SGM -
Präzisions - System - Mechatronik GmbH
Wolfratshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
454.127,00 |
629.887,00 |
| I.
Sachanlagen |
452.537,00 |
628.297,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.590,00 |
1.590,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
915.777,18 |
1.024.504,47 |
| I.
Vorräte |
264.601,85 |
588.062,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
295.395,73 |
38.194,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
9.977,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
355.779,60 |
398.247,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.932,28 |
12.141,16 |
| Summe
Aktiva |
1.380.836,46 |
1.666.532,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
612.950,10 |
653.120,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
260.000,00 |
260.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
352.950,10 |
393.120,91 |
| B.
Rückstellungen |
355.003,23 |
384.507,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
412.883,13 |
628.904,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
118.883,13 |
67.373,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
294.000,00 |
561.531,38 |
| Summe
Passiva |
1.380.836,46 |
1.666.532,63 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches,
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags erstellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen nach den
§§ 274a und 288 HGB Gebrauch.
Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 265 Abs. 6
HGB geändert, sofern dies einer klareren Darstellung
der Posten dient.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der
Abnutzung unterliegen - um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände.
Die Abschreibung der Zugänge des
Geschäftsjahres erfolgt pro rata temporis.
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR
800,00 werden im Anschaffungsjahr aktiviert, in voller
Höhe abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Unfertige Leistungen und sonstiges
Vorratsvermögen werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
trägt die angesetzte Pauschalwertberichtigung dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung.
Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Stichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Stichtag sind.
Die Bewertung des Planvermögens gem. § 246
Abs. 2 HGB erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert gem. dem
versicherungsmathematischen Gutachten.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde
auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i.V.m.
§§ 252 bis 255 HGB durchgeführt.
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Erfüllungsbeträge angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem
Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz
der letzten 7 Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB)
gegliedert.
III. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei sämtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt die
Restlaufzeit weniger als ein Jahr.
Rückstellungen für Pensionen
Zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen
bestehen verpfändete Rückdeckungsversicherungen,
die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen
sind.
Der Bilanzposten weist daher lediglich den gem.
§ 246 Abs. 2 HGB zu bildenden Unterschiedsbetrag aus
der Vermögensverrechnung aus.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte
ermittelt:Verpflichtungswert der Pensionsrückstellung
zum 31.12.2023: EUR 634.189 (Vorjahr: EUR 597.279)
Beizulegender Wert des Planvermögens
(Rückdeckungsversicherungen) zum 31.12.2023: EUR
437.867,19 (Vorjahr: EUR 411.735,87)
Verrechnete Zinsaufwendungen aus Verpflichtung: EUR
11.170,00(Vorjahr: EUR 10.781)
Zur Bewertung der Pensionsrückstellung in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages wurde die
"projected unit credit method" (Methode der laufenden
Einmalprämien) angewendet.
Hierbei wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz: 1,82 % p.a.
Rententrend: 0,00 % p.a.
Sozialversicherungstrend: 1,50 % p.a.
Kalkulierte Restlaufzeit: 15 Jahre
Biometrische Berechnungsgrundlagen: "Richttafeln
2018G" von Dr. Klaus Heubeck
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Verbindlichkeiten
Es bestehen Darlehensverbindlichkeiten zur
Finanzierung von Anlagevermögen in Höhe von
insgesamt EUR 294.000 (Vorjahr: 561.531,38); davon mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 219.000.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen
zum Bilanzstichtag nicht.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Berichtszeitraum neben dem Geschäftsführer im
Durchschnitt 20 Mitarbeiter.
Als Geschäftsführer ist bestellt Herr Oskar
Steinbach, Wolfratshausen.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Wolfratshausen, den 19.
Februar 2025
gez. Oskar Steinbach, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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