BE & S
GmbH
Mühlhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
312.050,00 |
342.250,00 |
| I.
Sachanlagen |
312.050,00 |
342.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
194.578,63 |
222.989,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.353,57 |
167.950,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
164.225,06 |
55.038,46 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
25.944,40 |
| Aktiva |
506.628,63 |
591.183,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
211.813,32 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-50.944,40 |
| III.
Bilanzgewinn |
186.813,32 |
|
| davon
Verlustvortrag |
50.944,40 |
|
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
25.944,40 |
| B.
Rückstellungen |
89.616,87 |
4.768,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
205.198,44 |
586.414,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.002,39 |
65.274,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
159.196,05 |
521.140,90 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.225,17 |
346.225,17 |
| Passiva |
506.628,63 |
591.183,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326
bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage-
und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden,
sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des §250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Dabei wurde auf das Wahlrecht
der zusätzlichen Hinzurechnung von allgemeinen
Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale
Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen,
betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für
Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen, verzichtet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten für Zölle,
Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf Anzahlungen, soweit
sie bei den auszuweisenden Wirtschaftsgütern des
Vorratsvermögens auf den Abschlussstichtag entfallen,
sind nicht enthalten.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern
wurde in Anspruch genommen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Kapital- und Gewinnrücklagen wurden zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich nach
üblicher kaufmännischer Weise mit dem
Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit der Jahresabschluss
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, deren Beträge auf fremde Währung
lauten, wurden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum
jeweiligen Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
sonstige Berichtsbestandteile
Mitglieder der Unternehmensorgane:
Mühlhausen 07.12.2023
gez. Bechmann Lukas, Angestellter,
Geschäftsführer, einzelvertretungsberechtigt
gez. Schüpferling Alexander, Angestellter,
Geschäftsführer, einzelvertretungsberechtigt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024
festgestellt.
|