Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Selbe AdresseBetrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dr. Naumann seit 23.1.2026 | Geschäftsführer |
Andreas Meyberg seit 29.12.2025 | Prokura |
Melanie Krause seit 7.11.2025 | Prokura |
Antje Michel seit 1.2.2024 | Prokura |
Heidrun Irschik-Hadjieff seit 8.12.2023 | Geschäftsführer |
Isabelle Rauh seit 18.10.2021 | Prokura |
Carsten Dr. Vogel seit 25.9.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hoechst GmbH | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hoechst GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Sitz der Hoechst GmbH ist Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist unter der Nummer 75707 im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main, Abt. B, eingetragen. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt und in Millionen Euro (Mio. €) offengelegt. Soweit nachfolgend Werte in Tausend Euro (T€) angegeben sind, wird darauf hingewiesen. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Annahme der Unternehmensfortführung sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Soweit zum besseren Verständnis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst sind, werden diese sowie die davon-Vermerke im Anhang gesondert dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und das Treuhandvermögen mit ihren Anschaffungskosten, sofern eine dauernde Wertminderung vorliegt, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Ausleihungen werden zum Nennwert angesetzt. Zinslose oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen werden abgezinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und bewertet. Bei durch Devisentermingeschäfte abgesicherten Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten stehen möglichen Gewinnen und Verlusten aus den Grundgeschäften Verluste bzw. Gewinne aus Devisentermingeschäften gegenüber. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Wertaufholungen erfolgen im Anlage- und Umlaufvermögen, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Anwartschaften und laufende Leistungen gebildet und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes und unter der Annahme einer pauschalen Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren diskontiert. Seit 2016 kommt dabei der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zur Anwendung. Der zum Jahresende 2023 angewandte Zinssatz beläuft sich auf 1,83% (Vorjahr: 1,79%). Unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beliefe sich der Zinssatz zum Jahresende auf 1,75%. Dies ergibt einen Unterschiedsbetrag in Höhe von 4 Mio. €. Darüber hinaus liegen den versicherungsmathematischen Berechnungen ein Gehaltstrend von 3,10 % (Vorjahr: 3,25%) und ein Rententrend von 2,35% (Vorjahr: 2,50%) zugrunde. In 2023 kommen die veröffentlichten Sterbetafeln "Heubeck 2018G" zum Ansatz. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (einschl. zukünftiger Kosten- und Preisänderungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Dabei werden die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichten Zinssätze zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern der Erfüllungsbetrag einen Zinsanteil enthält, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert. Der Sanofi-Aventis Pensionsfonds qualifiziert nicht als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, daher werden die ihm zwecks Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen zugeführten Treuhandmittel gesondert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Eine Zeitwertbewertung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB erfolgt insoweit nicht. Die Hoechst verzichtet auf die Befreiung nach § 274a Nr. 4 HGB und ermittelt latente Steuern nach den Vorschriften des § 274 HGB. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft werden die latenten Steuern der Gesellschaften des ertragsteuerlichen Organkreises bei der Organträgergesellschaft Hoechst erfasst. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. In Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt keine Aktivierung eines sich ergebenden Aktivüberhangs latenter Steuern. (8) Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen mit 13 Mrd. € vor allem die SAD. Im September 2023 wurde ein Teil an der 31% Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft ausgegliedert und veräußert. Im November 2023 wurde die 50% Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft vollständig abgeschrieben. Im Jahr 2002 wurde der Sanofi-Aventis Pensionsfonds gegründet, der nicht als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB qualifiziert. Die ihm zwecks Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen zugeführten Treuhandmittel werden daher im handelsrechtlichen Abschluss gesondert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Eine Zeitwertbewertung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB erfolgt insoweit nicht. Der Sanofi-Aventis Pensionsfonds dient ausschließlich der Absicherung von Pensionsansprüchen und -anwartschaften. Rückübertragungen von Treuhandvermögen aus dem Sanofi- Aventis Pensionsfonds sind gemäß Vereinssatzung und Treuhandvereinbarung nur möglich, soweit der realisierbare Nettowert des Treuhandvermögens im betreffenden Abrechnungsverband den Durchschnitt der nach den im Konzern des jeweiligen Trägerunternehmens jeweils angewandten internationalen Rechnungslegungsstandards für die letzten beiden Jahresabschlüsse ermittelten Projected Benefit Obligation des jeweiligen Trägerunternehmens um mehr als 10 % übersteigt. Der Sanofi-Aventis Pensionsfonds ist als "Sonstiges Sondervermögen" ausgestaltet. Das Fondsvermögen ist zum 31. Dezember 2023 zu 22 % in Aktien sowie weiteren Wertpapieren und zu 78 % in Anleihen investiert. Die Hoechst hält zum 31. Dezember 2023 einen Anteil von 28 % am Sanofi-Aventis Pensionsfonds mit einem Buchwert von 458 Mio. €. Der Marktwert des Fondsanteils, der sich aus den börslichen Kurswerten der im Fonds gehaltenen Wertpapiere zum 31. Dezember 2023 bestimmt, beträgt dagegen 471 Mio. € und liegt damit um 13 Mio. € über dem Buchwert. Die Erträge aus den Ausschüttungen des Sanofi-Aventis Pensionsfonds belaufen sich im Berichtsjahr auf 3 Mio. €. Zur Erfüllung der laufenden Pensionsverpflichtungen der Hoechst erfolgten im Jahr 2023 weitere Auszahlungen (53 Mio. €) aus dem Treuhandvermögen des Sanofi-Aventis Pensionsfonds durch Veräußerungen von Anteilsscheinen, die einen Buchwert von 51 Mio. € aufwiesen. Gegenläufig entwickelte sich der Fonds aufgrund eines Tausches von Fondsanteilen (7 Mio.