KURZ TYPOFOL GmbH
Schwabacher Straße 482, 90763 Fürth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Franz Dr. Hirschfelder seit 16.3.2023 | Geschäftsführer |
Ivo Kionka seit 4.2.2021 | Geschäftsführer |
Katja Meißner seit 4.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leonhard Kurz Stiftung & Co. KGFürthKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2021 bis zum 31.01.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Der Konzernabschluss der LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG zum 31.01.2022 umfasst neben der Muttergesellschaft 15 inländische und 37 ausländische Konzernunternehmen. Die Tätigkeitsbereiche der konsolidierten Unternehmen erstrecken sich analog Vorjahr im Wesentlichen auf die Herstellung und den Vertrieb von Prägefolie sowie von Prägemaschinen und Prägewerkzeugen auf den jeweiligen Binnenmärkten der einzelnen Vertriebsorganisationen. Die einbezogenen wesentlichen Produktionsgesellschaften LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG, Fürth/Deutschland, KURZ TYPOFOL GmbH, Fürth/Deutschland, Baier GmbH + Co KG Maschinenfabrik, Fürth/Deutschland, Hinderer + Mühlich GmbH & Co. KG, Göppingen/Deutschland, Isimat GmbH Siebdruckmaschinen, Ellwangen (Jagst)/Deutschland, SCRIBOS GmbH, Heidelberg/Deutschland, KURZ Transfer Products L.P., Huntersville/Vereinigte Staaten von Amerika, KURZ PRODUCTION (Malaysia) SDN. BHD./Malaysia, KURZ Stamping Techn. (Hefei) Co. Ltd./China, OVD Kinegram AG, Zug/Schweiz, Burg Design GmbH, Haidershofen/Österreich und Schöfer GmbH, Schwertberg/Österreich vertreiben ihre Produkte weltweit. Mit der weltweiten Präsenz wird eine insgesamt führende Wettbewerbsposition eingenommen. Bei einer Vielzahl von Produkten und unterschiedlichen Branchen ist dabei deren Einfluss begrenzt. Ziel der KURZ-Gruppe ist auch weiterhin in sämtlichen Produktbereichen und Märkten eine führende Position einzunehmen. Die Gruppe wird dazu an der Reinvestition eines deutlichen Anteils vom Ertrag in den Kundennutzen und die Innovationskraft seiner Produkte und Fertigungsverfahren festhalten. Forschung und Entwicklung Ein Schlüssel des Konzerns zum Ausbau und zur Festigung der erreichten Marktposition ist der Faktor Innovation. Im Zentrum unserer Innovationsbemühungen stand und wird immer der Kundennutzen stehen. Infolgedessen entwickelt der Konzern im Sinne des Kunden innovative Produkte von höchster Qualität. Die Unternehmensgruppe unterhält deshalb eine leistungsfähige Entwicklungsabteilung. Zu den F&E-Aktivitäten gehören regelmäßig
Es ist seit langer Zeit unveränderte Geschäftspolitik, einen deutlichen Anteil am Umsatz in F&E-Projekte zu reinvestieren. Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Konzern ist es, die bestehende Produktpalette qualitativ weiterzuentwickeln und dem Kunden neue innovative Produkte anzubieten. Die F&E-Abteilung unterstützt dabei erfolgreich die Qualitätssicherungs-Einrichtungen und Prozesse im Unternehmen. Das Intellectual Property des Konzerns ist durch ein Patentportfolio abgesichert und wird ständig weiterentwickelt. Wirtschaftsbericht Mit der Systemleistung "Folie" wird eine Vielzahl von Branchen und Industrien von uns beliefert. Zur Entwicklung der geographischen Märkte, in welchen wir unsere Produkte verkaufen, lassen sich folgende grundlegende Tendenzen darlegen: Die Weltwirtschaft erholte sich im Berichtsjahr deutlich von der Corona-Krise, allerdings nicht überall gleich schnell. Trotz erneuter Pandemiewellen lag das globale Wachstum des realen BIP im Jahr 2021 bei 6,2 %, verglichen mit einer Jahreswachstumsrate 2020 von -3,1 %. Die konjunkturelle Belebung war vor allem darauf zurückzuführen, dass die Wirtschaft in den einzelnen Ländern wieder hochgefahren wurde, die Impfquoten weiter zunahmen und zeitnah Unterstützungsmaßnahmen ergriffen wurden. Zugleich bremsten Angebotsengpässe das Wachstum. Die Erholung war zwar weltweit zu verzeichnen, jedoch in den einzelnen Ländern unterschiedlich stark ausgeprägt. So verlief der Aufschwung in den Industrieländern kräftiger und in den meisten Schwellenländern eher moderat, denn dort war die Verfügbarkeit von Impfstoffen begrenzter und der Spielraum für Unterstützungsmaßnahmen geringer. Zudem verlangsamte sich das globale Wirtschaftswachstum gegen Jahresende, da eine weitere Infektionswelle erneute Einschränkungen mit sich brachte und die Angebotsengpässe fortbestanden (Quelle: Europäische Zentralbank, Jahresbericht 2021). Auch der Welthandel belebte sich wieder deutlich, wenngleich sich die Dynamik in der zweiten Jahreshälfte abschwächte. Zunächst stieg die globale Nachfrage vor allem im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch und dort hauptsächlich bei den Konsumgütern und weniger bei den stärker von pandemiebedingten Beschränkungen betroffenen Dienstleistungen (z. B. Verkehr und Tourismus). Im zweiten Halbjahr überschritt der Warenhandel sein Vorkrisenniveau, auch wenn das Wachstumstempo durch fortbestehende Lieferengpässe gedrosselt wurde. Beim Handel mit kontaktintensiveren Dienstleistungen verlief der Aufschwung langsamer und im Einklang mit der allmählichen Lockerung der Beschränkungen. Hier wurde das Vorpandemieniveau im Berichtszeitraum noch nicht wieder erreicht (Quelle: Europäische Zentralbank, Jahresbericht 2021). Das allgemeine Preisniveau stieg 2021 weltweit deutlich an. Dies galt sowohl für die Gesamtinflation als auch für einzelne Messgrößen der Teuerung, etwa die Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel. In den Mitgliedstaaten der OECD erhöhte sich die Gesamtinflation auf 6,6 % und die Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel auf 4,6 %. Ausschlaggebend hierfür war in den meisten Ländern die Verteuerung von Energie und sonstigen Rohstoffen. Diese ergab sich wiederum aus dem pandemiebedingten Mismatch zwischen beschränktem Angebot und kräftig anziehender Nachfrage. In den Vereinigten Staaten, wo das reale BIP im zweiten Quartal 2021 wieder das Vorkrisenniveau erreichte, verstärkte sich der Inflationsdruck besonders und entfaltete gegen Jahresende eine breitere Wirkung. Auch in einigen Schwellenländern war der Inflationsdruck auf breiterer Front spürbar (Quelle: Europäische Zentralbank, Jahresbericht 2021). Das reale BIP im Euroraum stieg im Jahr 2021 um 5,3 %, nachdem noch im Vorjahr mit 6,4 % der größte jemals beobachtete Rückgang verzeichnet worden war. Dabei war die Wachstumsdynamik weiterhin sehr stark vom Verlauf der Covid-19-Pandemie sowie von einer erhöhten, wenngleich abnehmenden wirtschaftlichen Unsicherheit geprägt. Im ersten Quartal 2021 wurde das Wachstum noch durch Lockdown-Maßnahmen und Reisebeschränkungen gebremst, die sich vor allem auf den Dienstleistungssektor negativ auswirkten. Die wirtschaftliche Erholung nahm ihren Anfang im Industriesektor. Dort waren allgemein hohe Wachstumsraten zu verzeichnen. Mit dem Wiederhochfahren der Volkswirtschaften und der Lockerung von Beschränkungen im Lauf des zweiten und dritten Quartals begann der Dienstleistungssektor an die Entwicklung in der Industrie anzuknüpfen. Damit war der Weg für einen breiter angelegten Aufschwung geebnet. Allerdings zog die weltweite Nachfrage in der zweiten Jahreshälfte außergewöhnlich stark an und führte an mehreren Märkten zu einem Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage. Die Folge war unter anderem ein abrupter Anstieg der Energiekosten, der - zusammen mit einer neuerlichen Verschlimmerung der Pandemielage - die Erholung bremste und für erhöhten Inflationsdruck sorgte (Quelle: Europäische Zentralbank, Jahresbericht 2021). Im Geschäftsjahr 2021 konnte ein Umsatz von M€ 899,2 erreicht werden, der einem Anstieg von 13,7 % entspricht.
