Main Poolbau GmbH & Co. KG
Selbe AdresseRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Zielke seit 18.9.2013 | Liquidator |
Klaus Peter Markl seit 18.9.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.28% | |
| 39.72% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RITOS GmbHMömbrisJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der RITOS GmbH mit Sitz in Mömbris wurde unter Anwendung der für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB geltenden handelsrechtlichen sowie der für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. August 2012 wurde die Auflösung der RITOS GmbH mit Wirkung zum Ablauf des 14. September 2012 beschlossen. Vor diesem Hintergrund kann nicht mehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung ausgegangen werden. Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen somit unter Beachtung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17) zu Liquidationswerten. Die Geschäftsleitung weist darauf hin, dass die RITOS GmbH zum 31. Dezember 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 2.081.239,40 ausweist. Die Gesellschafter haben zwecks Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft unter dem Datum vom 23. Februar 2012 eine sonstige Zuzahlung in die Kapitalrücklage beschlossen (Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB); die Zuzahlung in Höhe von insgesamt € 500.000,00 wurde am 6. März 2012 bewirkt. Zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Zahlungsfähigkeit der RITOS GmbH wurden im Januar 2012 zudem die der Gesellschaft zu Verfügung stehenden Kreditlinien seitens der finanzierenden Banken um insgesamt € 1 Mio. erhöht. Gleichwohl wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet, sofern die zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der RITOS GmbH seitens der finanzierenden Banken "bis auf weiteres" zu Verfügung gestellten Kreditlinien nicht aufrechterhalten werden bzw. eine andernfalls notwendige Umschuldung auf andere Darlehensgeber nicht gelingt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Zur Erhöhung der Aussagefähigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das nach § 275 Abs. 2 HGB gesetzlich vorgeschriebene Gliederungsschema um die Posten "Betriebsergebnis", "Zinsergebnis" und "Steueraufwand" erweitert. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den in den §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a Nr. 1 und 276 HGB vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen für die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Übrigen wurden die für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen des § 288 HGB in Bezug auf Angabepflichten im Anhang weitgehend in Anspruch genommen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts besteht nicht. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend: Die im Geschäftsjahr 2009 gem. § 269 Satz 1 HGB a.F. aktivierten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs umfassen die mit Ingangsetzungs- und Erweiterungsmaßnahmen angefallenen, nicht bilanzierungsfähigen und nicht vom Gesellschafter ersetzten Kosten. Das Ansatzwahlrecht wurde gemäß Art. 67 Abs. 5 EGHGB beibehalten. Der Posten wird, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010, zu mindestens 25% durch Abschreibungen getilgt. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert (EUR 0). Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Die Herstellungskosten umfassen die einzeln zurechenbaren Kosten durch die Inanspruchnahme von Diensten sowie eigene Fertigungslöhne. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode "pro rata temporis" über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear unter Zugrundelegung einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, mit Ausnahme eines Festwertes für Einrichtungsgegenstände, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die den planmäßigen, linearen Abschreibungen zugrundeliegenden wirtschaftsgutspezifischen Abschreibungssätze (12,5% p.a. bis 33,33% p.a.) liegen im branchenüblichen Rahmen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 im Einzelfall werden seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich entsprechend den Regelungen des Steuerreformgesetzes 2008 als Sammelposten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben; sie werden - unabhängig von ihrem tatsächlichen Abgang - zum Ende des fünften auf das dem Zugangsjahr folgenden Geschäftsjahres als Abgang behandelt. Geringwertige Anlagegegenstände mit einem Einzelwert von unter € 150 im Einzelfall werden in der Gewinn- und Verlustrechnung sofort als Betriebsaufwand erfasst. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert. Die Bewertung der unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag; die Bestände an Europaletten werden mit einem Festwert angesetzt. Die Bestände an Handelswaren werden zu Anschaffungskosten nach der sogenannten FIFO-Methode (first in - first out) bewertet. Möglichen Wertminderungsrisiken bspw. aufgrund der Gängigkeit der Waren wird durch entsprechende Bewertungsabschläge Rechnung getragen. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bestehende Ausfallrisiken werden, soweit erforderlich, durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag von 6,8% (Vorjahr 7,3%) auf den um die gesetzliche Umsatzsteuer geminderten Forderungsbestand Rechnung getragen. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine Wertberichtigung auf den niedrigeren Liquidationswert. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten; sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine Aufnahme sämtlicher Verpflichtungen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich die Gesellschaft voraussichtlich nicht entziehen kann. