HABA-Schraubtechnik GmbH
Egling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2023
EUR |
30.4.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
175.060,66 |
132.121,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.144,00 |
3.366,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.883,00 |
8.722,00 |
| III.
Finanzanlagen |
120.033,66 |
120.033,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
589.934,50 |
642.039,08 |
| I.
Vorräte |
20.358,10 |
23.885,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.492,28 |
69.661,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
500.084,12 |
548.492,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.076,46 |
| Summe
Aktiva |
764.995,16 |
780.237,20 |
Passiva
|
|
30.4.2023
EUR |
30.4.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
409.490,25 |
463.126,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-3.500,00 |
-3.500,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.391,15 |
-6.391,15 |
| 3.
eingefordertes Kapital |
15.673,44 |
15.673,44 |
| II.
Bilanzgewinn |
393.816,81 |
447.453,00 |
| B.
Rückstellungen |
328.780,00 |
304.792,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.724,91 |
12.318,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
26.724,91 |
12.318,76 |
| Summe
Passiva |
764.995,16 |
780.237,20 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022/2023 wurde nach den Grundsätzen
der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde
Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungs¬kosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden im Gj. 2022/2023 nicht vorgenommen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von
6.391,15 € auf das gezeichnete Kapital sowie die
eignenen Anteile von 3.500,00 € wurden vom gezeichneten
Kapital offen abgesetzt.
| Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 € |
|
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
6.391,15 € |
|
| Eigene Anteile |
3.500,00 € |
|
| Eingefordertes
Kapital |
15.673,44 € |
|
Pensionsrückstellung
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit
diesen Verpflichtungen verrechnet.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von
Frau Angelika Harbeck-Gerg geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 29.05.2024
Unterzeichner gem. § 245 HGB: Angelika
Harbeck-Gerg
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024
festgestellt. |