Sparkasse Pfaffenhofen
Pfaffenhofen a.d. Ilm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
der Sparkasse Pfaffenhofen zum 31. Dezember 2023
Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und
-controllingprozessen an die neuen Anforderungen für
die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der
Darstellungsstetigkeit im Risikobericht
zulässigerweise durchbrochen.
1. Grundlagen der Sparkasse und
Geschäftsmodell
Die Sparkasse Pfaffenhofen ist eine rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Pfaffenhofen a.d. Ilm. Träger der Sparkasse ist der
Zweckverband Sparkasse Pfaffenhofen. Mitglieder des
Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Pfaffenhofen,
die Stadt Pfaffenhofen, der Markt Wolnzach und die Stadt
Geisenfeld. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle
banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische
Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der
Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand
und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus 2
Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung,
vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der
Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die
Geschäfte der Sparkasse und überwacht den
Vorstand. Die Sparkasse Pfaffenhofen ist Mitglied des
Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem
Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie
haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen
gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des
Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten
des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied
im Sparkassenverband Bayern und über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse Pfaffenhofen unterliegt dem
Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage
der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und
alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand ausreichend mit geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31.
Dezember 2023 unterhält die Sparkasse eine
Hauptstelle, 14 Geschäftsstellen und eine
SB-Geschäftsstelle in ihrem Geschäftsgebiet.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogenen Rahmenbedingungen
Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt,
was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum
schwächte. Zudem bremsten die in fast allen
Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die
Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den
Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF)
beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf
insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023
überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum
gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 %
realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).
In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023
hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls
Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst
zeitlich verzögert nach. Somit war im
Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren
Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der
Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der
private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die
Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3%
(Quelle: DSGV).
Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland
wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher
Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch
der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten
abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast
völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken
preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der
Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).
Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust.
Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung
und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der
Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier
Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).
Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft
ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im
Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden
werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf
Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische
Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität
bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 %
im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter
allen Bundesländern. Im Landkreis Pfaffenhofen und
somit dem überwiegenden Geschäftsgebiet der
Sparkasse lag sie unterhalb der Quote des Freistaates bei
2,1 % (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) und ist
gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,2 %
gestiegen.
Der Markt der Kreditinstitute im Landkreis
Pfaffenhofen ist übersichtlich. Mit den
Genossenschaftsbanken, welche die größte
Konkurrenz darstellen und der Hypovereinsbank gibt es nur
wenig stationäre Konkurrenz. Insgesamt sind drei
direkt konkurrierende Filialbanken im Geschäftsgebiet
der Sparkasse Pfaffenhofen ansässig. Daneben bietet
noch die Postbank an 4 Standorten Finanzdienstleistungen
an. Diese Banken haben insgesamt 18 Filialen incl.
SB-Centern, d.h. in der Summe nur etwas mehr als die
Sparkasse Pfaffenhofen insgesamt an Geschäftsstellen
hat.
Die geldpolitische Bremsung war in fast allen
großen Währungen in diesem Ausmaß und in
dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden
die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden
Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst
2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der
Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle:
DSGV).
2.2 Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar:
| ― |
Geschäftsverlauf:
Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der
Kundeneinlagen und der Bilanzsumme
|
| ― |
Vermögenslage:
Eigenmittelzuführung und
Eigenmittelausstattung
|
| ― |
Finanzlage: LCR, NSFR und die
Survival Period
|
| ― |
Ertragslage: Betriebsergebnis
vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne
Veränderung der stillen bzw. offenen Reserven)
und Cost-Income-Ratio (CIR)
|
Erstmals wurde im Berichtsjahr die Kennzahl
Bilanzsumme als zusätzlicher, bedeutsamer finanzieller
Leistungsindikator festgelegt.
2.3 Geschäftsverlauf
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der
gesamtwirtschaftlichen Prognosen sowohl beim
Kundenkreditvolumen als auch bei den Kundeneinlagen ein
Bestand auf dem Niveau des Vorjahres erwartet wird. Die
prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf sind
nicht eingetreten. Entgegen der Prognose bewegt sich der
Bestand des Kundenkreditvolumens über dem
Vorjahresniveau, während das Volumen der
Kundeneinlagen darunter liegt.
Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 1.804,7 Mio.
EUR. Der Rückgang von 85,2 Mio. EUR oder 4,51 % im
Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die teilweise
Rückführung von Refinanzierungsgeschäften
bei der Deutschen Bundesbank sowie dem Rückgang bei
den Kundeneinlagen zurückzuführen.
Gleichermaßen ist ein Rückgang des
Geschäftsvolumens (Bilanzsumme zzgl.
Eventualverbindlichkeiten) um 67,1 Mio. EUR oder 3,48 % auf
1.859,4 Mio. EUR zu verzeichnen.
In Folge der Zinsentwicklung und der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine Reduzierung des
Kreditneugeschäfts im Vergleich zum Vorjahr zu
beobachten. Dennoch liegen die Forderungen an Kunden,
entgegen der Prognose, nach Abzug der Wertberichtigungen
und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 1.240,1
Mio. EUR um 86,5 Mio. EUR (+ 7,50%) über dem
Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im
Wesentlichen auf die nach wie vor vorhandene Nachfrage nach
Wohnungsbaukrediten sowie gewerblichen Finanzierungen, als
auch auf Auszahlungen von unwiderruflichen Kreditzusagen
aus den Vorjahren zurückzuführen.
Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute,
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 180,8 Mio.
EUR auf 489,5 Mio. EUR. Der Bestand an
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere war im Geschäftsjahr 2023, in erster Linie
wegen Fälligkeiten und Verkäufen vor
Fälligkeit zur Stützung der unterjährigen
Liquidität sowie Umschichtung in Forderungen an
Kunden, rückläufig. Aus selbigen Gründen
verringerte sich auch der Bestand im Bereich Aktien und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Die Reduzierung
der Forderungen an Kreditinstitute resultiert
überwiegend aus einer geringeren Anlage im Rahmen der
Einlagenfazilität bei der deutschen Bundesbank.
Bei der Barreserve war im Vergleich zum Vorjahr ein
Anstieg um 10,1 Mio. EUR auf 20,1 Mio. EUR (+ 100,65%) zu
verzeichnen, der im Wesentlichen auf eine stichtagsbedingte
Erhöhung des Mindestreserveguthabens bei der Deutschen
Bundesbank zurückzuführen ist. Der unter den
Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse
nimmt um 0,3 Mio. EUR auf 19,7 Mio. EUR (+ 1,65 %) zu.
Hierzu trägt eine Zuschreibung auf eine
Verbundbeteiligung am Jahresende bei. Die Sachanlagen haben
sich abschreibungsbedingt minimal um 0,2 Mio. EUR auf 14,7
Mio. EUR (-1,57 %) verringert.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten war ein Rückgang um 38,0 Mio. EUR auf
173,2 Mio. EUR (- 17,99%) zu verzeichnen, was
hauptsächlich in einer Reduzierung der Mittelaufnahme
bei der Deutschen Bundesbank in Form von
Offenmarktgeschäften begründet ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen,
entgegen unserer Erwartungen des Vorjahres, einen
Rückgang um 64,6 Mio. EUR auf 1.399,4 Mio. EUR (-
4,41%) auf. Während die Spareinlagen mit 152,6 Mio.
