vorsorgereserven) in % der Durchschnittsbilanzsumme = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen, des Bewertungsergebnisses aus dem Kredit- und Wertpapiergeschäft und des neutralen Ergebnisses im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme; Zinsüberschuss zzgl. ggf. thesaurierte Erträge bei den Eigenanlagen
2 Cost-Income-Ratio unter Berücksichtigung v. thesaurierten Ertr. bei den Eigenanlagen = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen); Zinsüberschuss zzgl. ggf. thesaurierte Erträge bei den Eigenanlagen
3 Personalaufwand in % der Durchschnittsbilanzsumme = Personalaufwand im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
4 Sachaufwand in % der Durchschnittsbilanzsumme = Sachaufwand im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
5 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)
6 harte Kernkapitalquote lt. Risikomonitoring-Definition= Verhältnis des aufsichtlich angerechneten harten Kernkapitals zzgl. des Bestandes der ungebundenen Vorsorgereserven nach § 340f HGB sowie § 26a KWG a. F. bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall -, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) abzgl. SREP-Zuschlag * 0,5625

7 Liquidity Coverage Ratio (LCR) = Bestand der hochliquiden Aktiva im Verhältnis zu den Nettozahlungsmittelabflüssen der nächsten 30 Tage
8 Net Stable Funding Ratio (NSFR) = Bestand verfügbarer stabiler Refinanzierung im Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten sowie Wertberichtigungen, Vorsorgereserven und Deckungsguthaben) hat sich von EUR 2.493,1 Mio. auf EUR 2.529,2 Mio. erhöht. Die Bilanzsumme ist dabei stärker als erwartet von EUR 2.418,2 Mio. auf EUR 2.443,5 Mio. gestiegen. In der Planung war von einer geringfügig niedrigeren Stichtagsbilanzsumme zum Ende des Jahres 2023 ausgegangen worden.

Gründe für das Wachstum sind im Wesentlichen erhöhte Bestände der Kundenkreditinanspruchnahmen in Verbindung mit einem gestiegenen Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und des Eigenkapitals.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1 Barreserve

Die Barreserve hat sich von EUR 25,4 Mio. um EUR 20,7 Mio. auf EUR 46,1 Mio. erhöht. Der Zuwachs resultiert aus einem höheren Bestand des Bundesbankguthabens zum Jahresende 2023.

2.4.2.2 Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen einerseits aus bei Landesbanken unterhaltenen Liquiditätsreserven, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinen und andererseits aus der bei der Bundesbank gehaltenen Einlagenfazilität. Sie reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 leicht um EUR 1,0 Mio. auf EUR 219,4 Mio. Innerhalb der Bestände haben sich aufgrund einer fälligen Termingeldanlage Verschiebungen von den Forderungen mit vereinbarter Laufzeit hin zu den täglich fälligen Forderungen ergeben. Ursprünglich waren höhere Rückgänge prognostiziert worden.

2.4.2.3 Kundenkreditvolumen

Insgesamt verlief die Entwicklung der Forderungen an Kunden gemessen an bilanziellen Werten mit einem Zugang von + 4,0 % deutlich oberhalb der Planung, die ein Wachstum von + 2,1 % vorsah. Der Zuwachs resultierte sowohl aus dem Bestand der gewerblichen Kunden als auch aus dem Bestand der Privatkunden.

Bezogen auf die Fristigkeiten vollzog sich das Wachstum überwiegend im langfristigen Bereich.

Die insgesamt zugesagten Darlehen lagen mit EUR 242,1 Mio. um 33,0 % unter dem im Jahresvergleich deutlich überdurchschnittlichen Vorjahr.

2.4.2.4 Wertpapieranlagen

Aufgrund von Fälligkeiten verringerte sich der Gesamtbestand der Wertpapieranlagen zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um insgesamt EUR 58,8 Mio. auf EUR 442,5 Mio. Die Mittel wurden im Wesentlichen für das gestiegene Kundenkreditgeschäft verwendet, dem nicht in gleicher Größenordnung ein Zufluss von liquiden Mitteln der Passivseite gegenüberstand.

Ursprünglich waren konstante Bestände geplant worden.

2.4.2.5 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Jahr 2023 reduzierte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen nur marginal um EUR 0,1 Mio. durch die Auflösung der Sparkassen- Erschließungs-Gesellschaft mbH. Die erwartete Belastung durch Abschreibungen in Höhe von 0,04 % der Durchschnittsbilanzsumme ist damit nicht eingetreten.

2.4.2.6 Sachanlagen

Die Sachanlagen verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der planmäßigen Abschreibungen von EUR 8,9 Mio. auf EUR 8,4 Mio.

2.4.3 Passivgeschäft

2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen überwiegend aus Mitteln, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Zudem sind bei Landesbanken und der Bundesbank aufgenommene Refinanzierungsmittel enthalten.

Die Zunahme von EUR 31,6 Mio. bzw. 9,2 % auf EUR 376,6 Mio. im Jahr 2023 resultiert überwiegend aus dem Verkauf von Sparkassenbriefen an Landesbanken im Sparkassenverbund. Gleichzeitig sind bei den Termingeldaufnahmen gegenüber Kreditinstituten und bei den bei der Bundesbank aufgenommen Refinanzierungsmitteln Rückzahlungen erfolgt, die den Zuwachs teilweise kompensiert haben.

Ursprünglich waren insgesamt verringerte Bestände geplant worden.

2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 um EUR 23,7 Mio. (- 1,3 %) auf EUR 1.761,7 Mio. Der Bestand entwickelte sich damit zwar wie erwartet rückläufig, wobei jedoch ursprünglich von einem geringeren Bestandsrückgang um -0,2 % ausgegangen worden war. Die Verminderung zeigt sich insbesondere im Segment der Privatkunden und der Unternehmen, wohingegen die Bestände der öffentlichen Haushalte Zuwächse aufweisen.

Entgegen den Entwicklungen in den Vorjahren zeigen sich zunehmend Geldanlagen im Bereich der Eigenemissionen und der Termingelder, wohingegen sich der Bestand der Spareinlagen und der Sichteinlagen verminderte.

Die aus Spareinlagen und Sparkassenbriefen bestehenden Sparmittel stiegen mit insgesamt + EUR 51,1 Mio. bzw. + 8,7 % spürbar, wobei es zu signifikanten Rückgängen bei den Spareinlagen (- EUR 107,7 Mio.) und andererseits zu starken Zuwächsen bei den Sparkassenbriefen (+ EUR 158,8 Mio.) gekommen ist.

Der Bestand der Termineinlagen und Kündigungsgelder zeigt gegenüber dem Vorjahr ebenfalls einen nennenswerten Zuwachs von EUR 67,7 Mio. auf nun EUR 89,1 Mio., wohingegen die täglich fälligen Verbindlichkeiten mit insgesamt - EUR 143,0 Mio. deutlich abnahmen.

