Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 19940
Vorher
RHG Reprografie-Handels- und Kuriergesellschaft mbHRHG Reprografie-Handelsgesellschaft mbH
Eingetragen
26.1.1990
Branche
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Stollenwerk
seit 29.8.2001
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Reprografie Ullrich GmbH
Germany
64.355 €
Niedergasse 56, 400, 51385 Wiesbaden
40.303 €

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RHG Reprografie-Handelsgesellschaft mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.463,00 23.377,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 3,00
II. Sachanlagen 37.460,00 23.374,00
1. technische Anlagen und Maschinen 33.866,00 16.726,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.594,00 6.648,00
B. Umlaufvermögen 467.354,71 503.137,11
I. Vorräte 145.138,75 147.864,27
1. fertige Erzeugnisse und Waren 145.138,75 147.864,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 168.970,89 223.215,45
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 156.968,46 216.772,20
2. sonstige Vermögensgegenstände 12.002,43 6.443,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 153.245,07 132.057,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.907,76 7.045,51
Summe Aktiva 510.725,47 533.559,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 433.642,19 412.894,90
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Gewinnvortrag 310.636,52 272.168,91
III. Jahresüberschuss 20.747,29 38.467,61
B. Rückstellungen 20.108,75 30.076,07
1. Steuerrückstellungen 95,75 14.309,07
2. sonstige Rückstellungen 20.013,00 15.767,00
C. Verbindlichkeiten 56.974,53 90.588,65
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.649,91 68.449,47
2. sonstige Verbindlichkeiten 24.324,62 22.139,18
davon aus Steuern 16.210,38 15.680,87
Summe Passiva 510.725,47 533.559,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Firma RHG Reprografie-Handelsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln und ist in das Handeösregister beim Amtsgericht in Köln (HRB 19940) eingetragen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich nicht ergeben.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages notwendig ist.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 156.968,46 und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögengegenständen haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 102.258,38 und ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen des Geschäftsjahres und für noch ausstehenden Urlaub, sowie Erfüllung der Aufbewahrungspflichten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 32.649,91 und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 24.324,62

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 16.210,38

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

C. Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

D.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Kittner Bernd-Michael Kaufmann einzelvertretungsberechtigt, von § 181 BGB befreit
Stollenwerk Heinrich Kaufmann einzelvertretungsberechtigt, von § 181 BGB befreit

E. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt.

F. Haftungsverhältnisse

Es bestanden zum Abschlußstichtag keine Haftungsverhältnisse.

04. Oktober 2024

Bernd-Michael Kittner und Heinrich Stollenwerk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.10.2024.

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