IF
architecture GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.983,00 |
69.062,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
142,00 |
| II.
Sachanlagen |
133.974,00 |
68.920,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
961.645,26 |
1.044.909,58 |
| I.
Vorräte |
229.300,00 |
160.353,36 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.142.000,00 |
1.810.946,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
484.778,72 |
566.315,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
247.566,54 |
318.240,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.791,90 |
16.806,30 |
| Aktiva |
1.103.420,16 |
1.130.777,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
406.721,62 |
325.620,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
300.620,06 |
217.080,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.101,56 |
83.539,85 |
| B.
Rückstellungen |
261.280,80 |
355.013,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
414.836,74 |
429.562,87 |
| D.
Passive latente Steuern |
20.581,00 |
20.581,00 |
| Summe
Passiva |
1.103.420,16 |
1.130.777,88 |
Anhang
IF architecture GmbH, Hannover
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die IF architecture GmbH mit Sitz in Hannover ist
eingetragen beim Amtsgericht Hannover im
Handelsregister zu HRB 62082.
Die IF architecture GmbH ist am Abschlussstichtag 31.
Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für kleine Gesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrags der
Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern)
aufgestellt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig,
abgeschrieben.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Anlagegüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche
Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder
Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für
das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht
übersteigen.
Die Abschreibungen sind unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den
steuerrechtlichen Höchstsätzen bemessen. Bei
Vermögensgegenständen mit
Einzelanschaffungskosten zwischen € 150,00
und € 1.000,00 ist in den Vorjahren ein
Sammelposten gebildet worden. Ab dem 01.
Januar 2018 sind Vermögensgegenstände bis
€ 800,00 als Geringwertige
Wirtschaftsgüter zugeführt worden.
Die
Vorräte betreffen ausschließlich in
Arbeit befindliche Aufträge. Die in Arbeit
befindlichen Aufträge weren zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten enthalten
aktivierungspflichtige Bestandteile des §
255 Abs. 2 HGB. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert am
Abschlussstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach
diesem Zeitpunkt darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag und rentenähnliche
Verpflichtungen zum Barwert angesetzt.
Es werden
passive latente Steuern aufgrund von
Sonderabschreibungen und Inanspruchnahme von
Investitionsabzugsbeträgen ausgewiesen. Dabei wird ein
Steuersatz von 33,0 % zugrunde gelegt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines
Jahres fällig.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit
€ 16.900,00 (Vorjahr: € 16.900,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im
Übrigen (€ 51.796,52; Vorjahr: € -44.670,31)
handelt es sich um Sonstige
Vermögensgegenstände.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind binnen eines
Jahres fällig.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von T€ 34,3 (Vorjahr: T€ 38,5).
Mitarbeiter
Die Zahlen der zum Ende des Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Leiharbeitnehmer betragen für 2023: 11 (Vorjahr:
16).
Geschäftsführer
Geschäftsführerin ist Frau Dipl.-Ing.
Architektin Isabel Fiedler, Hannover.
Hannover, den 18. März 2025
gez.
I.
Fiedler
......................................................
(Isabel Fiedler)
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2025
festgestellt.
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