Matthias
Wagner GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.983,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.358,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.358,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
625,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.983,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.187,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.312,35 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.546,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.546,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.983,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Matthias Wagner GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen
Euro 0,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde
gemäß § 240 Abs. 4 HGB das
Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten
dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von
Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche
Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden
gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren
angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren
und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten
Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser
Stelle angegeben werden.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Matthias Wagner
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011
festgestellt.
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