EUR um 78,7 Mio. EUR (- 34,02 %) unter dem Vorjahresniveau
liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 1.246,8
Mio. EUR eine leichte Steigerung von 14,0 Mio. EUR oder
1,14 % auf. Diese Entwicklung beruht auf den täglich
fälligen Verbindlichkeiten, die um 333,3 Mio. EUR
(-27,08 %) von 1.230,5 Mio. EUR auf 897,2 Mio. EUR gesunken
sind, während die Verbindlichkeiten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist deutlich von 2,2 Mio.
EUR um 347,3 Mio. EUR auf 349,5 Mio. EUR gestiegen sind.
Diese Umschichtung bei den anderen Verbindlichkeiten liegt
in der Rückkehr der Guthabenverzinsung für
längerfristige Anlageprodukte begründet.
Die Sparten des Dienstleistungs- und
Verbundgeschäftes haben sich unterschiedlich
entwickelt. Dies ist auf einen deutlichen Anstieg im
Wertpapiergeschäft zurückzuführen. Dagegen
mussten in den Sparten Versicherungsgeschäft und
Neuvermittlung Bausparverträge leichte und beim
Immobilienvermittlungsgeschäft spürbare
Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen
werden.
2.4 Vermögenslage
In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der
Sparkasse dargestellt:
| AKTIVA |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
in % BS |
in % BS |
| Barreserve |
20.134 |
10.034 |
1,1 |
0,5 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
119.744 |
202.830 |
6,6 |
10,7 |
| Forderungen an
Kunden |
1.240.055 |
1.153.574 |
68,8 |
61,0 |
|
Wertpapiergeschäft |
369.760 |
467.497 |
20,5 |
24,8 |
| Beteiligungen |
19.669 |
19.349 |
1,1 |
1,0 |
| Immaterielle Anlagewerte
u. Sachanlagen |
14.760 |
15.010 |
0,8 |
0,8 |
| Sonstiges |
20.566 |
21.625 |
1,1 |
1,1 |
| Bilanzsumme (BS) |
1.804.688 |
1.889.919 |
100,0 |
100,0 |
| davon
Anlagevermögen |
237.207 |
240.552 |
13,1 |
12,7 |
| PASSIVA |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
in % BS |
in % BS |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
173.191 |
211.194 |
9,6 |
11,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
1.399.379 |
1.464.015 |
77,6 |
77,5 |
| Verbriefte
Verbindlichkeiten |
0 |
0 |
0,0 |
0,0 |
| Nachrangige
Verbindlichkeiten |
3.204 |
3.204 |
0,2 |
0,2 |
| Eigenkapital (inkl.
Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g
HGB) |
208.326 |
191.749 |
11,5 |
10,1 |
| Sonstiges |
20.588 |
19.757 |
1,1 |
1,0 |
| Bilanzsumme (BS) |
1.804.688 |
1.889.919 |
100,0 |
100,0 |
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des
Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen
Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und
Kapitalmärkte mit höheren Zuführungen zum
Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken
gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten
Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden
erfüllt sowie teilweise übertroffen.
In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem
Vorjahr folgende bedeutsamen Veränderungen:
Der Rückgang der Bilanzsumme ist bedingt durch
die bereits unter dem Abschnitt Geschäftsverlauf
beschriebenen Rückführung von
Refinanzierungsgeschäften bei der Deutschen Bundesbank
sowie dem Rückgang bei den Kundeneinlagen. Die
hierfür erforderlichen Mittel wurden im Wesentlichen
durch die Reduzierung der Forderungen an Kreditinstitute
sowie des Wertpapierbestandes erbracht. Daneben fand auch
eine Umschichtung des Wertpapierbestandes zu den
Forderungen an Kunden statt.
Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu
beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird
das Eigenkapital (Sicherheitsrücklage inkl. dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) 208,3
Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von
8,65 % gegenüber dem Vorjahr. Wie erwartet fiel die
Zuführung zum Eigenkapital (incl. dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) insgesamt
höher aus und lag sogar über dem Prognosewert des
Vorjahres. Im Berichtsjahr wurde eine Zuführung zu dem
Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB
sowie zu den Vorsorgereserven gem. § 340f HGB
vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse
über eine angemessene aufsichtsrechtliche
Eigenmittelbasis. Die Gesamtkapitalquote als Relation der
Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag liegt bei 15,65 %
(Vorjahr 15,79 %). Die Eigenmittelanforderungen in
Höhe von 9,50 %, bestehend aus den Anforderungen aus
Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr,
wie prognostiziert, jederzeit eingehalten.
2.5 Finanzlage
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend
Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die
Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die
Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net
Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival
Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der
Finanzlage haben sich erfüllt.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und
ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen
kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die
fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die
statistisch aus der Vergangenheit entwickelten
Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der
Zeitraum für die Prognose der
Liquiditätsentwicklung beträgt ein Jahr. Die
eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der
Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden zeitweilig in
Anspruch genommen. Die Möglichkeit zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten
längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG)
wurde, bei reduziertem Bestand, beibehalten.
Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote
(Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den
Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im
gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am
Bilanzstichtag mit 197,76 % deutlich über dem
Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote
(Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig
über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie
betrug zum Bilanzstichtag 122,24 %. Ebenso war die Survival
Period des kombinierten Stressszenarios im gesamten
Geschäftsjahr größer als 3 Monate.
2.6 Ertragslage
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine
detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der
Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das
danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die
ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und
Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des
Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge
und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden.
Die Ertragslage stellt sich auf Basis des
Betriebsvergleichs wie folgt dar:
| Posten des
Betriebsvergleichs |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Zinsüberschuss |
29,7 |
27,9 |
1,8 |
6,5 |
|
Provisionsüberschuss |
10,7 |
10,6 |
0,1 |
0,9 |
| Sonstige ordentliche
Erträge |
1,2 |
1,2 |
0,0 |
0,0 |
| Gesamtertrag |
41,6 |
39,7 |
1,9 |
4,8 |
| Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen: |
22,7 |
21,4 |
1,3 |
6,1 |
| - Personalaufwand |
15,3 |
14,4 |
0,9 |
6,3 |
| - andere
Verwaltungsaufwendungen |
7,4 |
7,0 |
0,4 |
5,7 |
| Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
0,5 |
0,5 |
0,0 |
0,0 |
| Gesamtaufwand |
23,2 |
21,9 |
1,3 |
5,9 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
18,4 |
17,8 |
0,6 |
3,4 |
| Bewertungsergebnis
1) |
3,6 |
-19,5 |
-23,1 |
-118,5 |
| Dotierung /
Auflösung stiller / offener Reserven |
-18,0 |
4,1 |
22,1 |
539,0 |
| Betriebsergebnis nach
Bewertung |
4,0 |
2,4 |
1,6 |
66,7 |
| Neutrales Ergebnis |
-0,4 |
-0,3 |
0,1 |
33,3 |
| Ergebnis vor
Steuern |
3,6 |
2,1 |
1,5 |
71,4 |
| Steuern |
-2,9 |
-1,4 |
-1,5 |
107,1 |
| Jahresergebnis |
0,7 |
0,7 |
0,0 |
0,0 |
1) Ohne Zuführung bzw. Auflösung zu
den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und
zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB.
Die in diesem Bericht angegebenen Zahlenwerte beruhen
jeweils auf kaufmännisch exakten Rundungen. Die
ausgewiesenen Summen können daher von den sich bei
Summierung der Einzelwerte ergebenden Ergebnissen
geringfügig abweichen.