€). Nichtsdestoweniger liegt der Marktwert für einen Teil der Fondsanteile zum Bilanzstichtag unterhalb des Buchwerts. Der Buchwert der betreffenden Anteile beträgt 340 Mio. €, der Marktwert 278 Mio. €. Der Unterschiedsbetrag beläuft sich somit auf 62 Mio. €. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist unterblieben, da es sich um verzinsliche Anlagen handelt, die Wertminderung auf gestiegene Marktzinsen zurückzuführen ist und für die Gesellschaft die Absicht sowie die objektiven Voraussetzungen bestehen, die Papiere bis zur Endfälligkeit zu halten. Von den Sonstigen Finanzanlagen haben 4 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren und 3 Mio. € eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die übrigen Sonstigen Finanzanlagen sind innerhalb eines Jahres fällig. (9) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Kreditforderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Sanofi aus Cash Pool und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Kreditforderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen die CKW Pharma-Extrakt GmbH & Co. KG, Nordhorn. Sie haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Anderen Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen fast ausschließlich auf die Gewinnabführung der SAD sowie auf die Steuerumlage der SAD für das vierte Quartal 2023 und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Steuerforderungen betreffen im Wesentlichen Steuererstattungen für das Berichtsjahr und für Vorjahre und entfallen mit 38 Mio. € auf Gewerbesteuer (Vorjahr: 34 Mio. €) sowie im Vorjahr auf Körperschaftsteuerguthaben nebst Solidaritätszuschlag (3 Mio. €). Sie haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Zinsforderungen aus Steuererstattungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (10) Eigenkapital
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31. Mai 2023 wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt. (11) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Hoechst kann dem Sanofi-Aventis Pensionsfonds gemäß den bestehenden Treuhandverträgen Vermögen übertragen, welches treuhänderisch gebunden und zur Sicherung und Erfüllung der Pensionsverpflichtungen der Hoechst bestimmt ist. Dabei bleibt die Hoechst unverändert voll in der Verantwortung für ihre Pensionsverpflichtungen. Die dem Sanofi-Aventis Pensionsfonds zwecks Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen zugeführten Treuhandmittel werden gesondert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Zum Jahresende 2023 stehen den im Bilanzposten enthaltenen Pensionsrückstellungen in Höhe von 629 Mio. € (Vorjahr: 630 Mio. €) unter den Finanzanlagen erfasste Fondsmittel des Sanofi-Aventis Pensionsfonds mit einem Buchwert von insgesamt 458 Mio. € (Vorjahr: 513 Mio. €) gegenüber. Der Marktwert des entsprechenden Fondsvermögens beträgt 471 Mio. € (Vorjahr: 481 Mio. €). Der Unterschiedsbetrag ("Abstockungsgewinn"), der sich aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben bzw. zehn Geschäftsjahren ergibt, unterliegt nach § 253 Absatz 6 HGB n.F. einer Ausschüttungssperre. Demnach dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Dieser Unterschiedsbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 4 Mio. €. (12) Andere Rückstellungen
Die Rückstellungen für Steuern steigen insgesamt um 196 Mio. € und betrifft die Zuführung für identifizierte Risiken. Die sonstigen Rückstellungen bestehen insbesondere für wahrscheinliche Rechtsansprüche oder Risiken im Zusammenhang mit Desinvestitionen aus Produkt- und Umwelthaftungen sowie für Zinsen auf Steuernachzahlungen. Dabei erhöhen sich die Rückstellung für Zinsen auf Steuernachzahlungen um 37 Mio. €, die Rückstellungen im Zusammenhang mit Desinvestitionen per Saldo um 2 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen, sie gehen um 6 Mio. € zurück. (13) Finanzschulden
Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Darlehen betreffen eine ausländische Gesellschaft der Sanofi-Gruppe. Die Zinsabgrenzungen betreffen mit 5 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) das Darlehen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Cash-Pool bestehen wie im Vorjahr nicht. Die Finanzschulden sind mit 605 Mio.€ (Vorjahr: 607 Mio.€) innerhalb eines Jahres fällig. Der Rest (1.500 Mio.€) ist fällig in mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren. (14) Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. D. Sonstige Angaben (15) Personalaufwand