Insgesamt zeigt sich damit bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Folge des seit 2022 deutlich gestiegenen Zinsniveaus eine spürbare Umschichtung von den unverzinslichen variablen Positionen hin zu den verzinslichen Positionen mit Zinsbindung.

2.4.4 Dienstleistungsgeschäft

Vermittlung von Wertpapieren

Das Wertpapiergeschäft mit Kunden weist mit einem Gesamtumsatz in Höhe von EUR 196,9 Mio. eine merkliche Steigerung von insgesamt 23,8 % gegenüber dem Vorjahr auf. Die Planwerte werden dabei sowohl für den Brutto- als auch für den Nettoabsatz weit übertroffen. Als Folge des höheren Zinsniveaus liegt der Schwerpunkt des Umsatzes in 2023 bei den festverzinslichen Wertpapieren.

Vermittlung von Konsumentenkrediten

Seit April 2021 wickelt die Sparkasse an der Lippe das Konsumentenkreditgeschäft im Rahmen einer Vollkooperation mit der S-Kreditpartner GmbH, Berlin, ab. Das vermittelte Volumen ist mit EUR 13,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (EUR 17,3 Mio.) deutlich rückläufig. Die Zielerreichung blieb damit spürbar hinter den Erwartungen zurück.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Das gestiegene Zinsniveau hat das Produkt Bausparen seit 2022 wieder deutlich attraktiver gemacht. Nach einem erfreulichen Jahr 2022 wurden im Geschäftsjahr 2023 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von EUR 40,2 Mio. (Vorjahr EUR 46,5 Mio.) abgeschlossen. Der Planwert wurde damit überschritten.

Im Versicherungsgeschäft zeigte sich bei den Neugeschäftsabschlüssen im Lebensversicherungsbereich mit der Provinzial mit einer Versicherungssumme von EUR 6,7 Mio. ein spürbarer Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 6,6 %. Im Jahr 2020 wurde der Geschäftsbereich erstmals um andere Anbieter erweitert. Hier konnte im Jahr 2023 jedoch nur ein geringes Neugeschäftsvolumen von EUR 0,1 Mio. vermittelt werden, das damit ebenfalls deutlich unter dem Vorjahresabsatz lag.

Im Kompositbereich konnten die Neugeschäftsabschlüsse bei der Provinzial zwar bezogen auf die Beitragssumme mit + 23,8 % gegenüber dem Jahr 2023 gesteigert werden.

Insgesamt blieb die Entwicklung im Versicherungsgeschäft unter den Erwartungen.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich im Jahr 2023 auf Ein- und Zweifamilienhäuser und auf Wohnungen. Es wurden insgesamt 83 Objekte vermittelt, was einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 29,7 % bedeutet. Bezogen auf die dazugehörigen Verkaufswerte konnte jedoch keine Steigerung erzielt werden, da die durchschnittlichen Objektwerte niedriger waren als im Vorjahr. Der Wert der vermittelten Objekte belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt EUR 19,9 Mio. und lag damit um 25,0 % unter dem Vorjahr.

Das Courtageergebnis liegt in 2023 unterhalb des Vorjahres. Der Planwert konnte jedoch erreicht werden.

2.4.5 Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1 Vermögenslage

Die Vermögenslage der Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Kundenkredite in Höhe von 69,3 % bzw. der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 72,1 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 67,3 % bzw. 73,8 %). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich damit keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen in Form von vermiedenen Abschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im gesetzlichen Anhang verwiesen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von EUR 102,7 Mio. (Vorjahr EUR 101,7 Mio.) aus.

Neben den Gewinnrücklagen und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken, der ebenfalls nach dem KWG den Eigenmitteln zuzuordnen ist, verfügt die Sparkasse über weitere wirtschaftliche Eigenkapitalbestandteile. Hierin ist auch eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos enthalten, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,57 % (im Vorjahr: 18,20 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer und damit auch den im Jahr 2023 gültigen internen Mindestwert von 14,0 % deutlich. Zum 1. Februar 2022 wurde der inländische antizyklische Kapitalpuffer von 0,00 % auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen EUR 1.358,5 Mio. und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel EUR 238,7 Mio.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte ebenfalls deutlich. Die harte Kernkapitalquote bzw. die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,57 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Damit wird auch die seit 2023 geltende hausinterne Mindestquote für die harte Kernkapitalquote gemäß Risikomonitoring-Definition in Höhe von 15 % deutlich überschritten.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,33 % und liegt damit deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage der auf die Datengrundlage 30. September 2023 aktualisierten Kapitalplanung ist zudem bis zum Jahr 2028 eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung und damit für die Umsetzung der Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.

Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 145,7 % bis 191,4 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100,0 % und damit auch immer über dem hausindividuellen Mindestwert von 120,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31.12.2023 bei 165,4 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag im Jahr 2023 in einer Bandbreite von 123,7 % bis 126,0 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % sowie der hausinterne Mindestwert von 110,0 % immer überschritten. Die NSFR- Quote lag zum 31.12.2023 bei 123,7 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die eingeräumten Kredit- und Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht in Anspruch genommen.

Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt; jedoch nimmt die Sparkasse seit 2021 an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teil.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb wird die Finanzlage der Sparkasse als gut beurteilt.

2.5.3 Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 37,4 32,3 5,1 15,8
Provisionsüberschuss 18,9 17,4 1,5 8,6
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 2,0 2,4 -0,4 -16,7
Personalaufwand 23,7 21,3 2,4 11,3
Anderer Verwaltungsaufwand 11,6 10,1 1,5 14,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,0 1,6 0,4 25,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 21,0 19,1 1,9 9,9
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge -0,7 -6,9 6,2 -89,9
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken -13,1 -5,1 -8,0 156,9
Ergebnis vor Steuern 7,2 7,1 0,1 1,4
Steueraufwand 6,2 6,1 0,1 1,6
Jahresüberschuss 1,0 1,0 0,0 0,0
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis stieg das Betriebsergebnis vor Bewertung absolut gesehen um EUR 4,9 Mio. bzw. relativ gesehen von 0,82 % auf 0,99 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) deutlich an. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,80 % der Durchschnittsbilanzsumme wurde damit - insbesondere resultierend aus einem höheren als erwarteten Zinsüberschuss und einem niedrigeren als erwarteten Personalaufwand - deutlich überschritten.

Die Cost-Income-Ratio hat sich von 60,8 % auf 57,2 % positiv entwickelt. Durch die gegenüber der ursprünglichen Planung des Jahres 2023 höhere Zinsspanne und die sich günstiger entwickelnden Personalaufwendungen konnte der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 63,9 % deutlich verbessert werden. Die im Vorjahr prognostizierte Verschlechterung trat damit nicht ein. Der Wert liegt damit auch deutlich unter unserem Zielwert für 2023.

Das Ergebnis vor Ertragssteuern ohne Berücksichtigung ggf. vorhandener Bewertungen auf Beteiligungen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 0,50 % auf 0,82 % der Durchschnittsbilanzsumme deutlich verbessert und übertrifft damit sowohl den Zielwert von 0,38 % und den erwarteten Wert von 0,47 % der Durchschnittsbilanzsumme deutlich.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss mit einem Zuwachs von EUR 5,7 Mio. bzw. +0,19 %-Punkte der DBS deutlich günstiger entwickelt als geplant. Das gestiegene Zinsniveau hat maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen.

