Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 67934
Vorher
OXFOR UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
18.5.2012
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Der Handel mit und der Vertrieb von Vitalund Pflegeprodukten sowie allen dazugehörigen Nebenprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

OXFOR GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

875

483

II, Finanzanlagen

2.500

0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

53.346

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.071

615

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

42.962

59.967

C. Rechnungsabgrenzungsposten

54

51

Summe Aktiva

107.808

61.116

.



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Verlustvortrag

-4.762

-677

III. Jahresfehlbetrag

-6.696

-4.085

B. Rückstellungen

2.040

1.250

C. Verbindlichkeiten

92.226

39.628

Summe Passiva

107.808

61.116

ANHANG

der Firma OXFOR GmbH

Handel u. Vertrieb von Vital- und Pflegeprodukten,

Düsseldorf,

für das Geschäftsjahr 2014

________________________________________________________

1.

Allgemeine Angaben

Die OXFOR GmbH mit Sitz in Düsseldorf, ist zum 12. April 2012 zunächst als Unternehmer­gesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet worden. Am 27. Februar 2014 wurde durch Einzahlung des Stammkapitals die Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Zum Gegen­stand des Unternehmens zählt der Handel und der Vertrieb von Vital- und Pflege­produkten. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregister-Nr. B 67934 geführt.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 Handels­gesetzbuch (HGB) bezeichneten Grö­ßenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf dem national üblichen Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften nicht verbindliche Erstellung eines Lagebe­richtes wurde ver­zichtet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr noch keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlust­rechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahin­ge­hend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen.

1.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip). Dabei wurden bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust­rechnung folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Bei den entgeltlich erworbenen Sachanlagen handelt es sich ausschließlích um gering­wertige Wirtschaftsgüter, die der Poolabschreibung unterliegen. Für diese Gegenstände, deren Werte 150 Euro aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam be­rücksichtigt. Der Sammelposten wird pro Jahr mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden.

Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Handelsware, die mit den Einstands­kosten angesetzt wurden. Gründe für einen niedrigeren beizulegenden Wert (Niederstwertprinzip) waren nicht erkennbar.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ebenso wie die sonstigen Vermögens­gegen­stände und liquiden Mittel zum Nennwert bilanziert. Es waren weder allgemeine noch spezielle Risiken zu berücksichtigen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge an­gesetzt.

Das gezeichnete Kapital, das zum Nennwert angesetzt ist, ist voll eingezahlt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten und andere erkennbaren Risiken sind Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen auf Basis vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen passiviert. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existierten nicht.

 

Düsseldorf, den 22. Februar 2016

Maximilian Grönemeyer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.02.2016

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