E.I.S. International GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Malcolm Evans seit 8.9.2025 | Geschäftsführer |
Cezary Pilarski seit 4.2.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Littelfuse Netherlands B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.I.S. Electronics GmbHBremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die E.I.S. Electronics GmbH ist ein mittelständischer Zulieferer für die Luft- und Raumfahrt- sowie die Verteidigungsindustrie. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der E.I.S. Holding GmbH), Bremerhaven, die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der C&K Aerospace, Dole, Frankreich ist. Weitere verbundene Unternehmen sind die E.I.S. Aerospace Wiring GmbH, Achim, und die E.I.S. International GmbH, Bremerhaven. Letztere ist mit 60 % an der E.I.S. Electronics (India) Pvt. Ltd., Kanpur, Indien beteiligt, die restlichen 40 % hält der indische Joint Venture Partner MKU Ltd. Das Kerngeschäft des Unternehmens sind elektrische Kabelsysteme für die Luft- und Raumfahrtindustrie (EWIS - Electrical Wiring Interconnection Systems). 2. Wirtschaftsbericht a) Überblick Im Jahr 2023 hat sich der Markt für elektrische Komponenten in der Luftfahrt-, Militär- und Raumfahrtindustrie weiterentwickelt. Die steigende Nachfrage nach modernen und zuverlässigen elektronischen Bauteilen hat das Wachstum in dieser Branche vorangetrieben. Marktentwicklung: Der Markt für elektrische Komponenten in der Luftfahrt- und Verteidigungsindustrie hat im Jahr 2023 ein jährliches Wachstum von etwa 4 % verzeichnet. Dieser Anstieg ist auf die zunehmende Digitalisierung und die Notwendigkeit zuverlässiger Systeme in der Verteidigungstechnik zurückzuführen. Die steigenden Verteidigungsausgaben in verschiedenen Ländern, insbesondere in Europa und Nordamerika, haben ebenfalls zu diesem Wachstum beigetragen. Herausforderungen: Trotz des positiven Wachstums standen Zulieferer vor Herausforderungen wie der Knappheit an Rohstoffen und der Notwendigkeit, die Produktionseffizienz zu steigern. Die COVID-19-Pandemie und geopolitische Spannungen, insbesondere der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland, haben die Lieferketten beeinträchtigt und zu Verzögerungen geführt. Innovationen: Innovationen in der Entwicklung von Hochleistungs- und langlebigen elektronischen Komponenten haben den Markt weiter gestärkt. Unternehmen haben verstärkt in die Forschung und Entwicklung investiert, um Produkte zu entwickeln, die den hohen Anforderungen der Luftfahrt- und Verteidigungsindustrie gerecht werden. Neue Technologien wie fortschrittliche Kondensatoren und Hochspannungswiderstände sind besonders gefragt. Zukunftsaussichten: Für die Zukunft wird ein kontinuierliches Wachstum erwartet, getrieben durch die steigende Nachfrage nach Verkehrs- und Militärflugzeugen sowie Raumfahrtsystemen. Die Investitionen in die Modernisierung der militärischen Infrastruktur und die Entwicklung neuer Technologien werden das Wachstum weiter unterstützen. Fazit: Der Markt für elektrische Komponenten in der Luftfahrt-, Militär- und Raumfahrtindustrie hat im Jahr 2023 ein starkes Wachstum erlebt, trotz einiger Herausforderungen. Die kontinuierliche Innovation und die steigende Nachfrage nach zuverlässigen elektronischen Bauteilen deuten auf eine positive Zukunftsaussicht hin. b) Ertragslage Umsatz und Leistung konnten wieder gegenüber 2022 gesteigert werden. Die Gesamtleistung stieg um 28,7 % auf € 22,2 Mio. (VJ € 17,3 Mio.) Die Beschaffungsaktivitäten waren erheblich von gestörten Lieferketten beeinflusst. Der Materialeinsatz konnte dennoch auf 10.612 T€. (VJ 7.713 T€) gesteigert werden. Der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Bestand blieb auf hohem Niveau, verringerte sich zum Bilanzstichtag jedoch etwas auf 4.550 T€ (VJ 4.731 T€). Der Bestand an Fertigteilen aus dem indischen Werk verringerte sich ebenfalls geringfügig auf 1.296 T€ (VJ 1.408 T€). Der Personalaufwand stieg auf 6.753 T€ (VJ 6.031 T€). Ursache waren insbesondere deutliche Lohnerhöhungen. Zum Jahresende 2023 betrug die Zahl der Beschäftigten 148 (VJ 147). Das EUR/USD-Wechselkursverhältnis war im Jahr 2023 stabil und erreichte zum Stichtag einen durchschnittlichen Wechselkurs von 1,08 USD/EUR (VJ: 1,08 USD/EUR). Der sonstige betriebliche Aufwand stieg inflationsbedingt auf 1.971 T€ (VJ 1.873 T€). Die Abschreibungen erhöhten sich auf 139 T€ (VJ 115 T€). Die Zinsaufwendungen steigen leicht auf 74 T€ (Vj.: 54 T€), was zum größten Teil auf den Anstieg allgemeiner Zinssätze wie dem Euribor zurückzuführen ist. Der starke Umsatzanstieg und der aufgrund der konsequenten Kostenkontrolle effiziente Mitteleinsatz führten zu einer Verbesserung des Nettogewinns