Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 726195
Eingetragen
29.4.2008
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und UnterhaltungsveranstaltungenKonzertveranstalter
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen für Künstler und Veranstalter aller Art, die Veranstaltung von Tourneen und Durchführung von Konzerten einschließlich Merchandising, die Produktion und der Vertrieb von Tonträgern, die Verlagstätigkeit, die Beratung von Kulturschaffenden, die Organisation von Reisen, sowie sämtliche mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehenden Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mary Pandula
seit 9.6.2008
Prokura
Bernd Wurster
seit 9.6.2008
Prokura
Petra Zühlke
seit 9.6.2008
Prokura
Petr Pandula
seit 29.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Roßbergstr. 61, 72770 Reutlingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Magnetic Music GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 26.968,50 38.309,50
B. Umlaufvermögen 435.459,42 605.072,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.603,76 18.785,60
Aktiva 464.031,68 662.167,57

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 367.211,10 468.981,12
B. Rückstellungen 12.020,00 12.020,00
C. Verbindlichkeiten 62.971,87 108.866,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 62.971,87 108.866,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 21.828,71 72.300,15
Passiva 464.031,68 662.167,57

sonstige Berichtsbestandteile

Allgemeine Angaben

1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

2. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde die Vergleichbarkeit mit den Werten des Vorjahresabschlusses nicht beeinträchtigt.

3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

4. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

5. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

6. Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Dabei wurden Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

2. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Diese Gegenstände sind in einem besonderen Anlagenverzeichnis aufgeführt.

3. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ebenso wie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in separaten Saldenlisten verzeichnet.

4. Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stimmen mit den Bankauszügen, der Kassenbestand mit dem Kassenbuch überein.

5. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB,Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind, soweit sie am Abschlussstichtag bestanden, unter Punkt 3.8. Sonstige Angaben vermerkt.

7. Abweichungen von früheren Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Bewertungsmethoden

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden, die jeweils einzeln bewertet wurden, ist von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen worden. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Es ist vorsichtig bewertet worden. Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber erst nach dem Abschlussstichtag bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind, wurden berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren.

4. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

6. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB bewertet.

7. Soweit Herstellungskosten zur Bewertung einzelner Vermögensgegenstände heranzuziehen waren, sind diese nach § 255 Abs. 2 HGB ermittelt worden.

Zinsen für Fremdkapital wurden nur im Rahmen von § 255 Abs. 3 HGB einbezogen.

8. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

9. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst worden.

10. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Soweit der Ausgabebetrag niedriger war, ist der Unterschiedsbetrag, vermindert um planmäßige, auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilte Abschreibungen, in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen.

11. Abweichungen von früheren Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

 

Reutlingen, den 17. Februar 2022

gez. Petr Pandula

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2022 festgestellt.

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