Der Provisionsüberschuss liegt mit EUR 19,1 Mio. deutlich über dem Vorjahreswert von EUR 17,7 Mio. und übertrifft damit auch spürbar den Planwert. Ursächlich für diese positive Entwicklung waren insbesondere die Erträge aus dem Giroverkehr, dem Kartengeschäft und dem übrigen Vermittlungsgeschäft.

Der Personalaufwand erhöhte sich im Kontext der Tarifsteigerungen um 6,8 % von EUR 19,2 Mio. auf EUR 20,5 Mio., bzw. um 0,02%-Punkte auf 0,83 % der DBS und lag damit unter dem Planwert von 0,90 % bzw. dem Zielwert von 0,91% der DBS. Ursächlich war einerseits ein größeres Wachstum der Durchschnittsbilanzsumme und andererseits eine absolut gesehen nicht so hoch ausgefallene Erhöhung.

Der Sachaufwand erhöhte sich um 8,5 % auf EUR 12,0 Mio. Die Steigerung, die sich erwartungsgemäß insbesondere aus höheren Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter ergab, fiel damit jedoch etwas geringer aus als zunächst geplant. Der Planwert wurde um EUR 0,1 Mio. unterschritten. Im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme ergibt sich eine Relation von 0,49 %, die durch die Erhöhung der Durchschnittsbilanzsumme unter dem Planwert von 0,51 % bzw. unserem Zielwert von 0,52 % liegt.

Das Neutrale Ergebnis beinhaltet insbesondere aperiodische und außerordentliche Erträge und Aufwendungen, wobei auch im Jahr 2023 die Aufwendungen die Erträge überstiegen. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das negative neutrale Ergebnis spürbar, wobei einerseits die neutralen Erträge zurückgingen und andererseits die neutralen Aufwendungen stiegen.

Die folgenden Darstellungen richten sich nicht mehr nach den Regelungen des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation, sondern nach der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen betrugen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) - EUR 0,7 Mio. (Vorjahr - EUR 6,9 Mio.). Entgegen den Erwartungen war das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen positiv ausgeprägt und lag damit deutlich günstiger als der Vorjahreswert. Das Ergebnis aus dem Kreditgeschäft fiel wie erwartet negativ aus. In unseren Planungen für das Jahr 2023 waren wir jedoch insgesamt von einem negativeren Bewertungsergebnis ausgegangen. Bewertungsmaßnahmen auf Beteiligungen waren nicht erforderlich.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde merklich um EUR 13,1 Mio. aufgestockt.

Nach einem gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,1 Mio. höheren Steueraufwand ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,0 Mio., welcher damit auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr liegt.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts und des gestiegenen Zinsniveaus ist die Sparkasse an der Lippe mit der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich der Ertragslage wurden größtenteils übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 analog zum Vorjahr 0,04 %.

2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das höhere Kundenkreditgeschäft.

Bei der Entwicklung der Erfolgsspannenrechnung konnte das Betriebsergebnis vor Bewertung gegenüber dem Vorjahr deutlicher als erwartet gesteigert werden. Das Ergebnis vor Steuern lag sowohl absolut gesehen, als auch gemessen in % der DBS deutlich höher als erwartet, so dass wiederum eine die Prognose überschreitende deutliche Stärkung des Eigenkapitals möglich war. Auch die Cost-Income-Ratio verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr in höherem Maße.

3 Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4 Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Für die bedeutendsten Risikoarten der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken, bestehen separate Teilrisikostrategien.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.

Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelle Risiken

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von EUR 338,8 Mio. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von EUR 241,0 Mio. wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

in Mio. € Limitierung Risiko mit Div.-effekten Limitauslastung
RTF-Limit insgesamt 241,0 165,2 68,5%
Adressenrisiko 62,0 44,4 71,7%
1. Adressenrisiko Kundengeschäft 53,0 39,6 74,7%
2. Adressenrisiko Eigengeschäft 9,0 4,8 53,6%
Marktpreisrisiko 139,0 89,2 64,2%
1. Zinsänderungsrisiko 80,0 50,4 63,0%
2. Spreadrisiko 23,0 14,4 62,6%
3. Aktienkursrisiko 23,0 17,6 76,6%
4. Risiko aus Aktienanleihen 13,0 6,8 52,2%
Refinanzierungskostenrisiko 22,0 18,1 82,1%
Operationelles Risiko 18,0 13,5 75,0%
Frei verfügbares Limit auf Gesamtbankebene 9,0

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen zu den Quartalsstichtagen im Jahr 2023 ist festzuhalten, dass auch in den drei risikoartenübergreifenden Standardstressszenarien, die teilweise durch institutsspezifische risikoartenspezifische Stresstests ergänzt werden, die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben war. Infolge dessen waren auch keine Handlungsmaßnahmen erforderlich.

Auch im Jahr 2023 wurden aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen ausgelöst durch die Ukrainekrise ergänzende Stressberechnungen vorgenommen. Handlungsbedarf wurde nicht identifiziert. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen / Annahmen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP- Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.

Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Risikogesamtberichts und unter Beachtung der aufsichtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegen die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling- Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenausfallrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen,

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren),

interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung,

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten,

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können,

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung,

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View",

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich wie folgt:

Inanspruchnahmen *
31.12.2023 31.12.2022
Mio. € in % Mio. € in %
Privatpersonen 757,2 42,9 714,1 42,7
Unternehmen u. Selbständige 896,6 50,8 863,4 51,6
öffentliche Haushalte 66,7 3,8 59,9 3,6
Sonstige 7,6 0,4 5,9 0,3
durchlaufende Kredite 5,2 0,3 5,9 0,4
Avale 31,5 1,8 23,5 1,4
Kreditinanspruchnahmen 1.764,8 100,0 1.672,7 100,0

* inkl. Schuldscheindarlehen (SSD) als Kreditersatzgeschäft und nach Abzug von Einzelwertberichtigungen

Bei der Struktur des Kreditgeschäfts nach Kreditnehmern haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leichte Verschiebungen ergeben.

Bei der Branchenverteilung bilden die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen (inkl. freier Berufe) mit 29,1 % den Schwerpunktbereich, gefolgt vom Bereich Energie-/Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden mit 8,1 %. Darüber hinaus entfallen 4,4 % auf den Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie 3,3 % auf das verarbeitende Gewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 29,0% des Gesamtobligos entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als EUR 9,5 Mio. Von dem verbleibenden Teil liegt ein Anteil von 52,9 % des Kreditvolumens in den Größenklassen bis TEUR 500.

