Raberg Holding GmbH
Wietmarschen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
4.317.809,59 |
4.450.486,59 |
| I. Sachanlagen |
4.317.809,59 |
4.450.486,59 |
| B. Umlaufvermögen |
167.431,65 |
493.760,87 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
40.461,41 |
5.715,08 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
126.970,24 |
488.045,79 |
| Aktiva |
4.485.241,24
|
4.944.247,46 |
Passiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
3.390.161,52 |
3.343.157,75 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
3.318.157,75 |
3.225.921,79 |
| III. Jahresüberschuss |
47.003,77 |
92.235,96 |
| B. Rückstellungen |
605.453,00 |
655.815,80 |
| C. Verbindlichkeiten |
476.012,57 |
938.512,21 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
13.614,15 |
6.761,70 |
| Passiva |
4.485.241,24 |
4.944.247,46 |
Anhang
RABERG
HOLDING GMBH
WIETMARSCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1.
Allgemeine Angaben
Der Name der Gesellschaft lautet „Raberg Holding GmbH“ mit Sitz in Wietmarschen. Die
Gesellschaft wird beim Amtsgericht Osnabrück unter der Nummer „HRB 131 248“ geführt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten
sind, wurden die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden Wahlrechtes im Anhang
gesondert ausgewiesen und erläutert. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurden teilweise in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungsmethoden der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Soweit Ermessens-entscheidungen
in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von Gegenständen
und Schuldposten zu treffen waren, wurde eine zu den Vorjahren vergleichbare Ermessensausübung
angestrebt.
Die Bewertungsmethoden der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung
der Vermögens- und Schuldposten trägt alle erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip).
Im Einzelnen gilt Folgendes:
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung angesetzt. Die um gewährte Skonti verminderten
Anschaffungskosten enthalten auch die anteiligen Nebenkosten. Die planmäßigen Abschreibungen
werden mit degressiven bzw. höheren linearen Sätzen unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen
Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen vorgenommen. Geringwertige
Vermögensgegenstände unterliegen im Jahr des Zugangs der vollen Abschreibung.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, zweifelhafte
Beträge mit ihren wahrscheinlichen Werten, angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand sind zum Nennwert angesetzt.
Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung basiert auf der sogenannten „projected unit credit method“. Den Berechnungen liegen
folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:
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31.12.2023
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31.12.2022
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in %
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In %
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Rechnungszins
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1,74
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1,44
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Lohn- und Gehaltstrend
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0,00
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0,00
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Rententrend
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0,00
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0,00
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Für die Bestimmung von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeit werden die Richttafeln
2018 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
3.2 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten beträgt weniger als 1 Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang
durch Eigentumsvorbehalt gesichert.
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind auch Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe
von TEuro 3,6 (Vorjahr: TEuro 55,4) ausgewiesen.
3.3 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEuro 444,2 (Vorjahr: TEuro 831,6) ausgewiesen.
4 Sonstige Angaben
4.1 Mitarbeiter
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 1 (Vorjahr
1)
4.2 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2023 durch Frau Katrin Raberg, Kauffrau,
Herrn Christian Raberg, Kaufmann und Herrn Jürgen Raberg, Kaufmann. Von dem Wahlrecht
des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
4.3 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von
Euro 47.003,77 auf neue Rechnung vorzutragen.
_________________________________ _________________________________ Wietmarschen, den Katrin Raberg Geschäftsführer
_________________________________ Christian Raberg Geschäftsführer
_________________________________ Jürgen Raberg Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 festgestellt.
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