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der
Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit
verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen
Zins- und Kapitalmärkte mit einem leicht unter dem
Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung
und einem moderaten Anstieg der Cost-Income-Ratio zu
rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein
deutlich besseres Bewertungsergebnis und somit ein deutlich
über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis
nach Bewertung (ohne Veränderung der stillen bzw.
offenen Reserven). Die prognostizierten Erwartungen
hinsichtlich der Ertragslage haben sich im Wesentlichen
erfüllt bzw. wurden teilweise sogar übertroffen.
Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste
Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Entsprechend
der Prognose verzeichnete dieser einen leichten Anstieg.
Ursächlich hierfür sind die deutlichen
Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche
sich im Geschäftsjahr sowohl auf das
Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte
Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.
Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023
entgegen der Prognose erfreulicherweise insgesamt leicht
über dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im
Wesentlichen steigende Erlöse aus den Bereichen Giro-
und Zahlungsverkehr sowie Wertpapiergeschäft, welche
die rückläufigen Erträge aus den Bereichen
Bauspar-, Versicherungs- und Immobiliengeschäft
überkompensiert haben.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen waren
insgesamt, entgegen der Prognose, nur leicht steigend. Der
leichte Anstieg ist insbesondere auf höhere
Gehälter infolge von Tariferhöhungen
zurückzuführen. Die anderen
Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr
ebenfalls etwas höher aus. Durch das konsequente
Kostenmanagement der Sparkasse konnte der Anstieg bei den
allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, trotz des weiterhin
allgemein gestiegenen Preisniveaus, gering gehalten werden.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 1,01 %
der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 0,07 % der DBS
über dem Vorjahreswert und übertrifft somit
unsere Erwartungen des Vorjahres.
Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur
Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio
(Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand
bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen
ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag)
beträgt 55,1 % (Vorjahr 54,5 %) und weist somit nur
einen leichten Anstieg aus. Die Entwicklung war somit
ebenfalls günstiger als unsere Erwartung.
Das Bewertungsergebnis (ohne Veränderung der
stillen bzw. offenen Reserven) fiel mit einem positiven
Saldo von 3,6 Mio. EUR um 23,1 Mio. EUR deutlich
günstiger aus als im Vorjahr und übertraf damit
unsere Erwartungen. Ausschlaggebend hierfür waren
maßgeblich die günstiger als in der Prognose
angenommenen Bewertungsergebnisse im Wertpapierbereich.
Hier konnten in Summe sogar Zuschreibungen verzeichnet
werden. Auch das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft
fiel geringer aus als im Vorjahr. Die Prognose, die
Sparkasse rechne mit moderat steigender Risikovorsorge im
Kreditgeschäft, ist somit im Berichtsjahr nicht
eingetreten. Zusätzlich wurde das Bewertungsergebnis
durch die teilweise Zuschreibung auf eine
Verbundbeteiligung verbessert. Aus dem Ergebnis des
Geschäftsjahres wurden weitere Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
sowie zu den Vorsorgereserven nach § 340f HGB
vorgenommen. Eine Rückstellungsbildung nach IDW RS BFA
3 war nicht erforderlich.
Das Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne
Veränderung der stillen bzw. offenen Reserven) liegt
deutlich oberhalb dem Vorjahresniveau und entspricht somit
der Tendenz der Erwartungen bzw. übertrifft diese
sogar.
Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,22 %
der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,09 % der DBS
über dem Vorjahreswert.
Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich marginal
um 0,1 Mio. EUR auf einen negativen Saldo von 0,4 Mio. EUR.
Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist
unwesentlich.
Mit 0,7 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber
dem Vorjahr ein unverändertes Jahresergebnis aus.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,04 %
(Vorjahr 0,04 %).
2.7 Zusammenfassende Beurteilung der
Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse
Die Sparkasse kann in Anbetracht der Entwicklungen an
den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives
Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter
Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie
branchenspezifischen Entwicklung kann die
geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und
Finanzlage als gut beurteilt werden. Die Ertragslage hat
sich sehr gut entwickelt. Die erforderlichen
Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden
Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde
durch den Jahresüberschuss sowie insbesondere durch
die Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß
§ 340f HGB und zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken gemäß § 340g HGB weiter
deutlich gestärkt.
3. Nichtfinanzielle Erklärung
Die Sparkasse ist zur Erstellung einer
nichtfinanziellen Erklärung gemäß §
340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit§ 289b HGB nicht
verpflichtet.
4. Risikobericht
4.1 Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft |
|
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
|
Spreadrisiko |
|
Aktienrisiko |
|
Immobilienrisiko |
|
Währungsrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt
und den Limiten gegenübergestellt.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des
Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und
Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Risikoart |
Risikokategorie |
Limit |
Limitauslastung |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
|
26,0 |
25,5 |
98,2 |
|
Kundengeschäft |
10,0 |
9,4 |
94,2 |
|
Eigengeschäft |
16,0 |
16,1 |
100,7 |
| Marktpreisrisiko |
|
132,0 |
105,7 |
80,1 |
|
Zinsänderungsrisiko |
70,0 |
57,4 |
82,0 |
|
Spreadrisiko |
13,0 |
9,5 |
73,1 |
|
Aktienrisiko |
24,0 |
19,3 |
80,5 |
|
Immobilienrisiko |
12,0 |
9,1 |
75,8 |
|
Währungsrisiko |
13,0 |
10,4 |
80,2 |
| Beteiligungsrisiko |
|
6,0 |
4,8 |
80,6 |
| Operationelles
Risiko |
|
16,0 |
12,5 |
78,3 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
180,0 |
148,6 |
82,6 |
Rundungsdifferenzen möglich
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken
im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und
der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die
Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch
eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und
Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
4.2. Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
4.2.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren)
|
| ― |
Interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
Regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
Festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 49,3% der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
46,8 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen sowie 3,9 % an öffentliche Haushalte.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 21,4 % die Ausleihungen an das Grundstücks-
und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 8,5 % auf
das Baugewerbe.
Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende
Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens
im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
|
Größenklassen |
Kreditvolumen |
|
Mio. EUR |
% |
| 0 bis 1 Mio. EUR |
846,1 |
53,8 |
| > 1 bis 5 Mio.
EUR |
314,0 |
20,0 |
| > 5 bis 10 Mio.
EUR |
134,1 |
8,5 |
| > 10 bis 25 Mio.
EUR |
169,5 |
10,8 |
| > 25 Mio. EUR |
108,1 |
6,9 |
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß
den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur (nicht enthalten sind Kunden ohne
Bonitätsnote, da unwesentlicher Bestand):
| Ratingklasse |
Ausfallwahrscheinlichkeit in % |
Anzahl in % |
Volumen in % |
| 1 bis 10 |
< 3,0 % |
96,0 |
96,6 |
| 11 bis 15 (c) |
3,0 % bis 45,0 % |
3,5 |
3,1 |
| 16 bis 18 |
> 45,0 % |
0,5 |
0,3 |
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio nicht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird,
fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand per
01.01.2023 |
Zuführung |
Auflösung |
Verbrauch |
Endbestand per
31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen |
2.284 |
638 |
628 |
283 |
2.011 |
| Rückstellungen |
--- |
--- |
--- |
--- |
--- |
|
Pauschalwertberichtigungen |
1.329 |
--- |
9 |
--- |
1.320 |
| Pauschale
Rückstellungen |
389 |
5 |
79 |
--- |
315 |
| Gesamt |
4.002 |
643 |
716 |
283 |
3.646 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Volumen von 538,8 Mio. EUR (Marktwert). Wesentliche
Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen
(255,9 Mio. EUR), Aktien (61,3 Mio. EUR), Immobilien (90,5
Mio. EUR), sonstiges wie Edelmetalle (12,9 Mio. EUR) sowie
Tages- und Termingelder (118,2 Mio. EUR). Die Fonds werden
dabei vollständig durchgeschaut.