Die Teilrisikostrategie Adressenausfallrisiken ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31.12.2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingnote Gesamtkreditvolumen Anzahl KN-Einzeln
Anteil % Anteil %
Kommunal 5,67 0,07
Note 1-5 68,30 84,05
Note 6-9 19,63 7,66
Note 10-15 4,41 6,46
Note 16-18 1,70 0,94
ohne akt. Rating 0,29 0,82
Summe 100,00 100,00

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31.12.2023 mit EUR 8,1 Mio. lediglich 0,4 % des Gesamtobligos.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten besteht eine Konzentration im Bereich der Grundschulden bei Objekten im Ausleihbezirk; eine Risikokonzentration wird hieraus nicht abgeleitet. Diese Konzentration ist systembedingt und damit strategiekonform. Bezogen auf einzelne Branchen zeigt sich ein Schwerpunkt bei Bauträgerfinanzierungen, aus denen jedoch keine Risikokonzentration abgeleitet wird. In diesem Zusammenhang besteht hier auch bei einem Kreditnehmer eine Risikokonzentration. Insgesamt betrachtet ist das Kreditportfolio der Sparkasse jedoch sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung
TEUR TEUR TEUR
EWB 3.974 2.919 735
Rückstellungen 280 277 280
PWB 4.419 903 0
pauschale Rückstellungen 1.021 117 122
Gesamt 9.694 4.216 1.137
Art der Risikovorsorge Verbrauch Zinseffekte Endbestand am 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR
EWB 266 0 5.892
Rückstellungen 0 0 277
PWB 0 0 5.322
pauschale Rückstellungen 0 0 1.016
Gesamt 266 12.507

Die Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen überstiegen im Jahr 2023 den Wert der Auflösungen und Verbrauche, so dass sich der EWB- und PWB- Bestand im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht hat. Bei den Rückstellungen haben sich Zuführungen und Auflösungen nahezu ausgeglichen. Der Bestand der pauschalen Rückstellungen bleibt nahezu konstant.

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie insbesondere über Mindestratings und Limite für einzelne Emittenten. Darüber hinaus bestehen Volumenlimite für einzelne Wertpapiergattungen.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite).

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie ggf. eigenen Analysen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von insgesamt EUR 476,5 Mio. Die Bestände verteilen sich dabei auf Schuldverschreibungen und Anleihen (EUR 328,5 Mio.), einen Wertpapierspezialfonds (EUR 113,0 Mio.) und Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen (EUR 35,0 Mio.).

Die von der Sparkasse direkt angelegten verzinslichen Wertpapiere, Schuldscheinforderungen und die in dem Wertpapierspezialfonds gehaltenen verzinslichen Papiere verteilen sich auf folgende Ratingstufen. Bei der Darstellung wurde grundsätzlich das Emissionsrating der Papiere zugrunde gelegt; lediglich dann, wenn ein solches nicht verfügbar war, wurde das Emittentenrating berücksichtigt.

Buchwerte
Bonität Moody's Standard & Poor's Fitch 31.12.23 31.12.22
in %
Excellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA AAA 9,0 13,4
Sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- AA+ - AA 28,9 39,6
Gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- AA- - A 43,8 28,9
Befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+ - BBB- A- - BBB 7,4 8,7
Ausreichend, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- BBB- - BB- 1,4 1,3
Mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug B1 - B3 B+ - B- B+ - B- 0,1 0,1
Ungenügend; Insolvenz absehbar Caa - C CCC - C CCC - C 0,0 0,0
Ohne Rating * 9,4 8,0
Summe 100,0 100,0
Kurswerte
Bonität 31.12.23 31.12.22
in %
Excellent, praktisch kein Ausfallrisiko 8,7 13,5
Sehr gut bis gut 27,4 38,4
Gut bis befriedigend 43,1 27,8
Befriedigend bis ausreichend 8,8 9,8
Ausreichend, anfällig für Zahlungsverzug 1,8 1,6
Mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug 0,1 0,2
Ungenügend; Insolvenz absehbar 0,0 0,0
Ohne Rating * 10,1 8,7
Summe 100,0 100,0

* aus dem Direktbestand fünf Schuldscheindarlehen der S-Kreditpartner GmbH sowie aus dem Spezialfonds Aktien, aktienartige Wertpapiere, Aktienfonds, Immobilienfonds und teilweise Rentenpapiere und Wertpapiere mit besonderer Ausstattung

Die Eigenanlagen der Sparkasse weisen überwiegend ein Rating aus dem Investmentgradebereich auf oder sind nicht geratet. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds im Masterfonds und um Schuldscheindarlehen der SKP im Direktbestand. Für die im Wertpapierspezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Risikostrategie bzw. die Teilrisikostrategie für Marktpreisrisiken begrenzt.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken und sonstigen Instituten der Sicherungsreserve der Landesbanken, die zum Jahresende EUR 278,9 Mio. ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Berücksichtigt sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die direkten und indirekten Beteiligungen der Sparkasse, die fast ausschließlich auf Gesellschaften der Sparkassenorganisation entfallen.

Zum Stichtag 31.12.2023 beträgt der Anteil der direkt gehaltenen Wertpapiere anderer europäischer Staaten (ohne Deutschland) 10,4 % des Gesamtvolumens der Eigengeschäfte (ohne Bundesbank). Es handelt sich dabei ausschließlich um in Euro notierte Staatsanleihen, wobei sich keine Papiere von PIIGS-Staaten im Bestand befinden. Nennenswerte Länderrisiken aus Handelsgeschäften sind nicht erkennbar.

4.2.2. Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz- Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts).

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+ 200 Basispunkte - 200 Basispunkte
Mio. EUR - 44,2 + 48,4
in % der Eigenmittel -18,5 % + 20,3 %

Aufgrund der Granularität des Kundengeschäftes und der damit einhergehenden Verteilung des Volumens auf verschiedene Laufzeitbänder bestehen nach Einschätzung der Sparkasse keine besonderen Risikokonzentrationen im Bereich des Zinsänderungsrisikos.

Der Zinsanstieg der vergangenen zwei Jahre führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Zinssicherungsgeschäfte wurden abgeschlossen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz- Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz- Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich im Spezialfonds gehalten. Der maximale Aktienanteil wird über die Anlagerichtlinien begrenzt.

4.2.3. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der NSFR

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz- Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die aus der Liquiditätsübersicht im Planszenario ermittelte Survival Period der Sparkasse liegt zum Bilanzstichtag oberhalb des Betrachtungszeitraums von 5 Jahren und damit über den hausintern festgelegten Schwellenwerten. Dies gilt auch für den Fall marktinduzierter Stressbedingungen. Unter bankinduzierten Stressbedingungen bzw. im kombinierten Stressfall liegt die Survival Period bei 12 bzw. 10 Monaten.

Bezogen auf die Risikokonzentrationen ist für Liquiditätsrisiken festzustellen, dass der Schwerpunkt der Mittelherkunft nach wie vor aus dem Einlagengeschäft mit Kunden kommt. Beigemischt sind mittel- bis langfristige institutionelle Refinanzierungen bzw. Refinanzierungen von KI, die jedoch auch zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden sind. Zudem wurden im Jahr 2023 Termingeldaufnahmen von Kreditinstituten zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung getätigt.

