Pohl Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Gessert seit 22.9.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EFRO GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG erstellt. Die EFRO GmbH, Berlin, Amtsgericht Charlottenburg von Berlin, HRB 119064 B, (nachfolgend Gesellschaft) ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt worden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Berlin, den 31. Mai 2022 gez. Daniela Veit Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Oktober 2022 |
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