Das EBIT lag mit M€ 95,5 über dem Vorjahr und über dem von uns erwarteten Niveau. Der Jahresüberschuss lag mit M€ 76,1 über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg beim EBIT sowie Jahresüberschuss resultiert insbesondere aus einem Umsatzanstieg nach der Corona-Pandemie. Über alles lag die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 deutlich über unseren Erwartungen. Im Durchschnitt beschäftigte die KURZ-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 5.631 Mitarbeiter. Dies waren 71 mehr als im Vorjahr. Erwartungsgemäß erhöhten sich die Personalkosten auch durch das noch im Vorjahr in Anspruch genommene Kurzarbeitergeld gegenüber dem Vorjahr um 11,0 %. Bei höheren Umsatzerlösen und den gestiegenen Personalkosten war die Personalquote leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Investitionstätigkeit lag mit M€ 62,5 leicht unter dem Vorjahresniveau. Daraus vorhandene Investitionsverpflichtungen für Sachanlagen sind unwesentlich. Die KURZ-Gruppe ist weltweit an den Standorten ein attraktiver Arbeitgeber. Die KURZ-Gruppe bindet und motiviert Mitarbeiter durch angepasste Vergütungsprogramme, weit reichende Fortbildungsmöglichkeiten und ein Unternehmensklima der Offenheit und Herausforderung. Es ist weiter unser Ziel der attraktivste Arbeitgeber der Branche zu sein, um mit den besten Mitarbeitern unseren Kunden einen Mehrwert gewährleisten zu können. Umweltaspekten messen wir eine hohe Bedeutung zu und stärken seit Jahren unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen. Die KURZ-Gruppe ist nach ISO 14001 zertifiziert. Unsere Bemühungen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch und Ausstoß von schädlichen Neben- und Abfallprodukten gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist für uns selbstverständlich. Insgesamt half die Flexibilität des Unternehmens, die Kundenanforderungen im globalen Wettbewerb gut zu bedienen und gleichzeitig die Synergien aus dem vollumfänglichen Produktportfolio zu nutzen. Das in Vorjahren initiierte Programm zur Innovations- und Produktivitätssteigerung trägt Früchte und wurde erfolgreich weitergeführt. Ertragslage des Konzerns Eckdaten der Gewinn- und Verlustrechnung sind:
Der Konzernumsatz stieg um 13,7 % von M€ 791,1 auf M€ 899,2. Durch die globale Präsenz der KURZ-Gruppe mit den internationalen Produktionsstandorten (Deutschland, Schweiz, Österreich, Malaysia, USA und China) können den Kunden weltweit attraktive Foliensystemlösungen angeboten werden. Das EBIT erhöhte sich von M€ 71,1 in 2020 auf M€ 95,5 im Geschäftsjahr 2021. Der Jahresüberschuss lag mit M€ 76,1 im abgelaufenen Geschäftsjahr über dem Niveau des Vorjahres. Beim EBIT handelt es sich um das Ergebnis vor dem Finanzergebnis sowie vor Steuern. Der RoC beschreibt das Verhältnis des Erfolges zum Eigenkapital und Interest Bearing Debts. Die Auftragslage ist überwiegend durch kurzfristiges Geschäft geprägt, dem mit entsprechender Flexibilität und Lieferbereitschaft entsprochen wird. Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Ausgewählte Daten zur Vermögens- und Finanzlage der Kurz Gruppe:
Die Bilanzsumme der KURZ-Gruppe lag 2021 mit M€ 1.225,4 über dem Niveau des Vorjahres (M€ 1.138,8). Bei den Aktiva erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte um M€ 10,5, die Vorräte um M€ 61,8 und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um M€ 12,1. Die flüssigen Mittel verringerten sich um M€ 9,2. Bei den Passiva erhöhte sich im Geschäftsjahr das Eigenkapital um M€ 113,9 im Wesentlichen durch die erzielten Ergebnisse des Konzerns, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zudem verringerten sich die langfristigen Darlehen um M€ 20,5 sowie die langfristigen Rückstellungen um M€ 26,6. Sonstige Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt hauptsächlich aus dem operativen Cash Flow ergänzt um Projektfinanzierungen durch überwiegend klassische zinstragende Finanzinstrumente auf Euro-Basis. Der durchschnittliche Zinssatz der Euro-Darlehen von Dritten liegt bei 0,64 % p. a. (Vorjahr: 0,66 % p. a.). Zusammen mit der guten Eigenkapitalquote war der Konzern jederzeit fähig seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die theoretische Tilgungsdauer der Schulden (Interest Bearing Dept / EBITDA) beläuft sich zum Stichtag auf 0,52 Jahre. Liquiditätsengpässe sind nicht erkennbar. Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr stellt sich folgendermaßen dar:
Ein niedrigerer Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit und eine Rückführung von Fremdmitteln führten zu einem niedrigeren Cashbestand. Risikomanagement bei Kurz Die Geschäftspolitik des KURZ Konzerns ist darauf ausgerichtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kontinuierlich zu verbessern. Als international agierender Konzern ist das Unternehmen mit einer Vielzahl von möglichen Risiken konfrontiert. Das frühzeitige Erkennen von Risiken, ihre Kontrolle und Beherrschung sowie gleichzeitig die konsequente Wahrnehmung von unternehmerischen Chancen ist eine zentrale Aufgabe der Geschäftsleitung und aller Mitarbeiter. Zur frühzeitigen Identifikation, zur Bewertung und zum angemessenen Umgang mit wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken wird ein angemessenes Risikomanagementsystem verwendet, das integraler Bestandteil des gesamten Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses ist. Die Risikoausrichtung des Konzerns folgt dem Prinzip des Ausschlusses von bestandsgefährdenden Risiken unter Wahrung der Chancen. KURZ ist regional und vom Produktportfolio so aufgestellt, dass die sich daraus ergebenden Chancen gut verwertet werden können. Generelle Marktchancen werden innerhalb eines jährlichen Planungsprozesses laufend erfasst und unterjährig verfolgt. Langfristige Chancen für profitables Wachstum werden im Strategieprozess identifiziert. Die aus unserer Sicht wahrscheinlichste Bewertung der Chancen ist Teil des nachfolgenden Ausblicks. Geschäftsrisiken Die weltweiten Märkte für einen Großteil unserer Produkte werden immer wettbewerbsintensiver, insbesondere hinsichtlich Preisbildung, Produkt- und Servicequalität, sowie Kundenservice. Die Ertragslage der KURZ-Gruppe wird ganz entscheidend davon abhängen, weiterhin qualitativ hochwertige, innovative und nachhaltige Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten und innerhalb sich ändernder Märkte flexibel und schnell zu reagieren. Deshalb haben weiterhin Qualitätsorientierung, Kundenservice und Kundenbindung oberste Priorität im Konzern. Personalrisiken Für den zukünftigen Erfolg wird mitentscheidend sein, weiterhin hochqualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden zu können. Dies soll durch angemessene Entlohnung, weiterbildende Maßnahmen und eine fördernde und fordernde Unternehmenskultur sichergestellt werden. Finanzwirtschaftliche Risiken Dem Forderungsausfallrisiko wird sowohl durch eine angemessene Prüfung der Kundenbonität Rechnung getragen als auch durch die partielle Besicherung von Forderungen im Rahmen einer Warenkreditversicherung. Durch die internationale Geschäftstätigkeit ist die KURZ-Gruppe auch Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Wo dies angebracht und notwendig erscheint, werden Fremdwährungsgeschäfte kursgesichert. Im Übrigen wird auf den Anhang verwiesen. Gesamtrisikoausblick Der Ausblick für das Wachstum der Weltwirtschaft ist verhalten, wobei das globale reale BIP (ohne Euroraum) im laufenden Jahr um 2,9 %, im Jahr 2023 um 3,0 % und 2024 um 3,4 % steigen dürfte. Insgesamt wird erwartet, dass die Weltwirtschaft in diesem und im nächsten Jahr mit einer geringfügig unter dem langfristigen Durchschnitt liegenden Rate wachsen wird, da sich die Konjunktur sowohl in den Industrie- als auch den Schwellenländern verlangsamt. Gegenüber den Projektionen vom Juni 2022, die Expertinnen und Experten des Eurosystems erstellt haben, wurde das Wachstum des globalen realen BIP (ohne Euroraum) für 2022 um 0,1 Prozentpunkte, für 2023 um 0,4 Prozentpunkte und für 2024 um 0,2 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Diese Abwärtskorrektur der Wachstumsannahmen im Projektionszeitraum ist vor allem auf die Eintrübung der Aussichten in China und den Vereinigten Staaten zurückzuführen. Im Vereinigten Königreich dürfte der kräftige Anstieg der Energiepreise die Konjunktur schwer belasten, die den Erwartungen zufolge ab dem Jahreswechsel schrumpfen wird. Die Abwärtskorrekturen für das Wachstum im laufenden Jahr wurden teilweise dadurch kompensiert, dass die Rezession in Russland etwas milder ausgefallen ist als angenommen und die russische Wirtschaft die Sanktionen bislang besser verkraftet hat als ursprünglich gedacht. Darüber hinaus hat sich die Konjunktur in einigen großen Schwellenländern wie Brasilien, Mexiko und der Türkei dynamischer entwickelt als erwartet (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). Aus heutiger Sicht ist auch angesichts hoher Unsicherheit durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet. Bereits in den ersten Wellen der Corona-Pandemie konnte die KURZ-Gruppe die Belieferung ihrer Kunden sicherstellen. Mit den Erfahrungen wurde das Risiko- und Business Continuity Management weiterentwickelt. Ausblick Die hohe Inflation, restriktivere Finanzierungsbedingungen und die anhaltenden Lieferengpässe