Im Hinblick auf die Fristigkeiten von Einlagen findet durch das veränderte Zinsniveau seit 2022 ein Wandel statt. Während des Niedrigzinsniveaus hatte sich über lange Zeit der Trend von mittel- und langfristigen Einlagen hin zu kurzfristigen Einlagen verfestigt. Die seit Anfang 2022 deutlich gestiegenen Zinsen haben hier für Veränderungen gesorgt. Das Produktangebot der Sparkasse umfasst nun auch wieder Fest- und Kündigungsgelder und Sparkassenbriefe. Sowohl Termin- und Kündigungsgelder als auch Sparkassenbriefe verzeichneten in 2023 deutliche Zuwächse, die häufig zu Lasten der übrigen Einlagenpositionen vorgenommen wurden.

Hinsichtlich der Konzentration auf einzelne Kunden oder Investoren ist festzustellen, dass sich großvolumige Einlagen insbesondere bei den Eigengeschäften finden lassen.

In der ökonomischen Sicht zeigt sich bezogen auf das Konzentrationskriterium "Laufzeitband/Stützstelle" ein Schwerpunkt bei der 10-Jahresstützstelle. Dies ergibt sich aus der Struktur der Geschäfte der Sparkasse. Insbesondere ist hier das langfristige Kreditgeschäft zu nennen, dem auf der Passivseite kein entsprechend langes Geschäft gegenüber steht. Die Betrachtung der Stützstellen hat damit eine enge Verzahnung mit der Messung des Marktpreisrisikos. Besondere Risiken aus der Struktur der Einleger oder den Fristigkeiten können derzeit nicht abgeleitet werden.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

regelmäßige jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT- Anwendung "OpRisk-Szenarien",

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Reduzierung von rechtlichen Risiken durch die Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen,

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Als Folge der Umstellung auf die ökonomische Risikotragfähigkeit im Jahr 2023 ergaben sich unterjährig noch Limitanpassungen. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 68,5 % ausgelastet.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilt die Sparkasse ihre Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

Als Chancen im Sinne des Chancen- und Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Risiken im Sinne des Chancen- und Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.1. Chancenbericht

Chancen sehen wir vor allem bei einer günstiger verlaufenden Konjunkturentwicklung. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses und somit auch zu einem höheren Betriebsergebnis vor Bewertung führen.

Aufgrund eines besser als erwarteten Wirtschaftsverlaufs dürfte sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft günstiger entwickeln. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer normal verlaufenden, steileren Zinsstrukturkurve und einem niedrigeren Zinsniveau des Geldmarktes.

Die Chance auf eine Stärkung unserer Ertragskraft wollen wir vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem nutzen, indem wir die Vertriebsaktivitäten weiter intensivieren. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.

Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der weiteren Optimierung unserer Vertriebsstruktur und dem Ausbau der digitalen Beratung im KundenServiceCenter und im DigitalenBeratungsCenter.

Durch die andauernde Anbindung an Vermittlungsplattformen kann es gelingen, weiteres Kundenpotenzial zu erschließen.

Weitere Chancen versprechen wir uns durch den Multikanalvertrieb, insbesondere durch die Differenzierung des Leistungsangebots in den Geschäftsstellen, durch ein wettbewerbsfähiges Multikanalangebot mit einer bedürfnisorientierten Kundenfokussierung und durch eine individuelle Kundenansprache. Neukundengewinnung und Steigerung der Produktnutzung in allen Kundensegmenten könnten schneller vorangehen als geplant. Im Ergebnis dessen könnten die Provisionseinnahmen stärker steigen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP- Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein leichter Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,21% und bis zum 12.03.2024 (Tag der Aufstellung dieses Lageberichts) bei 2,29 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich eher verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Zum Jahresbeginn 2024 zeichnet sich in Nord-Westfalen eine schwache konjunkturelle Erholung ab. Die Talsohle scheint durchschritten. Vor allem im Münsterland hellt sich das trübe Geschäftsklima leicht auf. Der nord-westfälische Konjunkturklimaindikator liegt mit 96 Punkten etwas höher als bei der letzten Umfrage.

Bei Betrachtung der Geschäftslage sorgt der Dienstleistungsbereich für Stabilität, hier laufen die Geschäfte besser als noch im Herbst 2023. Industrie und Handel stecken dagegen weiter in einer konjunkturellen Flaute. Hinsichtlich der Geschäftsaussichten ist nach wie vor wenig Zuversicht spürbar - vielmehr lasten Zukunftssorgen und Unsicherheiten auch in diesem Jahr schwer auf der Wirtschaft: Lediglich 14 Prozent der Unternehmer rechnen damit, dass sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten Monaten merklich zum Besseren wendet.

Export: Angesichts des angespannten geopolitischen Umfelds, aber auch wegen der zunehmenden Handelshemmnisse im internationalen Geschäft lässt Besserung weiter auf sich warten. Knapp zwei Drittel der nord-westfälischen Exporteure stellen sich auf ein eher gleichbleibendes Außenhandelsgeschäft ein.

Investitionen: Die Investitionspläne sind zwiespältig. Auch wegen Unsicherheiten hinsichtlich des langfristigen Prognosehorizontes dürfte es in Teilen der Wirtschaft bei stärkerer Zurückhaltung bleiben.

Beschäftigung: Zum Jahresbeginn 2024 hat sich die Arbeitskräfteknappheit weiter verschärft und ist das zentrale Wachstumsrisiko für die Unternehmen. Dies führt dazu, dass sie trotz schwacher Konjunktur mehrheitlich versuchen wollen, den Beschäftigungsstand stabil zu halten.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse mit einem moderaten Wachstum für das Kundenkreditgeschäft, sowohl aus dem Darlehensgeschäft mit gewerblichen als auch mit privaten Kunden.

Bei den Kundeneinlagen wird für 2024 ein nahezu unveränderter Bestand prognostiziert.

Der geplante Abbau des Eigengeschäftes, insbesondere getrieben durch den Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, führt voraussichtlich zu einer spürbar geringeren Stichtagsbilanzsumme zum Ende des Jahres 2024.

Im Dienstleistungsgeschäft geht die Sparkasse für 2024 aufgrund des aktuellen Marktumfelds von einer vergleichbaren Entwicklung wie im Jahr 2023 aus.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Ferner erwarten wir eine Liquidity Coverage Ratio (LCR), die immer über dem hausintern festgelegten Mindestwert von 120,0 % liegt.

Zudem wird erwartet, dass auch die Net-Stable-Funding-Ratio immer den hausintern festgelegten Mindestwert von 110,0 % überschreiten wird.

