Ernst Kern GmbH
Banzer Straße 15, 96269 Großheirath, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Kern seit 3.9.2019 | Prokura |
Theresa Kerstin Kern seit 17.4.2018 | Prokura |
Roland Kern seit 23.3.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ernst Kern GmbHGroßheirathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HANDELSBILANZ
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten, - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Anschaffungskosten angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5% auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 353.613,40 EUR. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 7.240,00 EUR. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Großheirath, den 19. Juli 2024 gez. Roland Kern sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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