fordern ihren Tribut, denn die Konjunktur schwächt sich weltweit ab. Gemäß den von Fachleuten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2022 ist der Ausblick für das Weltwirtschaftswachstum verhalten. Demnach wird das globale reale BIP (ohne Euroraum) im laufenden Jahr um 2,9 %, im Jahr 2023 um 3,0 % und 2024 um 3,4 % steigen. Dieser Ausblick ist schwächer als in den Projektionen von Fachleuten des Eurosystems vom Juni 2022 angenommen. Er impliziert, dass die Weltwirtschaft in diesem und im nächsten Jahr geringfügig hinter ihrem langfristigen Durchschnittswachstum zurückbleiben wird, da sich die Konjunktur sowohl in den Industrie- als auch den Schwellenländern verlangsamt. Verhaltenere Aussichten für die Nachfrage und eine verbesserte Angebotslage haben dazu beigetragen, den Druck in den Lieferketten zu mindern, wenngleich er nach wie vor vorhanden ist. Der Ausblick für den Welthandel und die Auslandsnachfrage im Euro-Währungsgebiet hat sich gegenüber den Projektionen vom Juni ebenfalls eingetrübt. Der globale Preisdruck bleibt angesichts der Preissprünge an den Rohstoffmärkten, der anhaltenden Lieferengpässe sowie der immer noch relativ robusten Nachfrage und der angespannten Arbeitsmärkte breit angelegt und auf erhöhtem Niveau. Mit der Stabilisierung der Rohstoffmärkte und der Abschwächung des Wachstums dürfte sich der Druck jedoch zurückbilden. In einem von hoher Unsicherheit geprägten Umfeld sind die Risiken in Bezug auf die Basisprojektionen für das globale Wirtschaftswachstum insgesamt abwärtsgerichtet und für den weltweiten Preisdruck aufwärtsgerichtet (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). Das Wirtschaftswachstum im Euro-Währungsgebiet belief sich im zweiten Quartal 2022 auf 0,8 %. Dieser Anstieg war vor allem auf die dynamische Entwicklung im Dienstleistungssektor zurückzuführen, da die Aufhebung pandemiebedingter Einschränkungen die Konsumausgaben für kontaktintensive Dienstleistungen stützte. Der Reiseverkehr nahm zu, was insbesondere den Ländern mit einer großen Tourismusbranche zugutekam. Dagegen litt das verarbeitende Gewerbe unter den hohen Energiekosten, der Drosselung der Gaslieferungen und den anhaltenden, wenn auch rückläufigen Lieferengpässen. Mit Blick auf die Zukunft werden sich die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine weiter ausbreiten und für eine weitere Eintrübung der Aussichten für das Eurogebiet sorgen. Für das dritte Quartal wird mit einer spürbaren Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit gerechnet. Während das Wirtschaftswachstum im Euroraum in den Sommermonaten noch vom dynamischen Tourismussektor getragen wurde, lassen die vom Wiederhochfahren der Wirtschaft ausgehenden Impulse nun nach. Hinzu kommt, dass die hohe Inflation und die fortbestehende Unsicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit den Störungen der Gasversorgung und den allgemeinen geopolitischen Auswirkungen eines lang anhaltenden Krieges, alle Wirtschaftszweige belasten. Auch im Winter 2022/2023 dürften diese Faktoren die Konjunktur im Euroraum beeinträchtigen. Positiv ist anzumerken, dass die finanzpolitischen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen des Energiepreisanstiegs, die insgesamt robuste Entwicklung an den Arbeitsmärkten sowie die akkumulierten Ersparnisse der Wirtschaftstätigkeit Auftrieb verleihen sollten. Auf mittlere Sicht dürfte sich das Wirtschaftswachstum im Eurogebiet allmählich erholen, wenn der Energiemarkt zu einem Gleichgewicht zurückfindet, die Unsicherheit nachlässt, die Lieferengpässe sich auflösen und die Realeinkommen steigen. Diese Einschätzung deckt sich weitgehend mit den gesamtwirtschaftlichen Euroraum-Projektionen von Fachleuten der EZB vom September 2022, denen zufolge das jährliche Wachstum des realen BIP im laufenden Jahr bei 3,1 %, im kommenden Jahr bei 0,9 % und 2024 bei 1,9 % liegen wird. Gegenüber den Projektionen des Eurosystems vom Juni 2022 wurden die Aussichten für 2022 nach oben und für 2023 sowie 2024 nach unten korrigiert (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). In den Vereinigten Staaten schrumpfte das reale BIP im zweiten Quartal 2022 erneut, da die Ausgaben der privaten Haushalte und die Investitionen sanken. Steigende Hypothekenzinsen sowie ein hoher Kostendruck führten zu einer Verringerung der Wohnungsbauinvestitionen, was auch am weiteren Rückgang der Baubeginne zu erkennen war. Die privaten Konsumausgaben schwächten sich ab, da das Verbrauchervertrauen sank und sich durch die hohen Teuerungsraten das real verfügbare Einkommen verringerte. Mit Blick auf die nähere Zukunft dürfte das Wachstum des realen BIP ab dem dritten Quartal wieder positive Werte aufweisen, insgesamt jedoch verhalten bleiben. Die Gesamtinflation gab im Juli stärker nach als erwartet, nachdem sie sich im Juni noch beschleunigt hatte. Die jährliche am VPI (Verbraucherpreisindex) gemessene Gesamtteuerungsrate sank im Juli infolge der rückläufigen Energiepreise auf 8,5 %, während die Kernrate unverändert bei 5,9 % lag (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). Die chinesische Wirtschaft nahm zwar im Juni 2022 wieder Fahrt auf, doch geriet die Erholung im Juli erneut ins Stocken. Im zweiten Quartal 2022 kam es zu einem Konjunkturrückgang, nachdem aufgrund von Corona-Ausbrüchen in wichtigen Provinzen strikte Eindämmungsmaßnahmen im Rahmen der chinesischen Null-Covid-Strategie verhängt worden waren. In der zweiten Jahreshälfte dürfte die Wirtschaft wieder in den Wachstumsbereich zurückkehren. Dies gilt unter der Annahme, dass die politischen Stützungsmaßnahmen ausgeweitet werden und nur wenige Corona-Ausbrüche zu verzeichnen sind. Dementsprechend wurde der Wachstumsausblick für China verglichen mit den Juni-Projektionen für das laufende Jahr deutlich und für den übrigen Projektionszeitraum etwas weniger stark nach unten revidiert. Der Preisauftrieb auf der Verbraucherstufe fällt in China indes weiterhin moderat aus (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). In Japan schwenkte die Konjunktur - gestützt durch das Wiederhochfahren der Wirtschaft - auf einen Erholungspfad ein. Nach der wirtschaftlichen Kontraktion im ersten Jahresviertel 2022 belebte sich die Konjunktur im zweiten Quartal wieder. Triebfeder war eine Erholung der Inlandsnachfrage, nachdem die Corona-Beschränkungen gelockert worden waren. Es wird erwartet, dass sich die moderate wirtschaftliche Erholung fortsetzt. Die jährliche VPI-Teuerungsrate wird den Projektionen zufolge im laufenden Jahr oberhalb der Zielmarke der japanischen Notenbank von 2 % bleiben und in der Folgezeit unter diesen Wert sinken (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). Im Vereinigten Königreich dürfte sich die Wachstumsdynamik weiter abschwächen, da der Rückgang des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte die Konsumausgaben belastet. Das Wachstum des realen BIP verlangsamte sich im zweiten Vierteljahr 2022 und dürfte in den kommenden Quartalen weiter abnehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaft angesichts der stark steigenden Teuerung - die noch weiter zulegen dürfte - zum Jahreswechsel hin allmählich schrumpfen wird. Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt, und der breit angelegte Lohndruck trägt zusätzlich zur anhaltend hohen Inflation im Land bei. Des Weiteren dürften die hohen Rohstoffnotierungen den Anstieg der Verbraucherpreise auch im restlichen Jahresverlauf weiter befördern (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). In Russland deuten die aktuellen Daten auf eine einsetzende Rezession hin, die allerdings nicht so gravierend ausfallen dürfte wie zuvor erwartet. Im zweiten Jahresviertel 2022 verringerte sich das reale BIP um 5,8 % gegenüber dem Vorquartal. Dies lässt darauf schließen, dass die erwartete Rezession in diesem Jahr weniger ausgeprägt sein wird als in den Projektionen des Eurosystems vom Juni 2022 angenommen. Die Wirtschaftsleistung dürfte dennoch deutlich zurückgehen, weil sowohl die Binnennachfrage als auch der Handel mit dem Ausland immer stärker unter den beispiellosen internationalen Sanktionen zu leiden haben. Die Sanktionsmaßnahmen haben zu höheren Importpreisen und Lieferunterbrechungen geführt, was wiederum einen Aufwärtsdruck auf die Teuerung zur Folge hatte. Allerdings wurde dieser Druck in jüngster Zeit durch eine Aufwertung des Rubel und eine schwächere Verbrauchernachfrage abgemildert (Quelle: Europäische Zentralbank, Wirtschaftsbericht Ausgabe 6/2022). Unsere Geschäftsausweitung zielt auf organisches Wachstum, auch durch den Ausbau von Fertigungsstätten verbundener Unternehmen. Parallel bleiben wir Chancen aufgeschlossen. Diesen Weg werden wird mit dem Aufbau eines weiteren Produktionsstandortes in Asien weiter verfolgen. Kontinuierlich werden Programme zur Innovations- und Produktivitätssteigerung initiiert und umgesetzt. Für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir einen Umsatzanstieg von etwa 5-10 % bei deutlich steigenden Material- und Energieeinkaufspreisen und Personalkosten. In Summe erwarten wir eine deutliche Belastung des EBIT. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 planen wir aus heutiger Sicht eine kontinuierliche Ausweitung des Geschäfts. Die Sachinvestitionen werden sich auf Vorjahresniveau bewegen. Wie in den Vorjahren werden wir unsere finanzielle Unabhängigkeit wahren und streben an, Investitionen überwiegend aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Fürth, den 11.11.2022 Leonhard Kurz Verwaltungs-Stiftung gezeichnet Walter Kurz, Vorstand Peter Kurz, Vorstand Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 2021/2022VERMÖGENSWERTE
