Gate 2.1 GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Dergunov seit 22.6.2025 | Prokura |
Sabine Keller seit 3.1.2024 | Prokura |
Adrian Johannes Reibert seit 3.11.2023 | Prokura |
Kim Felix Fomm seit 25.7.2023 | Prokura |
Andreas Schmid seit 29.9.2022 | Prokura |
Marco Valerio Lindgens seit 10.5.2022 | Vorstandsmitglied |
Jörg Mirko Siepmann seit 13.4.2022 | Vorstandsmitglied |
Annekatrin Stahl seit 3.5.2012 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Raisin Bank AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Frankfurt am Main, den 14.05.2024 Raisin Bank AG Lindgens Siepmann Dr. Wolf Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023AUFWENDUNGEN
ERTRÄGE
Frankfurt am Main, den 14.05.2024 Raisin Bank AG Lindgens Siepmann Dr. Wolf ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der Raisin Bank AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung richten sich nach den Formblättern der RechKredV. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss der Raisin Bank AG wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt, mit Ausnahme des Geschäftsbereichs Payment Services. Die liquiden Mittel und Forderungen wurden mit dem Nennbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen angesetzt. Erkennbaren Bonitätsrisiken wurde durch angemessene Vorsorge Rechnung getragen. Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB i. V. m. IDW RS BFA 3 n.F. (Verlustfreie Bewertung des zinstragenden Bankbuchs) sind für die Raisin Bank AG nicht erforderlich, weil sich aus den Positionen des Bankbuchs kein Verpflichtungsüberschuss aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs ergab. Pauschalwertberichtigungen (PWB) für erwartete Verluste gemäß IDW RS BFA 7 wurden für alle nicht einzelwertberichtigten Finanzinstrumente vorgenommen. Die PWB wurden risikoparameter-basiert nach dem Expected-Loss-Ansatz ermittelt. Die Einstellung der eingesetzten Parameter (PD, LGD, EAD) steht im Einklang mit den internen Methoden und Verfahren des Kreditrisikomanagements und des Risikocontrollings und wird jährlich validiert. Für die Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Erstzugang wird somit analog IFRS 9 eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste für die nächsten 12 Monate bzw. in Höhe des 1-Jahres-Expected Loss erfasst. Alle Finanzinstrumente, die sich seit dem Erstzugang bonitätsbedingt signifikant verschlechtert haben bzw. das Kreditrisiko damit signifikant gestiegen ist, insbesondere bei Zahlungsverzügen > 30 Tage und bei bonitätsbedingten Modifikationen (Forbearance), wurden analog IFRS 9 um den Lifetime-Expected-Loss bzw. um die erwarteten Verluste bis Laufzeitende wertgemindert. Für Finanzinstrumente mit Restlaufzeiten kürzer als 1 Jahr wurde eine Risikovorsorge ebenso in Höhe des 1-Jahres-Expected Loss gebildet. Die Restlaufzeit der Finanzinstrumente im Portfolio der Raisin Bank beträgt regelmäßig weniger als ein Jahr, so dass der 1-Jahres-Expected-Loss bereits die Life-Time-Perspektive mit abbildet. Für notleidende Finanzinstrumente (NPL), bzw. ausgefallene Kreditnehmer (Default gem. Artikel 178 CRR) ist gemäß IFRS 9 eine Risikovorsorge bis Laufzeitende zu bilden. Die Risikovorsorge wird im risikorelevanten Kreditgeschäft im Rahmen der individuellen Risikovorsorgeprüfung im Kreditbereich unter Berücksichtigung der werthaltigen Sicherheiten gebildet. Ausgefallene bzw. notleidende Finanzinstrumente im nicht risikorelevanten Mengengeschäft werden parameter-basiert gem. Expected-Loss-Ansatz wertgemindert. Bei Erwerb von Treuhandforderungen wurde der niedrigere Wert von Kaufpreis oder Marktwert zugrunde gelegt, sofern einer dieser der Bank bekannt ist. Ist der Bank der Kaufpreis oder Marktwert nicht bekannt, so wird das Treugut mit einem Merkposten angesetzt. Die korrespondierenden Treuhandverbindlichkeiten werden analog gebucht. In dem Posten Immaterielle Anlagewerte wurden die Anschaffungskosten für Standardsoftware sowie die Kosten, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, ausgewiesen. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis EUR 800 wurden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Rückstellungen für Pensionen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Projected Unit Credit-Verfahren (PUC), unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" und eines Rechnungszinssatzes von 1,82 % (im Vorjahr 1,78 %; 10-Jahres-Durchschnitt) ermittelt worden. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich eines Gehaltstrends 1,92 % (Vorjahr 2,2 %), der Rentenentwicklung 2,4 % (Vorjahr 2,3 %) sowie der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze 3,0 % (Vorjahr 2,6 %) berechnet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit 0,0 % (Vorjahr 0,0 %) berücksichtigt. Der entsprechende Zinsanteil wurde in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die bis ins Jahr 2024 gleichbleibende jährliche ratierliche Zuführung in Höhe von TEUR 92 nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde unter den Außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 92 (Vorjahr TEUR 184). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 89 (Vorjahr TEUR 416). Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Posten, die auf fremde Währung lauten, wurden gemäß § 256a HGB i. V. m. mit § 340h HGB mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. In den Treuhandverbindlichkeiten sind keine Fremdwährungspositionen enthalten. Provisionserträge aus dem Geschäftsbereich Banking-as-a-Service werden zeitraumbezogen über die voraussichtliche Laufzeit der zu administrierenden Einlagen realisiert. Noch nicht realisierte Erlösanteile sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Nach der Übernahme des Geschäftsbereichs Payment Services erfolgte im Jahresabschluss 2022 ein Bruttoausweis der Provisionserträge und -aufwendungen dieses Geschäftsbereichs gemäß der im Bankhaus August Lenz angewendeten Methodik. Der Ausweis der Provisionserträge und -aufwendungen aus dem Geschäftsbereich Payment Services wurde im Berichtsjahr angepasst und erfolgt nun netto unter den Provisionserträgen. Die Anpassung dient der klareren Darstellung der Ertragslage der Bank. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. 3. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ERLÄUTERUNG EINZELNER BILANZPOSTEN Die Forderungen an Kreditinstitute stellen sich wie folgt dar:
Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf den Ausweis der Overnight-Einlagen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von TEUR 579.138 unter den Forderungen an Kreditinstitute (TEUR 579.138; VJ TEUR 353.547) zurückzuführen. Im Vorjahr wurden die Overnight-Einlagen in Höhe von TEUR 353.547 unter dem Posten Barreserve - Guthaben bei Zentralnotenbanken ausgewiesen. Die Forderungen an Kunden stellen sich wie folgt dar:
Der unter dem Posten Treuhandvermögen ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 3.162,0 Mio. (Vorjahr EUR 576,4 Mio.) beinhaltet treuhänderische, im eigenen Namen, auf fremde Rechnung gehaltene Kredite an Banken und Kunden.
Sämtliche Sachanlagen sind Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der nachfolgende Anlagespiegel stellt die Entwicklung der Immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen dar:
Die Zugänge betreffen im Wesentlichen IT-Equipment und Software. Die Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 882 (Vorjahr TEUR 3.002) enthalten im Wesentlichen Differenz in der Kasse in Höhe von TEUR 541 (Vorjahr TEUR 2.503) und noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen in Höhe von TEUR 193 (Vorjahr TEUR 0). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 283 (Vorjahr TEUR 289) sind sämtlich täglich fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stellen sich wie folgt dar:
Der Posten Treuhandverbindlichkeiten korrespondiert zum Posten Treuhandvermögen und beinhaltet die Verbindlichkeiten gegenüber Banken (Treugeber) und Kunden.
Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 18.682 (Vorjahr TEUR 8.478) enthält im Wesentlichen noch nicht ausgezahlte Verbindlichkeiten (TEUR 16.708); Verbindlichkeiten für Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 843 (Vorjahr TEUR 3.054), abzuführende Steuer an das Finanzamt in Höhe von TEUR 794 sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 211 (Vorjahr TEUR 171). Der Posten Passive Rechnungsabgrenzungen in Höhe von TEUR 2.290 (Vorjahr TEUR 1.380) enthält im Wesentlichen die Abgrenzung der Erträge aus dem Weltspar Geschäft für zukünftige Perioden. Der Posten Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 1.234 (Vorjahr TEUR 0) enthält im Wesentlichen die Körperschaftsteuerrückstellung in Höhe von TEUR 610 (Vorjahr TEUR 0) und Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von TEUR 624 (Vorjahr TEUR 0) In den Anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.871 (Vorjahr TEUR 926) sind Rückstellungen für IT- und sonstige Dienstleistungen in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr TEUR 111), für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 520 (Vorjahr TEUR 81), Urlaubsrückstellungen und Gleitzeitguthaben in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr TEUR 294), für Kosten der Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr TEUR 339), Rückstellungen für Inanspruchnahmen aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 38) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr TEUR 63) enthalten. Der Risikovorsorgespiegel für Risiken aus dem Kreditgeschäft stellt sich wie folgt dar: Risikospiegel 2023
Das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 9.986 und ist in 12.436 Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind voll eingezahlt und lauten auf den Inhaber. Eigene Aktien befanden sich im Berichtsjahr nicht im Besitz der Gesellschaft. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in nachfolgend aufgeführter Höhe:
Die Bestände in Fremdwährung stellen sich zum Jahresende wie folgt dar:
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sind unverbrieft. ERLÄUTERUNG EINZELNER POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Insgesamt ergeben sich Netto-Erträge in Höhe von TEUR 34.970 (Vorjahr TEUR 20.045), davon TEUR 16.484 Zinserträge, TEUR 17.473 Provisionserträge und TEUR 1.013 sonstige betriebliche Erträge. Unter dem Posten Provisionserträge sind folgende Positionen enthalten (Werte in TEUR):
Der Posten Sonstige betriebliche Erträge für 2023 in Höhe von TEUR 1.551 (Vorjahr TEUR 1.246) enthält TEUR 623 (Vorjahr TEUR 488) aus Rückstellungsauflösungen, Erträge aus der Weiterberechnung der Kosten der Einlagensicherung in Höhe von TEUR 858 (Vorjahr TEUR 555) und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr TEUR 197). Der im Posten Allgemeine Verwaltungsaufwendungen enthaltene Anteil an Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrug im abgelaufenen Jahr TEUR 8.929 (Vorjahr TEUR 8.051). Dieser deutliche Anstieg resultiert aus einem Zuwachs der durchschnittlich in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer*innen um über 20 % sowie der durchschnittlich in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer*innen um über 100 %. Für Sozialabgaben und Altersversorgung wurden TEUR 2.274 (Vorjahr TEUR 1.911) aufgewandt. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind auf TEUR 12.262 (Vorjahr TEUR 10.315) gestiegen und resultieren im Wesentlichen aus Identifizierungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Gebühren für fremde Dienstleistungen. In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 538 (Vorjahr TEUR 375) sind im Wesentlichen Aufwendungen für frühere Jahre von TEUR 192 (Vorjahr 22) sowie der Zinsaufwand für die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 177 (Vorjahr TEUR 185) enthalten. Die Außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr TEUR 97) betreffen im Wesentlichen (im Vorjahr ausschließlich) die ratierliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 92). 4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. Aufsichtsrat Aktionärsvertreter
Vorstand
Angeben zur Firma
Arbeitnehmervertreter
Eingetragen beim Registergericht Frankfurt am Main, Register HRB 13 305 Angaben zum Mutterunternehmen und zum jeweils größten und kleinsten Konsolidierungskreis Die Raisin Bank AG wird in den Konsolidierungskreis der Raisin GmbH, Berlin, einbezogen. Angaben über die Bezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und ehemaliger Vorstände Als Gesamtbezüge an den Aufsichtsrat fielen TEUR 14 (Vorjahr TEUR 14) an. Die Raisin Bank AG verzichtet gemäß § 286 Abs. 4 HGB wie im Vorjahr auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsleitung. Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 267 (Vorjahr TEUR 259). Für die laufenden Pensionen früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.219 (Vorjahr TEUR 1.921) gebildet. Sonstige Angaben Aus unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss und in der Steuerbilanz hat die Raisin Bank AG unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,93 % aktive latente Steuern ermittelt. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hat die Raisin Bank AG keinen Gebrauch gemacht. Der gemäß § 285 Nr. 3a HGB ermittelte Gesamtbetrag der sonstigen (künftigen) finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt für vertragliche Verpflichtungen TEUR 4.962 (Vorjahr TEUR 5.556). Die Berechnung erfolgte auf Basis der vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen. Diese Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus den Verträgen mit diversen Software- Anbietern für lizenzpflichtige, gemietete Software und damit verbundene Dienstleistungen. Weiterhin ergaben sich Anpassungen aufgrund geänderter Vertragslaufzeiten für die Mietflächen für Büroräume. Die Kapitalrendite, berechnet nach Artikel 90 der Richtlinie 2013/36/EU, beträgt 0,22 % (Vorjahr - 0,07 %). Angaben zum Abschlussprüfer Das als Aufwand gebuchte Honorar (netto) des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben zu den durchschnittlichen Zahlen der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Vorjahr:
Angaben zur Offenlegung gemäß Artikel 433c CRR Die gemäß 'Artikel 433c der CRR offenzulegenden Inhalte werden in einem separaten Offenlegungsbericht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vorschlag zur GewinnverwendungFür das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresüberschuss ausgewiesen und es erfolgt keine Ausschüttung. Da der Verlustvortrag aus dem Vorjahr TEUR 23.881 beträgt, wird der erzielte Jahresüberschuss angesetzt, um den Bilanzverlust bis TEUR 14.506 zu reduzieren. Nachtragsbericht Am 2. Januar und 4. Januar 2024 hat die 100 %-Alleineigentümerin der Raisin Bank AG, die Raisin GmbH, durch Einzahlungen von jeweils TEUR 5.000 in die freie Kapitalrücklage der Raisin Bank AG das bilanzielle Eigenkapital der Bank von TEUR 44.600 auf TEUR 54.600 erhöht. Darüber hinaus sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Raisin Bank nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten.
Frankfurt am Main Raisin Bank AG Der Vorstand Lindgens Siepmann Dr. Wolf ANLAGE ZUM JAHRSABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2023 NACH § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG OFFENLEGUNG Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG 1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeit, geografische Lage der Niederlassungen Raisin Bank AG, Frankfurt am Main Tätigkeit: Servicebanking, Frontingbanking, Transactionbanking, Angebot von klassischen Bankprodukten und Bankdienstleistungen. Der Sitz der Gesellschaft liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen, alle Angaben beziehen sich daher nur auf den Firmensitz Frankfurt am Main. 2. Umsatz Umsatz (Summe aus Zinsergebnis + Provisionsergebnis + sonstige betriebliche Erträge): TEUR 35.507 3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten Anzahl: 113 im Jahresdurchschnitt. 4. Gewinn oder Verlust vor Steuern Gewinn vor Steuern TEUR 10.609 5. Steuern auf Gewinn oder Verlust Steuern: TEUR 1.234 6. Erhaltene öffentliche Beihilfen Die Raisin Bank AG hat keine öffentlichen Beihilfen erhalten. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023UNTERNEHMENSSTRUKTUR Angaben zur Aktionärin Alleinaktionärin der Raisin Bank AG ist die Raisin GmbH, Berlin. Geschäftsmodell Die Geschäftstätigkeit der Raisin Bank gliedert sich in die Geschäftsbereiche Banking-as-a-Service, Fronting, Lending und Payment Services. Als weiterer Geschäftsbereich der Bank ist Anfang 2024 ein Digital Wealth-Angebot an den Markt gegangen und als fünfte Säule im Geschäftsmodell etabliert worden. Die Raisin Bank ist Kooperationspartner und als Servicebank Teil der Wertschöpfungskette der Plattform Weltsparen by Raisin (Geschäftsbereich Banking-as-a-Service). Die Raisin Bank ist verantwortlich für den Kundenannahmeprozess, die Kontoeröffnung und -führung, den Zahlungsverkehr zum und vom Kunden bzw. zu und von allen europäischen Partnerbanken sowie die Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Der Geschäftsbereich Payment Services wurde im Jahr 2022 vom Bankhaus August Lenz übernommen und erfolgreich in die Raisin Bank integriert. Das Geschäftssegment beinhaltet das BIN (Bank Identification Number) - und Cash-Sponsoring von Geldautomatennetzen, Cash-Einzahllösungen sowie das Lastschriftgeschäft für Dritte. Im Geschäftsbereich Fronting unterstützt die Bank Unternehmen (Plattformen, FinTechs und Fonds) bei der Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle, insbesondere in den Geschäftsarten Kredit und Zahlungsverkehr. Das Geschäftsmodell sieht im Geschäftsbereich Lending die Kreditvergabe auf eigenes Risiko in beschränktem Maße vor. Die Bank zielt dabei auf ein diversifiziertes, granulares Kreditportfolio, welches über verschiedene Plattformen akquiriert wird, und sich auf Kredite mit kurzen Laufzeiten und ein hohes Maß an Besicherung fokussiert. Das Geschäftsmodell ist im Wesentlichen auf die Erzielung eines positiven Provisionsergebnisses aus Serviceleistungen rund um den Bankbetrieb ausgerichtet. Leistungsindikatoren Als wichtigster finanzieller Leistungsindikator der Raisin Bank wurde das Provisionsergebnis definiert. Das Provisionsgeschäft stellt die wesentliche Ertragsquelle der Raisin Bank dar und wird demzufolge auch in den Strategie-Dokumenten und der Geschäftsplanung priorisiert. Aufgrund der Bedeutung des bilanziellen Kreditgeschäfts (Geschäftsbereich Lending) und der Ergebnisbeiträge aus der Overnight-Anlage hat die Bank das Zinsergebnis als weiteren finanziellen Leistungsindikator bestimmt. Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wurde die Mitarbeiterqualifikation definiert. Die Messung erfolgt über die Inanspruchnahme des für die Qualifikationsmaßnahmen je Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Budgets. Im Berichtsjahr haben unsere Mitarbeiter/ -innen im Durchschnitt 1.204 EUR an Budget ausgenutzt. Für das Jahr 2024 stellen wir unseren Mitarbeitern unverändert ein Budget von 1.700 EUR zur Verfügung. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist wichtig, um eine hohe Dienstleistungsqualität zu gewährleisten. Die Mitarbeiter der Raisin Bank nehmen nach Bedarf an internen und externen fachbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Bank stellt damit sicher, dass insbesondere die Fachkompetenz verbessert wird und dass gesetzliche und aufsichtsrechtliche Neuerungen zeitnah vermittelt werden. Daneben finden interne Weiterbildungsmaßnahmen zu fachspezifischen und betriebsübergreifenden Themen statt. Schulungen zur Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie zum Datenschutzrecht sind für alle Mitarbeiter obligatorisch. WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN 1 Das Wirtschaftsumfeld in Deutschland ist gekennzeichnet von den Nachwirkungen der vorangegangenen und aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, sowie den geldpolitischen Straffungen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 0,3 Prozent im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr zurück. Insbesondere der private Konsum ist im vergangenen Jahr aufgrund der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der Kaufzurückhaltung zurückgegangen. Die Bruttoanlageinvestitionen gingen mit -0,3 % etwas zurück, vor allem da die Bauinvestitionen infolge der gestiegenen Finanzierungs- und Materialkosten im Jahresdurchschnitt 2023 preisbereinigt erneut um rund 2,0 % sanken. Die Exporte nahmen infolge der schwachen Nachfrage aus dem Ausland um 1,8 % ab, während die Importe im Zuge der schwachen Binnennachfrage mit -3,0 % noch stärker zurückgingen. Zusammengefasst hat der Außenhandel somit rechnerisch +0,6 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum beigetragen (Quelle: BMF-Monatsbericht Dezember 2023). Eine Belebung der wirtschaftlichen Dynamik lässt zu Jahresbeginn 2024 weiter auf sich warten, die kurzfristigen Erwartungen der Unternehmen blieben zuletzt branchenübergreifend pessimistisch. Die anhaltenden und neu hinzugekommenen geopolitischen Krisen und Konflikte wirken auf die zuletzt schwachen Frühindikatoren ein, da diese in Folge zu steigenden Transportkosten und Verzögerungen in Lieferketten führen können. In Kombination mit temporär administrativ erhöhten Verbraucherpreisen zu Jahresbeginn ist folglich kurzfristig nicht mit einer konjunkturellen Trendwende zu rechnen. Trotz der schwachen Konjunktur blieb die Lage am Arbeitsmarkt um den Jahreswechsel aber stabil. Bei einem weiteren Rückgang der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich die Belastungsfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aber im Verlauf dieses Jahres verringern (Quelle: BMF-Monatsbericht Januar und Februar 2024). Dank des hohen Zinsniveaus und einer vor allem in der ersten Jahreshälfte höheren Kreditnachfrage profitierte die Banken- und die Kreditwirtschaft in 2023 (bei gleichzeitiger Weitergabe im Kreditbuch und verzögerter Weitergabe auf der Einlagenseite). Dies beschleunigte das Wachstum im Ertrag und Ergebnis. Parallel dazu findet weiter eine Verschiebung der Marktanteile bei Transaktionen von den klassischen Banken hin zu neuen Anbietern wie beispielsweise Payment-Spezialisten, Brokern, eigenständigen Wealth- und Asset-Managern oder Fintechs statt. So haben etwa im Zahlungsverkehr spezialisierte Anbieter ihren Marktanteil gegenüber den klassischen Banken über die vergangenen Jahre auf über 50 % ausgebaut. Die Zinswende erforderte vielerorts aber auch Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere im Bestand. Zudem mussten Banken die Risikovorsorge teilweise deutlich anheben in Vorausschau auf einen möglichen Anstieg der Kreditausfälle, insbesondere Banken mit einem hohen Exposure im gewerblichen Immobilienbereich sehen hier Risiken. Die Raisin Bank betrachtet mit großem Interesse die weitere Entwicklung von Finanzdienstleistungen außerhalb des klassischen Banking-Sektors, d.h. von sogenannten alternativen Finanzdienstleistern (Anbieter von Geschäftsmodellen mit lizenzpflichtigen Teilen in der Wertschöpfungskette, die über keine eigene Banklizenz verfügen) und im Bereich Plattformen mit integrierten Banking-Funktionen. In dem für die Raisin Bank relevanten Marktsegment der alternativen Finanzdienstleister (Plattformen, FinTechs) sehen wir insgesamt ein fortgesetztes Wachstum, sowohl in der Anzahl der Anbieter als auch in den verarbeiteten Volumina. Gleichzeitig sehen wir deutliche Anzeichen von Konsolidierung in diesem Markt (Abnahme der absoluten Zahl von Neugründungen, Anstieg der Insolvenzen in Folge reduzierter Venture Capital Aktivität und folglich größere Finanzierungsrunden für erfolgversprechende Marktteilnehmer). Refinanzierung von nicht-profitablen Unternehmen ist weiterhin schwierig und nur für besonders attraktive FinTechs möglich. Insgesamt sind deutliche Wachstumsbeschränkungen und Optimierungen des verfügbaren Eigenkapitals zu beobachten. Gleichzeitig ist die kundenseitige Nachfrage nach Dienstleistungen alternativer Anbieter im Großen und Ganzen intakt, so dass wir davon ausgehen, dass solide geführte Unternehmen weiteres Wachstum erleben werden. Aufgrund seiner bankaufsichtsrechtlichen Sondersituation (z.B. Anwendungsbereiche KWG, GWG-Richtlinien) bei gleichzeitiger Ausweitung regulierter Dienstleistungen (z.B. GWG für § 34 GewO, Krypto- Dienstleistungen) bleibt Deutschland damit auch in einem sich öffnenden pan-europäischen Bankenmarkt ein Inselmarkt mit deutlich höherer Nachfrage als Angebot an BaaS-Dienstleistungen. Neben den fokussierten Finanzdienstleistern sehen wir eine steigende Anzahl von Plattform-Anbietern aus Nicht-Finanzdienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden relevante Finanzdienstleistungen anbieten (z.B. Zahlungsverkehr für Hotelvermittler, Warenfinanzierung von Händlern auf Handelsplattformen, Finanzierungslösungen auf Autoplattformen). Diese Dienstleister nutzen ebenfalls lizenzierte Unternehmen, um relevante Bankdienstleistungen zu integrieren und bringen deutlich größere Kunden- und Transaktionszahlen in mögliche Kooperationen ein. Die steigende Anzahl der Finanzdienstleistungen durch nicht regulierte Firmen insbesondere im Bereich Financial Technology (FinTech) führt bisher jedoch nicht zu einer steigenden Zahl von Lizenzanträgen oder Neugründungen von Banken in diesem Bereich. Die hohen regulatorischen und organisatorischen Hürden werden auch weiterhin - trotz steigendem Marktvolumen - nur eine geringe Anzahl von neuen Instituten zulassen. Durch den weiteren Rückzug aus dem Bargeldbereich und der kontinuierlichen Reduzierung des Filialnetzes diverser Banken verzeichnet die Raisin Bank eine weiterhin starke Nachfrage für ihre bargeld- und bargeldnahen Dienstleistungen im Geschäftsbereich Payment-Service. Zudem ergeben sich Möglichkeiten aufgrund der flexiblen Plattform-Technologie im elektronischen Zahlungsverkehr. Der Kollaps der Silicon Valley Bank am 10. März 2023 führte weltweit zu einer Verunsicherung im Bankensektor, obwohl durch das Eingreifen des amerikanischen Staates sämtliche Einlagen der Kunden der Bank und der Zugang der Kunden zu diesen gesichert wurden. Zudem verschärfte sich die Krise im Immobilienbereich, insbesondere bei Gewerbeimmobilien, im vergangenen Jahr weiter. Direkte Auswirkungen auf die Raisin Bank sehen wir aktuell keine, auch sind Kooperationspartner der Bank nur in sehr geringem Umfang betroffen. Es gibt jedoch indirekte Risiken für den Banken- und FinTech-Sektor, welche mittelbaren Einfluss auf das Geschäft der Raisin Bank haben könnten (bspw. ein großflächiger Folgeeffekt für die FinTech und Venture Capital Unternehment). Insbesondere die Zurückhaltung im Bereich Venture Capital erhöht den Druck auf Unternehmen im FinTech Sektor und verschärft die Anforderungen an die Profitabilität. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland deutlich um 23,5 Prozent auf 18.100 Fälle und markiert eine Trendumkehr nach Jahren rückläufiger Quoten (Quelle: Creditreform). Ob und in welchem Maß es industrieweite Folgeeffekte geben kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht final absehbar und wird von der Raisin Bank fortlaufend beobachtet. GESCHÄFTSVERLAUF GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF Zur Bekämpfung der erhöhten Inflation wechselte die Europäische Zentralbank (EZB) seit Juli 2022 ihren geldpolitischen Kurs und setzte auch im Jahr 2023 ihre restriktive Geldpolitik fort. Der signifikante Zinsanstieg hatte sehr positive Effekte für das Geschäftsmodell der Raisin Bank. Geldanlagen auf dem Bundesbankkonto werden seit September 2022 wieder verzinst und auch die Provisionserträge sind folglich im abgelaufenen Jahr aufgrund ihrer Kalkulation auf Basis von kurzfristigen Zinsen (3M-Euribor) gestiegen. Das Jahresergebnis liegt mit EUR 9,4 Mio., nach EUR -0,9 Mio. im Vorjahr, deutlich über dem Planansatz von EUR 0,1 Mio. Treiber dieses signifikant gestiegenen Jahresergebnisses sind die eigenen Overnight-Anlagen bei der Bundesbank, das Payments Services Geschäft und auch die Erträge aus der Kooperation mit Weltsparen. Der Vorstand bewertet den Geschäftsverlauf als sehr zufriedenstellend. Die Risikovorsorge für Forderungen der Bank erfolgt in Form von Pauschalwertberichtigungen und Einzelwertberichtigungen, sofern im Einzelfall erforderlich. Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifikation wurden im vergangenen Jahr nach den Einschränkungen der Vorjahre wieder verstärkt durchgeführt. An den Standorten der Bank wurden unter anderem Sprachkurse angeboten, aber auch zusätzliche Seminare und Trainings, die individuell auf die Anforderungen der Mitarbeiter zugeschnitten waren. Zusätzlich zu den internen Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet die Bank den Mitarbeitern ein individuelles Schulungsbudget für externe Schulungen, Konferenzen, Veranstaltungen, Zertifizierungen, Kurse oder Bücher, sofern sie mit beruflicher Entwicklung verbunden sind. Dieses individuelle Schulungsbudget wurde als zusätzlicher Anreiz geschaffen, um in die persönliche Entwicklung zu investieren, und stellt einen bedeutenden Vorteil für Mitarbeiter der Bank dar. ERTRAGSLAGE Aufgrund günstiger Marktbedingungen und höherer Geschäftsaktivität stiegen die Zinserträge (EUR 17,0 Mio; Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) und auch die Provisionserträge (EUR 30,5 Mio.; Vorjahr: EUR 17,7 Mio.) im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 155 % (oder EUR 28,9 Mio.). Positive Zinssätze haben erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsbereiche wie BaaS und Payment Services sowie eigene Anlagen bei der Bundesbank. Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht absehbare Zinsentwicklung hat der guten Ertragslage noch zusätzlichen Schub gegeben und das Ergebnis positiv beeinflusst. Aufgrund der Änderung der Zinspolitik der EZB für Einlagenfazilitäten hin zu höheren Zinsen und in Folge dem gestiegenen Elnlagengeschäfts (Weltsparen) im Vergleich zum Vorjahr, hatte die Raisin Bank auch höhere Volumina auf dem Konto bei der Deutschen Bundesbank und im Ergebnis das Zinsergebnis sich deutlich verbessert. Insgesamt beträgt das Zinsergebnis zum Jahresende 2023 EUR 16,5 Mio. (Vj. EUR 2,1 Mio.).