Die Aufwendungen für Altersversorgung entfallen mit 81 Mio. € auf die Zuführung von Pensionsrückstellungen (Vorjahr: 112 Mio. €), darin sind 37 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) aus dem Transfer der Pensionsverpflichtungen in den SEPF als Sondereffekt enthalten. Zusätzlich fallen 1 Mio. € Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein an (Vorjahr: 1 Mio. €). Der Ertrag aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes der Pensionsrückstellungen von 2 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. € Aufwand) wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen von 11 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) wird ebenfalls im Zinsergebnis ausgewiesen. (16) Im Berichtszeitraum beschäftigte Mitarbeiter Am 31. Dezember 2023 hat die Hoechst keine Angestellten (Vorjahr: 1). Im Jahresdurchschnitt waren in der Hoechst keine Angestellten (Vorjahr: 1) beschäftigt. (17) Nicht in der Bilanz enthaltene Haftungsverhältnisse Es besteht eine Avalkreditlinie in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. €) zum 31.12.2023. Die Höhe entsprach den offenen Bankbürgschaften zum Zeitpunkt der Umstellung der Cash Pool Struktur in 2019, da die Hoechst vor der Umstellung die Haftung als Gesamtschuldner übernommen hatte. Die Rückgabe bestehender Bürgschaften führt automatisch zu einer Reduktion der o.g. Kreditlinie. Neue Bankbürgschaften werden einzelvertraglich zwischen der beantragenden Gesellschaft und der Deutschen Bank abgeschlossen, wobei die Hoechst GmbH in diesem Fall nicht mehr als Gesamtschuldner haftet. Gegenüber etwa 40 ehemaligen leitenden Angestellten, die für die damalige Hoechst AG in die USA delegiert waren und im Zuge der 1999 erfolgten Abspaltung eines Unternehmens ausgeschieden sind, besteht eine Garantiezusage in Höhe von rd. 5,3 Mio. €. Diese besagt für den Fall, dass das abgespaltene Unternehmen oder ein Rechtsnachfolger durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit die Pensionsverpflichtungen nicht erfüllen sollten, Hoechst eine Firmenpension zahlen wird. Diese Firmenrente wird so errechnet, als ob der Mitarbeiter bis zur Pensionierung in den USA im deutschen Versorgungssystem verblieben wäre. Die Verpflichtung aus dieser Garantie ist nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch das abgespaltene Unternehmen voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. (18) Bedeutende sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen der 1999 erfolgten Abspaltung des Chemiegeschäftes hat das abgespaltene Unternehmen alle Verpflichtungen aus den übertragenen Geschäftsanteilen und Vermögenswerten übernommen. Verpflichtungen im Hinblick auf Umwelthaftungen wurden 2011 von dem abgespaltenen Unternehmen in eine inländische Konzerntochtergesellschaft eingebracht. Es bestehen folgende Vereinbarungen:
Daneben bestehen Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit Garantien, die im Rahmen der Veräußerung von Beteiligungen und Aktivitäten (z. B. Clariant, Aventis CropScience, Messer Griesheim) sowie der Einbringung von Vermögensgegenständen in die InfraServ Höchst GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, übernommen wurden. Sofern sich aus diesen Sachverhalten Risiken konkretisiert haben, wurde durch die Bildung von Rückstellungen angemessen vorgesorgt. Soweit aus den genannten Garantien über diese Risiken hinaus Haftungsverhältnisse bestehen, geht die Hoechst nicht davon aus, dass sich diese in erheblicher Weise nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken werden. (19) Derivative Finanzinstrumente Im Einklang mit den bestehenden Konzernrichtlinien werden Währungsrisiken aus Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen durch Devisentermingeschäfte nahezu vollständig über Sanofi abgesichert. Grundsätzlich werden zum Abschlussstichtag alle gesicherten Währungsforderungen und -Verbindlichkeiten sowie alle zu deren Sicherung abgeschlossenen Devisentermingeschäfte zum Marktwert bewertet. Die Bewertung der Forward-Kontrakte erfolgt auf Basis der Fixingkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres über einen Vergleich der €-Werte der abgesicherten Positionen bei einer Bewertung zum jeweiligen Forward-Kurs und einer Bewertung zum Stichtagskurs. Die Bilanzierung erfolgt nach der Durchbuchungsmethode, so dass der Ausweis der Devisentermingeschäfte je nach Wertentwicklung unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt. Zum Bilanzstichtag existierten keine gesicherten Währungsforderungen und demnach auch keine abgeschlossenen Devisentermingeschäfte. (20) Aktive latente Steuern Aus der Ermittlung der künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Buchwerten von Vermögensgegenständen und Schulden der Gesellschaften des ertragsteuerlichen Organkreises und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen hat sich ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von 543 Mio. € (Vorjahr: 550 Mio. €) ergeben, der zum großen Teil auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen der Hoechst und der SAD zurückzuführen ist. Die Bewertung erfolgt mit dem zum Zeitpunkt des Abbaus der temporären Differenzen erwarteten unternehmensindividuellen Steuersatz von 31,3 %. (21) Periodenfremde Aufwendungen und Erträge Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 24 Mio. € und die periodenfremden Erträge auf insgesamt 16 Mio. €. Die Aufwendungen betreffen mit 6 Mio. € das Beteiligungsergebnis und mit 18 Mio. € die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Erträge entfallen mit 3 Mio. € auf das Beteiligungsergebnis und mit 13 Mio. € die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. (22) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. (23) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Alle Geschäfte sind zu marktüblichen Konditionen abgewickelt worden. (24) GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. (25) Aufstellung des Anteilsbesitzes
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Hoechst zum 31. Dezember 2023 enthält die Pflichtangaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB. Erläuterungen:
2) Ergebnis vor Ergebnisabführung.