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021/2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021/2022I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss 1. Grundlagen Die Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG, Schwabacher Str. 482, 90763 Fürth, Deutschland, hat den Konzernabschluss zum 31. Januar 2022 in Anwendung der Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 i.V.m. § 315e Abs. 3 HGB nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Zusätzlich wurden die gemäß § 315e Abs. 3 HGB i.V.m. § 315e Abs. 1 HGB geltenden ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses. Der Tätigkeitsbereich der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG erstreckt sich im Wesentlichen auf die Herstellung und den Vertrieb von Prägefolien sowie von Prägemaschinen und Prägewerkzeugen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth in Abt. A unter der Nr. 5526 eingetragen. Der Konzernabschluss zum 31. Januar 2022 wurde in Euro erstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben, soweit nichts Anderes vermerkt ist. Die Bilanz ist nach Fristigkeiten gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Auf der Grundlage des in IAS 1 enthaltenen Wahlrechts werden die ergebniswirksam erfassten Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, während die Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis über die erfolgsneutral erfassten Erträge und Aufwendungen in einer separaten Gesamtergebnisrechnung gezeigt wird. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2. Anwendung von neuen und geänderten Standards und Interpretationen Der Konzernabschluss der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG berücksichtigt alle bis zum 31. Januar 2022 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der damit verbundenen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen). Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften:
Die erstmalige Anwendung der Standards hatte keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgenden, vom IASB und vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung dieser Standards, Interpretationen und Änderungen setzt voraus, dass die EU die teilweise noch ausstehende Anerkennung erteilt.
* ab diesem Stichtag oder für danach
beginnende Berichtsperioden
3. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind neben der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG die Möglichkeit zur Beherrschung dieser Gesellschaften gemäß IFRS 10 oder die gemeinsame Beherrschung zusammen mit anderen Parteien gemäß IFRS 11 und IAS 28 hat. Beherrschung nach IFRS 10 liegt vor, wenn die Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG die Entscheidungsgewalt über die relevanten Prozesse besitzt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und in Folge der Entscheidungsmacht die Höhe dieser Rückflüsse beeinflussen kann. Soweit Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie gemäß IFRS 9 bilanziert. Mitte des Geschäftsjahres erwarb die Kurz International Holding GmbH 100% an der SCRIBOS GmbH, Heidelberg. Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr anteilig in den Konzernabschluß einbezogen. Durch diese Akquisition möchte der KURZ Konzern seinen Markt im Sicherheitsbereich weiter ausweiten. Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen beinhaltet keine Vertragsforderungen. Uneinbringliche Forderungen liegen nicht vor. Der entstandene Geschäfts- oder Firmenwert von 10.077 T€ ist größtenteils nicht steuerlich abzugsfähig. Der Beitrag der SCRIBOS GmbH zum Konzernumsatz betrug 5.920 T€, der Beitrag zum Konzernüberschuss -164 T€. Im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss sind keine Transaktionskosten angefallen, die als Aufwand behandelt wurden. Zum Erwerbszeitpunkt ergab sich kein wesentlicher Unterschied zwischen Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen und den beizulegenden Zeitwerten. Außerdem wurden 2 Gesellschaften im Geschäftsjahr neu gegründet. Beide Gesellschaften werden vollkonsolidiert. Die Abschlüsse der im Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen haben einen mit der Konzernmutter übereinstimmenden Abschlussstichtag. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG findet sich in Abschnitt V. Ergänzende Angaben. 4. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Für erstmals im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird für die Kapitalkonsolidierung die Befreiungsvorschrift nach IFRS 1.D15 angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte dabei für diese Tochterunternehmen nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte des Mutterunternehmens mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung bzw. für neu erworbene Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein danach verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Gemäß HGB vorgenommene planmäßige Abschreibungen von Geschäfts- oder Firmenwerten wurden beim Übergang auf IFRS nicht rückgängig gemacht. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig auf eine Wertminderung hin überprüft. Negative Unterschiedsbeträge, die aus der Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt entstehen, werden sofort erfolgswirksam aufgelöst. Unternehmenszusammenschlüsse werden ab dem 1. Januar 2010 unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Rahmen des Konzernabschlusses werden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften gegeneinander aufgerechnet. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen werden um Zwischenergebnisse bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern. 5. Währungsumrechnung Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro (€) umgerechnet. Bei allen ausländischen Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben. Entsprechend werden die Vermögensgegenstände und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlegende Annahmen und Schätzungen Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in den Schätzungen und Annahmen berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere berücksichtigt hinsichtlich
Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Der Abschreibungsaufwand wird linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden am Ende des Geschäftsjahres überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, wenn die Kriterien für eine Aktivierung gemäß IAS 38 nicht erfüllt sind. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann ("Impairment-Only Approach"). Für Zwecke der Überprüfung auf Werthaltigkeit ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert einer Zahlungsmittel generierenden Einheit ist definiert als der Barwert der erwarteten Cashflows, die dem Unternehmen aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit zufließen werden. Ein erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. Sachanlagen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte, lineare Abschreibungen. Eine Neubewertung erfolgte in Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 16 nicht. Zuordenbare Finanzierungskosten werden gemäß IAS 23 als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei qualifizierten Vermögenswerten aktiviert. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich erfolgswirksam verrechnet. Eine Aktivierung erfolgt nur, wenn ein hiermit verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Öffentliche Zuschüsse werden als passivischer Abgrenzungsposten dargestellt und unter den Verbindlichkeiten bilanziert. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz auf ihren Barwert abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt momentane Markteinschätzungen über den Zeitwert des Geldes, inhärente Risiken, insoweit diese nicht bereits bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt worden sind. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Zuschreibung ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Leasing Bilanzierung als Leasingnehmer Leonhard Kurz mietet verschiedene Büro-, Lager- und Produktionsgebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Laufzeiten von 1 Jahr bis 26 Jahren abgeschlossen und können mitunter Verlängerungsoptionen aufweisen. Für geleaste Vermögenswerte werden nach IFRS 16 grundsätzlich Nutzungsrechte angesetzt und korrespondierende Zahlungsverpflichtungen passiviert. Das Nutzungsrecht stellt das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswerts (Leasinggegenstand) über einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt dar. Nach den von IFRS 16 eingeräumten Vereinfachungsmöglichkeiten erfasst Leonhard Kurz Zahlungen für Vermögenswerte mit einer Vertragsdauer von bis zu 12 Monaten und von geringem Wert linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Enthalten Verträge neben einer Leasingkomponente eine Nicht-Leasingkomponente, wie etwa eine Service-Rate, ordnet Leonhard Kurz den Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis der relativen Einzelpreise zu. Eine Ausnahme stellen Leasingverträge über Immobilien dar, die der Konzern als Leasingnehmer anmietet. In diesen Fällen macht der Konzern vom Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponente vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren. Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst. Bei der Berechnung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurden Faktoren wie die Laufzeit des Leasingverhältnisses, die Währung in der dieses abgewickelt wird sowie das ökonomische Umfeld, in dem der Leasinggegenstand zum Einsatz kommt, berücksichtigt. Die Erleichterungen für Leasingnehmer für Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse (Änderung des IFRS 16 vom 28. Mai 2020) wird nicht in Anspruch genommen. Sale-and Leaseback Im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion ist zunächst anhand der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Übertragung eines Vermögenswertes als Verkauf zu bilanzieren ist. Wenn die Übertragung eines Vermögenswertes die in IFRS 15 festgelegten Anforderungen für die Bilanzierung als Verkauf nicht erfüllt, wird der Vermögenswert weiterhin bilanziert und die erhaltenen Erlöse als finanzielle Verbindlichkeit gemäß IFRS 9 erfasst. Wenn die Übertragung des Vermögenswertes einen Verkauf darstellt, werden die zurückgemieteten Vermögenswerte im Konzernabschluss nach den oben dargestellten Grundsätzen der Leasingnehmerbilanzierung abgebildet. Finanzinstrumente In der Kurz Gruppe werden originäre und derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Diese umfassen flüssige Mittel, Forderungen, sonstige Finanzanlagen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten sowie Devisentermingeschäfte, Währungsswaps und Zinsswaps. Die erstmalige Erfassung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt anhand seiner Einstufung in die drei Kategorien des IFRS 9: "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet". Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgsneutral bzw. erfolgswirksam jeweils zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden im Zeitpunkt der Erstbilanzierung zum Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" erfolgt sowohl in der Erst- als auch in der Folgebilanzierung eine Bewertung zum Zeitwert. Für die Berechnung von Wertminderungen nach IFRS 9 sind die zukünftig erwarteten Kreditverluste maßgeblich. Für den Großteil der finanziellen Vermögenswerte, insbesondere der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Bei Vorliegen entsprechender einzelfallbezogener Umstände und Risikoindikationen werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Es werden sowohl vergangenheitsbezogene Daten als auch zukunftsbezogene Informationen in die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen einbezogen. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Die flüssigen Mittel umfassen die Kassenbestände und Bankguthaben. Sie sind zum Nominalwert bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzdienstleistungen und sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte werden bei erstmaliger Erfassung zum Transaktionspreis abzüglich erwarteter Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Mit Ausnahme von kurzfristigen Forderungen, bei denen der Zinseffekt unwesentlich wäre, werden Zinserträge gemäß der Effektivzinsmethode erfasst. Da sämtliche Forderungen kurzfristig sind, enthalten die Forderungen keine Zinsen. Anteile an unwesentlichen Tochterunternehmen, unwesentliche Gemeinschaftsunternehmen bzw. assoziierte Unternehmen sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. In einigen Fällen stellen die fortgeführten Anschaffungskosten den besten Schätzwert für den beizulegenden Zeitwert dar. Derivative Finanzinstrumente werden im Kurz Konzern verwendet um sich gegen Wechselkurs- und Zinsrisiken abzusichern. Die derivativen Finanzinstrumente werden am Abschlussstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert (= Marktwert) angesetzt. In Abhängigkeit von der Fälligkeit erfolgt der Ausweis von Derivaten mit positivem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und von Derivaten mit negativem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Gewinne und Verluste, die sich aus Marktwertänderungen ergeben, werden grundsätzlich ergebniswirksam behandelt. Soweit Derivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme abgeschlossen werden ("Cashflow-Hedges") den Anforderungen eines Cashflow Hedge-Accountings genügen, werden deren Marktwertänderungen bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht. Die in diesem Konto erfassten Beträge führen in der Folgezeit zum Ausgleich des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnisses aus dem zugehörigen Grundgeschäft. Emissionsrechte Emissionsrechte (CO 2 -Zertifikate) werden ab dem Geschäftsjahr 2021/2022 aus Gründen der Vereinheitlichung nicht mehr unter den sonstigen Forderungen, sondern als Vermögenswerte unter den Vorräten ausgewiesen. Die Zugangsbewertung bei entgeltlichem Erwerb erfolgt mit den Anschaffungskosten, die Folgebewertung mit den Anschaffungskosten als Obergrenze bzw. dem niedrigeren Marktpreis. Parallel zur Bilanzierung dieser Zertifikate und Rechte werden Rückstellungen für verbrauchte Zertifikate nach IAS 37 gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt mit dem Buchwert der im Bestand befindlichen Zertifikate. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Für die wesentlichen Teile des Vorratsvermögens erfolgt die Ermittlung der Anschaffungskosten nach dem Verfahren des gleitenden Durchschnitts, bzw. bei eigengefertigten Waren zu Istkosten bzw. zu Standardherstellkosten. Diese umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung. Eigenkapital Die Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG als Muttergesellschaft ist in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft organisiert, bei der der Gesellschafter durch Ausübung eines gesetzlichen Kündigungsrechtes, das durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden kann, die Gesellschaft zur Auszahlung der Kapitaleinlagen und der auf sie entfallenden Gewinnanteile verpflichten kann. Gemäß IAS 32 sind kündbare Finanzinstrumente bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, die für die Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG gegeben sind, als Eigenkapital zu klassifizieren, so dass die Kommanditanteile im Konzerneigenkapital ausgewiesen werden. Die Ergebniszuweisungen an die Kommanditisten werden dementsprechend in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung als Gesellschaftertransaktion außerhalb des Konzerngesamtergebnisses erfasst. Aufgrund der herrschenden Gesellschaftsverhältnisse, die durch eine unmittelbare Zurechnung aller Anteile zu Mitgliedern der Familie Kurz und der Familienstiftung gekennzeichnet sind, kann von einer annähernd unendlichen Haltedauer der kündbaren Finanzinstrumente ausgegangen werden. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die zugesagten Leistungen aus den Pensionsplänen hängen im Wesentlichen von der Dienstzugehörigkeit und dem Gehalt der berechtigten Mitarbeiter ab. Für die beitragsorientierten Leistungszusagen erfolgt die versicherungsmathematische Bewertung für inländische Gesellschaften gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem allgemein anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei erfolgt die Bewertung der zukünftigen Verpflichtungen auf Grund der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Versorgungsleistungen entsprechend dem Charakter des offenen wertpapiergebundenen Pensionsplanes analog IFRIC D9. Die bilanzierten Werte beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten. Diese berücksichtigen versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, sowie Lohn-, Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Jahr der Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Ausländische Gesellschaften bilden Rückstellungen für Altersversorgungsansprüche nach vergleichbaren versicherungsmathematischen Grundsätzen mit landesüblichen Zinssätzen, soweit die Verpflichtungen nicht durch Pensionsfonds gedeckt sind. Rückstellungen werden darüber hinaus gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Der gemäß IAS 37 angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Bilanzstichtag für die hinzugebende Leistung unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrundeliegenden Risiken und Unsicherheiten, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Wenn eine Rückstellung mit Hilfe der geschätzten Cashflows für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Cashflows. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern einen Vertrag hat, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des steuerlichen Einkommens sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle steuerbaren temporären Differenzen bilanziert und latente Steueransprüche insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche Vermögenswerte und Schulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresabschluss berühren, ergeben. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie in Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Ertragsrealisierung Umsatzerlöse werden gemäß des anzuwendenden Standard IFRS 15 dann realisiert, wenn die Leistungsverpflichtung durch Übergang der Kontrolle über das Gut bzw. die Leistung an den Kunden erfüllt ist. Warenlieferungen stellen im Wesentlichen Leistungsverpflichtungen dar, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um den Zeitpunkt der physischen Auslieferung der Waren an den Kunden. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden in der Periode erfasst, in der die Leistungen erbracht werden. Die Höhe der Umsatzerlöse richtet sich dabei nach dem Vergütungsanspruch, da dieser unmittelbar mit der Leistungserbringung korrespondiert. Die Rechnungsstellung erfolgt überwiegend nach erfolgter physischer Auslieferung der Waren an den Kunden beziehungsweise sobald die vertraglich zugesagte Leistung erbracht wurde. Die Erfassung von Zins- und Provisionserträgen sowie von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistung erbracht bzw. der Gefahrenübergang auf den Kunden realisiert worden ist. II. Erläuterungen zur Konzernbilanz Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Das abnutzbare Anlagevermögen wird auf der Grundlage konzerneinheitlicher Nutzungsdauern ausschließlich linear abgeschrieben und soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Es werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