Die Provisionserträge stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 12,8 Mio. und erreichten einen Wert von EUR 30,5 Mio. (Vj. EUR 17,7 Mio.). Dies ist vor allem auf das wachsende Einlagengeschäft (BaaS) der Raisin GmbH und das zinssensitive Geldautomatengeschäft (Payment Services) zurückzuführen. Der Planwert von EUR 21,1 Mio. wurde um EUR 9,4 Mio. übertroffen. Darüber hinaus trugen auch das Bilanzkreditgeschäft und sonstige Geschäfte (Treuhandgeschäft etc.) zu den Provisionserträgen bei.
Die Provisionserträge aus Dienstleistungen für Banking-as-a-Service stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 54 % von EUR 7,1 Mio. auf EUR 11,0 Mio. und lagen 46 % über Plan. Die Provisionsaufwendungen aus Dienstleistungen für Banking-as-a-Service stiegen im Vergleich zum Vorjahr von EUR 1,0 Mio. auf EUR 13,0 Mio. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Einlagen auf dem ON-Bundesbank-Konto, die im Rahmen einer dem Kooperationsvertrag vom 12.07.2013 an die Raisin GmbH weitergegeben werden. Das Provisionsergebnis aus Dienstleistungen im Payment Services stieg im Vergleich zum Vorjahr um 113 % von EUR 6,4 Mio. auf EUR 13,6 Mio. und übertraf die Zielvorgabe von EUR 6,8 Mio. um 100 %. Die Provisionserträge aus Dienstleistungen für Kreditvermittler ("Fronting") stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 35 % von EUR 2,8 Mio. auf EUR 3,8 Mio. und lagen 14 % unter der Zielgröße von EUR 4,4 Mio. Die Provisionserträge im Lending resultieren im Wesentlichen aus Bereitstellungsprovisionen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich diese um 114 % von EUR 0,9 Mio. auf EUR 1,9 Mio. und lagen damit im Rahmen der Zielvorgabe von EUR 1,9 Mio. Im Vergleich zum Jahr 2022 stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,6 Mio. In dieser Position sind im Wesentlichen Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen und aus Weiterberechnungen von Aufwendungen an Kooperationspartner (u.a. WeltSparen) enthalten. AUFWENDUNGEN Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind von EUR 20,3 Mio. auf EUR 23,5 Mio. deutlich (+16 %) gestiegen und lagen um 17 % über dem Planansatz von EUR 20,1 Mio. Treiber des Kostenzuwachses sind der Anstieg bei den Personalkosten um EUR 1,2 Mio. sowie bei den Sachaufwendungen um EUR 2,0 Mio. Der Haupttreiber für die Kostensteigerungen sind unsere Projektaktivitäten (Beratung, IT-Unterstützung, Rechtskosten), die sich sowohl auf die Entwicklung neuen Wachstums (polnische Plattform, Digital Wealth-Geschäft) als auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (AML-Maßnahmen, Risk Controlling, Meldewesen) beziehen. Die Aufwendungen für Gehälter und Sozialleistungen beliefen sich im abgelaufenen Jahr auf EUR 11,2 Mio. (Vj. EUR 10,0 Mio.) und spiegeln eine höhere Mitarbeiterzahl im Kontext des wachsenden Geschäfts wider. Die Mitarbeiterzahl betrug zum Jahresende 123 (Vj. 98), davon 23 Teilzeitkräfte (Vj. 17). Die andere Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um EUR 2,0 Mio. und beliefen sich auf EUR 12,3 Mio. (Vj. EUR 10,3 Mio.). Die Steigerungen resultieren im Wesentlichen aus Projektaktivitäten, mehr Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Personalwachstum und einem größeren Umfang an Prüfungsaktivitäten (FATCA, Jahresabschluss, EinSiG). Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich wie im Vorjahr auf EUR 0,8 Mio. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 0,5 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.). Darin enthalten sind der Zinsanteil für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorperiode sowie besonderer Ereignisse (Bankjubiläum, Weihnachten). Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beliefen sich auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahresaufwand: EUR 0,7 Mio.) und resultierten im Wesentlichen aus der Auflösung pauschaler Wertberichtigungen auf die Forderungen aus dem Kundengeschäft. Da die Bank insgesamt ein hohes positives Nettoergebnis erzielte, bildeten wir eine Rückstellung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von EUR 1,2 Mio. Zum Jahresende hatte die Bank noch einen steuerlichen Verlustvortrag von EUR 3,2 Mio. VERMÖGENSWERTE Die Bilanzsumme erhöhte sich um 253 % auf EUR 4.325,6 Mio. (Vj. EUR 1.224,8 Mio.), insbesondere aufgrund der wachsenden Treuhandeinlagen/-verbindlichkeiten bei Weltsparen-Partnerbanken im Geschäftsbereich BaaS / Weltsparen. Der Barreserve wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 145 % auf EUR 489,4 Mio. (Vj. EUR 200,0 Mio.) u.a. aufgrund der Ausweitung des Geschäftes im Bereich Payment Services, neben den Beständen in den Geldautomaten stiegen aber auch die bei Werttransporteuren im Transport befindlichen Bestände. Das Forderungsvolumen der Raisin Bank wuchs um > 100 % auf EUR 663,6 Mio. (Vorjahr: EUR 66,1 Mio.). Die darin enthaltenen Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich um > 100 % und betrugen EUR 613,4 Mio. (Vj. EUR 37,0 Mio.). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf ein Remapping der Overnight-Einlagen bei der Deutschen Bundesbank von der Barreserve zu den Forderungen an Kreditinstitute (EUR 579,1 Mio.; VJ EUR 353,5 Mio.) zurückzuführen. Die Forderungen an. Kunden erhöhten sich um EUR 21,1 Mio. auf EUR 50,2 Mio. (Vj. EUR 29,1 Mio.). Der Anstieg des Forderungsvolumens ist im Wesentlichen auf die höheren Geschäftsvolumina im Factoringgeschäft mit bestehenden sowie neuen Partnern zurückzuführen. Die Treuhandforderungen stiegen um 449 % auf EUR 3.162,0 Mio. (Vj. EUR 576,4 Mio.). Hauptgrund hierfür war das Wachstum des im Treuhandmodell betriebenen Banking-as-a-Service-Geschäfts. Die immateriellen Vermögenswerte verringerten sich im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen um EUR 0,7 Mio. auf EUR 1,4 Mio. (Vj. EUR 2,1 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert und betrugen EUR 0,3 Mio. (Vj.EUR 0,3 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken stiegen um 79 % auf EUR 1.075,5 Mio. (Vj. EUR 602,6 Mio.), was auf das Wachstum im Banking-as-a-Service-Geschäft zurückzuführen ist. Die Rückstellungen beliefen sich zum Jahresende auf EUR 12,9 Mio. (Vj. EUR 11,0 Mio.). Darin sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 9,8 Mio. (Vj. EUR 10,1 Mio.) enthalten. FINANZLAGE REFINANZIERUNG UND LIQUIDITÄT Der überwiegende Teil der Einlagen aus dem Kunden- bzw. Treuhandgeschäft sowie das Eigenkapital, die Rücklagen und die langfristig zur Verfügung stehenden Pensionsrückstellungen werden bei der Deutschen Bundesbank angelegt. Diese Mittel dienen als Liquiditätsreserve der Bank. Die Bank verfügte während des gesamten Geschäftsjahres über ausreichend Liquidität, um ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquiditätskennziffer (LCR) wurde jederzeit eingehalten. Zum Jahresultimo lag diese Kennzahl bei 395,8 % (Vorjahr 270,7 %) und im Jahresdurchschnitt bei 355,6 % (Vorjahr 365,3 %). Bei der Deutschen Bundesbank waren zum 31. Dezember 2023, wie im Vorjahr, keine Wertpapiere hinterlegt. Vor dem Hintergrund der geschäftspolitischen Ausrichtung der Bank wird auf Refinanzierungslinien von Dritten zurzeit verzichtet. KAPITALSTRUKTUR Nach Kapitalzuführungen der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 20,0 Mio. belief sich das bilanzielle Eigenkapital der Bank zum Bilanzstichtag auf EUR 44,6 Mio. (Vj. 24,6 Mio.). Zum Bilanzstichtag betrug die ausgewiesene Eigenkapitalquote gemäß CRR 56,0 % (Vj. 62,7 %). Nach dem Bilanzstichtag erfolgten weitere Kapitalzuführungen der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 5,0 Mio. am 2. Januar 2024 und EUR 5,0 Mio. am 4. Januar 2024, jeweils als Einzahlung in die freie Kapitalrücklage. RISIKOBERICHT Die Ausgestaltung des Risikomanagements, des ICAAP und des ILAAP der Raisin Bank inklusive der Festlegung wesentlicher Elemente sowie wesentlicher zugrundeliegender Annahmen liegt in der originären Verantwortung des Vorstands. Zur Sicherstellung der Qualität des Gesamtprozesses und der optimalen Verzahnung der Einzelelemente sowie insgesamt des Risikoappetits der Raisin Bank wurde mit dem Risikokomitee ein den Vorstand in allen Fragestellungen des Risikomanagements unterstützendes Gremium geschaffen. Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) der Raisin Bank soll gewährleisten, dass die Kapitalausstattung der Raisin Bank jederzeit angemessen ist. Die Raisin Bank hat ein ICAAP- Rahmenwerk formuliert, in dem wesentliche Eckpunkte des ICAAP, wie die methodischen Grundlagen, und wesentliche Parameter wie Haltedauer und Konfidenzniveau dokumentiert werden. In Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie ausgerichtet an ihren Geschäftstätigkeiten und deren Risikogehalt hat die Raisin Bank ihren ICAAP implementiert. Dieser stellt eine zentrale Institution der Banksteuerung dar, indem er die umfassende Bewertung und Überwachung der ökonomischen und normativen Risikotragfähigkeit und Eigenkapitalausstattung gewährleistet. Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ILAAP) der Raisin Bank umfasst die bankinternen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung und deren Einbindung in die Gesamtbanksteuerung. Verantwortlichkeiten Aus seiner Gesamtverantwortung heraus formuliert der Vorstand die Geschäfts- und die Risikostrategien und liefert so die Rahmenbedingungen zur Festlegung des Risikoappetits der Raisin Bank. Dieser spannt für die einzelnen Marktbereiche (First Line of Defence) den Rahmen für den eigenständigen und verantwortlichen Umgang mit Risiken. Das Risikomanagement und -controlling der Raisin Bank setzt sich aus den Bereichen CRM & Ops (Marktfolge), Risikocontrolling sowie den Bereichen AML, Compliance und Legal (Second Line of Defence) zusammen. Die Fachbereiche übernehmen das regelmäßige Monitoring und Reporting der Risiken. Die Raisin Bank hat umfangreiche Systeme und Regelungen zur Überwachung und Steuerung der für sie wesentlichen Risiken implementiert und erweitert diese im Zuge der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit und der Weiterentwicklung des Risikomanagements. Die Überwachung der wesentlichen Risiken erfolgt über die Geschäftsbereiche hinweg nach einheitlichen Methoden und Verfahren. Das Risikocontrolling ist für die unabhängige Überwachung der Risiken sowie für die Risikokommunikation verantwortlich. Das Risikohandbuch sowie die weiteren relevanten Richtlinien der SfO der Raisin Bank geben einen Überblick über die Rollen und Verantwortlichkeiten der überwachenden und kontrollierenden Einheiten. Das Risikocontrolling nimmt dabei eine übergeordnete Rolle ein und übernimmt die Risikomessung und Analyse der Auslastung der Risiko-Limite im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse. Als wesentliches internes Entscheidungs- und Steuerungsgremium übernimmt das Risikokomitee im Rahmen der ihm vom Vorstand delegierten Verantwortlichkeiten operative Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Die Interne Revision (Third Line of Defence) fungiert als prozessunabhängige Kontrollinstanz, die alle am Risikomanagementprozess beteiligten Bereiche einer regelmäßigen Prüfung unterzieht. Risikostrategien Die Gesamtrisikostrategie der Rasin Bank beschreibt die Grundsätze zum Risikoappetit, ICAAP, ILAAP und zum Umgang mit den wesentlichen Risiken der Bank. Die Gesamtrisikostrategie dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit allen für die Raisin Bank wesentlichen Risikoarten. Dies umfasst die Kredit-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie die nicht finanziellen Risiken, inkl. dem Operationellen Risiko. Damit werden alle wesentlichen auf Basis der Risikoinventur ermittelten Risikoarten berücksichtigt. Die Gesamtrisikostrategie wird mindestens einmal im Jahr unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftsstrategie der Raisin Bank und regulatorischer Weiterentwicklungen überprüft und ggf. angepasst. Im Vorfeld findet auch die Überprüfung der Identifikation der wesentlichen relevanten Risikoarten (Risikoinventur) sowie der jeweils relevanten Produkte und Marktsegmente statt. Mögliche Wechselwirkungen auf die Risikostrategie werden entsprechend gewürdigt. Die in der Gesamtrisikostrategie definierten Grundsätze stellen die Grundlage für die Steuerung und das Controlling der verschiedenen für die Raisin Bank wesentlichen Risiken dar. Risikoappetit und Limitierung Die Leitlinien für den Risikoappetit der Bank werden in der Risikostrategie definiert. Der Risikoappetit wird in der Risikodeckungsmasse, im Gesamtrisikolimit und den Risikolimiten für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten wesentlichen Risiken der Raisin Bank zusammengefasst (Limitierung der Risikotragfähigkeit). Mit der Festlegung des Risikoappetits trifft der Vorstand eine bewusste Entscheidung darüber, in welchem Umfang er bereit ist, Risiken einzugehen. Die Limitierung der Risikotragfähigkeit stellt somit den Link zwischen strategischer und laufender Risikomessung und -überwachung dar. Der Risikoappetit wird auf Grundlage der Geschäftsstrategie, der strategischen Geschäftsplanung und der Risikoinventur definiert, um die Konsistenz mit Risiko- und Ertragszielen sowie einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung im Rahmen der Gesamtbanksteuerung zu gewährleisten. Im Rahmen der strategischen Geschäftsplanung werden darüber hinaus weitere wesentliche steuerungsrelevante Risikokennzahlen (Key Risk Indikatoren) identifiziert, für die ebenfalls Limite oder Schwellenwerte festgelegt werden. Die Einhaltung der Schwellenwerte wird regelmäßig durch den Bereich Risikocontrolling überprüft und falls notwendig werden Gegensteuerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Der Risikoappetit der Bank wird dabei auf Basis dieser Kennzahlen definiert und limitiert. Das Überschreiten der so definierten Grenzen wird auf Basis eines "Ampelsystems" deutlich gemacht und bewertet. Risikotragfähigkeit Zur Sicherstellung der jederzeitigen Risikotragfähigkeit (RTF) betrachtet die Raisin Bank die beiden Perspektiven gemäß des RTF-Leitfaden aus 2018. Die beiden Perspektiven umfassen die normative und die ökonomische Perspektive. Bei der Festlegung der Risiko-Limite im Rahmen der ökonomischen Perspektive berücksichtigt die Bank eine additive Verknüpfung der Einzel-Limite. Dem Vorgehen liegt die Annahme zugrunde, dass zwischen den Risikoarten keine risikomindernden Korrelationen auftreten. Die im Rahmen der Risikoklassifizierung eingesetzten Value-at-Risk-Modelle basieren auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr bzw. 250 Handelstagen. Die Auslastung der Einzel-Limite für die wesentlichen Risikoarten und die Gesamtauslastung der Limite wird mindestens quartalsweise an den Vorstand der Bank berichtet. Die Risikotragfähigkeit der Raisin Bank war jederzeit im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 sowie zum Bilanzstichtag gegeben. Risikotragfähigkeit - wesentliche Kennzahlen (normative Perspektive)
Risikotragfähigkeit - ökonomische ICAAP-Perspektive 31.12.2023 in TEUR Barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenzials
Risikotragfähigkeit - ökonomische ICAAP-Perspektive 31.12.2023 in TEUR Auslastungs der Rr
ILAAP Der Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) soll gewährleisten, dass die Liquiditätsausstattung der Raisin Bank jederzeit angemessen ist. Dabei werden das Liquiditätsrisiko sowie die Refinanzierungs- und Liquiditätsplanung auf Basis eines aktuellen und prospektiven Liquiditätsbedarfs dem jeweiligen Liquiditätsvorrat gegenübergestellt. Die Informationen werden in Risikokennzahlen verdichtet (Liquiditätssaldo, LCR, NSFR, LR, Survival Period). Auch für die Kennzahlen des ILAAP wurde eine Ampelsystematik eingerichtet. Das Limitsystem dient dabei der Überwachung und Sicherstellung eines entsprechenden Liquiditätsüberschusses, der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und der Steuerung unerwarteter Refinanzierungskosten. Die für den Limitallokationsprozess wesentliche Ampelsystematik wird dabei mindestens jährlich überprüft. Der Liquiditätssaldo und die wesentlichen Kennzahlen LCR, NSFR und LR werden arbeitstäglich überwacht. Die Survival Period wird quartalsweise für drei Szenarios ermittelt. Dies umfasst ein institutsspezfisches, ein marktweites und ein kombiniertes Szenario. Die Liquiditätsplanung wird darüber hinaus turnusmäßig und anlassbezogen auf dem gleichen Kennzahlen-Set evaluiert. In 2023 war die Liquiditätssituation der Raisin Bank durchgängig sehr auskömmlich. Die Zahlungsfähigkeit der Raisin Bank war über das gesamte Jahr 2023 sowie zum Bilanzstichtag gegeben. WESENTLICHE RISIKOARTEN Kreditrisiko Die Kreditrisikostrategie als Bestandteil der Risikostrategie der Raisin Bank dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit Adressenausfallrisiken. Das Kreditrisiko ist die Gefahr, Verluste zu erleiden, wenn Kreditnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen. Die Quantifizierung des Kreditrisikos bei der Raisin Bank erfolgt durch Einsatz der zertifizierten Softwarelösung ic.riskview. Durch Simulationsanalysen werden das Adressenausfallrisiko inklusive vorliegender Größenkonzentrationsrisiken berechnet. Migrationsrisiken werden durch Anwendung eines zusätzlichen Rating-Shifts um einen Notch auf das Portfolio kalkuliert. Aus der Berechnung ergibt sich der Quantilswert der gemäß des für die ökonomische Risikotragfähigkeit relevante Konfidenzniveau von 99,9%. Für den sich ergebende Wert gilt, dass nur in 0,01% der Fälle ein höherer Verlust eintritt. Der limitierte Credit-Value at Risk ergibt sich als Differenz des Quantilswerts und des Erwarteten Verlusts. Der Erwartete Verlust ist bereits im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt. In der Raisin Bank entstehen primär Adressenausfall-, Bonitätsverschlechterungsrisiken in den Geschäftsbereichen Lending und Payment Services. Darüber hinaus können sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen ergeben. Kontrahenten- oder Emittentenrisiken aus Eigengeschäften hat die Raisin Bank mangels Eigenbestand nicht. Die Kreditrisiken, die sich in anderen Geschäftsbereichen, bspw. aus der Abwicklung von Lastschriften ergeben, werden durch hinterlegte Barsicherheiten mitigiert. Im Bereich Lending beabsichtigt die Raisin Bank ein möglichst diversifiziertes Factoring-Portfolio aufzubauen und risikogerechte Erträge zu generieren. Die Bank strebt die Ausweitung von bestehenden und den Aufbau neuer Factoring-Kooperationen an. Die Limitvergabe erfolgt nach der vorgegebenen Kompetenzordnung und weiteren internen Vorgaben. Diese Regelungen enthalten qualitative und quantitative Anforderungen und sind im Kredithandbuch fixiert. Der maßgebliche Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare Trennung von Markt- und Marktfolgebereichen bis zur Ebene der Geschäftsleitung. Die Kreditentscheidungen im als risikorelevant eingestuften Kreditgeschäft bedürfen zweier zustimmender Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. Die entsprechenden Kompetenzen für Kreditentscheidungen innerhalb dieser Bereiche sind in der Kompetenzordnung der Bank eindeutig geregelt. Darüber hinaus gibt es den von der Kreditentscheidung unabhängigen Bereich Risikocontrolling, der alle wesentlichen Risiken überwacht und ein zielgerichtetes Risikoreporting auf Portfolioebene sicherstellt. Zur Begrenzung von Adressenausfallrisiken und zur Vermeidung von Adress-Risikokonzentrationen werden grds. Anforderungen an den Risikogehalt der Teilportfolios in der Risikostrategie festgelegt. Der Marktbereich und die Marktfolgebereiche sind für die Steuerung der Kreditrisiken in der Raisin Bank im Rahmen der definierten Limite und Vorgaben aus der Geschäfts- und Kapitalplanung zuständig. Als beratendes Gremium spielt das Kreditkomitee der Raisin Bank eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Kreditqualität und der Risikosteuerung in einer Bank, indem es sicherstellt, dass Kreditentscheidungen auf einer umfassenden Analyse basieren und die finanziellen Interessen der Bank geschützt werden. Die Aufgaben des Kreditkomitees umfassen:
Bilanziell wird dem Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft durch Expected Loss basierte Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern erforderlich, wird im Zuge der Forderungsbewertung im Einzelfall eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Vorstand und Aufsichtsrat werden mindestens vierteljährlich über Bestände, Entwicklungen und Risikogehalt der kreditrisikobehafteten Positionen bzw. Portfolien im Rahmen des Risikoberichts unterrichtet. Zinsänderungsrisiken Die IRRBB-Strategie als Teil der Gesamtrisikostrategie der Raisin Bank dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch der Bank (IRRBB - Interest Rate Risk in the Banking Book). Unter Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch werden die Risiken zinssensitiver Instrumente des Anlagebuches verstanden, die mit Veränderungen der Zinskurven einhergehen. Die Raisin Bank ist kein kapitalmarktorientiertes Institut und betreibt auch keinen Eigenhandel im Handelsbuch. Es werden keine Anleihe- und sonstigen Wertpapierbestände zu Handelszwecken gehalten und keine offenen Derivatepositionen zu Spekulationszwecken eingegangen. Insofern geht die Raisin Bank grundsätzlich keine sonstigen Marktpreisrisiken ein. Aktuell setzt die Bank auch keine Derivate oder Optionen zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken ein. Zinsänderungsrisiken erwachsen aus allen von der Raisin Bank getätigten zinstragenden Geschäften des Anlagebuches, die sowohl für die barwertige als auch für die ertragsorientierte Sichtweise relevant sind. Neben der barwertigen Betrachtung der Risiken rücken vor dem Hintergrund der erfolgten Zinswende schwankende Zinsüberschüsse als Risiko in den Blickpunkt. Daher wird ein Rückgang des Zinsüberschusses aufgrund von Zinsveränderungen und -schocks in den adversen Szenarien in der Kapitalbedarfsplanung entsprechend gewürdigt. Die Zinsänderungsrisiken der Raisin Bank entstehen vor allem im Zusammenhang mit den Kundeneinlagen im Geschäftsbereich Banking-as-a-Service sowie der Liquiditätbereitstellung im Geschäftsbereich Payment Services. Auf der Passivseite wird die Ablauffiktion der Kundeneinlagen im Rahmen der Zinsrisikosteuerung mittels eines Mischungsverhältnisses modelliert. Des Weiteren stellen auch die Pensionsverpflichtungen der Raisin Bank verzinsliche Passivpositionen dar. Darüber hinaus - neben täglich fälligen Verbindlichkeiten - runden Einlagen der Kooperationspartner aus dem Bereich Fronting sowie ein Termingeld die Passivseite ab. Auf der Aktivseite stehen einerseits die zinsabhängigen Geschäfte aus dem Geschäftsbereich Lending sowie andererseits die im Rahmen des Cash-Sponsorings für das Geldautomatengeschäft bereitgestellte Liquidität. Die Verzinsung der Einlagen hängt an der Einlagefazilität, die weiteren zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs basieren i.W. auf dem 3M-Euribor. Ausgenommen sind hiervon täglich fällige Positionen, u.a. täglich fällige Forderungen. Für die Risikomessung der Zinsrisiken in der ökonomischen Perspektive wird die Moderne Historische Simulation mit einem Overnight Risikohorizont eingesetzt. Die ökonomischen Stresstests (Risikoartenübergreifender Stresstest, Sensitivitätsanalysen, inverser Stresstest) beim Risikofaktor Zins werden mit Hilfe der Szenarioanalyse durchgeführt. Zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken werden Limite festgelegt. Der Vorstand ist für die Steuerung der Zinsänderungsrisiken in der Raisin Bank im Rahmen der definierten Limite und Vorgaben aus der Geschäfts- und Kapitalplanung zuständig. Im Risikokomitee werden Fragen des Zinsrisikomanagements der Bank abgestimmt. Die Überwachung der Einhaltung bzw. Auslastung der Limite und Frühwarnindikatoren erfolgt durch das Risikocontrolling und wird mindestens quartalsweise durchgeführt. Im Falle von steigenden Risiken kann der Turnus entsprechend verkürzt werden. Weiterhin wird gemäß dem BaFin-Rundschreiben 06/2019 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vom 06. August 2019 der Zinsrisikokoeffizient und die Frühwarnindikatoren für das aufsichtsrechtliche Meldewesen mit Hilfe der Szenarioanalyse berechnet. Aus dem BaFin-Zinsschock (insb. aus der Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/-200 Basispunkte) ergeben sich per 31.12.2023 bei einer Zinssenkung Zinsänderungsrisiken in Höhe von TEUR -6.097.8 (Vorjahr TEUR -1.913). Dies entspricht -14,11% (Vorjahr -8,52%) bezogen auf die regulatorischen Eigenmittel. Zudem hat die BFA3-Berechnung zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs für 2023 keine Rückstellungserfordernis ergeben. Liquiditätsrisiken Die Raisin Bank definiert das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als wesentliches Liquiditätsrisiko.Im Rahmen der normativen Sichtweise betrachtet die Raisin Bank ebenfalls das Liquiditätskostenrisiko. Die Liquiditätsrisikostrategie der Raisin Bank dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit dem kurzfristigen Liquiditäts- bzw. Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie mit dem mittel- bis langfristigen strukturellen Refinanzierungsrisiko. Überschüssige Liquidität legt die Raisin Bank aktuell ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank an. Die Raisin Bank unterhält zudem Geschäftsbeziehungen zu Geschäftsbanken, wobei zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs in geringem Umfang täglich fällige Gelder bei wenigen Banken gehalten werden. Auch vertragliche Verpflichtungen, z.B. Verpfändungen, können dazu führen, dass im Einzelfall solche Geschäfte mit Banken getätigt werden. Die vorhandene Liquidität resultiert zurzeit i.W. aus täglich fälligen Geldern auf den Verrechnungskonten der Weltsparen-Kunden, einem Termingeld und den Eigenmitteln der Bank. Zum Aufbau des Kreditgeschäfts werden zunächst die Eigenmittel der Bank und der Bodensatz der Kundeneinlagen zur Refinanzierung eingesetzt. Die Raisin Bank hat einen vorzuhaltenden Liquiditätspuffer definiert, der zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Normalphasen als auch in adversen Phasen dienen soll. Falls die vorhandenen Kundeneinlagen kurzfristig abfließen und die im Kreditportfolio gebundenen Mittel nicht freigesetzt werden können, kann es zu einem Liquiditätsengpass kommen. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die Raisin Bank geeignete Maßnahmen in einem entsprechenden Liquiditätsnotfallplan definiert. Die Treasury-Funktion ist für die Steuerung der Liquidität (Liquiditätsmanagement) in der Raisin Bank im Rahmen der definierten Limite und internen Vorgaben zuständig. Ein entsprechendes Asset Liability Committee (ALCO) findet wöchentlich statt, um das laufende Liquiditätsmanagement sicherzustellen. Näheres regelt die SfO über den ILAAP der Raisin Bank. In Zeiten auskömmlicher Liquidität und ausreichend Puffer für die Leverage Ratio kann das ALCO auch schriftlich durchgeführt werden. Zur Überwachung der Liquiditätslage wird vom Risikocontrolling täglich eine Liquiditätsübersicht (Liquiditätsstatus) erstellt, die der Treasury-Funktion geschickt wird. Der Vorstand wird werktäglich über den Liquiditätsstatus unterrichtet. Die Liquiditätskennzahl gemäß CRR (LCR) wird täglich ermittelt. Die Werte betrugen im Berichtsjahr:
Operationelle Risiken Operationelle Risiken können in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen und Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Rechts-, Compliance-, IT-, Auslagerungssrisiken gehören ebenfalls zu den operationellen Risiken. Operationelle Risiken resultieren im Wesentlichen aus unvorhersehbaren Ereignissen, Betriebsunterbrechungen, inadäquaten Kontrollen oder Versagen von Systemen (z.B. im IT-Bereich), Vertragsrisiken, Betrug, Verfügbarkeit des Personals sowie aus Abwicklungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken verfügt die Raisin Bank über ein systematisches Internes Kontrollsystem sowie entsprechende operationelle Sicherungssysteme. Die Basis für die Steuerung der operationellen Risiken in der Raisin Bank bilden die jährliche Risikoinventur, die Self Assessments, die Frühwarnindikatoren und die Schadensfalldatenbank. Die OpRisk Self Assessments werden jährlich ermittelt. In jedem Fachbereich hat die Raisin Bank mögliche Risiken, kritische Prozesse und Schadensszenarien erfasst sowie klassifiziert. Das interne Kontrollsystem (IKS) ist durchgängig auf die Einhaltung der Funktionstrennung ausgerichtet. Des Weiteren ist ein Melde- und Eskalationsverfahren für Schäden und Risiken ab 2.500 implementiert. Beträgt der eingetretene oder erwartete Verlust mehr als 25.000 EUR pro Schadenfall, so ist das Risiko bzw. der Schaden als bedeutend einzustufen. Weiterhin sind immer als bedeutend einzustufen und dem Risikocontrolling zu melden: Verstöße gegen bestehendes Recht / Gesetze / aufsichtsrechtliche Regularien oder Meldepflichten. Die Raisin Bank hat verschiedene mitigierende Maßnahmen etabliert:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist ein finanzieller Schaden aus operationellen Risiken in Höhe von insgesamt TEUR 19 entstanden (Vorjahr TEUR 4,6). Der Risikogehalt bzw. der Risikokapitalbedarf der operationellen Risiken wird in der ökonomischen ICAAP-Perspektive auf Basis des Maximums aus Beinaheschadenfall-Historie ermittelt und Szenariorechnungen, abgeleitet aus den Risk Self Assessments berechnet. Dabei stellt aktuell der Wert gemäß Basisindikatoransatz den Floor dar. Für die Festlegung des Risikokapitalbedarfs aus operationellen Risiken im Rahmen der normativen Kapitalplanung wird der Basisindikatoransatz sowohl aufgrund der bisherigen als auch der zukünftig geplanten Geschäftsentwicklung berechnet. Ab 2025 wird im Rahmen der normativen Risikotragfähigkeit auf den neuen Standardansatz abgestellt. Der Vorstand wird über operationelle Risiken, über vorliegende OpRisk-Vorfälle und über wesentliche Schwächen sowie über wesentliche potenzielle Ereignisse mindestens quartalsweise im Risikobericht informiert, über wesentliche Schadensfälle erfolgt eine unverzügliche Information. Geschäftsrisiken (normative Perspektive) Das Geschäftsrisiko definiert die Raisin Bank als das Risiko, dass ein geplantes Geschäft nicht oder nicht in der geplanten Höhe realisiert werden kann. Die Geschäftsrisiken beinhalten das Vertriebsrisiko sowie das Kostenrisiko. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Geschäftstätigkeiten, inklusive dem damit einhergehenden Ausbau des Produktangebots sowie dem Ausbau an Kooperationspartnerschaften, verringert sich die Abhängigkeit von einzelnen Kooperationen. Eine wesentliche Säule der Provisionserträge sind die stabilen Geschäftsaktivitäten im Geschäftsbereich Banking-as-a-Service, insb. WeltSparen. Der Geschäftsbereich Lending wurde ebenfalls weiter ausgebaut, neue Kooperationen wurden geschlossen, wodurch die Raisin Bank wachsende Provisions- und Zinserträge generiert. Der Bereich Payment Services leistet ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum geschäftlichen Erfolg der Raisin Bank, wie auch das Treasury-Ergebnis der Bank. Zur Abschätzung der Geschäftsrisiken in der ökonomischen Perspektive modelliert die RSB im Rahmen ihrer normativen Risikotragfähigkeit verschiedene adverse Szenarien, um die Folgen sowohl von weitreichenderen Planverfehlungen, aber auch bspw. der Planübererfüllung auf die Risikotragfähigkeit analysieren zu können. Die Basis für die Überwachung und Steuerung der Geschäftsrisiken bilden die monatlichen Plan-/Ist-Vergleiche, die Hochrechnungen sowie das monatliche Finanzreporting. Zu den Risikominderungsmaßnahmen gehören das aktive Kostencontrolling beim laufenden Jahresergebnis sowie bei Planungsrunden sowie die Überwachung der Einhaltung von Projektbudgets. Die Entwicklung und Bemessung der Geschäftsrisiken wird regelmäßig im Risikokomitee diskutiert. Risikoberichterstattung In der Raisin Bank existiert ein systematisches Berichtswesen, in dem verschiedene Reports verschiedenen Adressatenkreisen zur Verfügung gestellt werden. Die Raisin Bank erstellt quartalsweise ihren Gesamtrisikobericht, der entsprechend den regulatorischen Anforderungen (insbesondere gemäß MaRisk) sowie angemessen für die Geschäftstätigkeiten der Bank und deren Risikogehalt die Risikolage, inkl. Risikotragfähigkeit sowie die wesentlichen Aspekte der für die Bank relevanten Risikoarten, ergänzt um Detailinformationen zur Entwicklung des Kreditportfolios, z.B. nach Produktarten, Rating- und Risikoklassen, Sicherheitenkategorien etc. zusammenfasst. Der Risikobericht wird ebenfalls dem Aufsichtsrat der Raisin Bank zur Verfügung gestellt. Die quantitativen und qualitativen Angaben zu einzelnen Risikoarten sowie zu operativen Geschäftstätigkeiten und aufsichtsrechtlichen Anforderungen vermitteln ein umfassendes Bild des Risikoprofils der Raisin Bank. Eine ad hoc-Berichterstattung bei kurzfristigen Sondersituationen, bspw. nicht vorhersehbaren Ausreißern einzelner Key Risk Indikatoren oder Key Performance Indikatoren oder einer kurzfristigen signifikanten Änderung des Risikoprofils, wird durch das Risikocontrolling sichergestellt. PROGNOSE - CHANCEN - RISIKEN Die Raisin Bank geht davon aus, dass sich die positive Ertrags- und Ergebnisentwicklung aus 2023 in 2024 trotz der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen fortsetzen wird. Es bestehen weiterhin gesamtwirtschaftliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und weiteren geopolitischen Krisen u.a. dem Nahost-Konflikt, damit einhergehenden Unterbrechungen von Lieferketten und der Verfügbarkeit von Rohstoffen und Einschränkungen der Verfügbarkeit von Fachkräften. Abzuwarten in ihrer gesamtwirtschaftlichen Auswirkung bleibt ebenso die weitere Entwicklung des sich derzeit in einigen Teilen des weltweiten Bankensektors abzeichnenden Vertrauensverlustes in die Resilienz einzelner Banken, insbesondere bei hohem Immobilien-Exposure. Die Raisin Bank wird die weitere wirtschaftliche Entwicklung in ihren Absatzmärkten intensiv verfolgen und die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Risikotragfähigkeit eng überwachen. Die Bank wird die Auswirkungen dieser internen und externen Einflussfaktoren bei der jährlichen Überprüfung der Geschäftsplanung berücksichtigen. Der aktuellen Geschäftsplanung der Raisin Bank liegt die zentrale Annahme zugrunde, dass die geopolitischen Konflikte und die gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten im Jahr 2024 die Wirtschaft moderat beeinträchtigen. Die sinkende Inflation und der damit einhergehend prognostizierte Rückgang der Zinsen werden das Wirtschaftswachstum grundsätzlich stützen. Somit werden sich annahmegemäß die Wirtschaftsleistung sowie die Nachfrage nach Bank- und Finanzdienstleistungen sukzessive weiter erholen. Das ifo Institut prognostiziert ein Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent für 2024 und hat das ursprünglich prognostizierte Wachstum von 1,4 Prozent somit nach unten korrigiert. Für das Jahr 2025 wird eine leichte Erhöhung des Wachstums auf 1,3 Prozent erwartet, bislang hatte das ifo Institut nur 1,2 Prozent vorhergesagt (Quelle: ifo Institut). Nach unseren Prognosen wird sich die weitere Konsolidierung im Marktsegment der alternativen Finanzdienstleister in 2024 fortsetzen. Gleichzeitig beobachten wir auch den Rückzug von einzelnen Anbietern von Banking-as-a-Service- und Fronting-Dienstleistungen vom Markt bzw. von einzelnen Marktsegmenten. Zugleich sehen wir eine weiterhin hohe Nachfrage nach Banking-as-a-Service Dienstleistungen durch Finanzplattformen, institutionelle Investoren und Plattformen aus anderen Industrien (u.a. Travel, E-Commerce). Folglich gehen wir auch für 2024 von einer weiterhin hohen Nachfrage nach unseren Dienstleistungen aus. Mit dem geplanten weiteren Ausbau der Sparte Payment Services ergeben sich für die Bank weitere Wachstumspotenziale in den Bereichen Cash-Sponsoring für bankenunabhängige ATM-Betreiber, Cash-Einzahllösungen v.a. für Einzelhändler und dem Lastschrifteinzug für Dritte. Durch den weiteren Rückzug der klassischen Filialbanken aus der Fläche und der weiterhin hohen Nachfrage nach Bargeld in Deutschland ergeben sich Marktchancen für unabhängige ATM-Betreiber, in diese Lücken vorzustoßen und ihr Netz weiter auszubauen. Auch im europäischen Ausland ergeben sich attraktive Wachstumspotenziale, teils durch Begleitung bereits bestehender Kunden, teils durch Geschäft mit lokalen Anbietern. Weiterhin erwarten wir Wachstum bei unseren effizienten Cash-Entsorgungslösungen für den Handel. Auch im Lastschrifteinzugsgeschäft ergeben sich attraktive Wachstumschancen durch die Zusammenarbeit mit z.B. großen Online-Retailern und deren Zahlungsdienstleistern. Seit Anfang 2024 hat die Raisin Bank eine Ausweitung der Geschäftsaktivitäten im Bereich Wertpapier-Lösungen (Geschäftsbereich Digital Wealth) vorangetrieben. Das neue Dienstleistungsangebot startet zunächst zusammen mit zwei strategischen Partnern (Upvest als technischer Dienstleister, Betreiber von notwendiger Infrastruktur und Clearing/Settlement-Ausführer, sowie Raisin GmbH als Vertriebsplattform und technischer Betreiber von Infrastruktur). Die Raisin Bank plant einen weiteren Anstieg des Zins- und Provisionsergebnisses auf über EUR 19 Mio. bzw. über 22 Mio. Euro in 2024. Zugrunde liegen hierbei deutliche Steigerungen der Provisionserträge aus dem Geschäft mit Weltsparen und dem Payment Services Geschäft. Beim Zinsüberschuss erwarten wir eine deutliche Steigerung durch den Ausbau der bestehenden und den Aufbau weiterer Kooperationen im Geschäftsbereich Lending. Zudem wird der Bereich Overnight-Anlage bei der Bundesbank bedeutend zum Ergebnis beitragen. Auf Basis der vom Vorstand beschlossenen Geschäftsplanung geht die Bank davon aus, im Jahr 2024 das operative Ergebnis weiter zu steigern, trotz prognostiziertem Rückgang des Zinsniveaus. Der deutlichen Steigerung der Ertragsseite stehen Kostenerhöhungen aus geplanten Investitionen in den Bereichen IT (Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der Systemlandschaft) und Personal (weiterer Ausbau des Personalstands zur Realisierung des Wachstums und Sicherstellung der regulatorischen Compliance) gegenüber. Die Raisin Bank plant für das Jahr 2024 ein positives Jahresergebnis nach Steuern von rund EUR 9,0 Mio. Die Geschäftsplanung sieht einen weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten vor und eine Steigerung des Zins- und Provisionsergebnisses auf über EUR 50 Mio. bis Ende 2026. Bedingt durch den prognostizierten Rückgang des Zinsniveaus wird die Ertragslage beeinflusst werden. Trotz des Ausbaus der Geschäftsaktivitäten und der damit verbundenen umfangreichen Investitionen strebt der Vorstand durch die Ausweitung von der Kooperationen in Kombination mit der weiteren Automatisierung und Optimierung der Prozesse eine kontinuierliche Verbesserung des operativen Ergebnisses der Bank an. Die Geschäftsentwicklung der Raisin Bank unterliegt Planungsrisiken, die aus dem möglichen Nichteintritt der zugrunde liegenden Annahmen resultieren. Die Erträge der Bank hängen letztlich vom Markterfolg ihrer Kooperationspartner