Für das Jahr 2024 sind Investitionen in einer Größenordnung von EUR 3,7 Mio. und damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres geplant; dies resultiert insbesondere aus geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich der sparkassenbetrieblich-genutzten Gebäude. Zudem werden die aus technischen und organisatorischen Gründen erforderlichen Ersatzinvestitionen berücksichtigt.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Die Planung der Aufwendungen und Erträge erfolgt anhand des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation. Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird unter Ausschaltung periodenfremder und neutraler Komponenten ermittelt. Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnet die Sparkasse für das Jahr 2024 auf Basis der aktuell stark inversen Zinsstrukturkurve mit höheren Zinserträgen und Aufwendungen und einer positiven Veränderung aus dem Derivateergebnis. Insgesamt dürfte der Zinsüberschuss nur leicht um EUR 0,2 Mio. € über dem Vorjahreswert liegen.

Der in der Planung prognostizierte Provisionsüberschuss der Sparkasse an der Lippe wird im Jahr 2024 voraussichtlich leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Die Sparkasse ist zuversichtlich, dass die kontinuierliche Verbesserung der Ertragssituation durch Stärkung der Vertriebskraft und durch eine angemessene Preis- und Konditionengestaltung in den kommenden Jahren gelingen wird.

Bei den Personalaufwendungen wird aufgrund der Tarifsteigerungen eine deutliche Steigerung auf 0,91 % der DBS einkalkuliert. Dieser aktuelle Planwert liegt damit leicht über dem strategischen Zielwert von 0,90 % der DBS; ursächlich für die relative Abweichung ist eine leicht gesunkene Durchschnittsbilanzsumme. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten.

Nach den Planungen wird sich der Sachaufwand als Teil des Verwaltungsaufwands gegenüber dem Jahr 2023 von 0,49 % auf 0,50 % der Durchschnittsbilanzsumme leicht erhöhen und damit dem strategischen Zielwert entsprechen. Geplante Investitionen und die allgemeinen Preissteigerungen werden diese Entwicklung beeinflussen. Gleichwohl dürfte der Sachaufwand nach wie vor dauerhaft nicht über dem Verbandsdurchschnitt liegen.

Unter Berücksichtigung des sonstigen ordentlichen Aufwands bzw. der sonstigen ordentlichen Erträge wird das Betriebsergebnis vor Bewertung im Jahr 2024 mit voraussichtlich EUR 22,3 Mio. bzw. gemessen an der Durchschnittsbilanzsumme mit 0,92 % unter dem Niveau des vorangegangenen Geschäftsjahres liegen. Ursächlich ist im Wesentlichen der höhere Personalaufwand.

Aus den ordentlichen Ertrags- und Aufwandskomponenten wird die Aufwands- und Ertragsrelation ermittelt, für die die Sparkasse in ihrer Geschäftsstrategie Zielgrößen definiert hat. Aufgrund der Planzahlen der Einzelkomponenten wird die Aufwands- und Ertragsrelation im Jahr 2024 bei etwa 60,6 % und damit über dem Wert des Jahres 2023 liegen. Der strategische Zielwert wird damit deutlich unterschritten.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft rechnet die Sparkasse im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 mit einem steigenden Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft. Das Ergebnis dürfte nach den Planungen einen Wert von 0,14 % der DBS nicht überschreiten.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft wird maßgeblich durch die Entwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten beeinflusst. Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds geht die Sparkasse in den Planungen für das Jahr 2024 von einem Abschreibungsbedarf aus, der gemäß der Planung bei 0,02 % der DBS liegen dürfte. Im Jahr 2023 war hier ein positives Ergebnis erzielt worden.

Mögliche zukünftige Bewertungen auf Beteiligungen berücksichtigt die Sparkasse für die Zukunft anhand einer Expertenschätzung. Nach Verrechnung von voraussichtlich im Jahr 2024 zu erzielenden Gewinnen aus der Veräußerung von Sachanlagen wird ein sonstiger Bewertungsaufwand in Höhe von maximal 0,01 % der DBS erwartet.

Unter Berücksichtigung eines - geschätzten - neutralen Ergebnisses ergibt sich das Ergebnis vor Steuern. Dieses wird im Jahr 2024 aufgrund des erwartungsgemäß niedrigeren Betriebsergebnisses vor Bewertung, des erwarteten höheren Bewertungsaufwands und der spürbar unter dem Vorjahr liegenden Belastungen aus dem neutralen Ergebnis unter dem Wert des Jahres 2023 liegen. In der aktuellen Planung wird für das Ergebnis vor Ertragsteuern ein Wert von 0,72 % der DBS zugrunde gelegt, der damit spürbar höher ist, als der strategische Zielwert.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 14,0 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP- Zuschlags von 1,5 %-Punkten sowie die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG liegt, wird voraussichtlich auch in 2024 deutlich überschritten.

Zudem wird erwartet, dass auch die Kernkapitalquote gemäß Risikomonitoring-Definition jederzeit den hausintern festgelegten Schwellenwert von 15,0 % deutlich übersteigen wird.

Insbesondere bei einer weiteren konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel Ill-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte jedoch eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Amtsgericht Dortmund
Handelsregister-Nr. HRA 15159

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 19.067.530,36 20.264
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 27.002.922,52 5.154
46.070.452,88 25.418
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 192.001.819,55 182.899
b) andere Forderungen 27.426.777,94 37.546
219.428.597,49 220.445
4. Forderungen an Kunden 1.688.311.404,74 1.622.221
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 752.651.058,92 EUR ( 734.040 )
Kommunalkredite 139.112.545,45 EUR ( 149.197 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: 0,00 EUR ( 0 )
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 53.348.620,28 88.297
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 53.348.620,28 EUR ( 88.297 )
bb) von anderen Emittenten 276.107.270,87 299.980
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 174.454.197,18 EUR ( 187.927 )
329.455.891,15 388.277
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
329.455.891,15 388.277
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 112.999.844,71 113.000
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 31.215.507,64 31.216
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.570.000,00 EUR ( 1.570 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 80
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 5.218.326,50 5.933
darunter:
Treuhandkredite 5.218.326,50 EUR ( 5.933 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.112,00 13
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
4.112,00 13
12. Sachanlagen 8.421.549,94 8.870
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.178.109,94 2.480
14. Rechnungsabgrenzungsposten 208.706,96 213
Summe der Aktiva 2.443.512.503,95 2.418.164

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 254.980,03 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 371.091.493,37 339.083
371.346.473,40 339.083
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 424.125.546,68 531.257
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 26.326.937,34 26.915
450.452.484,02 558.172
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.031.766.428,89 1.174.300
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 279.484.123,41 52.896
1.311.250.552,30 1.227.196
1.761.703.036,32 1.785.368
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 5.218.326,50 5.933
darunter:
Treuhandkredite 5.218.326,50 EUR ( 5.933 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.601.062,41 1.086
6. Rechnungsabgrenzungsposten 93.027,51 108
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 37.620.889,02 35.340
b) Steuerrückstellungen 3.189.577,22 1.718
c) andere Rückstellungen 9.571.039,68 10.435
50.381.505,92 47.493
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 150.450.000,00 137.350
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 99.473.837,61 98.502
cb) andere Rücklagen 2.268.000,00 2.268
101.741.837,61 100.770
d) Bilanzgewinn 977.234,28 972
102.719.071,89 101.742
Summe der Passiva 2.443.512.503,95 2.418.164
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 30.818.969,54 22.789
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
30.818.969,54 22.789
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 105.126.607,49 165.265
105.126.607,49 165.265