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden unter Anwendung der sog. "Liability Method" (Verbindlichkeitsmethode) auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Ermittlung der latenten Steuern wird der (Effektiv) Steuersatz zugrunde gelegt, der in den späteren Geschäftsjahren der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültig sein wird - vorausgesetzt, dieser ist bereits bekannt. Zum Bilanzstichtag wurde unverändert zum Vorjahr ein Effektivsteuersatz von 27,80% (15,83% für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 11,97% für die Gewerbesteuer) verwendet. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 342 Prozent. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung erfolgte zum Bilanzstichtag eine Wertberichtigung der nach Saldierung die passiven latenten Steuern übersteigende Betrag auf den niedrigeren Liquidationswert. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Zum Bilanzstichtag werden die in Fremdwährung bestehenden kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAnpassung von Bilanzposten an die Liquidationswerte als Folge des Wegfalls der Prämisse der Unternehmensfortführung. Im Zusammenhang mit dem Fortfall der Going-Concern-Prämisse wurden die folgenden Bilanzposten wie folgt angepasst:
Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unverändert zum Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen gegen Gesellschafter des Vorjahres in Höhe von € 263.310,39 resultierten hauptsächlich aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr. Latente und laufende Steuern Im Berichtsjahr wurden passive latente Steuern in Höhe von insgesamt € 157.358,68 (Vorjahr € 203.823,34) mit aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt € 264.129,32 (Vorjahr € 274.700,00) verrechnet. Der die passiven latenten Steuern übersteigende Betrag (€ 106.770,64; Vorjahr € 70.876,66) wurde vor dem Hintergrund der geplanten Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 14. September 2012 wertberichtigt. Aufgrund des negativen zu versteuernden Einkommens 2011 sind im Berichtsjahr keine laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. Abschreibungen Der Wegfall der Prämisse der Unternehmensfortführung führte zu außerplanmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Aufwendungen für die Instandsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs sowie auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von € 383.705,04 auf die jeweils niedrigeren Liquidationswerte. Außerordentliches Ergebnis Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren aus der Wertberichtigung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von € 361.247,77, der Wertberichtigung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von € 714.425,24 sowie der Zuführung zu sonstigen Ruckstellungen in Hohe von € 175.000,00 um die Buchwerte an die Liquidationswerte als Folge des Wegfalls der Unternehmensfortführung anzupassen. Überschuldung, Eigenkapital und Ausschüttungssperre Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 2.081.239,40 aus; diesbezüglich wird auf die Erläuterungen unter Kapitel "I. Allgemeine Angaben" hingewiesen. Die Kapitalrücklage in Höhe von € 400.000,00 (Vorjahr 400.000,00) beinhaltet sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter, die zur Stärkung der Eigenkapitalbasis geleistet wurden. Die anderen Gewinnrücklagen resultieren aus dem im Rahmen der BilMoG-Umstellung zum 1. Januar 2010 vorgenommenen Ansatz aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Der gesetzlich normierten Ausschüttungssperre unterliegen folgende Beträge:
Sonstige Rückstellungen Die Gesellschaft hat festgestellt, dass sie Leuchten verkauft, bei denen das Leuchtmittel nicht korrekt nach der WEEE-Verordnung (Weste of Electrical and Electronic Equipment; zu Deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) deklariert ist. Zwar führt die Gesellschaft die entsprechenden Gebühren ordnungsgemäß ab, nichts destotrotz gibt es eine entsprechende gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Die Gesellschaft kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zweifelsohne sicher sein, dass der Gesellschaft hieraus kein Schaden entsteht. Die Gesellschaft sieht die Verantwortung beim Lieferanten, dennoch besteht das Risiko, dass, falls ein Schaden entsteht (nachträgliche Kennzeichnung der Leuchtmittel), entsprechende Kosten auf die Gesellschaft zukommen könnten. Für eine derartige Auszeichnungsaktion hat die Gesellschaft einen Betrag von € 50.000 beziffert und in die Rückstellungen eingestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie solche gegenüber den Gesellschaftern sind ebenso wie die sonstigen Verbindlichkeiten - unverändert zum Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von € 4.032.219,07 (Vorjahr € 2.972.690,83) innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr war zudem ein Teilbetrag in Höhe von € 900.000,00 innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 144.907,19 (im Vorjahr bestand eine Forderung von € 263.310,39) resultieren überwiegend aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe (Vorjahr € 3.361.206,72) durch Sicherheitsabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen Eigentumsvorbehalte im üblichen Umfang. I. Sonstige AngabenMitglieder der Geschäftsführung Die folgenden Personen gehörten während des Geschäftsjahres 2011 der Geschäftsführung an: Herr Frank Ritter, Kaufmann, Bessenbach
Michael Wurzer, Riemerling
Konzernbeziehung Die Gesellschaft ist ein Gemeinschaftsunternehmen der OSRAM AG (vormals OSRAM GmbH), München, und der Ritter Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, Mömbris, und wird in den Konzernabschluss der Ritter Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH als solches nach der sog. Equity-Methode einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offengelegt.
Mömbris, den 30. August 2012 RITOS GmbH Die Geschäftsführung Frank Ritter Michael Wurzer |
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