Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 2140
Eingetragen
5.10.1990
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Vermittlung betreffend den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, sowie der Handel mit Immobilien aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Winfried Bernhard
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Winfried Bernhard
76829 Landau, Landkommissärstr. 12
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernhard Immobilien GmbH

Landau in der Pfalz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 325.642,50 354.353,50
I. Sachanlagen 0,50 0,50
II. Finanzanlagen 325.642,00 354.353,00
B. Umlaufvermögen 71.967,70 75.907,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.967,70 75.907,67
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 211.340,59 150.802,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 608.950,79 581.063,95

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 176.367,37 158.168,48
III. Jahresfehlbetrag 60.537,81 18.198,89
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 211.340,59 150.802,78
B. Rückstellungen 508.776,00 470.063,00
C. Verbindlichkeiten 100.174,79 111.000,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.292,92 12.742,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 608.950,79 581.063,95

Anhang zum 31. Dezember 2010


der

Bernhard Immobilien GmbH

zum

31. Dezember 2010


Rechtsanwalt
Egbert Weigel
Fachanwalt für Steuerrecht
Moltkestraße 20
76829 Landau

1. Allgemeines
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für dieses Wirtschaftsjahr angewendet und die neuen Regelungen in vollem Umfang übernommen.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Umsatzkostenverfahren) erstellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nominalbeträgen unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen.
Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.



3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.


Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bekannt.

5. Sonstige Pflichtangaben




Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Winfried  geführt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.

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