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 47.249.428,67 31.880
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 201 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 22.051,01 EUR ( 4 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.384.499,20 2.459
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
49.633.927,87 34.338
2. Zinsaufwendungen 16.220.017,97 4.975
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 11.712,13 EUR ( 997 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 415.481,28 EUR ( 1.065 )
33.413.909,90 29.364
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.161.326,86 2.479
b) Beteiligungen 850.369,25 431
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4.011.696,11 2.910
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 20.486.423,39 18.954
6. Provisionsaufwendungen 1.561.579,90 1.534
18.924.843,49 17.420
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.048.497,23 2.369
9. (weggefallen)
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 58.398.946,73 52.064
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 15.852.601,52 15.196
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.869.431,05 6.087
darunter:
für Altersversorgung 4.879.106,89 EUR ( 3.135 )
23.722.032,57 21.284
b) andere Verwaltungsaufwendungen 11.659.799,56 10.092
35.381.832,13 31.375
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 987.294,86 978
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.048.376,34 650
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.721.247,23 994
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
2.721.247,23 994
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 5.946
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1.974.671,36 0
1.974.671,36 5.946
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 13.100.000,00 5.050
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 7.134.867,53 7.071
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.118.772,51 5.950
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 38.860,74 148
6.157.633,25 6.099
25. Jahresüberschuss 977.234,28 972
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
977.234,28 972
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
977.234,28 972
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 977.234,28 972

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Für alle Schuldscheine sowie Namensschuldverschreibungen besteht eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit. Wurden Schuldscheine oder Namensschuldverschreibungen erworben, deren Anschaffungskosten über dem Nennwert liegen, so wird der sich ergebende Unterschiedsbetrag zeitanteilig auf die Restlaufzeit verteilt, d. h. vom aktivierten Betrag abgesetzt (Minderung des Zinsertrags).

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Wertpapiere des Anlagevermögens haben wir in Gruppen art- und funktionsgleicher Wertpapiere eingeteilt. Für die Gruppen "Öffentliche (deutsche und europäische) Emittenten", "Schuldverschreibungen von Mitgliedern des Haftungsverbundes der Sparkassenorganisation", "Schuldverschreibungen inländischer Förderbanken", "Pfandbriefe inländischer Kreditinstitute" und "Schuldverschreibungen von Mitgliedern des genossenschaftlichen Haftungsverbundes" nehmen wir Wertminderungen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (gemildertes Niederstwertprinzip). Für andere Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt die Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip.

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Beteiligungen

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Gebäude werden linear bzw. weiter degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus den noch laufenden sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt durch Zinsermäßigungen ggf. unter dem Nominalwert liegt. Wir haben die Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Zinserträge und - aufwendungen dieser Geschäfte werden trotz der grundsätzlich dreijährigen Laufzeit erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgerechnet. Sämtliche Zinsaufwendungen und Zinserträge haben wir saldiert. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Verpflichtungsüberhang, den wir analog zur Hauptverbindlichkeit im Bilanzposten Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen haben.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand der Erfahrungswerte der Vergangenheit geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen für die Folgejahre von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) sowie Rentensteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände beträgt 6 TEUR.

Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht entstanden.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 32.052 16.365

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 788 819

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
Börsennotiert 328.444
nicht börsennotiert -

Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Buchwert * 266.316 316.280
beizulegender Wert 243.721 280.898
*ohne anteilige Zinsen

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Emissionen von Öffentlichen (deutsche und europäische) Emittenten, Schuldverschreibungen von Mitgliedern des Haftungsverbundes der Sparkassenorganisation, Schuldverschreibungen inländischer Förderbanken, Pfandbriefe inländischer Kreditinstitute und Schuldverschreibungen von Mitgliedern des genossenschaftlichen Haftungsverbundes, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält sämtliche Anteile des folgenden Sondervermögens im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB):

Investmentfonds (in Mio EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert
Masterfonds der Sparkasse an der Lippe 113,0 138,5 25,5
Investmentfonds (in Mio EUR): Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Masterfonds der Sparkasse an der Lippe 3,2 Ja -

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Investmentfonds: Anlageziele Anlageschwerpunkte
Masterfonds der Sparkasse an der Angemessene langfristige Rendite Segment 1/ ProDomo (48 % des Marktwertes):
Lippe Erzielung marktgerechter Erträge Es wird überwiegend in Renten und Aktienanleihen sowie Renten- und Aktienfonds investiert. Vorwiegend
Erwirtschaftung eines jährlichen ordentlichen Nettoertrags erfolgt die Anlage national sowie im EU-Raum mit mittelfristigen Laufzeiten.
Segment 2/ Lippe (48 % des Marktwertes):
Es wird in Aktien und Unternehmensanleihen investiert.
Segment 3/ LippeImmobilien (4 % des Marktwertes):
Es wird in Immobilien investiert.

Der Masterfonds der Sparkasse an der Lippe ist nicht börsenfähig.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
in % Mio. EUR Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 1,60 1.174,4 0,0
(31.12.2022) (31.12.2022)
Deutsche SparkassenLeasing AG & Co. KG Bad Homburg vor der Höhe 0,13 1.004,8 * 43,3 *
(30.09.2022) (30.09.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,18 4.163,0 * 302,0 *
(31.12.2022) (31.12.2022)

* gemäß Konzernjahresabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Die Sparkassen-Erschließungsgesellschaft mbH wurde im Jahresverlauf aufgelöst.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 4.173
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.763

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 46 55

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 1.159 1

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 216.244 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - 96
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.038 734

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (5.218 TEUR).

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 25 29

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 463 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits)Rücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.

Für latente Risiken haben wir Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Anderen Verpflichtungen sind unwiderrufliche Kreditzusagen über 15.229 TEUR an einen Bauträger sowie 13.015 TEUR an eine Objektgesellschaft enthalten.

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet, dies gilt ebenso für latente Risiken. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre Mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 357 10.014 15.000 --- --- ---
4. Forderungen an Kunden 28.875 143.598 438.348 1.030.061 47.428 ---
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere --- --- --- --- --- 79.333
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.101 134.879 124.618 105.494 --- ---
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 510 24.337 1.007 473 --- ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 90.265 168.942 8.237 12.040 --- ---

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,58 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie den Unterschiedsbetrag bei den Rückstellungen für Pensionen zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte entfallen auf Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um die in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.

beizulegender Zeitwert
in Mio. EUR
Preis nach Bewertungsmethode
negativ positiv
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
Zinsswaps (einschließlich- Forwardswaps) 5,0 0,3
Summe 5,0 0,3
davon: Deckungsgeschäfte 5,0 0,3
Nominalbeträge
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre insgesamt
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
Zinsswaps (einschließlich- Forwardswaps) 10,0 20,0 192,0 222,0
Summe 10,0 20,0 192,0 222,0
davon: Deckungsgeschäfte 10,0 20,0 192,0 222,0

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um die eigene Girozentrale.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw- Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 14.450.667,63 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.119.926,65 EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 47.531.003 EUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar- Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleist tungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1.

Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2.

Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 6,1 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 4,1 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 1.321 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß §285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 34,4 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2023: 12,2 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 1,60 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Weitere Verpflichtungen

Aus dem Erwerb von Investmentfonds bestanden zum 31. Dezember 2023 noch nicht fällige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 9.080 TEUR.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 292
Andere Bestätigungsleistungen 27
Gesamtbetrag 319

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 20 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Zusätzlich erhält Herr Rautert eine Vorstandsvorsitzendenzulage von 5 % des Grundbetrags. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig) Leistungszulage (erfolgsabhängig) Sonstige Vergütung TEUR Gesamtvergütung TEUR
TEUR TEUR
Rautert, Heiko Vorsitzender 339 55 6 400
Abdinghoff, Martin stv. Vorsitzender 325 52 12 389
Summe 664 107 18 789

Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Rautert und Herr Abdinghoff Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Rautert beträgt derzeit 50,0 % und der von Herrn Abdinghoff derzeit 45,0 % der festen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Rautert und Herrn Abdinghoff beträgt dann 55,0 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 63. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2023
TEUR TEUR
Rautert, Heiko Vorsitzender 932 7.006
Abdinghoff, Martin stv. Vorsitzender 658 5.089
Summe 1.590 12.095

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des kombinierten Haupt- und Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 450 EUR (bis 31.03.2023 350 EUR) je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Den Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 EUR je Sitzung gezahlt. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name TEUR Name TEUR
Bergmann, Michael 3,0 Leisentritt, Uta 4,2
Billeb, Rüdiger 3,6 Macit, Erdal 1,1
Christ, Lothar 0,9 Meier, Martina 5,1
Czapla, Patrick 2,5 Orlowski, Thomas 4,7
Gefromm, Jochen 9,2 Schäfer, Monika 3,0
Hamann, Herbert 2,2 Schumacher, Holger 2,5
Havers, Wilfried 0,5 Schürmann, Norbert 2,1
Prof. Dr. Hofnagel, Johannes 0,4 Simon, Andrea 0,5
Hübchen, Lars 3,3 Striepens, Benedikt 3,4
Jasperneite, Wilhelm 5,9 Strom, Hans-Joachim 3,8
Kleine-Frauns, Jürgen 5,1 Wilke, Dominique 0,5
Kotissek, Nina 1,7 Zolda, Michael 4,7
Insgesamt 73,9

Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.398 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 25.307 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 168 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 10.084 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 180 182
Teilzeit- und Ultimokräfte 106 109
286 291
Auszubildende 19 16
Insgesamt 305 307

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied

Jochen Gefromm

selbstständiger Getränkegroßhändler

Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Lars Hübchen Ulrich Höltmann
Kommunalbeamter Landschaftsverband Westfalen-Lippe Bergbau-Ing. i. R.
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Michael Zolda Erdal Macit
Mitglied der Geschäftsführung in einem Unternehmen für Recycling, Wasserwirtschaft sowie kommunale und industrielle Dienstleistungen Lehrer
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Rüdiger Billeb Nina Kotissek
Erster Polizeihauptkommissar a. D. Verwaltungsangestellte
Martina Meier Tristan Richter
politische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Lünen Stadtamtsrat / Digitalisierungsbeauftragter
Monika Schäfer Gabriele Schimanski
selbstständige Steuerberaterin Lehrerin i. R.
Herbert Hamann Prof. Dr. Johannes Hofnagel
Bankkaufmann i. R. Prof. f. Betriebswirtschaftslehre, insb. Unternehmensführung, an der FH Dortmund
Wilhelm Jasperneite Kornelia Dithmer
Geschäftsführer eines Unternehmens für Recycling, Wasserwirtschaft sowie kommunale und industrielle Dienstleistungen selbstständige Steuerberaterin
Uta Leisentritt Raimund Hölscher
Geschäftsführerin eines Fahrzeugbaubetriebes Bundesbahnbeamter i. R.
Benedikt Striepens Dr. Eberhard Stroben
Sekundarschulrektor als Abt.-Leiter an einer Sekundarschule Lehrer
Michael Bergmann Wilfried Havers
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Patrick Czapla Sebastian Stephan
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Holaer Schumacher Andrea Simon
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte
Norbert Schürmann Dominique Wilke
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte
Hans-Joachim Strom Michael Bialy
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
An den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmende Hauptverwaltungsbeamte Vertreter im Amt
Bürgermeister der Stadt Werne Bürgermeister der Stadt Lünen
Lothar Christ Jürgen Kleine-Frauns
(§ 11 Abs. 3 SpkG)
Bürgermeister der Stadt Lünen
Jürgen Kleine-Frauns
(§ 10 Abs. 4 SpkG)
Bürgermeister der Stadt Selm
Thomas Orlowski
(§ 10 Abs. 4 SpkG)

Vorstand

Vorsitzender Heiko Rautert
Mitglied Martin Abdinghoff

 

Lünen, 08.04.2024

Der Vorstand

Rautert Abdinghoff

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Sachanlagevermögens
(Angaben in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 263 51.089 70
Zugänge --- 530 ---
Abgänge 59 534 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 204 51.085 70
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 250 42.220 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 8 979 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Abgängen 59 534 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 199 42.665 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 13 8.869 70
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 5 8.420 70
Entwicklung des Finanzanlagevermögens
(Angaben in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 371.616 46.185 150
Zugänge 9.990 --- ---
Abgänge 56.283 --- 150
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 325.323 46.185 ---
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 9.091 14.969 70
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 1.765 --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Abgängen 817 --- 70
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 6.509 14.969 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 362.525 31.216 80
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 318.814 31.216 ---

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse an der Lippe hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse an der Lippe besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse an der Lippe definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 58.399 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 244.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.135 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 6.119. Die Steuern betreffen das laufende Jahr. Die Sparkasse an der Lippe hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse an der Lippe

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse an der Lippe bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse an der Lippe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 69,1 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 4.2.1.1).

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Volker Grobbel.

 

Münster, 29. April 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Grobbel, Wirtschaftsprüfer

Vorschlag für die Ergebnisverwendung (§ 15 Abs. 2e) SpkG)

Der Verwaltungsrat der Sparkasse an der Lippe schlägt der Zweckverbandsversammlung der Städte Lünen, Selm und Werne vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 977.234,28 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse an der Lippe eingestellt wird.

 

Lünen, den 03. Juni 2024

Ergebnisverwendung (§ 24 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 25 SpkG)

Die Zweckverbandsversammlung der Städte Lünen, Selm und Werne beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 977.234,28 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse an der Lippe eingestellt wird.

 

Lünen, den 21. Juni 2024

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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