3) Die Angaben zu Eigenkapital und Ergebnis
betreffen das Vorjahr.
4) Gemäß vorläufigem
Jahresabschluss.
(26) Angaben zu Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Geschäftsführung Heidrun Irschik-Hadjieff (ab 1. November 2023) Vorsitzende der Geschäftsführung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (ab 1. November 2023) Geschäftsführerin Vaccines Sanofi Deutschland und Österreich Dr. Fabrizio Guidi (bis 31. Oktober 2023) Vorsitzender der Geschäftsführung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (bis 31. Oktober 2023) General Manager General Medicines Sanofi Deutschland, Schweiz, Österreich Marcus Lueger Geschäftsführer Finanzen Sanofi Deutschland, Schweiz, Österreich Aufsichtsrat Brendan O'Callaghan Vorsitzender des Aufsichtsrats Executive Vice President Sanofi Manufacturing and Supply Ruth Beadle Head of Global Supply Chain for Manufacturing and Supply, Sanofi Dr. Horst Blum * (bis 31. Mai 2023) Diplom-Biologe QC Network Optimization and Analytics Alliance Manager, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH Dr. Eva-Maria Borchert * Apothekerin Leiterin des Unternehmenssprecherausschusses der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH Manuela Buxo (bis 15. August 2023) Senior Vice President, Head of Region Europe Sanofi Specialty Care, Sanofi Albane De-Saint-Denis (ab 16. August 2023) Head of EU Strategic Excellence & Country Governance, Sanofi Caroline DeSurmont-Ruchaud (bis 15. August 2023) Vice President, Global Regulatory Head European Region, Sanofi Christophe Gourlet (bis 15. August 2023) Head of Finance, General Medicines GBU, Sanofi Prof. Dr. Jochen Maas (ab 16. August 2023) Tierarzt Dr. Mandy Mohnicke * (ab 31. Mai 2023) Laborleiterin Process Engineering Peter Oldenziel (ab 16. August 2023) Chief Finance Officer Northern Europe, Sanofi Marion Palme * Chemielaborantin Mitglied des Betriebsrates der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH Markus Römer * Vorstandssekretär Vorstandsbereich 3, Betriebspolitik / Branchen / Industriegruppen IG BCE Francois Sandre (ab 31. Mai 2023) Head of Franchise Product Strategy, Sanofi Claudia Schönherr * Biotechnikerin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates, Standort Frankfurt-Höchst Dr. Martin Siewert (bis 31. Mai 2023) Apotheker Sabine Süpke * Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Landesbezirksleiterin Hessen-Thüringen, IG BCE (27) Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar werden im Konzernabschluss der Sanofi S.A., Paris, Frankreich veröffentlicht. (28) Konzernabschluss Die Hoechst wird in den Konzernabschluss von Sanofi einbezogen. Sanofi stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Offenlegung erfolgt beim Greffe du Tribunal de Commerce, Paris, Frankreich. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufstellung eines deutschen Teilkonzernabschlusses sowie eines Konzernlageberichts plant die Gesellschaft die Befreiungsvorschrift gemäß § 291 HGB in Anspruch zu nehmen. In den folgenden wesentlichen Punkten weichen die für obigen Konzernabschluss nach IFRS angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vom deutschen Handelsrecht ab:
Frankfurt am Main, den 31. Mai 2024 Die Geschäftsführung Heidrun Irschik-Hadjieff Marcus Lueger |
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