Local Brand X GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
156.981,00 |
92.252,00 |
| I. Sachanlagen |
156.981,00 |
92.252,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.622.367,46 |
1.243.176,32 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
461.236,98 |
392.407,20 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.161.130,48 |
850.769,12 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
7.367,76 |
2.796,79 |
| Aktiva |
1.786.716,22
|
1.338.225,11 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.269.953,44 |
1.001.602,13 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Bilanzgewinn |
1.244.953,44 |
976.602,13 |
| davon Gewinnvortrag |
976.602,13 |
585.756,10 |
| B. Rückstellungen |
313.487,82 |
200.596,04 |
| C. Verbindlichkeiten |
203.274,96 |
136.026,94 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
203.274,96 |
136.026,94 |
| Summe Passiva |
1.786.716,22 |
1.338.225,11 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der Local Brand X GmbH, Mainz (Mainz, HRB HRB 47793)
zum 31.12.2024 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung
der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Entwicklungs- und Dienstleistungen
für Marketing-, Publishing- und Web-to-Print-Portale. Dies beinhaltet die Beratung/Konzeption,
Analyse der Medienprozesse, die Entwicklung und den Betrieb der Softwareanwendung
sowie die Umsetzung und Produktion von Marketingmaterialien (Print & Online).
2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1 Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie
das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
2.2 Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum 31.12.2024 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach
- bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
2.3 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen
und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare
Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert
bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen
Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden
mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach
dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht,
ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze
der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung
für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.
3. Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2024 ist noch nicht beschlossen worden.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn
wie folgt zu verwenden:
|
Gewinnvortrag
|
01.01.2024
|
|
EUR
|
976.602,13
|
+
|
Jahresüberschuss
|
2024
|
|
EUR
|
768.351,31
|
./.
|
Ausschüttung für
|
2023
|
(Beschluss 05.08.2024)
|
EUR
|
500.000,00
|
=
|
Bilanzgewinn
|
31.12.2024
|
|
EUR
|
1.244.953,44
|
./.
|
Ausschüttung für
|
2024
|
|
EUR
|
500.000,00
|
=
|
vorerst verbleibend
|
31.12.2024
|
|
EUR
|
744.953,44
|
3.2 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 203.274,96 passivierten
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
•
|
Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
EUR
|
203.274,96
|
(Vorjahr: EUR
|
136.026,94
|
)
|
•
|
Restlaufzeit über einem Jahr:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
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4. Ergänzende Angaben
4.1 Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind: · Yannik Bockius, Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)
4.2 Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 31,8 Arbeitnehmer beschäftigt.
4.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB,
die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres
führen, sind nicht zu verzeichnen.
4.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 204.764,05.
Mainz, 11.06.2025
Geschäftsführung: __________________________
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2025 festgestellt.
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