Die direkt und indirekt durch die Sparkasse
gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 98,4 % über
ein Rating im Bereich des Investmentgrades von mindestens
BBB-. Keine Ratings liegen bei Beständen in Aktien,
Rohwaren und Immobilien vor.
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen
an die Republik Italien sowie daraus ableitend in Form von
Forderungen gegenüber ausländischen
öffentlichen Haushalten.
4.2.2 Markpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| TEUR |
-50.185,7 |
+58.914,6 |
| in % der
Eigenmittel |
-24,95 |
+29,30 |
Konzentrationen bestehen auf der Passivseite im
kurzfristigen Laufzeitenbereich bzw. auf der Aktivseite im
langfristigen Laufzeitenbereich.
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Konzentrationen bestehen in der Spreadklasse
Staatsanleihen (Rating BBB).
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Konzentrationen bestehen nicht.
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
Konzentrationen bestehen in der
Land-Nutzungsart-Kombination "Deutschland-Büro".
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Währungskursen ergibt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Konzentrationen bestehen in der Währung
US-Dollar.
4.2.3 Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern
für die Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur
Diversifizierung gehalten werden.
Konzentrationen bestehen nicht.
4.2.4 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der strukturellen
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "RKR"
|
| ― |
Regelmäßige
Überwachung der Fundingkonzentration zur
Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner
Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Konzentrationen bestehen bei den täglich
fälligen Einlagen.
4.2.5 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist
das Rechtsrisiko enthalten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der Szenario
bezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
Systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und
adversen Szenario
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der
IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
Konzentrationen bestehen nicht.
4.2.6 Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 82,6 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit gegeben.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht
erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
5. Voraussichtliche Entwicklung mit
ihren wesentlichen Chancen und Risiken
Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen
Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen
Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum
Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.
Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr
2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der
Sparkassen-Finanzgruppe üblichen
Ergebnisvorschaurechnung (EVR), bei der wir für die
Zinsentwicklung eine Auflösung der inversen Zinskurve
ab dem 2. Halbjahr 2024 durch einen Rückgang bei den
kurzfristigen Zinsen angenommen haben.
Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit
behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die
tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen
der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den
Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung
abweichen können.
5.1 Rahmenbedingungen
Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit
bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse
gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr
2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren
Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die
Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in
Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den
Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit
das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp
über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP
verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das
Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten
Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).
Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen
bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der
bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich
bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach
eine große Belastung für die Konjunktur im
Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist
darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu
rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt
unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle
Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die
bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau,
das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und
die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose
soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um
maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).
Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin
stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich
ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit
erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie,
Arbeit und Soziales).
5.2 Chancen und Risiken
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Zu den Risiken
gehören dabei vor allem die in der
Risikoberichterstattung dargestellten
unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.
Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich
im Einlagengeschäft der über Konditionen
geführte Wettbewerb verstärkt. Dies würde zu
einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen.
Diverse geopolitische Spannungen und eine sich weiter
als prognostiziert eintrübende Konjunktur können
sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere
kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das
Kredit- und Wertpapierportfolio führen.
Bei Immobilienfonds waren zuletzt verstärkte
Kündigungen bzw. Anteilsscheinrückgaben durch
Anleger zu beobachten. Bei einigen Fondsgesellschaften
führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit
einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds
unter Druck. Wir sehen das Risiko, dass bei einem Anhalten
dieser Entwicklung auch Teile unserer Investitionen in
Immobilienfonds von Kurskorrekturen betroffen sein
können und dies unsere Ertragslage belastet.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren
Erholung des wirtschaftlichen Umfelds, einer regeren
Nachfrage nach Immobilien und Büroflächen, in
einem zunehmenden Modernisierungs- und Innovationsbedarf
bei den Unternehmen sowie in einem verstärkten
energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, die
die Bautätigkeit stärker als prognostiziert
ankurbeln könnte. Dies würde zu einer
stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des
Zinsertrags führen.
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen
wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen
Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen
Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem
Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige
und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche
Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und
gewerblichen Kunden.
Das verstärkte Kostenmanagement bei den
Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt
zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der
Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als
regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile
auszubauen.
5.3 Geschäftsentwicklung der
Sparkasse
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem
leichten Wachstum, vorrangig getragen durch die Nachfrage
nach Wohnungsbaukrediten, gewerblichen Krediten sowie einer
Volumenausweitung bei den öffentlichen Haushalten. Das
Wachstum wird gestützt durch den Abbau der historisch
hohen offenen Zusagen, insbesondere bei Wohnungsbaukrediten
und im gewerblichen Bereich.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem moderaten
Rückgang aus. Dies ist insbesondere auf die
prognostizierte Entwicklung bei den privaten Anlegern
zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Abkehr der
EZB vom Verwahrentgelt hin zu Guthabenzinsen sowie die
Kapitalmarktentwicklung auch Wertpapieranlagen im nicht
bilanzwirksamen Festzinsbereich wieder deutlich attraktiver
macht, was zu entsprechenden Umschichtungen führen
kann.
Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten
Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft sowie
der für das Jahr 2024 erwarteten weiteren
Rückführung von Refinanzierungsgeschäften
bei der Deutschen Bundesbank einen leichten Rückgang
der Bilanzsumme.
5.4 Vermögenslage
Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs, der weiterhin
hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum
rechnen wir mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum
Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken
gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen
Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die
Eigenmittelanforderungen, bestehend aus den Anforderungen
aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, auch im Jahr 2024
jederzeit eingehalten werden können.
5.5 Finanzlage
Nach unserer mittelfristigen Finanz- und
Liquiditätsplanung verfügen wir auch im
Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende
Liquidität. Darüber hinaus ist auch die
Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable
Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin
jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period
des kombinierten Stressszenarios, wie in der
Risikostrategie definiert, größer als 3 Monate
sein. Eventuell auftretende, erhöhte
Liquiditätsabflüsse kann die Sparkasse durch
entsprechende Maßnahmen im Eigenbestand sowie durch
die Aufnahme von Refinanzierungsgeschäften auffangen.
5.6 Ertragslage
Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs, der weiterhin
hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum
rechnen wir mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau
liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.
Ursächlich ist ein moderater Rückgang der
Zinsspanne sowie ein deutlich steigender
Verwaltungsaufwand, während sich der ordentliche
Ertrag incl. dem Provisionsüberschuss in etwa auf
Vorjahresniveau bewegt.
Wir gehen von einem deutlichen Anstieg der
Cost-Income-Ratio aus.
Beim Bewertungsergebnis (ohne Veränderung der
stillen bzw. offenen Reserven) des Jahres 2024 rechnen wir
aufgrund steigender Risikovorsorge im Kreditgeschäft
sowie einer ungünstigeren Bewertung im
Wertpapierbereich mit deutlich höheren Belastungen.
Damit gehen wir von einem deutlich unter dem
Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung
(ohne Veränderung der stillen bzw. offenen Reserven)
aus.
5.7 Gesamtaussage
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet ist. Insgesamt rechnen wir vor dem
Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich
daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des
Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer
im Vergleich zu 2023 zwar negativeren, aber insgesamt immer
noch guten Ertragslage.
Wir beurteilen unsere Perspektiven für das
Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der
oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht
negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die
den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis
für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen
könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Pfaffenhofen a.d. Ilm, 28.