ab. So können die Anzahl, das Volumen und die Erträge der geplanten Kooperationen aufgrund der Auswirkungen von geopolitischen Risiken oder anderer volkswirtschaftlicher bzw. branchenspezifischer Faktoren von den zugrundeliegenden Werten nach unten abweichen. Das Geschäftsmodell der Bank versucht, dieses Risiko über einen "Portfolioansatz" (Diversifikation der Kooperationspartner) zu mitigieren. Der weitere Ausbau des Fronting- und Lending-Geschäfts stellt zudem höhere Anforderungen an die operativen Einheiten und das Risikomanagement der Raisin Bank. Erhöhte Risiken können dabei insbesondere in den Bereichen Adressenausfallrisiken (durch den im Aufbau befindlichen Eigenbestand an Krediten), IT-Risiken (durch die Einführung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Prozesse und Systeme) und operative Risiken (durch die steigende Komplexität des Produktportfolios und die größere Anzahl an Partnerschaften und Auslagerungen) entstehen. Diese Anforderungen können zu höheren Aufwendungen in Form von Risikovorsorge bzw. Personal- und Sachkosten führen als in der Planung vorgesehen. Für das weitere Wachstum der Bank ist ein bedeutender Ausbau des Personalbestands um qualifizierte Mitarbeiter erforderlich. Aufgrund der notwendigen spezifischen Qualifikationen dieser Mitarbeiter besteht das Risiko, dass entsprechende Mitarbeiter nicht ausreichend schnell gefunden und für die Bank gewonnen werden können. Um die Eigenkapitalbasis der Bank zu stärken und um weiteres Wachstum zu ermöglichen, erfolgten Kapitalzuführungen der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 20,0 Mio. in 2023 und folglich belief sich das bilanzielle Eigenkapital der Bank zum Bilanzstichtag auf EUR 44,6 Mio. (Vj. 24,6 Mio.). Nach dem Bilanzstichtag erfolgten weitere Kapitalzuführungen der Muttergesellschaft in Höhe von jeweils EUR 5,0 Mio. am 2. Januar 2024 und am 4. Januar 2024 als Zuführung in die freie Kapitalrücklage. Der Vorstand sieht angesichts der zum Bilanzstichtag überdurchschnittlichen und durch die geplanten positiven Jahresergebnisse weiter gestärkte Eigenkapitalausstattung keine Risiken für den Bestand der Raisin Bank. Chancen für die Geschäftsentwicklung der Raisin Bank im Jahr 2024 liegen in der Erzielung höherer Erträge durch das Onboarding von zusätzlichen Kooperationspartnern sowie dem Erreichen höherer Volumina und Erträge mit den bestehenden Kooperationspartnern als in der Planung angenommen. Ansatzpunkte dafür ergeben sich durch die weiterhin starke Dynamik im Bereich FinTechs (Neugründungen, Finanzierungsvolumen), der positiven Marktdynamik in einigen zentralen Produktbereichen der Bank (z.B. BaaS) und dem verstärkten Markteintritt von alternativen Finanzdienstleistern aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, USA), welche die Nachfrage nach Dienstleistungen von Servicebanken erhöhen. Weiterhin dürfte der angekündigte Rückzug von Wettbewerbern die Marktposition der Raisin Bank stärken und ihr die Akquisition neuer Kooperationspartner und die Durchsetzung höherer Preise erleichtern. Auch in den beiden Sparten BaaS / Weltsparen und Payment Services ist der Markt von einer sehr hohen Nachfragedynamik gekennzeichnet, getrieben durch das weiter hohe Zinsniveau. Im Umfeld des aktuellen Zinsniveaus erfährt die Weltsparen-Plattform einen signifikanten Nachfragezuwachs, sowohl auf Endkunden als auch auf Partnerbankenseite. Von einer über den Planungen liegenden Nachfrageentwicklung würde auch die Raisin Bank als Servicebank der Plattform profitieren. Im Payment Services Geschäft zeigt sich ebenfalls eine dynamische Nachfrageentwicklung seitens der ATM-Betreiber im In- und Ausland und auch im Non-Cash Geschäft (v.a. Einzug von Lastschriften) entwickelt sich die Nachfrage sehr positiv. In beiden Bereichen bestehen somit Chancen, durch die Realisierung zusätzlicher und den Ausbau bestehender Kooperationen im europäischen Ausland über Plan zu performen. Der prognostizierte Rückgang des Zinsniveaus in 2024 wird Auswirkungen auf die Geschäftsbereiche Payment Services und Lending haben und sinkende Margen zur Folge haben, da hier die Gebühren auf Basis kurzfristiger Zinsen vereinbart sind. Die Bank wird hier durch den Ausbau bestehender und neuer Kooperationen gegensteuern. Es ergeben sich durch die Anlage überschüssiger Liquidität bei der Bundesbank auch weitere Ertragspotenziale, die die Diversifikation des Geschäftsmodells unterstützen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289f Abs. 4 HGB Die Raisin Bank AG unterliegt dem Drittelbeteiligungsgesetz gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG. § 76 Abs. 4 AktG schreibt vor, dass der Vorstand eine Zielgröße für den Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen hat. Die Raisin Bank AG hat in 2023 begonnen, in ihrer Organisationsstruktur eine weitere Führungsebene unterhalb des Vorstands zu etablieren. Eine Zielgröße für den Frauenanteil wurde hierfür noch nicht final festgelegt. Aktuell liegt der Frauenanteil in der Gesamtbank bei 29,4 % (Stand Dezember 2023). Aufgrund der Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes auf die Raisin Bank AG hat zudem der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Gemäß § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG darf dabei die Zielgröße den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten, sofern der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgröße unter 30% liegt. Die Zielgröße des Frauenanteils für den Aufsichtsrat und den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 4. April 2017 auf den bei Beschlussfassung existierenden Anteil festgelegt, d.h. jeweils auf 0 %. Der Beschluss gilt fort, bis der Aufsichtsrat eine neue Quote festlegt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt aktuell 16,7 % und im Vorstand - 0,0%. SCHLUSSERKLÄRUNG NACH § 312 ABSATZ 3 AKTIENGESETZ Über die Beziehungen der Gesellschaft zu nahestehenden und verbundenen Unternehmen hat der Vorstand der Raisin Bank AG gemäß § 312 Absatz 3 Aktiengesetz einen Bericht erstellt, der mit folgender Erklärung schließt: "..., dass die Raisin Bank AG nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend bezeichneten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Auf Veranlassung oder im Interesse der mit ihr verbundenen Unternehmen wurden Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen, so dass eine Benachteiligung ausgeschlossen werden kann."
Frankfurt am Main, den 31. März 2024 Raisin Bank AG Der Vorstand Lindgens Siepmann Dr .Wolf Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Raisin Bank AG, Frankfurt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Raisin Bank AG, Frankfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Raisin Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Ermittlung und zeitgerechte Vereinnahmung von Provisionserträgen aus dem Geschäftsbereich Banking-as-a-service Zu den bzgl. der Realisierung von Provisionserträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben in Abschnitt 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs. Angaben zur Zusammensetzung der Provisionserträge finden sich im Anhang im Abschnitt 3 "Erläuterungen zu einzelnen Posten der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung". Erläuterungen zur Entwicklung der Provisionserträge finden sich im Lagebericht im Abschnitt "Ertragslage". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Provisionserträge sind der Höhe nach ein wesentlicher Bestandteil des Jahresergebnisses der Raisin Bank AG. Die Raisin Bank AG weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Provisionserträge aus dem Geschäftsbereich Banking-as-a-service in Höhe von TEUR 10.961 aus. Die aus dem Geschäft mit der Muttergesellschaft und den Kooperationspartnern resultierenden Provisionserträge erfolgen aus unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen, die teils standardisierte, teils individuelle Absprachen beinhalten. Die zu vereinnahmenden Provisionserträge werden überwiegend manuell berechnet und in Rechnung gestellt. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Berechnungsgrundlage oder einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt werden. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die ermittelten Provisionserträge zeitlich nicht entsprechend der Leistungserbringung vereinnahmt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil im Wesentlichen auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand einer statistischen Stichprobe die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge einzelner Transaktionen nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Abrechnungen mit den erfassten Provisionserträgen abgestimmt. Wir haben die Gutschriften auf den Konten der Raisin Bank mit den Abrechnungen abgeglichen und geprüft, dass keine späteren Rückbelastungen oder Gutschriften vorgenommen wurden. Bezüglich der periodengerechten Vereinnahmung der Provisionserträge haben wir für unsere Stichprobe die zugrunde liegenden Verträge hinsichtlich der vereinbarten Leistungskomponenten analysiert. Für diese Leistungskomponenten haben wir geprüft, ob die ergebniswirksame Erfassung und die Abgrenzung von in zukünftigen Perioden zu vereinnahmenden Erlösanteilen in Einklang mit den handelsrechtlichen Vorgaben erfolgte. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die von uns erlangten Prüfungsnachweise unterlegten ein sachgerechtes Vorgehen der Raisin Bank AG bei der Ermittlung der Höhe und der zeitlichen Abgrenzung der Provisionserträge. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Raisin Bank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.
Düsseldorf, den 27. Mai 2024 KPMG
AG
Dielehner, Wirtschaftsprüfer Schulz, Wirtschaftsprüfer |
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