von 1.251 T€ im Vorjahr auf 1.861 T€ in diesem Jahr. c) Finanz- und Vermögenslage Der Liquiditätsbedarf wird durch die Littelfuse-Gruppe gedeckt, die eine Kreditlinie von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt hat. Zahlungsausfälle in nennenswertem Umfang sind aufgrund der Kundenstruktur nicht zu befürchten; diese Aussage gilt auch für die Folgen der Corona-Krise. Das Sachanlagevermögen beträgt zu Bilanzstichtag belaufen sich auf 357 T€ und liegen damit über dem Vorjahreswert (267 T€). Es waren (begrenzte) Reinvestitionen notwendig, um das Geschäftswachstum zu unterstützen. Das Umlaufvermögen ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Die Vorratsbestände wurden, um im Fall von gestörten Lieferketten jederzeit die Verfügbarkeit von Materialien für einen reibungslosen Produktionsablauf zu gewährleisten, auf hohem Niveau gehalten. Unter Berücksichtigung der erhaltenen Anzahlungen stieg das Vorratsvermögen insgesamt sogar auf 6.538 T€ (Vorjahr: 5.189 T€). Dieser Anstieg resultiert aus der Reduzierung des Bestandes der erhaltenen Anzahlungen. Mit 5.401 T€ lagen die Forderungen deutlich über dem Vorjahreswert (2.383 €). Die Finanzen der Gesellschaft sind geordnet, die Bilanz weist zum 31.12.2023 ein Eigenkapital von 6.586 T€ (VJ 4.725 T€) aus, die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag betrug 51%. d) Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Im Hinblick auf die Entwicklung aller Geschäftsbereiche auf dem Weg zum Vor-Corona-Niveau 2019, das durch konsequentes Kostenmanagement und verstärkte Akquisitionstätigkeit erfolgreich bewältigt werden konnte, beschreibt das Management den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023 durchaus positiv. Wir haben unsere Umsatzerwartung von 2022 erfüllt. Das erzielte Jahresergebnis liegt im Rahmen der Erwartungen. Die Personalkostenstruktur ist ein wichtiger Einflussfaktor. Neue Projekte verursachen in der Anlaufphase zusätzliche Overheadkosten für Akquisitions-, Kalkulations- und Betreuungstätigkeiten. Dem wird durch eine Reihe von Digitalisierungsprojekten begegnet, die die Prozesseffizienz steigern und zu einer Entlastung von Routinetätigkeiten führen. Auch die neu gewonnenen Möglichkeiten der Bürokommunikation tragen dazu bei, den Zeitaufwand und die Reisekosten zu reduzieren. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Bei massiven Kostensenkungen und konsequenter Nutzung der Chancen, die sich aus der Verfügbarkeit der Produktionsstätte in Indien durch weitere Verlagerungen ergeben, wird das Unternehmen auch in 2024 profitabel arbeiten. Unsere Umsatzerwartung beträgt für das Geschäftsjahr 2024 € 25 Mio.. Der prognostizierte Jahresüberschuss liegt etwas über dem Vorjahreswert. E.I.S Electronics ist als international ausgerichtetes Unternehmen mit Risiken und Chancen konfrontiert. Unser Ziel ist es, Risiken immer nur dann bewusst einzugehen, wenn gleichzeitig Chancen einen angemessenen Beitrag zum Unternehmenswert leisten können. Die zentrale Überwachung von Risiken ist in unserem Managementsystem fest verankert und wird für jedes Programm bzw. Projekt kontinuierlich durchgeführt. Für das Jahr 2024 erwarten wir einen weiteren Anstieg des Geschäfts mit unseren elektronischen Bauteilen, insbesondere in den Bereichen Luftfahrt und Militär. Wachstumsprognosen der Branchenführer: • Airbus: Airbus hat im Jahr 2023 einen Umsatz von 65,4 Milliarden Euro erzielt, was einer Steigerung von 11 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das Unternehmen erwartet weiterhin eine starke Nachfrage nach seinen Flugzeugen und plant, die Produktion in den kommenden Jahren weiter zu steigern. • Rheinmetall: Rheinmetall verzeichnete im Jahr 2023 einen Umsatz von 7,176 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 12 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das Unternehmen erwartet für 2024 ein weiteres starkes Wachstum und prognostiziert einen Umsatz von rund 10 Milliarden Euro Trotz positiver Marktaussichten gibt es mehrere Risiken, die unser Geschäft beeinflussen könnten: • Marktrisiken: Schwankungen in der globalen Wirtschaft und geopolitische Spannungen könnten die Nachfrage nach unseren Produkten beeinträchtigen. • Lieferkettenrisiken: Störungen in der Lieferkette, sei es durch Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Lieferengpässe, könnten unsere Produktionsfähigkeit einschränken. • Regulatorische Risiken: Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Exportkontrollen und Umweltauflagen, könnten zusätzliche Kosten verursachen und unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen. Neben den Risiken gibt es auch zahlreiche Chancen, die wir nutzen können. Zu nennen sind hier die weitere Integration in die Littelfuse-Gruppe. Hierdurch wird der EIS Electronics GmbH eine starke Vertriebskraft erhalten, die ihr den Zugang zu neuen Märkten (neue Kunden und/oder neue Absatzgebiete) ermöglicht. Die bestehenden engen Beziehungen zu unseren Kunden ermöglichen uns, neue Produkte zu entwickeln.