1. Sachanlagen Am 31.01.2022 betrug die Summe der Sachanlagen des Konzerns 509.271 T€ (Vorjahr: 503.755 T€) und besteht aus den im Anlagespiegel aufgegliederten Positionen. Die Zugänge aus Unternehmenserwerben werden im Anlagespiegel unter den Veränderungen im Konsolidierungskreis erfasst. Für weitere Informationen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Zusätzliche Angaben zu geleasten Vermögenswerten - Nutzungsrechte Im Berichtsjahr ergeben sich folgende Werte, die in der Übersicht zur Entwicklung der Sachanlagen in der Kategorie "Leasing" enthalten sind:
In folgender Tabelle sind die Zugänge und der Abschreibungsaufwand während der Berichtsperiode dargestellt:
Der Zinsaufwand für geleaste Vermögenswerte belief sich im Geschäftsjahr auf 29 T€ (Vorjahr: 56 T€). Zudem wurden Aufwendungen für geringwertige und kurzfristig geleaste Vermögenswerte mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von 773 T€ (Vorjahr: 1.065 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die gesamten Auszahlungen für Leasingverträge betrugen 7.933 T€ (Vorjahr: 6.967 T€.) Weitere Informationen zu den geleasten Vermögensgegenständen sind dem Abschnitt 1.6 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Leasing zu entnehmen. 2. Immaterielle Vermögenswerte Die Zusammensetzung und die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergeben sich aus dem Anlagespiegel. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt. Der im Konzernabschluss zum 31.01.2022 ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert betrug 33.738 T€ (Vorjahr: 23.661 T€). Die Veränderungen im Konsolidierungskreis 2021/22 resultieren größtenteils aus dem Erwerb der SCRIBOS GmbH. Hinsichtlich des Abschreibungsaufwands des Geschäftsjahrs für immaterielle Vermögenswerte kann auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen werden. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erfasst. 3. Finanzielle Vermögenswerte Die Aufgliederung der Posten der finanziellen Vermögenswerte ist in der Entwicklung des Konzernanlagevermögens enthalten. Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2021/2022
Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2020/2021
Anteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet alle einzeln unwesentlichen assoziierten Unternehmen. Die Anteile werden wegen Unwesentlichkeit nicht nach der At-Equity-Methode bilanziert, sondern fallen nach IFRS 9 in die Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bzw. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Finanzinstrumente, welche der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet werden, beinhalten Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen Leonhard Kurz beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich entschieden hat, sie in dieser Kategorie auszuweisen. Dabei handelt es sich um strategische Finanzinvestitionen und der Konzern hält diese Klassifizierung für aussagekräftiger. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Anteile an Tochterunternehmen bilanziert, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzern einbezogen werden und unter den Anwendungsbereich des IFRS 9 zum beizulegenden Wert bewertet werden. Ferner werden hier Beteiligungen und Ausleihungen bilanziert, die nach IFRS 9 in die Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bzw. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert fallen. Ebenso werden hier Vermögenswerte für Altersversorgung bilanziert, die nach IAS 19 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eine detaillierte Aufgliederung der Position wird unter dem Abschnitt V. Ergänzende Angaben ("Finanzinstrumente und finanzwirtschaftliche Risiken") dargestellt. 4. Vorräte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
Die CO 2 -Zertifikate wurden im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen und betrugen 447 T€. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und die Waren werden zusammengefasst ausgewiesen, da die hergestellten Erzeugnisse ab bestimmten Produktionsstufen sowohl verkauft als auch weiterbearbeitet werden und daher eine eindeutige Abgrenzung zwischen unfertigen und fertigen Erzeugnissen nicht möglich ist. Die Abwertungen des Vorratsvermögens, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst wurden, betragen 600 T€ (Vorjahr: 672 T€). 5. Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis abzüglich erwarteter Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben größtenteils eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Zur Bestimmung der Wertberichtigungen wird ein zweistufiges Verfahren verwendet. Ein Wesentlicher Teil der Forderungen ist warenkreditversichert und unterliegt somit faktisch keinem Ausfallrisiko. Alle erwarteten Forderungsverluste bis zum Zahlungsziel werden in der ersten Stufe der Wertberichtigungen abgebildet. Dabei werden die historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Zuhilfenahme externer Kundenratings berücksichtigt. Zur Abbildung einer Risikoposition werden auch warenkreditversicherte Forderungen pauschal in der Stufe eins wertberichtigt. Stufe zwei der Wertberichtigung berücksichtigt objektive Hinweise und zukunftsbezogene Schätzungen für einen möglichen Ausfall einer Forderung. Die Höhe der Wertberichtigungsposition ergibt sich aus dem erwarteten Verlust der Restlaufzeit der Forderung. Eine Konzentration von Ausfallrisiken liegt aufgrund einer großen Anzahl von Kunden nicht vor. Die Entwicklung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2021/22 stellt sich wie folgt dar:
Weitere Informationen sind den ergänzenden Angaben unter V.4 Sicherungspolitik und Sicherungsrichtlinien zu entnehmen. Sonstige Forderungen und Steuerforderungen
6. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind nicht in ihrer Verfügung beschränkt und entsprechen dem Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. 7. Eigenkapital und sonstiges von den Gesellschaftern langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital Die Zusammensetzung und Veränderung des Konzernkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst die in den abgelaufenen Perioden erzielten Ergebnisse des Konzerns, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Weiterhin sind im erwirtschafteten Konzerneigenkapital die im HGB-Konzernabschluss vorgenommenen Verrechnungen der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte bis zum 31.01.2005 entsprechend IFRS 1 enthalten. Rücklagen der Kommanditisten Die Rücklagen betreffen das zur Verfügung gestellte Eigenkapital durch die Kommanditisten. Übriges Eigenkapital Im übrigen Eigenkapital sind vor allem die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in Höhe von 32.917 T€ (Vorjahr: 2.629 T€), Effekte aus der Bewertung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen und Planvermögen in Höhe von -46.193 T€ (Vorjahr: -67.663 T€) und der Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 in Höhe von -1.049 T€ (Vorjahr: -866 T€) enthalten. Anteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen auf den außenstehenden Gesellschafter der Schöfer GmbH, Schwertberg, Österreich, mit einem Anteil von 49%. Diese Tochtergesellschaft ist mit folgenden Werten in den Konzernabschluss einbezogen:
8. Darlehen Unter der Position Darlehen werden alle verzinslichen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen, die zum Bilanzstichtag bestanden. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Darlehen sind 29.666 T€ (Vorjahr: 40.513 T€) variabel verzinst. 57.065 T€ (Vorjahr: 67.873 T€) der Darlehen sind fest verzinst. Enthalten sind EUR-Darlehen in Höhe von 33.056 T€ (Vorjahr: 50.399 T€) und Fremdwährungsdarlehen im Gegenwert von 24.009 T€ (Vorjahr: 17.474 T€). Der durchschnittliche Zinssatz der festverzinslichen EUR-Darlehen liegt bei 0,64 % p.a. (Vorjahr: 0,66 % p.a.). Von den Darlehen mit einer Laufzeit über einem Jahr hinaus, haben 48.012 T€ (Vorjahr: 68.436 T€) eine Laufzeit von mehr als einem bis maximal fünf Jahre und 12.906 T€ (Vorjahr: 12.953 T€) darüber hinaus. Die Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte und Pfandrechte an beweglichen Sachen in Höhe von 21.477 T€ (Vorjahr: 21.477 T€) gesichert. 9. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen eine Vielzahl von erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen Verpflichtungen, die in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt werden. Pensionsverpflichtungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Bei den zugesagten Leistungen handelt es sich um lebenslang laufende Rentenzahlungen. Seit dem 1. Februar 1996 beruht die betriebliche Altersversorgung der deutschen Gesellschaften auf einer beitragsorientierten Leistungszusage. Hierbei wird von Kurz jährlich in Abhängigkeit des rentenfähigen Gehaltes der Mitarbeiter ein Versorgungsaufwand zur Verfügung gestellt. Dieser wird versicherungsmathematisch wertgleich in Rentenbausteine umgerechnet. Seit dem 1. Februar 2003 ist dieser Plan über einen Konzern-CTA kapitalgedeckt. Seitdem partizipieren die Mitarbeiter in Form von jährlichen Überschussbeteiligungen am Kapitalanlageergebnis (wertpapiergebundene Pensionszusage). Das Fondsvermögen wird vom Pension Trust Fürth e.V. treuhänderisch verwaltet und stellt Planvermögen im Sinne von IAS 19 (revised 2011) dar. Bei den vor dem 1. Februar 1996 erworbenen Versorgungsrechten handelt es sich um endgehaltsabhängige, festgeschriebene Besitzstände. Die entsprechenden Pensionsverpflichtungen sind durch das Fondsvermögen (Abrechnungskreis 2) des Pension Trust Fürth e.V. teilweise kapitalgedeckt. Darüber hinaus bestehen mehrere Entgeltumwandlungszusagen, die teilweise ebenfalls über den Pension Trust Fürth e.V. kapitalgedeckt sind oder aber extern über den ChemiePensionsfonds finanziert sind. Charakteristisch für die beitragsorientierten Leistungszusagen ist, dass diese Gesellschaften die zugesagte Leistungshöhe gewährt und somit im Wesentlichen das Finanzierungs- und das Langlebigkeitsrisiko trägt. Die Höhe des Sondervermögens im Pension Trust Fürth e.V. (verschiedene Assetklassen) unterliegt dem allgemeinen Marktrisiko. Für alle Anlageklassen gibt es sehr umfangreiche und detaillierte Anlagerichtlinien (z.B. Rating- und Emittentenbeschränkungen). Ein wesentlicher Aspekt zur Risikominimierung ist die "Buy and Hold" Anlagestrategie mit den Anlagezielen, die Ausfallrisiken zu minimieren. Daneben existiert noch Planvermögen in Form von risikolosen Rückdeckungsversicherungen. Die ausländischen Gesellschaften bilden Rückstellungen für Altersversorgungsansprüche nach vergleichbaren versicherungsmathematischen Grundsätzen. Für die Bewertung der Höhe der wesentlichsten Pensionsverpflichtungen wurden die nachstehenden länderspezifischen versicherungsmathematischen Annahmen berücksichtigt:
Die verschiedenen Werte resultieren aus den jeweiligen unterschiedlichen nationalen Rahmenbedingungen bei den Konzerngesellschaften. Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt, deren Laufzeit und Währung denen der Verpflichtungen entsprechen. Die Annahme zur zukünftigen Gehaltsentwicklung beinhaltet sowohl eine Komponente für eine Tarifanpassung als auch für karrierebedingte Gehaltssteigerungen. Die Annahme zur zukünftigen Rentenentwicklung entspricht entweder den vertraglich festgelegten Garantierentenanpassungen in Höhe von 1% p.a. oder basiert auf den gültigen Regelungen zur Rentenanpassung. Unter Berücksichtigung der Berechnungsgrundlagen nach IAS 19 (revised 2011) resultiert folgender Finanzierungsstatus der Pensionszusagen:
Im Planvermögen sind Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6.149 T€ (Vorjahr: 6.503 T€) und Festgeldanlagen in Höhe von 64 T€ (Vorjahr: 29 T€) enthalten. Das restliche Planvermögen ist nahezu vollständig über Fonds finanziert. Für das kommende Geschäftsjahr werden sich die Beiträge des Konzerns zum Planvermögen voraussichtlich auf 2.266 T€ (Vorjahr: 2.697 T€) belaufen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen hätten folgende Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen der Konzerngesellschaften gehabt:
Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, d.h. mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Untersuchung der Sensitivität des Barwerts der Pensionsverpflichtung gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurden im Rahmen einer Vergleichsberechnung die angesetzten Sterbewahrscheinlichkeiten um 10% abgesenkt. Nachfolgend wird das Fälligkeitsprofil der Zahlungen aus den Pensionsverpflichtungen dargestellt:
Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen bestehen über die Entrichtung der Beiträge hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Berichtsjahr 1.484 T€ (Vorjahr: 1.491 T€). Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Dienstjubiläen sind in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche langfristige Verpflichtungen ausgewiesen. Kurzfristige Rückstellungen Die Bildung der vertriebsbedingten Rückstellungen ergibt sich aus gesetzlich, vertraglich oder individuell begründeten Verpflichtungen gegenüber Kunden. Die vertriebsbedingten und sonstigen Rückstellungen werden im Zuge der Rückstellungsbemessung nicht abgezinst, da der Effekt unwesentlich ist. Eine Darstellung der Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen im Geschäftsjahr ist dem nachfolgenden Rückstellungsspiegel zu entnehmen. Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
10. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 52.401 T€ (Vorjahr: 41.405 T€) sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 52.335 T€ (Vorjahr: 41.272 T€) bzw. mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von 66 T€ (Vorjahr: 133 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden gegenüber Dritten. 11. Sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
In den Abgrenzungsposten sind größtenteils Zuschüsse der öffentlichen Hand ausgewiesen. Die Zuschüsse umfassen zum Großteil öffentliche Mittel für frühere Investitionen im Anlagevermögen. Sie werden in Anwendung von IAS 20 über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Die Leasingverbindlichkeiten werden in den folgenden Perioden wie folgt fällig:
III. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
2. Herstellungskosten Die Herstellungskosten umfassen die den Umsätzen zuzuordnenden Herstellungskosten und die Aufwendungen für die Handelsware. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zuordenbaren Einzelkosten wie Personal- und Materialaufwendungen auch Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen enthalten. 3. Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten Die Vertriebskosten betragen 131.329 T€ (Vorjahr: 117.303 T€). Sie enthalten vor allem Aufwendungen für Marketing, Werbung und Vertriebspersonal. Die allgemeinen Verwaltungskosten betragen 103.022 T€ (Vorjahr: 94.814 T€). Sie enthalten Aufwendungen der Verwaltung, die weder der Produktion noch dem Vertrieb zugeordnet sind. 4. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind saldierte Aufwendungen und Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 750 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie Erträge aus Frachtkostenerstattungen, Erträge aus sonstigen Nebengeschäften sowie übrige sonstige betriebliche Erträge enthalten. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind saldierte Aufwendungen und Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 1.454 T€) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von 20.846 T€ (Vorjahr: 15.587 T€) enthalten. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In dieser Position sind inländische Körperschaft- und Gewerbeertragsteuern sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern im Ausland ausgewiesen. Hierunter sind auch latente Steuern ausgewiesen, die infolge temporärer Abweichungen zwischen Ansätzen in der Steuerbilanz und Handelsbilanz der Einzelgesellschaften, bei Anpassung an die einheitliche Bewertung im Konzern und bei Konsolidierungsvorgängen entstehen. Die latenten Steuern werden auf Grundlage der jeweils in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuersätze berechnet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich zusammen aus:
Latente Steuern Im Berichtsjahr wurden latente Steuern auf Geschäftsvorfälle, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, in Höhe von -3.594 T€ (Vorjahr: 664 T€) gebildet. Zum Stichtag betrugen die steuerlichen Verlustvorträge 89.652 T€ (Vorjahr: 80.466 T€). Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.082 T€ (Vorjahr: 1.312 T€) wurden aktive latente Steuern gebildet. Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 87.423 T€ (Vorjahr: 79.154 T€) wurden keine aktiven latenten Steuern abgegrenzt, da mit ihrer Nutzung voraussichtlich nicht gerechnet werden kann. Die latenten Steuern entfallen auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge mit den folgenden Beträgen:
Bei der folgenden Überleitungsrechnung wird der erwartete Steueraufwand in den tatsächlichen Steueraufwand übergeleitet. Die Leonhard Kurz und ihre Tochtergesellschaften in Deutschland unterliegen mit ihren Ergebnissen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbeertragsteuer. Die im Ausland veranlagten Ergebnisse werden mit den im jeweiligen Land gültigen Steuersätzen versteuert. Der zugrunde liegende Steuersatz spiegelt den Steuersatz der Muttergesellschaft wider.
