K60
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
936.270,00 |
605.024,68 |
| I.
Sachanlagen |
936.270,00 |
605.024,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
565.983,29 |
332.736,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
536.883,50 |
295.536,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.099,79 |
37.200,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.233,24 |
0,00 |
| Aktiva |
1.509.486,53 |
937.761,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
293.200,31 |
34.572,43 |
| I.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
274.450,31 |
22.072,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
22.072,43 |
-33.321,77 |
| B.
Rückstellungen |
66.362,05 |
42.979,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.149.924,17 |
860.209,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
756.560,73 |
144.634,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
393.363,44 |
715.575,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
393.363,44 |
715.575,67 |
| Summe
Passiva |
1.509.486,53 |
937.761,49 |
Anhang
I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB
Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch die Umsetzung der neuen
HGB-Vorschriften nach BilMoG (BilRUG soweit zulässig
und bereits anwendbar) Änderungen ergaben. Im
Geschäftsjahr hat es keine Änderungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben. Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im
Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen,
werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Nach den in den §§ 267, 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine leine Kapitalgesellschaft.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
800,00 € nicht übersteigen, werden als bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungspreis von 800,00 EUR werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Liegen niedrigere
Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der
Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 800,00 EUR
übersteigt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die übrigen in den sonstigen
Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden
entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz gemäß §253 Abs. 2 HGB
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung
1. Bilanz
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten antizipative Abgrenzungsposten in Form von
Umsatz- und Vorsteuererstattungsansprüchen in
Höhe von 227.281,11 EUR.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
keine.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen nicht.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen enthalten.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 S.
1 HGB bestehen nicht.
3. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der k60 GmbH sind Herr
Christopher Degano, Herr Philipp Solf und Herr Nils
Brummund
.Berlin, den 19. Juni 2025
……………………………………………….
Philipp Solf
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Nils Brummund
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2025
festgestellt.
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