Bremerhaven, den 19.12.2024 gez., Cezary Pilarski, Geschäftsführer gez., Dr. Boris Golubovic, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
B. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die E.I.S. Electronics GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 250,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von netto € 250,00 bis € 1.000,00 werden einem Sammelposten zugeführt, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Anteilige Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen wurden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Aktive latente Steuern werden unter Bezugnahme auf § 274 Abs. 1 Satz 2 nicht angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurden gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Barwertverfahren unter Anwendung der individuellen Methode ermittelt. Dabei wurde gemäß den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für den 10-jährigen Durchschnittszins für 15 Jahre laufende Anleihen mit einem Zinsfuß von 1,82 % und ohne Berücksichtigung von erwarteten Einkommenstrends gerechnet. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck zu Grunde. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen zehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremden Währungen werden in laufender Rechnung zum Zugangszeitpunkt mit aktuellen Kursen umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, deren Laufzeit ein Jahr oder weniger beträgt, mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten I. Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel:
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bis auf eine Mietkaution in Höhe von T€ 4 haben alle Forderungen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 3. In entsprechender Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. 4. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Posten mit nicht unerheblichem Umfang:
5. Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.600 (Vorjahr: T€ 1.200) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 161 (Vorjahr: T€ 284) enthalten. 6. Haftungsverhältnisse Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen gegenüber Kreditinstituten wurden von der Gesellschaft durch eine Bürgschaft in Höhe von T€ 30 besichert. Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist höchst unwahrscheinlich. Der Schuldner, für den gebürgt wird, hat seine Verpflichtungen bisher erfüllt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich daran etwas ändert. II. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Personalaufwand In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für die Altersversorgung von T€ 2 (Vorjahr: T€ 3) enthalten. 2. sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von T€ 66 (Vorjahr: T€ 102) enthalten. 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen von T€ 57 (Vorjahr: T€ 18) enthalten. Der Zinsaufwand an Gesellschafter beträgt T€ 7 (Vorjahr: € 7). In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von T€ 5 (Vorjahr: 5) enthalten. E. Sonstige Pflichtangaben I. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen mit folgenden geschätzten Belastungen:
II. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren folgende Mitarbeiter beschäftigt:
III. Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Als Geschäftsführer sind bestellt:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung i. S. v. § 285 Nr. 9a HGB wird unter Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. IV. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.861 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bremerhaven, den 19. Dezember 2024 E.I.S. Electronics GmbH gez. Dr. Boris Golubovic, Geschäftsführer gez. Cezary Pilarski, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkDer Jahresabschluss der E.I.S. Electronics GmbH, Bremerhaven, zum 31. Dezember 2023 ist für Zwecke der Offenlegung verkürzt worden. Dem ungekürzten Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die E.I.S. Electronics GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der E.I.S. Electronics GmbH, Bremerhaven - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.I.S. Electronics GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremerhaven, den 19. Dezember 2024 CT
Lloyd GmbH
gez., Dipl.-Ökonom Gerd Kleveman, Wirtschaftsprüfer ppa. gez. Dipl.-Kaufmann Rolf Söhle, Wirtschaftsprüfer |
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