ACZENTA GmbH
Ruselstraße 2, 84107 Weihmichl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Vohberger seit 1.10.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbHLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt jedoch nach dem Gliederungsschema für große Kapitalgesellschaften. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wurde zum Teil Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie die ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Im Juni 2013 verlegte die VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbH ihren Sitz von der Isenstraße 2, 84036 Landshut in die Alte Regensburger Str. 60, 84030 Landshut. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge wurden, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, vollständig erfasst. Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Wertansätze der Vorjahre wurden beibehalten. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt, die nach der linearen Methode mit handelsrechtlich zulässigen Sätzen vorgenommen wurden. Für die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes zugrunde gelegt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Vereinfachungsregel in Anspruch genommen. Die Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2 a EStG wurden sowohl handels- als auch steuerrechtlich angewendet. Unfertige Erzeugnisse und in Ausführung befindliche Bauaufträge sind auf der Basis von Einzelkalklulationen zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung aktiviert wurden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert aktiviert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. In den Forderungen sind Forderungen gegen das Besitzunternehmen Claus Vetter in Höhe von 58.158,23 Euro und in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 281.648,39 Euro enthalten. Die Bankguthaben und Kassenbestände entsprechen den Nominalwerten. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Das Eigenkapital, welches das Stammkapital abzüglich Verlustvortrag und zuzüglich Jahresüberschuss umfasst, ist aufgrund des Gesellschaftsvertrages bzw. der Gesellschafterbeschlüsse gebildet. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls dotiert. Der Erfüllungsbetrag wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen betreffen die Vorauszahlungen der Kunden aus der Bauträgertätigkeit der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen insgesamt 58.158,23 Euro. Dabei handelt es sich um das Verrechnungskonto mit dem Besitzunternehmen Claus Vetter. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt 281.648,39 Euro. Dabei handelt es sich um das Verrechnungskonto sowie ein Darlehen zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage des Gesellschafters Claus Vetter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind 15.834,96 Euro enthalten, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es handelt sich dabei um das Verrechnungskonto der TECTUM Immobilien- und Hausverwaltungs GmbH.
Mit Wirkung vom 18.10.2008 wurde der Überschuldungsbegriff in § 19 Abs. 2 InsO vom Gesetzgeber modifiziert. Die Änderung, die unbefristet gilt, führt dazu, dass eine bilanzielle Überschuldung außer Betracht bleibt, wenn eine positive Fortführungsprognose und ein Fortführungswille besteht. Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung hat der Gesellschafter, Claus Vetter, Bürgschaften in ausreichender Höhe übernommen. Für den Fall der Insolvenz tritt er mit seiner Forderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass die Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind besichert durch Buchgrundschulden über 1.322.583,76 Euro. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen aus Aufbewahrungsverpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten, noch zu erwartende Kosten für abgenommene Bauvorhaben und für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchhaltung. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Herrn Reinhard Porr in Höhe von 134.180,93 Euro enthalten, sowie das Verrechnungskonto der Vetter Wohnbau & Immobilien GmbH über 669.835,57 Euro. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt: Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Gesamtverpflichtung aus laufenden Mietverträgen jährlich 6.000,00 Euro Die VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbH haftet als Organgesellschaft gemäß § 73 AO für die Steuern der Besitzgesellschaft Vetter Claus. Aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft haftet die Gesellschaft für die Umsatzsteuer des Organträgers. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Bei den außerordentlichen Aufwendungen handelt es sich um Schadensersatzleistungen der VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbH aufgrund verspäteter Fertigstellung von Bauaufträgen. V. Sonstige Pflichtangaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2013 waren durchschnittlich beschäftigt:
Organe Geschäftsführung: Vetter Claus, Kaufmann Steuerlicher Verlustvortrag Steuerliche Verlustvorträge für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer existieren in folgender Höhe:
VI. Gewinnverwendungsvorschlag Für das Wirtschaftsjahr 2013 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 331.050,17 Euro. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Firma VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbH Die Geschäftsführung
Landshut Vetter Claus Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2013 - 31.12.2013Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 281.648,39 EUR. 1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 254.176,59 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
Landshut Firma VEPO Wohn- und Siedlungsbau GmbH Die Geschäftsführung Vetter Claus Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2015 festgestellt. |
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