Die Steuersatzänderungen resultieren im Wesentlichen aus den Steuersatzanpassungen in Frankreich und in UK. Auf temporäre Differenzen in Bezug auf Beteiligungen in Höhe von 234 Mio. € (Vorjahr: 198 Mio. €) wird keine latente Steuer angesetzt, da von einer kurzfristigen Ausschüttung der Ergebnisse nicht ausgegangen wird. Die Steuererklärungen der Gesellschaften werden regelmäßig von in- und ausländischen Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren - unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit - sind, soweit ersichtlich und wahrscheinlich, in ausreichendem Umfang Rückstellungen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Nicht erfasste latente Steueransprüche Zum Bilanzstichtag sind keine nicht erfassten latenten Steueransprüche zu berücksichtigen. 7. Übrige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
IV. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Der Fonds der Kapitalflussrechnung umfasst ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, unabhängig von der Gliederung der Bilanz. Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden. Überleitung der Finanzschulden
Die Leasingverbindlichkeiten zum 31.01.2022 enthalten zahlungsunwirksame Vorgänge aus dem Abschluss von Leasingverhältnissen im Sinne des IFRS 16 in Höhe von 7.154 T€. V. Ergänzende Angaben 1. Ereignisse nach Bilanzstichtag Es ergaben sich keine Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. sind im Lagebericht erwähnt. 2. Genehmigung des Abschlusses Der Abschluss wurde am 11.11.2022 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
4. Finanzinstrumente und finanzwirtschaftliche Risiken Originäre Finanzinstrumente Alle Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, werden nach den Hierarchiestufen gemäß IFRS 13 eingeordnet. Finanzielle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, für die die Angabe eines beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 7.29 nicht erforderlich ist, sind von der Zuordnung zur Fair-Value-Hierarchie ausgenommen. Umgruppierungen zwischen den Hierachiestufen erfolgen zum Ende einer Berichtsperiode. Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgten keine Übertragungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen. Die nachfolgend dargestellten finanziellen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Kategorien der Finanzinstrumente nach IFRS 9 zugeordnet. Für Angaben über bestimmte beizulegende Zeitwerte wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 in Anspruch genommen. Weitere Informationen sind den ergänzenden Angaben unter 1.6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und II.3 finanzielle Vermögenswerte zu entnehmen.
Zum Stichtag der Vergleichsperiode bestanden folgende Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Erleichterungsvorschriften des IFRS 7.29 wurden berücksichtigt:
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9:
Derivative Finanzinstrumente Der Konzern ist aufgrund seiner Aktivitäten Risiken aus Währungskursen und Zinsänderungen ausgesetzt. Zur Begrenzung dieser Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Die hier aufgeführten Derivate erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting). Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte erfolgte unter Verwendung von Devisenterminkursen gleichartiger Finanzinstrumente (Level 2) und der Zinsderivate durch Diskontierung zukünftiger Cash Flows auf Basis beobachtbarer Forward-Zinssätze und vertraglich festgelegter Zinssätze (Level 2). Sicherungspolitik und Sicherungsrichtlinien Im Zuge der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist der Konzern Währungs-, Zinsänderungs- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen werden durch das Konzern-Treasury durchgeführt bzw. koordiniert. Die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement liegt bei der Geschäftsführung, die eine angemessene Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen betreibt. Durch verschiedene Maßnahmen zur Liquiditätssicherung kann der Konzern auch kurzfristig auf unerwartete liquitätswirksame Risiken reagieren. Als Absicherung dienen dazu solide Bank- und Gesellschafterfinanzierungen sowie die hohen Reserven an flüssigen Mitteln. Kurz ist mit einer überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalquote, einem stabilen Stand an Gesellschaftereinlagen sowie umfassenden Kreditlinien ausgestattet. Kreditrisiken: Für den Konzern besteht das Risiko, dass Geschäftspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Zur Verminderung des Ausfallrisikos, dessen Maximalbetrag den bei den jeweiligen finanziellen Vermögenswerten bilanzierten Buchwerten entspricht, werden Kundenratings vorgenommen. Für erkennbare Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Finanzdienstleistungen, werden die erwarteten Kreditverluste bereits bei Erfassung berücksichtigt. Wenn nötig werden zum Abschlussstichtag Wertberichtigungen gebildet, welche nicht über die erwarteten Kreditverluste berücksichtigt sind. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass die Forderung ganz oder teilweise realisiert werden kann. Dazu müssen Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Zahlungseingang besteht, zum Beispiel wenn sich der Schuldner in Liquidation befindet oder in ein Insolvenzverfahren übergegangen ist.
Hinsichtlich des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Forderungen, die keiner Wertberichtigung unterzogen wurden oder überfällig sind, lagen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass mit Zahlungsausfällen zu rechnen ist. Währungsrisiken: Die originären Finanzinstrumente werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften gehalten. Bei den Währungssensitivitätsanalysen wurden die für Kurz wesentlichen Währungspaare betrachtet: USD/CAD, EUR/USD, EUR/CHF, MYR/USD, CNY/USD, EUR/JPY. Unterstellt man aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften eine Auf- bzw. Abwertung der zu berücksichtigenden Fremdwährungen um +10% bzw. -10% gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung, so wäre das Ergebnis vor Steuern um 7,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) gestiegen bzw. gesunken. 5. Angaben zum Kapitalmanagement Das Ziel des Kapitalmanagements ist die Sicherstellung der Unternehmensfortführung im Interesse der Anteilseigner und seiner Mitarbeiter. Insbesondere steht eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals im Mittelpunkt der Geschäftsführung. Zur Umsetzung wird der Erfolg des Geschäftsjahres in das Verhältnis zur Summe aus Eigenkapital und Interest Bearing Debts gesetzt (Return on Capital; ROC). Die Ergebnisse waren wie folgt:
6. Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können oder die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Alle Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden als Beziehungen zu nahestehenden Personen abgewickelt. Die nahestehenden Unternehmen sind in der Anteilsbesitzliste zum 31.01.2022 verzeichnet. Als nahestehendes Unternehmen gilt hier auch der Pension Trust Fürth e.V. Zum Stichtag stellen sich die Beziehungen zwischen dem Konzern und nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 116.338 T€ (Vorjahr: 108.343 T€). Hieraus ergab sich ein Zinsaufwand in Höhe von 1.102 T€ (Vorjahr: 1.052 T€). Sämtliche Vereinbarungen wurden auf der Basis wie mit fremden Dritten abgeschlossen. 7. Angaben zu den Vergütungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB Im Geschäftsjahr wurden Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Höhe von 6.875 T€ (Vorjahr: 4.795 T€) und gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB in Höhe von 38 T€ (Vorjahr: 199 T€) außerhalb eines Aufsichtsrates, eines Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens gewährt. 8. Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das im Geschäftsjahr erfasste Honorar des Konzernabschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung 203 T€ (Vorjahr: 203 T€), für sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 0 T€ (Vorjahr: 0 T€), für Steuerberatungsleistungen 6 T€ (Vorjahr: 6 T€) und für sonstige Leistungen 4 T€ (Vorjahr: 7 T€). 9. Personalstruktur
10. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Leonhard Kurz Verwaltungsstiftung, Fürth, mit einem gezeichneten Kapital von 250 T€. 11. Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns
1) Direkte Anteilswerte ohne Durchrechnung des
quotalen Anteilsbesitzes.
Auf die nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB verlangten Angaben bezüglich der Höhe des Eigenkapitals und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres der Unternehmen, an denen die Muttergesellschaft oder ein Tochterunternehmen mehr als den fünften Teil der Anteile besitzt und die nicht zu den Unternehmen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zählen, wird gemäß § 313 Abs. 3 S. 4 HGB wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verzichtet. 12. Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB Die Muttergesellschaft Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG und folgende Konzernunternehmen nehmen die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB teilweise in Anspruch:
Die Offenlegung dieses Konzernabschlusses hat gemäß § 264 b HGB ebenso befreiende Wirkung für den Einzelabschluss der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG. 13. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung war am Abschlussstichtag die Leonhard Kurz Verwaltungs-Stiftung, Fürth, vertreten durch ihre Vorstände, Herrn Walter Kurz und Herrn Peter Kurz, bestellt.
Fürth, den 11.11.2022 Leonhard Kurz Verwaltungs-Stiftung gezeichnet Walter Kurz, Vorstand Peter Kurz, Vorstand Konzern- Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021/2022
Konzern- Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2021/2022
Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021/2022Eigenkapital
Siehe auch die Erläuterungen zum Eigenkapital im Konzernanhang unter Punkt (11.7) Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2020/2021Eigenkapital
Siehe auch die Erläuterungen zum Eigenkapital im Konzernanhang unter Punkt (11.7) Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG Prüfungsurteile Ich habe den Konzernabschluss der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Januar 2022, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Januar 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Konzernlagebericht der Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Januar 2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Fürth, den 11.11.2022 gezeichnet Dr. Tanja Fischer, Wirtschaftsprüferin Sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Billigung: Der Konzernabschluss wurde am 11.11.2022 gebilligt. |
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