Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 47793
Eingetragen
8.12.2017
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von Entwicklungs- und Dienstleistungen für Marketing-, Publishingund Web-to-Print-Portale. Dies beinhaltet die Beratung/Konzeption, Analyse der Medienprozesse, die Entwicklung und den Betrieb der Softwareanwendung sowie die Umsetzung und Produktion von Marketingmaterialien (Print & Online).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Yannik Bockius
seit 8.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Local Brand X GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 156.981,00 92.252,00
I. Sachanlagen 156.981,00 92.252,00
B. Umlaufvermögen 1.622.367,46 1.243.176,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 461.236,98 392.407,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.161.130,48 850.769,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.367,76 2.796,79
Aktiva 1.786.716,22 1.338.225,11

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 1.269.953,44 1.001.602,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.244.953,44 976.602,13
davon Gewinnvortrag 976.602,13 585.756,10
B. Rückstellungen 313.487,82 200.596,04
C. Verbindlichkeiten 203.274,96 136.026,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 203.274,96 136.026,94
Summe Passiva 1.786.716,22 1.338.225,11

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Local Brand X GmbH, Mainz (Mainz, HRB HRB 47793) zum 31.12.2024 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungsle­gungsvor­schriften des Handels­ge­setzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Be­stimmungen des GmbH-Ge­setzes aufge­stellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im An­hang ge­macht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträch­ti­gung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Entwicklungs- und Dienstleistungen für Marketing-, Publishing- und Web-to-Print-Portale. Dies beinhaltet die Beratung/Konzeption, Ana­lyse der Medienprozesse, die Entwicklung und den Betrieb der Softwareanwendung sowie die Um­setzung und Produktion von Marketingmaterialien (Print & Online).

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab­grenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts ande­res bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Sal­dierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungs­abgren­zungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend geglie­dert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts­be­trieb dau­ernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2 Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem ste­hen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegen­stände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewer­tet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2024 ent­standen sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst da­nach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der ent­sprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaf­fungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den imma­teriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbewegli­chen und bewegli­chen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmä­ßige linea­re Ab­schreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nut­zungsdauer vor­ge­nommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Ver­mö­gens­ge­genstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaf­fungs­wert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerli­chen Sofortab­schreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risi­ken bewer­tet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wer­den mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch ange­messene Einzel- und/oder Pau­schalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Ab­schlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewie­sen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bindlich­keiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden al­le erkennbaren Ri­siken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausge­wie­sen. So­weit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr be­steht, ist eine Abzin­sung un­ter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Markt­zinssätze der Deutschen Bun­desbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kosten­steigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2024 ist noch nicht beschlossen worden.

Die Ge­schäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu ver­wenden:


Gewinnvortrag
01.01.2024

EUR
976.602,13
+
Jahresüberschuss
2024

EUR
768.351,31
./.
Ausschüttung für
2023
(Beschluss 05.08.2024)
EUR
500.000,00
=
Bilanzgewinn
31.12.2024

EUR
1.244.953,44
./.
Ausschüttung für
2024

EUR
500.000,00
=
vorerst verbleibend
31.12.2024

EUR
744.953,44


3.2 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 203.274,96 passivierten Ver­bind­lichkei­ten glie­dern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
203.274,96
(Vorjahr: EUR
136.026,94
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)



4. Ergänzende Angaben

4.1 Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Yannik Bockius, Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)

4.2 Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 31,8 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres
 gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswir­kung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

4.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 204.764,05.

Mainz, 11.06.2025

Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2025 festgestellt.

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