März 2024
Der Vorstand
| Tino Müller |
Ingrid Stocker |
Pfaffenhofen a.d. Ilm, 03.
Mai 2024
Vorsitzender des Verwaltungsrates
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
| der |
Sparkasse
Pfaffenhofen |
| Sitz |
Pfaffenhofen a.d.
Ilm |
| eingetragen beim |
|
| Amtsgericht |
Ingolstadt |
| Handelsregister-Nr. |
HRA 170 185 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktiva
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Barreserve |
|
|
|
|
|
| a) Kassenbestand |
|
|
7.700.597,51 |
|
7.655 |
b) Guthaben
bei der
Deutschen Bundesbank |
|
|
12.433.428,64 |
|
2.380 |
|
|
|
|
20.134.026,15 |
10.034 |
2.
Schuldtitel öffentlicher
Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung
bei der Deutschen
Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche
Schatzanweisungen
sowie ähnliche
Schuldtitel öffentlicher Stellen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| b) Wechsel |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
3. Forderungen
an Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
|
79.905.862,30 |
|
158.496 |
| b) andere
Forderungen |
|
|
39.837.657,31 |
|
44.334 |
|
|
|
|
119.743.519,61 |
202.830 |
4. Forderungen
an Kunden |
|
|
|
1.240.054.803,31 |
1.153.574 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
durch
Grundpfandrechte
gesichert |
745.055.844,72 EUR |
|
|
|
(709.586) |
| Kommunalkredite |
96.524.382,89 EUR |
|
|
|
(70.497) |
5. Schuldverschreibungen
und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
| a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen
Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| ab) von anderen
Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| ba) von
öffentlichen Emittenten |
|
70.117.884,61 |
|
|
73.853 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen
Bundesbank |
70.117.884,61 EUR |
|
|
|
(66.280) |
| bb) von anderen
Emittenten |
|
64.183.980,85 |
|
|
122.435 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
19.036.636,85 EUR |
|
|
|
(53.407) |
|
|
|
134.301.865,46 |
|
196.288 |
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
134.301.865,46 |
196.288 |
6. Aktien und
andere nicht
festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
235.458.113,32 |
271.209 |
| 6a. Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. Beteiligungen |
|
|
|
19.668.549,46 |
19.349 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
433.615,78 EUR |
|
|
|
(434) |
| an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
8. Anteile an
verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
0,00 |
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 9.
Treuhandvermögen |
|
|
|
715.352,24 |
893 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Treuhandkredite |
715.352,24 EUR |
|
|
|
(893) |
10.
Ausgleichsforderungen
gegen die öffentliche
Hand einschließlich
Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und Werte |
|
|
0,00 |
|
0 |
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
|
|
18.051,00 |
|
32 |
| c) Geschäfts- oder
Firmenwert |
|
|
0,00 |
|
0 |
| d) geleistete
Anzahlungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
18.051,00 |
32 |
| 12. Sachanlagen |
|
|
|
14.742.445,65 |
14.978 |
| 13. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
19.427.726,29 |
20.256 |
| 14.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
423.048,81 |
476 |
| Summe der Aktiva |
|
|
|
1.804.687.501,30 |
1.889.919 |
Passivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
|
746.027,71 |
|
662 |
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
172.444.497,35 |
|
210.532 |
|
|
|
|
173.190.525,06 |
211.194 |
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist
von drei Monaten |
|
152.613.916,37 |
|
|
231.295 |
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
|
|
152.613.916,37 |
|
231.295 |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| ba) täglich
fällig |
|
897.247.733,07 |
|
|
1.230.509 |
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
349.516.922,23 |
|
|
2.210 |
|
|
|
1.246.764.655,30 |
|
1.232.719 |
|
|
|
|
1.399.378.571,67 |
1.464.015 |
| 3. Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3a. Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 4.
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
|
715.352,24 |
893 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Treuhandkredite |
715.352,24 EUR |
|
|
|
(893) |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1.664.739,17 |
622 |
| 6.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
178.653,26 |
165 |
| 7.
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für
Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
11.837.887,00 |
|
12.065 |
| b)
Steuerrückstellungen |
|
|
154.548,46 |
|
135 |
| c) andere
Rückstellungen |
|
|
6.037.054,23 |
|
5.877 |
|
|
|
|
18.029.489,69 |
18.078 |
| 8. (weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 9. Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
3.204.000,00 |
3.204 |
| 10.
Genussrechtskapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| vor Ablauf von zwei
Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
127.520.000,00 |
111.620 |
| 12. Eigenkapital |
|
|
|
|
|
| a) gezeichnetes
Kapital |
|
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Kapitalrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| ca)
Sicherheitsrücklage |
|
80.298.000,00 |
|
|
79.630 |
|
|
|
80.298.000,00 |
|
79.630 |
| d) Bilanzgewinn |
|
|
508.170,21 |
|
499 |
|
|
|
|
80.806.170,21 |
80.129 |
| Summe der Passiva |
|
|
|
1.804.687.501,30 |
1.889.919 |
| 1.
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten
aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
b)
Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften
und
Gewährleistungsverträgen |
|
23.924.140,20 |
|
17.281 |
c) Haftung
aus der
Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten |
|
30.775.469,39 |
|
19.254 |
|
|
|
|
54.699.609,59 |
36.535 |
| 2. Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen |
|
|
118.344.082,25 |
|
163.862 |
|
|
|
|
118.344.082,25 |
163.862 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Zinserträge
aus |
|
|
|
|
|
a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
|
31.163.168,51 |
|
|
20.553 |
darunter:
abgesetzte negative Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
(196) |
b) festverzinslichen
Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen |
|
3.325.776,10 |
|
|
3.269 |
|
|
|
34.488.944,61 |
|
23.821 |
| 2. Zinsaufwendungen |
|
|
9.689.831,02 |
|
467 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| abgesetzte positive
Zinsen |
5.389,09 EUR |
|
|
|
(853) |
|
|
|
|
24.799.113,59 |
23.355 |
| 3. Laufende Erträge
aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien und anderen
nicht
festverzinslichen Wertpapieren |
|
|
3.704.103,29 |
|
4.209 |
| b) Beteiligungen |
|
|
881.625,92 |
|
589 |
| c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
4.585.729,21 |
4.798 |
4. Erträge aus
Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 5.
Provisionserträge |
|
|
11.404.760,63 |
|
11.278 |
| 6.
Provisionsaufwendungen |
|
|
705.128,40 |
|
717 |
|
|
|
|
10.699.632,23 |
10.561 |
| 7. Nettoertrag des
Handelsbestands |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 8. Sonstige betriebliche
Erträge |
|
|
|
2.122.903,11 |
2.020 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| aus der
Fremdwährungsumrechnung |
60.285,66 EUR |
|
|
|
(170) |
| aus der Abzinsung von
Rückstellungen |
44.393,36 EUR |
|
|
|
(0) |
| 9. (weggefallen) |
|
|
|
42.207.378,14 |
40.734 |
| 10. Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
| a) Personalaufwand |
|
|
|
|
|
| aa) Löhne und
Gehälter |
|
12.057.837,95 |
|
|
11.262 |
ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung |
|
3.606.979,79 |
|
|
3.715 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| für
Altersversorgung |
1.362.982,19 EUR |
|
|
|
(1.521) |
|
|
|
15.664.817,74 |
|
14.977 |
| b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
6.934.262,53 |
|
6.595 |
|
|
|
|
22.599.080,27 |
21.571 |
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
|
|
|
675.583,50 |
653 |
| 12. Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
|
880.851,31 |
946 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| aus der
Fremdwährungsumrechnung |
91.168,22 EUR |
|
|
|
(5) |
| aus der Aufzinsung von
Rückstellungen |
156.274,47 EUR |
|
|
|
(413) |
13. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie
Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
0,00 |
|
11.318 |
14. Erträge aus
Zuschreibungen
zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren
sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
4.437.235,94 |
|
0 |
|
|
|
|
4.437.235,94 |
11.318 |
15. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
|
2.953.501,96 |
|
4.129 |
16. Erträge aus
Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
2.953.501,96 |
4.129 |
17. Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
|
|
|
0,00 |
0 |
18. Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
15.900.000,00 |
0 |
19. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
|
3.635.597,04 |
2.118 |
| 20.
