Haltestelle Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Renate Stenger seit 30.7.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
i-pro BG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
i-pro Lindhardt GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepaßt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszeiten wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepaßt). 2. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HBG): Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu Positionen der Bilanz: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB) nicht. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Verwendung des Jahresüberschusses Der Jahresfehlbetrag von 85.846,24 € soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden. 31.01.2012 Geschäftsführung Renate Stenger
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