Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 4677
Eingetragen
27.4.2010
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Andrea Schnurrer
seit 24.10.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Kurt Schnurrer
25.00%
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
50.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Germany
12.500 €
50.00%
Kurt Schnurrer
Thierstein
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RLI Solar GmbH

Thierstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.04.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
12.4.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.628.256,00 0,00
I. Sachanlagen 2.628.256,00 0,00
B. Umlaufvermögen 764.773,60 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.041,30 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 760.732,30 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.227,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.423.256,60 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
12.4.2010
EUR
A. Eigenkapital 574,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 24.426,00 0,00
B. Rückstellungen 2.250,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 3.420.432,60 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.423.256,60 0,00

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die Gesellschaft wurde am 13.04.2010 gegründet. Vorjahreszahlen gem. § 265 II 1 HGB können demzufolge nicht angegeben werden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit der Jahresabschluss der RLI Solar GmbH entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet:

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20% abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei ca. 400%.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

laufendes Jahr
- davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr 0,00 €
- davon Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 €

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar:

Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Summe davon
gesichert
Art und Form der Sicherheit
T€
20.932,60 3.399.500,00 0,00 3.420.432,60 3.136,00 Vergütungsabtretung E.ON, Bürgschaft, Sicherungsübereignung

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 149.697,51.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch

Herrn Thomas Bergler, Dipl.-Ing. (bis 10.10.2011).

Seit 10.10.2011 werden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch

Herrn Markus Walberer, Dipl.-Ing.

und Frau Andrea Schnurrer.

gez. Markus Walberer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.10.2011.

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