Außerordentliche Erträge |
|
|
0,00 |
|
0 |
| 21.
Außerordentliche Aufwendungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| 22.
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
|
0,00 |
0 |
23. Steuern vom
Einkommen
und vom Ertrag |
|
|
2.910.812,09 |
|
1.416 |
24. Sonstige Steuern,
soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen |
|
|
47.425,12 |
|
45 |
|
|
|
|
2.958.237,21 |
1.461 |
| 25.
Jahresüberschuss |
|
|
|
677.359,83 |
657 |
| 26. Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
677.359,83 |
657 |
| 27. Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
| b) aus anderen
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
677.359,83 |
657 |
| 28. Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
|
169.189,62 |
|
158 |
| b) in andere
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
169.189,62 |
158 |
| 29. Bilanzgewinn |
|
|
|
508.170,21 |
499 |
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde nach den für
Kreditinstitute geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz
3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der
Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine
anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung
gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c
Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen
(§§ 340 ff. HGB).
Forderungen
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute
(einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum
Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen
einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw.
Festzinsbindungsdauer verteilt.
Für akute Ausfallrisiken haben wir bei
Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden
Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach
den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung
IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten
Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die
Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten
Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von
zwölf Monaten geschätzt.
Wertpapiere
Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie
grundsätzlich auch die Wertpapiere des Anlagebestands
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren
Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet. Bei den verzinslichen
Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die
Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit
es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung
handelt.
Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben
wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum
Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die
Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die
Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in
Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai
2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem
illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in
denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen
konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten
Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen
unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde
liegt.
Anteile an einem Investmentvermögen, die als
Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein
Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem
Rücknahmepreis ggf. abzüglich
Illiquiditätsabschlag bewertet.
Immobilienfonds ohne unmittelbare
Veräußerungsabsicht werden zu
Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Zum Bilanzstichtag bestanden Geschäfte aus
Wertpapierentleihe in Höhe von nominal 65.000 TEUR.
Hierbei gehen wir nicht von einem Übergang des
wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Entliehene
Wertpapiere erscheinen nicht in der Bilanz.
Beteiligungen
Beteiligungen werden nach dem strengen
Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008
erfolgte bei neu erworbenen beweglichen
Vermögensgegenständen der Wechsel von der
degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage
der von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte
Gebäude werden planmäßig mit den
höchsten steuerlich zulässigen Sätzen
abgeschrieben. Ab 2010 neu angeschaffte oder selbst
erstellte Gebäude werden linear über eine
Nutzungsdauer von 33,3 bis 50 Jahren, gebraucht erworbene
Gebäude anteilig gekürzt, abgeschrieben. Liegt
der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von
Vermögensgegenständen über dem Wert, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es
sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung,
wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden
im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.
Für geringwertige Vermögensgegenstände
von über 250 Euro bis einschließlich 1.000 Euro,
jeweils ohne Umsatzsteuer, wird ein Sammelposten gebildet.
Dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit
erforderlich werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem
Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen
Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs.
2 HGB mit dem Rechnungszins der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck
Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit
dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %.
Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre und der vergangen sieben
Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von
148 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Pensionen wurden jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und
Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt.
Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei
der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde
unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der
Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw.
Zinseffekten einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im
sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen
an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit
ihres Ruhestandes, in Krankheits-, Geburts- und
Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der
Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF
(Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer
lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß §
14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des
Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen
übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die
Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung
unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus
Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von
Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich,
ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in
dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen
zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch
bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser
Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine
Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der
Periode eintritt.
Verlustfreie Bewertung der
zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs,
insbesondere Zins-Swaps, einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken
gemäß § 340g HGB.
Strukturierte Finanzinstrumente
Strukturierte Finanzinstrumente werden
grundsätzlich als einheitlicher
Vermögensgegenstand gemäß den
Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die
strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten
derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder
zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im
Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine
getrennte Bilanzierung.
Derivative Finanzinstrumente
Die zur Steuerung der globalen
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden
in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen
Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und
waren somit nicht gesondert zu bewerten.
Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß
§ 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde
Währung lautenden Bilanzposten und der am
Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte
erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere
Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als
gegeben an, soweit eine Identität von Währung und
Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die
Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die
besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je
Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen
bzw. Aufwendungen ausgewiesen.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
BILANZ
Aktivseite
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Forderungen an die
eigene Girozentrale |
3.684 |
4.235 |
| Die Forderungen gliedern
sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 3 b)
andere Forderungen |
|
|
| - bis drei Monate |
13.291 |
2.769 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
6.051 |
14.481 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
17.714 |
20.000 |
| - mehr als fünf
Jahre |
1 |
4.355 |
Posten 4: Forderungen an Kunden
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (incl.
antizipativer Zinsen) |
15.522 |
15.431 |
| Die Forderungen gliedern
sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: |
|
|
| - bis drei Monate |
29.202 |
26.159 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
89.187 |
70.367 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
319.231 |
340.133 |
| - mehr als fünf
Jahre |
773.852 |
695.688 |
| - mit unbestimmter
Laufzeit |
28.302 |
20.991 |
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden
Kommunalkredite in Höhe von 30,8 Mio. EUR an die
BayernLB bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung
übertragen. Die Landesbank kann diese Forderungen als
Deckungswerte im Rahmen der Emission von Öffentlichen
Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen
Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der
Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher
weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an
Kunden" und auch im Unterausweis Kommunalkredite aus.
Diese Forderungen sind mit ihrem Buchwert in den
Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten" enthalten.
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Im folgenden
Geschäftsjahr fällige Wertpapiere |
37.062 |
63.474 |
| - Börsenfähige
Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon
sind |
132.717 |
194.682 |
| -
börsennotiert |
126.165 |
183.070 |
| - nicht
börsennotiert |
6.552 |
11.612 |
| - Nicht mit dem
Niederstwert bewertet: |
|
|
| - Buchwert (ohne
antizipative Zinsen) |
85.852 |
120.524 |
| davon entfällt auf
börsenfähige Wertpapiere |
85.852 |
120.524 |
| - Beizulegender
Zeitwert |
82.718 |
114.571 |
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten
börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um
Wertpapiere des Anlagevermögens.
Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon
aus, dass die Wertminderungen bei den wie
Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer
sind, da es sich nur um eine marktzinsbedingte
Wertminderung handelt, die als nicht von Dauer angesehen
wird und eine Einlösung zum Nennwert erfolgt.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Im Unterposten 5. bb)
Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen
Emittenten sind enthalten |
|
|
| - Nachrangige
Vermögensgegenstände (incl. antizipativer
Zinsen) |
2.831 |
2.898 |
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Börsenfähige
Wertpapiere (ohne antizipative Erträge), davon
sind |
96.190 |
122.846 |
| -
börsennotiert |
--- |
--- |
| - nicht
börsennotiert |
96.190 |
122.846 |
Anteile an Investmentvermögen
An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr
als 10% der Anteile:
Bezeichnung des
Investmentvermögens |
Marktwert |
Buchwert |
Differenz
Marktwert zu
Buchwert |
Ertragsausschüttungen für das
Geschäftsjahr |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Aktienfonds |
|
|
|
|
|
(national/international) |
|
|
|
|
| Value Intelligence
ESG |
35.445 |
29.852 |
5.593 |
15 |
| Value Intelligence
Gold |
3.614 |
3.000 |
614 |
2 |
| Janus Henderson
Horizon |
3.739 |
3.739 |
--- |
125 |
| Rentenfonds |
|
|
|
|
|
(national/international) |
|
|
|
|
| PAFI-Fonds |
45.236 |
45.236 |
--- |
252 |
| PAFI-Corp-Fonds |
36.219 |
35.000 |
1.219 |
537 |
|
Short-Term-Credit-Fonds |
19.736 |
19.736 |
--- |
254 |
Für die dargestellten Investmentvermögen
lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der
täglichen Rückgabe vor.
Posten 7: Beteiligungen
Unter den Beteiligungen werden die Anteile an
folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen
nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen
Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Höhe des
Kapitalanteils |
Eigenkapital |
Ergebnis des
Geschäftsjahres |
|
% |
TEUR |
TEUR |
| Deka Erwerbsgesellschaft
mbH & Co. KG, Neuhardenberg |
0,1 |
1.859.741
(31.12.2022) |
--- |
| Deutsche Sparkassen
Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d.
Höhe |
0,1 |
697.089
(30.09.2022) |
51.994
(2021/2022) |
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
München |
0,6 |
474.303
(31.12.2022) |
--- |
| VBG
Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG, München |
0,6 |
1.330.461
(30.06.2023) |
--- |
Erwerbsgesellschaft der
S-Finanzgruppe mbH & Co.
KG, Neuhardenberg |
0,1 |
3.285.298
(31.12.2022) |
--- |
| Bayern Card-Services
Beteiligungs GmbH & Co. KG, München |
0,6 |
2.792
(31.12.2022) |
2.942 |
| IZB SOFT
Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München |
0,6 |
23.173
(31.12.2022) |
2 |
| S-Immo-Beteiligungs-GmbH
& Co. KG, München |
0,6 |
5.500
(31.12.2022) |
809 |
Darüber hinaus ist die Sparkasse Pfaffenhofen an
folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss
offenzulegen haben:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Höhe des
Kapitalanteils |
|
% |
| Sparkassenverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
München (Stammkapital I) |
0,6 |
| Sparkassenverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
München (Stammkapital II) |
0,5 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-
Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
Die Sachanlagen entfallen mit 2.709 TEUR auf
Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im
Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit
865 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Posten 13: Sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
als wesentliche Einzelposten Edelmetalle in Höhe von
4.366 TEUR, Rückdeckungsversicherungen in Höhe
von 12.339 TEUR sowie Steuererstattungsansprüche in
Höhe von 2.562 TEUR enthalten.
Die Sparkasse hält als unbeschränkt
haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR mit Sitz
in Berlin in der Rechtsform der Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts.
Latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31.
Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag
der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare
Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive
Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den
Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die
wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren
aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie den
Beteiligungen. Die zum Ausgleich der künftigen
Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen
Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus
unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den
Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und nicht
festverzinslichen Wertpapieren sowie den
Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen
erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,839
% (Körperschafts- und Gewerbesteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an
Personengesellschaften resultierende, lediglich der
Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag
unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit
15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer
Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die
Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind,
bestehen nicht.
Entwicklung des
Anlagevermögens
|
|
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
|
|
Immaterielle
Anlagewerte |
Sachanlagen |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
| Entwicklung der
Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Stand am
1.1. des
Geschäftsjahres |
153 |
43.784 |
16.864 |
|
Zugänge |
--- |
429 |
183 |
|
Abgänge |
--- |
137 |
340 |
|
Umbuchungen |
--- |
2 |
--- |
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
153 |
44.078 |
16.707 |
| Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
Stand am
1.1. des Geschäftsjahres |
121 |
28.806 |
--- |
|
Abschreibungen im Geschäftsjahr |
14 |
662 |
--- |
|
Zuschreibungen im Geschäftsjahr |
--- |
--- |
--- |
|
Änderung der
gesamten Abschreibungen |
im Zusammenhang mit
Zugängen |
--- |
--- |
--- |
|
|
im Zusammenhang mit
Abgängen |
--- |
134 |
--- |
|
|
im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
--- |
2 |
--- |
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
135 |
29.336 |
--- |
| Buchwerte |
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
18 |
14.742 |
16.707 |
|
Stand am
31.12. des Vorjahres |
32 |
14.978 |
16.864 |
| Bilanzposten |
Buchwert 31.12.2022*)
TEUR |
Nettoveränderungen
TEUR |
Buchwert 31.12.2023*)
TEUR |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
120.524 |
- 64 |
120.460 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
68.805 |
- 3.194 |
65.611 |
| Beteiligungen |
19.349 |
320 |
19.669 |
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
Passivseite
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
110.404 |
111.407 |
| - Durch eigene
Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten |
172.366 |
210.038 |
| Die Verbindlichkeiten
gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie
folgt: |
|
|
| Posten 1 b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
| - bis drei Monate |
2.724 |
2.527 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
70.211 |
48.342 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
34.926 |
99.164 |
| - mehr als fünf
Jahre |
62.540 |
61.374 |
Posten 2: Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
660 |
444 |
| Die Verbindlichkeiten
gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie
folgt: |
|
|
| Posten 2 b bb) andere
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
|
|
| - bis drei Monate |
142.398 |
1.219 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
172.021 |
916 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
34.187 |
75 |
| - mehr als fünf
Jahre |
911 |
--- |
Posten 4:
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller
Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 6:
Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
11 TEUR (im Vorjahr 14 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem
Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit
ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der
Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und
Zinscharakter hat.
Posten 9: Nachrangige
Verbindlichkeiten
Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige
Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt
Aufwendungen von 32 TEUR angefallen.
Folgende nachrangige Verbindlichkeiten
übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen
Verbindlichkeiten:
| Betrag |
Währung |
Zinssatz |
fällig am |
außerordentliches
Kündigungsrecht |
| TEUR |
|
% |
|
|
| 500 |
EUR |
1,00 |
13.07.2026 |
nein |
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf
Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine
Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere
Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten (ohne
anteilige Zinsen) von insgesamt 2.704 TEUR übersteigen
im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen
Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung
von 1,00 % und eine Ursprungslaufzeit von 6 Jahren; davon
werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, keine
Beträge fällig.
Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten
entsprechen den Anforderungen des Artikels 63 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).
Mehrere Posten betreffende Angaben
Vermögensgegenstände und
Schulden in fremder Währung
Auf Fremdwährung lauten
Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 14.499
TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 4.633
TEUR.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN
POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH
Posten 1:
Eventualverbindlichkeiten
Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum
Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine
Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine
Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren
Kreditgewährungen werden in diesem Posten für
Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und
Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der
regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der
Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse
gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge
davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen
Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich
im letzten Jahr keine Ansprüche Dritter ergeben. Zum
Abschlussstichtag bestanden keine
Rückgriffsforderungen, Regress- oder
Erstattungsansprüche.
