Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 62082
Eingetragen
1.11.2004
Branche
Architekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Architektur, deren Darstellung sowie Projektentwicklung und -durchführung im In- und Ausland. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. ferner: Städtebau, Möbeldesign und Messebau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Isabel Fiedler
seit 7.3.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IF architecture GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 133.983,00 69.062,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9,00 142,00
II. Sachanlagen 133.974,00 68.920,00
B. Umlaufvermögen 961.645,26 1.044.909,58
I. Vorräte 229.300,00 160.353,36
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.142.000,00 1.810.946,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 484.778,72 566.315,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 247.566,54 318.240,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.791,90 16.806,30
Aktiva 1.103.420,16 1.130.777,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 406.721,62 325.620,06
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 300.620,06 217.080,21
III. Jahresüberschuss 81.101,56 83.539,85
B. Rückstellungen 261.280,80 355.013,95
C. Verbindlichkeiten 414.836,74 429.562,87
D. Passive latente Steuern 20.581,00 20.581,00
Summe Passiva 1.103.420,16 1.130.777,88

Anhang

IF architecture GmbH, Hannover
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die IF architecture GmbH mit Sitz in Hannover ist eingetragen beim Amts­ge­richt Hannover im Han­delsre­gister zu HRB 62082.

Die IF architecture GmbH ist am Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapi­talgesell­schaft im Sin­ne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für kleine Gesellschaften des Han­dels­ge­setz­buches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Ge­sell­schaften mit be­schränk­ter Haf­tung (GmbHG) sowie der Rege­lungen des Ge­sell­schaftsver­trags der Ge­sell­schaft aufge­stellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teil­wei­se in An­spruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetz­lichen Vor­schrif­ten bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzu­bringenden Ver­merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Ge­winn- und Verlust­rech­nung anzu­brin­gen sind, weitest­gehend im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) auf­ge­stellt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagever­mögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdau­er entspre­chend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungsko­sten abzüglich plan­mä­ßi­ger li­nearer Abschreibungen bewertet. Die Ab­schrei­bungen auf Zugänge des Sachanla­ge­vermö­gens er­folgen grund­sätzlich zeitanteilig. So­weit die bei­zulegenden Werte einzel­ner Vermö­gensgegen­stände ihren Buchwert unter­schreiten, wer­den zu­sätzlich au­ßerplan­mäßige Ab­schrei­bungen bei voraussicht­lich dau­ernder Wertmin­de­rung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwerti­ger Anlagegüter wird han­delsrechtlich die steuer­recht­liche Re­gelung des § 6 Abs. 2 EStG ange­wen­det. An­schaffungs- oder Herstellungskosten von ab­nutz­ba­ren beweglichen Wirtschaftsgü­tern des Anlagevermögens, die ei­ner selbständigen Nut­zung fä­hig sind, werden im Wirtschaftsjahr der An­schaffung, Herstel­lung oder Einlage in voller Hö­he als Auf­wand erfasst, wenn die An­schaffungs- oder Her­stel­lungs­kosten, vermindert um einen darin ent­hal­tenen Vorsteuer­betrag, für das einzelne Wirt­schaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.

Die Abschreibungen sind unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerrechtlichen Höchstsätzen bemessen. Bei Vermögensgegenständen mit Einzelanschaf­fungs­kosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 ist in den Vorjahren ein Sam­mel­posten gebildet wor­den. Ab dem 01. Januar 2018 sind Vermö­gensgegenstände bis € 800,00 als Ge­ring­wer­tige Wirt­schaftsgü­ter zugeführt worden.

Die Vorräte betreffen ausschließlich in Arbeit befindliche Aufträge. Die in Arbeit befindlichen Aufträge weren zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten aktivierungs­pflich­tige Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Nie­derstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bi­lanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, de­ren Einbring­lichkeit mit er­kennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertab­schläge vorgenommen; unein­bringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert am Abschlussstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag an­ge­setzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel­len.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendi­gen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag und rentenähnliche Verpflich­tun­gen zum Bar­wert angesetzt.

Es werden passive latente Steuern aufgrund von Sonderabschreibungen und Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ausgewiesen. Dabei wird ein Steuersatz von 33,0 % zugrunde gelegt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit € 16.900,00 (Vorjahr: € 16.900,00) Ver­bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Übrigen (€ 51.796,52; Vorjahr: € -44.670,31) han­delt es sich um Sonstige Vermögensgegenstände.

Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind binnen eines Jahres fällig.

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 34,3 (Vorjahr: T€ 38,5).

Mitarbeiter
Die Zahlen der zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeit­neh­mer ohne Leiharbeitnehmer be­tragen für 2023: 11 (Vorjahr: 16).

Geschäftsführer
Geschäftsführerin ist Frau Dipl.-Ing. Architektin Isabel Fiedler, Hannover.

Hannover, den 18. März 2025

          gez. I. Fiedler         
......................................................
(Isabel Fiedler)      
Geschäftsführerin            

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2025 festgestellt.

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