Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 110873
Eingetragen
15.2.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Gerhard van Loo Schlosserei und Metallbau GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Jan-Hendrik Feldhoff
seit 11.2.2026
Geschäftsführer
Ralf van Loo
seit 4.5.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

van Loo GmbH

Leer, Ostfriesland

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 34.478,02 32.176,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.478,02 32.176,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.478,02 32.176,79

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 33.704,95 31.419,79
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
II. Gewinnvortrag 18.637,50 16.619,52
III. Jahresüberschuss 2.285,16 2.017,98
B. Rückstellungen 766,33 757,00
C. Verbindlichkeiten 6,74 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.478,02 32.176,79

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der van Loo GmbH, Leer, Ostfriesland, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S.4 HGB abgesehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Anlagevermögen

Da die Gesellschaft über kein eigenes Anlagevermögen verfügt, wurde auf die Aufstellung eines Anlagegitters verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet.

Rückstellungen

Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten

Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von EUR 6,74 (Vorjahr: EUR 0,00).

Auf die Erläuterung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 3 HGB verzichtet.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Finanzielle Verpflichtungen

Bezüglich der Angabe des Gesamtbetrages der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 1. Halbsatz HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Komplementärstellung

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Gerhard van Loo Schlosserei und Metallbau GmbH & Co. KG, Leer.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2011 erfolgt die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herrn Reinhard van Loo, Leer, und

Herrn Ralf-Olaf van Loo, Leer.

Auf die Angabe der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a) HGB) sowie die Angabe der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9 b) HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

Leer, den 18. Juni 2012

gez.
Reinhard van Loo
Geschäftsführer

gez.
Ralf-Olaf van Loo
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 26. Juni 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt.

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