Posten 2: Andere Verpflichtungen
Wir gehen derzeit mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen
Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in
Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen
Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse
keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Posten 5: Provisionserträge -
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
Die wesentlichen an Dritte erbrachten
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
entfallen auf die Vermittlung von Produkten der
Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge,
Immobilien und Investmentzertifikate).
Posten 8: Sonstige betriebliche
Erträge
Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der
Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge aus
Grundstücken in Höhe von 868 TEUR sowie
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
in Höhe von 480 TEUR als wesentliche
Einzelbeträge.
Posten 29: Bilanzgewinn
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 02.07.2024
vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für
die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn
vollständig der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Ausschüttungssperre
Am Abschlussstichtag bestehen gemäß §
253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der
Berechnung der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und
der vergangenen sieben Geschäftsjahre)
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
148 TEUR.
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang
148 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt
wurden.
Beeinflussung des Jahresergebnisses
durch steuerrechtliche Vorschriften
Die Sparkasse Pfaffenhofen fällt aufgrund der
Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1
MinStG nicht in den Anwendungsbereich der
Mindestbesteuerung.
SONSTIGE ANGABEN
Derivative Finanzinstrumente
Die Arten und der Umfang derivativer
Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu
Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender
Aufstellung zusammengestellt:
| Derivative
Finanzinstrumente |
|
Nominalbeträge |
|
nach
Restlaufzeiten |
|
| - in TEUR - |
Bis 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
Insgesamt |
| Zinsrisiken |
|
|
|
|
| Zinsswaps |
--- |
30.000 |
--- |
30.000 |
| davon
Handelsgeschäfte |
--- |
--- |
--- |
--- |
| davon
Deckungsgeschäfte |
--- |
--- |
--- |
--- |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte
derivative Finanzinstrumente
| - in TEUR - |
Nominalbeträge |
Zeitwert
positiv |
Zeitwert
negativ |
Buchwert |
Bilanzausweis |
| Zinsrisiken |
|
|
|
|
|
| Zinsswaps
1 |
30.000 |
--- |
548 |
--- |
--- |
1 Die Zinsswaps dienen der Steuerung des
globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die
verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des
Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht
gesondert zu bewerten.
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte
als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf
Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die
Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den
Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.
Angaben zu nicht passivierten
pensionsähnlichen Verpflichtungen
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Pfaffenhofen Mitglied in der
Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).
Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der
Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4,00
%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der
Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des
mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses
die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 9.708 TEUR betrugen im
Geschäftsjahr 2023 752 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 13.074 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1%
und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005
G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als
Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der ZVK.
Gesamtbezüge des Vorstandes und
des Verwaltungsrates
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im
Geschäftsjahr 2023 763 TEUR, die
Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Verwaltungsrates 77 TEUR.
Pensionsrückstellungen und
-zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des
Vorstandes und deren Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren
Hinterbliebene wurden 606 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31. Dezember 2023 9.753 TEUR.
Kreditgewährungen an Vorstand und
Verwaltungsrat
Die Kredite und Vorschüsse an den Vorstand sowie
die zu seinen Gunsten eingegangenen
Haftungsverhältnisse betragen 70 TEUR. Die
entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des
Verwaltungsrates belaufen sich auf 208 TEUR.
Honorare für den
Abschlussprüfer
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie §
340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres
Jahresabschlusses. Für
Abschlussprüfungsleistungen fielen im
Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 196
TEUR an, davon betrafen 4 TEUR das Vorjahr. Die
Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen
belaufen sich auf 29 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf
vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen
gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.
Verwaltungsrat und Vorstand
Verwaltungsrat
| Vorsitzender: |
Albert Gürtner,
Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm |
| Stellvertretender
Vorsitzender: |
Thomas Herker, 1.
Bürgermeister der Stadt Pfaffenhofen a.d.
Ilm |
| Mitglieder: |
Paul Weber, 1.
Bürgermeister der Stadt Geisenfeld |
|
Jens Machold, 1.
Bürgermeister der Marktgemeinde Wolnzach |
|
Franz Böhm,
Geschäftsführer und Gesellschafter der
ADVERMA Advertising & Marketing GmbH,
Rohrbach |
|
Josef Reitmeier,
geschäftsführender Gesellschafter vom
Einrichtungshaus Weiß, Geisenfeld |
|
Martin Schmid, 1.
Bürgermeister der Stadt Vohburg |
Vorstand
| Vorsitzender: |
Tino Müller |
| Mitglied: |
Ingrid Stocker |
Mitarbeiter / -innen
| Im Jahresdurchschnitt
wurden beschäftigt: |
2023 |
| Vollzeitkräfte |
120 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte |
118 |
|
238 |
| Auszubildende |
20 |
| Insgesamt |
258 |
Pfaffenhofen an der Ilm, 28.
März 2024
Sparkasse Pfaffenhofen
Vorstand
| (Tino Müller) |
(Ingrid Stocker) |
Pfaffenhofen an der Ilm, 03.
Mai 2024
Sparkasse Pfaffenhofen
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz
2 KWG
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023
("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Pfaffenhofen hat keine Niederlassungen
im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen
dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Pfaffenhofen
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Pfaffenhofen definiert den Umsatz als
Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 42.207
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 176.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.636 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 2.911 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Pfaffenhofen hat im Geschäftsjahr
keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Pfaffenhofen
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Pfaffenhofen, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von
der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Forderungen an Kunden aus
dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
Zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im
Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Das Risiko für den Abschluss
Die Identifikation eines
Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer
Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem
risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und
Ermessensspielräume, die sich durch die
wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers
sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben.
Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem
risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat
wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.
Unsere Vorgehensweise in der
Prüfung
Im Rahmen unseres risikoorientierten
Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren
zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten
gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur
ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von
Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und
Funktionsprüfung unterzogen.
Darüber hinaus führten wir aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements
durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen
Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach
Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen
Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts-
und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten
Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer
ordnungsgemäßen Handhabung des
Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit
hinreichender Sicherheit eine Rückführung der
Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern
dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung
zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der
Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden
Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten gewürdigt.
Unsere Schlussfolgerungen
Auf Basis der durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns von der
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an
Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen
Kreditgeschäft überzeugen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
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| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
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Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO:
Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung
i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur
Abschlussprüfung für das geprüfte
Unternehmen erbracht:
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Prüfung des
Wertpapierdienstleistungs- und
Depotgeschäfts
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| ― |
Bestätigung
gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG
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Verantwortliche
Wirtschaftsprüfer
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für
die Prüfung ist Herr Jürgen Röthemeyer.
München, den 29. Mai
2024
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Bayern
| Öttl |
Röthemeyer |
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Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
Bericht des Verwaltungsrates für
das Geschäftsjahr 2023
Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand
regelmäßig durch mündliche und schriftliche
Berichte über die allgemeine wirtschaftliche Lage, die
Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftlichen
Verhältnisse der Sparkasse unterrichtet.
Der Verwaltungsrat hat 2023 die ihm nach Gesetz und
Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er
überwachte die Geschäftsführung und fasste
in seinen 5 Sitzungen die gesetzlich notwendigen
Beschlüsse.
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Bayern hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss
2023 geprüft und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Jahresabschluss und Lagebericht für 2023 hat der
Verwaltungsrat gebilligt und in seiner heutigen Sitzung
festgestellt.
Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss
der Verwaltungsrat, den Bilanzgewinn in Höhe von
€ 508.170.21 in voller Höhe der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Pfaffenhofen a.d. Ilm, 02.
Juli 2024
Verwaltungsratsvorsitzender
Sparkasse Pfaffenhofen
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