ALTIA BAU GMBHLiquidiert

01773 Altenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 22124
Eingetragen
22.10.2003
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Sonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)
Gegenstand
Ausführung von Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten jeder Art, einschließlich der Durchführung von Abbrucharbeiten, Durchführung von Montagetätigkeiten mittels genormter Baufertigteile sowie Transport und Vertrieb von Baustoffen (ausschließlich "Werkverkehr" im Sinne des § 1 Abs. 2 GüKG).

Historie

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Management

NameRolle
Karsten Franz
seit 22.11.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Altia Bau GmbH

Altenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 70.278,00 75.523,00
I. Sachanlagen 70.278,00 75.523,00
B. Umlaufvermögen 113.546,38 158.862,14
I. Vorräte 37.977,00 52.860,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.830,37 83.666,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.739,01 22.335,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.035,00 8.805,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 189.859,38 243.190,14

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 4.807,51 3.498,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 21.501,29 7.901,83
III. Jahresüberschuss 1.308,80 -13.599,46
B. Rückstellungen 11.104,12 16.509,31
C. Verbindlichkeiten 173.947,75 223.182,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 108.275,86 153.643,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 189.859,38 243.190,14

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die im Jahresabschluss der Firma Altia Bau GmbH, angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit diese im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften stehen. Für den Fall, dass die steuerrechtlichen Bestimmungen denen des Handelsrechts entgegenstehen, wird auf diese Problematik ausdrücklich hingewiesen.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung des Jahresabschlusses änderte sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. (wenn Änderungen eingetreten sind, dann erläutern § 265 Abs. 4 HGB)

Die Posten des Jahresabschlusses sind mit denen der Vorjahresbilanz vergleichbar.

Eine Anpassung der Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung waren im Vergleich zum Vorjahresabschluss nicht vorzunehmen.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge verrechnet bzw. saldiert ausgewiesen, es sei denn, die gesetzlichen Regelungen sehen dies ausdrücklich vor (z.B. Aufwendungen und Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens).

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB gebildet. Für die Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten ist § 250 HGB maßgebend. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht.
Bei der Bilanzierung wurde vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips, der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung, der Bilanzidentität und -kontinuität erstellt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauten, wurden diese zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet.

3. Bewertungsmethoden

Es waren nachfolgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibung, bilanziert. Das Sachanlagevermögen wurde linear, entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer, abgeschrieben. Bei der Anschaffung von neuen Gegenständen wurde von der Möglichkeit steuerlicher Sonderabschreibungen in Höhe von 40 % Anschaffungskosten (§ 4 FörderGG) teilweise Gebrauch gemacht. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen, da es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten ausgewiesen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Kassen- und Bankbestände wurden zu Nennbeträgen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag die Rückzahlungsbeträge übersteigen, waren für den Bilanzansatz diese höheren Tageswerte maßgebend.

Rückstellungen für Verbindlichkeiten, deren Höhe zum Abschlusszeitraum noch nicht gewiss ist, werden mit dem Betrag ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

§ 285 Nr. 1a HGB

Ein Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren besteht nicht.

§ 285 Nr. 1b HGB

Eine Verbindlichkeit in Höhe von € 14.280,00 Konto 70450 für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes wurde durch ein Pfandrecht in gleicher Höhe mit dem angeschafften Wirtschaftsgut besichert.


§ 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführung:    Karsten   Franz

Altenberg , 05. April 2012

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2012 festgestellt.

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